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u.a. Förderung der Mobilität von Auszubildenden Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm der EU in der Berufsbildung Zweite Phase: 2000-2006.

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Präsentation zum Thema: "u.a. Förderung der Mobilität von Auszubildenden Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm der EU in der Berufsbildung Zweite Phase: 2000-2006."—  Präsentation transkript:

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2 u.a. Förderung der Mobilität von Auszubildenden Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm der EU in der Berufsbildung Zweite Phase: 2000-2006

3 Zusammenfassung Projekttitel:Förderung von Mobilität, Sprach- und interkultureller Kompetenz in der beruflichen Erstausbildung Beteiligte:BBS I in Northeim und das Fife College in Kirkcaldy (Schottland), KMU in Northeim und Umgebung, Unternehmen in Kirkcaldy und Umgebung, u.a. Tescos, Fife Council, Scott Oswald, The Present Shop Begünstigte:kaufmännische Auszubildende verschiedener Berufe, z.B. Bürokaufleute, Einzelhandelskaufleute, Industriekaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerfachangestellte, die ein dreiwöchiges Praktikum in schottischen Unternehmen absolvieren werden Programmziel:Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen der o.a. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

4 Termine Antragsfrist: 14. Februar 2003 Bescheid über die Förderung: 7. Mai 2003 Vorbereitungsphase: April bis Juni 2003 erste Gruppe Oktober 2003 weitere Gruppen Mai 2004, Oktober 2004 und März 2005 Nachbereitung, Praktikumsberichte und Abschlusspräsentation: Mai/Juni 2005

5 Innovation Arbeitsauftrag zur Beschreibung der Praktikumsbetriebe Nutzung aktueller Software, wie Microsoft Powerpoint oder Word zur Ergebnis- darstellung Ergebnis: CD, die den Ausbildungs- betrieben sowie anderen Schülerinnen und Schülern einen Einblick in die schottische Arbeitswelt vermittelt.

6 Wo ist Kirkcaldy in Schottland ? Kirkcaldy Edinburgh

7 Einzelheiten – Finanzen Leonardo Da Vinci Finanzzuschuss: - höchstens 639 EUR, - davon 239,- EUR für die Reisekosten, - 400 EUR für Aufenthalts- und Verpflegungskosten sowie Versicherung Bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten kann der Zuschuss zurückgefordert werden!


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