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SYNCON Österreich SYNCON Deutschland

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Präsentation zum Thema: "SYNCON Österreich SYNCON Deutschland"—  Präsentation transkript:

1 Die Auswirkungen der neuen GVO – insbesondere auf die Franchise-Handbücher
SYNCON Österreich SYNCON Deutschland Bayerhamerstraße 12 A-5020 Salzburg Nördliche Auffahrtsallee 25 D München Tel.: Tel.: Fax: Fax: SYNCON International Franchise Consultants Mag. Waltraud Martius SYNCON

2 § Die Rechtsgrundlage für Franchising In Kraft bis 31.12.1999:
EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen Nr. 4087/88 vom In Kraft seit : EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen Nr. 2790/1999 vom

3 Die Franchise-Definition
... nach der „alten“ EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen Nr. 4087/88 vom Gesamtheit von Rechten an gewerblichem oder geistigem Eigentum Warenzeichen Handelsnamen Ladenschilder Gebrauchsmuster Geschmacksmuster Urheberrechte Patente Know-how = geistige Eigentumsrechte in der „neuen“ Gruppenfreistellungsverordnung auch in der „neuen“ Gruppenfreistellungsverordnung definiert die zum Zwecke des Weiterverkaufs von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher genutzt wird.

4 § Die Know-how-Definition „Alte“ Gruppenfreistellungsverordnung
Gesamtheit von nicht patentierten praktischen Kenntnissen, die auf Erfahrungen des Franchise-Gebers und Erprobungen durch diesen beruhen und die geheim, wesentlich und identifiziert sind. „Neue“ Gruppenfreistellungsverordnung Gesamtheit nicht patentierter praktischer Kenntnisse, die der Lieferant durch Erfahrung und Erprobung gewonnen hat und die geheim, wesentlich und identifiziert sind.

5 Know-how im Sinne der „alten“ EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen 1/2
"Know-how" ist eine Gesamtheit von nichtpatentierten praktischen Kenntnissen, die auf Erfahrungen des Franchise-Gebers sowie Erprobungen durch diesen beruhen und die geheim, wesentlich und identifiziert sind. "Geheim" bedeutet, dass das Know-how in seiner Substanz, seiner Struktur oder der genauen Zusammensetzung seiner Teile nicht allgemein bekannt oder nicht leicht zugänglich ist. Der Begriff ist nicht in dem engen Sinne zu verstehen, dass jeder einzelne Teil des Know-how außerhalb des Geschäfts des Franchise-Gebers unbekannt oder unerhältlich sein müsste.

6 Know-how im Sinne der „alten“ EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen 2/2
"Wesentlich" bedeutet, dass das Know-how Kenntnisse umfasst, die für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher, insbesondere für die Präsentation der zum Verkauf bestimmten Waren, die Bearbeitung von Erzeugnissen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen, die Art und Weise der Kundenbedienung sowie die Führung des Geschäfts in verwaltungsmäßiger und finanzieller Hinsicht wichtig sind. Das Know-how muss für den Franchise-Nehmer nützlich sein; dies trifft zu, wenn es bei Abschluss der Vereinbarung geeignet ist, die Wettbewerbsstellung des Franchise-Nehmers insbesondere dadurch zu verbessern, dass es dessen Leistungsfähigkeit steigert und ihm das Eindringen in einen neuen Markt erleichtert. "Identifiziert" bedeutet, dass das Know-how ausführlich genug beschrieben sein muss um prüfen zu können, ob es die Merkmale des Geheimnisses und der Wesentlichkeit erfüllt. Die Beschreibung des Know-how kann entweder in der Franchise-Vereinbarung oder einem besonderen Schriftstück niedergelegt oder in jeder anderen geeigneten Form vorgenommen werden.

7 § Der Gegenstand der Franchise-Vereinbarung   
Nach der „alten“ EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen Nr. 4087/88 vom Pflichten nach der Know-how-Definition Geistige Eigentumsrechte Erprobtes Geschäftskonzept Know-how-Dokumentation Gegenstand der Franchise-Vereinbarung Benutzung eines gemeinsamen Namens oder Zeichens Einheitliche Aufmachung der vertraglich bezeichneten Geschäftslokale und/oder Transportmittel Mitteilung von Know-how Fortlaufende kommerzielle und technische Unterstützung

8 Die Pflichten des Franchise-Gebers nach dem Ethikkodex für Mitglieder der europäischen Verbände
Vorvertragliches Vertragsabschluss Vertragslaufzeit Vertrauensverhältnis (Ablauf Widerrufsfrist) Betrieb eines Geschäftskonzeptes in einem angemessenen Zeitraum vor der Gründung des Franchise-Netzes und mit wenigstens einem Pilotobjekt. Eigentum oder rechtmäßige Nutzungsberechtigung am Firmennamen, Warenzeichen oder einer anderen besonderen Kennzeichnung des Netzes. Durchführung einer Anfangsschulung des Franchise-Nehmers. Gewährung laufender kommerzieller und/oder technischer Unterstützung während der gesamten Vertragslaufzeit.

9 Die Pflichten des Franchise-Gebers nach dem Ethikkodex für Mitglieder der europäischen Verbände
Vertragsverhandlung Vertragsabschluss Vertragslaufzeit (Ablauf Widerrufsfrist) Abgeschlossene Pilotphase Marktforschung Standortanalyse Gebietsdefinition Investitionsplanung Einrichtungskonzept Markenschutz Finanzierungshilfe Anfangsschulung Handbuchübergabe Einrichtungskonzept Ladeneinrichtung Hilfe bei der Einstellung von Mitarbeitern Unterstützung bei der Eröffnung Werbevorschläge Laufende Schulung Werbung Public Relations Betriebsvergleiche Controlling Unternehmensberatung Betreuung Rahmenverträge mit Lieferanten Tagungen im System Großkundenakquisition Customer Relationship Management Empfehlung von Lieferanten Logistikleistungen Buchhaltungsservice

10 Die Know-how-Definition nach der „neuen“ EU-Gruppenfreistellungsvereinbarung für vertikale Vertriebsvereinbarungen Geheim: Das Know-how ist als Gesamtheit oder in der genauen Gestaltung und Zusammensetzung seiner Bestandteile nicht allgemein bekannt und nicht leicht zugänglich. Wesentlich: Das Know-how umfasst Kenntnisse, die für den Käufer zum Zwecke der Verwendung, des Verkaufs oder des Weiterverkaufs der Vertragswaren oder –dienstleistungen unerlässlich sind. Identifiziert: Das Know-how ist umfassend genug beschrieben, so dass überprüft werden kann, ob es die Merkmale „geheim“ und „wesentlich“ erfüllt.

11 Die Auswirkungen der GVO auf die Abgrenzung zwischen Franchise-Handbuch und Franchise-Vertrag
Aufgabenbereiche: Der Franchise-Vertrag legt den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer fest. Das Franchise-Handbuch regelt im einzelnen, welche multiplizierbare Geschäftsidee (Know-how) dem Franchise-Nehmer zur Verfügung gestellt wird, wie er auf der Grundlage dieser Richtlinien sein Franchise-Outlet zu betreiben bzw. die Dienstleistungen des Franchise-Systems oder die Vertragsprodukte am Point of Sale zu erbringen bzw. abzusetzen hat.

12 Regelung der Hauptleistungsverpflichtungen:
Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft Regelung der Hauptleistungsverpflichtungen: Der Franchise-Vertrag regelt die Hauptpflichten zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer, also diejenigen Pflichten die synallagmatisch (d.h. gegenseitig) miteinander verknüpft sind und die einseitig nicht abgeändert werden können. Wie: Gegenstand der Franchise Vertragsdauer Partner des Franchise-Vertrages Pflichten des Franchise-Gebers Pflichten des Franchise-Nehmers Vertragsprodukte (Bezugsbindungen) Wettbewerbsverbot (vertraglich und vorvertraglich) Franchise-Gebühren (Eintrittsgebühr, laufende Franchise-Gebühr, Werbegebühr) Kündigung und Beendigung eines Franchise-Vertrages Folgen der Beendigung eines Franchise-Vertrages

13 Regelung der Nebenleistungsverpflichtungen:
Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft Regelung der Nebenleistungsverpflichtungen: Im Franchise-Handbuch werden der Know-how-Transfer und die Richtlinien zum Franchise-Outlet dargestellt. Dies sind Nebenverpflichtungen, die aufgrund eines vertraglich vereinbarten Änderungsvorbehaltes durch den Franchise-Geber abgeändert und teilweise dem Franchise-Nehmer verpflichtend vorgegeben werden können.

14 Nebenleistungsverpflichtungen sind etwa:
Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft Nebenleistungsverpflichtungen sind etwa: Verpflichtung, die systemtypische Kleidung zu tragen Verpflichtung, einen entsprechenden Lagerbestand an Vertragsprodukten vorzuhalten Vorgaben des Franchise-Gebers zum Product Placement und Categorie Management Verpflichtung, die für Betriebsvergleiche notwendigen Informationen dem Franchise-Geber mitzuteilen Schulungsverpflichtung des Franchise-Gebers Werbe- und Marketingkonzepte sowie Konzepte für sonstige Verkaufshilfen (Events)

15 Unterscheidung Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen einer Franchise-Partnerschaft
! Eine Zwitterstellung in der Regelung von Haupt- und Nebenleistungsverpflichtungen nehmen Regelungen ein, die das Franchise-Handbuch in den Franchise-Vertrag mit einbeziehen.

16 Grundsätze in der Aufgabenregelung zwischen Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch
Da sich der Know-how-Begriff und der Verhältnis von Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch durch die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsbindungen nicht ändern, bleibt es bei den bisherigen Grundsätzen, d.h.: Franchise-Vertrag und Franchise-Handbuch werden sich nach wie vor ergänzen; die Hauptleistungsverpflichtungen im Franchise-Vertrag geregelt sind, während die Nebenleistungsverpflichtungen und der Know-how-Transfer im Franchise-Handbuch darzustellen sind, und der Franchise-Vertrag nur die Rahmenregelung für das Franchise-Handbuch und einen Änderungsvorbehalt zugunsten des Franchise-Geber enthalten muss.

17 Die Auswirkungen der neuen Gruppenfreistellungsverordnung
Geistiges Eigentum (gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte) + Know-how = Franchising Die Deregulierung durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung führt Franchising auf den Kern seines Konzeptes zurück: Auf das Produkt / die Dienstleistung, seine Marktbedeutung, das Marketing und den Vertrieb! Und das dazu notwendige KNOW-HOW!

18 Die neue Gruppenfreistellungsverordnung
Macht es leichter vertikale Vertriebsbindungen einzugehen Macht es leichter Franchise-Systeme zu errichten Die Freiräume werden größer Daher ist mehr Qualität im System notwendig!

19 Die neue Gruppenfreistellungsverordnung
Mehr Qualität generell im Umgang im Team der Franchise-Nehmer untereinander in der Kommunikation zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Qualitätsstandards (quantitativ und qualitativ) mehr Netzwerkkultur mehr Kennen und vertiefendes Verstehen mehr Meetings und gemeinsame Erlebnisse mehr Miteinander mehr „Musketier-Prinzip“ mehr Bindungskraft (nicht über den Vertrag)

20 Die neue GVO kommt zum richtigen Zeitpunkt
Märkte verändern sich (neue Bedürfnisse) Vertriebskanäle verändern sich E-business Kombination von Franchising und e-business Der „gläserne Kunde“ ist gefragt Den Franchise-Nehmer trifft nach wie vor die Betriebseingliederungspflicht Absatzförderungspflicht Aufgaben verändern sich Einbeziehung von Customer Relationship Management in das Franchise-Paket des Franchise-Gebers „Gebietsdefinitionen“ müssen auch aufgrund von „new economy“ überdacht werden Veränderungen müssen dokumentiert werden (Handbücher)

21 Das Franchise-Handbuch hat in Systemen nachfolgende Aufgaben
1) Dokumentation der Leitlinien 2) Definition des Profils 3) Gebrauchsanweisung 4) Schulungs-Unterlage 5) Präzisierung des Franchise-Vertrages 6) Konkretisierung der "Wertigkeit“ 7) Beweismittel in Auseinandersetzungen Das Handbuch beschreibt die Philosophie, die Strategie, die wesentlichen Merkmale des Geschäftstyps, seine Erfolgsfaktoren, seine "Werkzeuge", die Ablauforganisation sowie die Spielregeln einer konfliktfreien Zusammenarbeit.

22 Die Schlussfolgerung Nicht nur Franchise-Verträge müssen überarbeitet werden. Kritische Durchsicht der Handbücher als Spiegelbild des Systems. Kritische Überprüfung des Franchise-Paketes / der Franchise-Dienstleistungen.

23 Kriterien Die Schlussfolgerung Prüfkriterien: new economy Neue GVO
Marktgerecht Partnergerecht Zukunftsorientiert Chance auf Weiterentwicklung und permanente Veränderung Systemisch orientiert Orientiert an „Partizipation“ Kriterien

24 Was ist nun konkret in den Handbüchern zu berücksichtigen?
Kapitel „Handbuch“: Bezug zum Franchise-Vertrag prüfen Überprüfen, ob der „Know-how-Begriff“ richtig ist Kapitel „Franchising“: Franchise-Definitionen überprüfen Gebietsschutz-Definitionen überarbeiten Kapitel „Systemschutz“: Gebietsschutz-Definitionen überarbeiten Know-how-Dokumentationen überarbeiten „aktive Marktbearbeitung“ streichen Bezug zu Franchise-Vertrag Kapitel „Produkte / Dienstleistungen“: Bezugsbindungen überprüfen Anteil „Fremd-Sortimente“


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