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Alle Zweitstimmen werden zunächst zusammengezählt. So kann man u. a

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Präsentation zum Thema: "Alle Zweitstimmen werden zunächst zusammengezählt. So kann man u. a"—  Präsentation transkript:

1 Wer wird Landtagsabgeordneter und welche Partei hat eigentlich gewonnen?
Alle Zweitstimmen werden zunächst zusammengezählt. So kann man u.a. die Wahlbeteiligung errechnen Zweitstimmen von Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht überschritten haben, verfallen. Alle anderen Zweitstimmen im Land werden zusammengezählt. Verteilung der Sitze nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren

2 Beispiel für die Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer
Partei A Stimmen x 71 Sitze = 33,81 Gesamtstimmen Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze: 71 Theoretisches Wahlergebnis: Partei A: Stimmen Partei B: Stimmen Partei C: Stimmen Partei D: Stimmen Partei B Stimmen x 71 Sitze = 27,05 Gesamtstimmen Partei C Stimmen x 71 Sitze = 5,41 Gesamtstimmen Partei D Stimmen x 71 Sitze = 4,73 Gesamtstimmen Partei A erhält insgesamt 34 Sitze, Partei B 27 Sitze und Partei C 5 sowie D 5 Sitze. Diese verteilen sich wie folgt:

3 Verteilung der Direktmandate über die Erststimme
In diesem Beispiel hat Partei A 22 Direktmandate errungen. Partei B hat 15 Direktmandate errungen. Partei C und D haben kein Direktmandat erreicht. Beispiel Das bedeutet von 34 Sitzen insgesamt werden von Partei A 22 Sitze durch die Direktkandidaten belegt. Bei Partei B werden von 27 Sitzen 15 durch Direktkandidaten besetzt. Partei c und D entsenden nur Kandidaten von der Landesliste.

4 Und wer hat die Wahl gewonnen?
In diesem Beispiel hätte Partei A die Wahlen gewonnen. Sie hat mehr Direktmandate gewonnen und auch einen höheren Anteil der Zweitstimmen errungen. Sie erhält damit 34 von 71 Sitzen. Partei B erhält 27 Sitze, Partei C und D je 5 Sitze. Für die Regierungsbildung wäre im Regelfall also ein Koalitionspartner notwendig. In Mecklenburg-Vorpommern war das seit 1990 immer der Fall. Hier haben stets Parteienkoalitionen die Regierung gebildet.

5 Fünf-Prozent-Hürde Bei Landtags- und Bundestagswahlen gilt anders als bei Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern die Fünf-Prozent-Hürde. Das bedeutet, Parteien die weniger als fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen konnten, ziehen nicht in den Landtag ein. Die Erststimmen bleiben hiervon unberücksichtigt. Dieses System wurde eingeführt, um stabile Mehrheiten in den Parlamenten zu schaffen und somit Stabilität in der Wahlperiode zu gewährleisten. Die Befürworter der Fünf-Prozent-Hürde befürchten beim Wegfall dieser eine starke Zersplitterung des Parteiensystems.


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