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Demenz aktiv begegnen: im interdisziplinären Dialog Modul 4: Recht und Soziales 1.

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Präsentation zum Thema: "Demenz aktiv begegnen: im interdisziplinären Dialog Modul 4: Recht und Soziales 1."—  Präsentation transkript:

1 Demenz aktiv begegnen: im interdisziplinären Dialog Modul 4: Recht und Soziales 1

2 Demenz und Recht Die Nurse und der Arzt sind keine Rechtsanwälte und nicht berechtigt, eine Rechtsberatung durchzuführen. Jedoch sollte sie/er als Anwalt/ Anwältin der Interessen der Patienten in groben Zügen mit der rechtlichen Problematik vertraut sein, um erste und entscheidende Hinweise zu geben. 2 Foto: PantherMedia

3 Demenz und Recht Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patiententestament Führerschein / Verkehr – Unfälle Grad der Behinderung Pflegeversicherung Sozialhilfeleistung 3 Foto: PantherMedia

4 Demenz und Recht Betreuung: Was ist Betreuung? Wann wird Betreuung angeordnet? Verfahrensablauf bei Antragstellung Wer wird Betreuer Aufgabenbereich und Pflichten eines Betreuers Praktische Auswirkungen Vorsorgevollmacht als Alternative zur Betreuung Patienten-Verfügung Erbrechtliche Besonderheiten 4 Fotos: PantherMedia

5 Beispiel 1 – OP Einwilligung im Krankenhaus 5 Die 68jährige Frau L. wird mit einem schmerzhaften Beinbruch ins Krankenhaus eingeliefert. Bei der Aufklärung vor der Operation fällt dem Chirurgen auf, dass die betroffene Patientin das Ausmaß und die Tragweite der geplanten Operation nicht erfassen kann. Foto: PantherMedia

6 Beispiel 1 – OP Einwilligung im Krankenhaus 6 Mit Schmerzmitteln versorgt, ans Bett gefesselt muss die Familie von Frau L. warten, bis amtlicherseits eine Betreuung eingerichtet wird. Nur im Falle der akuten Lebens-bedrohung kann sich der Chirurg über eine fehlende rechtsverbindliche Aufklärung und Einwilligung des Patienten in den Eingriff hinweg-setzen. Foto: PantherMedia

7 Beispiel 2 – Patientenauskunft und Schweigepflicht 7 Der 50jährige Herr Huber wird aufgrund eines akuten Schlaganfalls in das Krankenhaus eingeliefert. Seine Frau möchte vom behandelnden Arzt Auskünfte über den Gesundheitszustand des Ehemannes und über die Behandlungsmethoden erhalten. Die "Chemie" zwischen dem behandelnden Arzt und der Ehefrau stimmt nicht. Foto: PantherMedia

8 Beispiel 2 – Patientenauskunft und Schweigepflicht 8 Der Arzt beruft sich auf die ärztliche Schweigepflicht und verweigert die Einsicht in die Krankenakte. Er verweist Frau Huber an das zu- ständige Vormundschaftsgericht, um dort die Anordnung der Betreuung für ihren Ehemann zu beantragen. Foto: PantherMedia

9 Beispiel 3 – Grundstücksverkauf mit Hindernissen 9 Die 70-jährige Emma Müller leidet seit Jahren an zunehmender Hirnleistungsschwäche. Sowohl der Ehemann als auch die übrigen Familienangehörigen "lebten" mit dieser Erkrankung, ohne sich über die rechtlichen Konsequenzen Gedanken zu machen. Die Diagnose einer Demenz ist gestellt, ein Antidementivum eingesetzt. Foto: PantherMedia

10 Beispiel 3 – Grundstücksverkauf mit Hindernissen 10 Die Ehegatten Müller sind gemein-sam Eigentümer von gut vermieteten Objekten. Zur Überbrückung eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses sind sie gezwungen, ein Grundstück zu veräußern. Sie haben einen Käufer gefunden und einen Notartermin vereinbart. Foto: PantherMedia

11 Beispiel 3 – Grundstücksverkauf mit Hindernissen 11 Während der Beurkundung stellt der Notar fest, dass Frau Müller die tatsäch-liche und rechtliche Tragweite der in dem Vertrag von ihr abgegebenen Erklärungen nicht zu erkennen vermag und nach seiner Ansicht nicht mehr geschäftsfähig ist. Der Notar bricht die Beurkundung ab und weist darauf hin, dass für Frau Müller die Betreuung beim zuständigen Vormundschaftsgericht zu beantragen ist. Die Betreuung wird zwei Monate nach Antragstellung angeordnet. Der Käufer für das Grundstück ist zwischenzeitlich abgesprungen. Foto: PantherMedia

12 Betreuung Was ist unter Betreuung zu verstehen? Staatlicher Beistand in Form von Rechtsfürsorge und nicht tatsächlicher Hilfe (diese muss der Betreuer aber gegebenenfalls organisieren) Erhaltung der Autonomie des Betreuten: Wünschen des Betreuten ist soweit wie mögliche der Vor-rang zu lassen (vgl. §§ 1896 Abs. 1, 2, 1897 Abs.4 BGB) Die Entmündigung wurde ab 1.1.1992 abgeschafft 12

13 Wann wird Betreuung angeordnet? 13 §1896 Abs. 1 BGB: Die Betreuung darf gem.§1896 Abs. 2 BGB nur für Aufgaben-kreise bestellt werden, die der Betroffene nicht selbst erledigen kann (Unterschied zur Entmündi-gung) Die Dauer der Betreuung ist auf die zwingend erforderliche Zeit zu beschränken Spätestens alle 7 Jahre muss das Vormundschaftsgericht über die Verlängerung oder Aufhebung der Betreuung entscheiden, §69 FGG Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. (...)

14 Betreuung Aktuell ca. 1 Millionen Menschen unter Betreuung – Tendenz steigend In Bayern ist die Zahl der anhängigen Betreuungsverfahren von 1994 bis 2001 um 54% angestiegen; die Ausgaben pro Fall sind im gleichen Zeitraum um 526% angewachsen Gesetzesentwurf der Länder zur Änderung des Betreuungsrechts sah ein gesetzliches Ver-tretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner vor; dies wurde vom Gesetzgeber nicht umgesetzt 14 Foto: PantherMedia

15 Betreuung – Verfahrensablauf Anregung der Betreuung beim Amts- oder Vormundschaftsgericht Bestellung eines Verfahrenspflegers, der die Interessen des Betroffenen wahrnimmt Sachaufklärung durch das Gericht: Anhörung der Betreuungsbehörde sowie des Ehegatten und anderer nahe stehender Personen, sofern für Sachaufklärung erforderlich Fachärztliches Gutachten Anhörung der/des Betroffenen Einführungsgespräch mit Rechtspfleger Bestellungsurkunde 15

16 Person des Betreuers Kriterien zur Auswahl der Person des Betreuers: Wohl des Betroffenen oberste Maxime, § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB Geäußerter Wunsch des Betroffenen maßgeblich Rücksichtnahme auf verwandtschaftliche und sonstige persönliche Bindungen (Gefahr von Interessenkonflikten) Kein absoluter Vorrang von Verwandten und sonstigen nahe stehenden Personen bei der Bestellung zum Betreuer 16 Foto: PantherMedia

17 Aufgabenbereich eines Betreuers 17 Personensorge Aufenthaltsbestimmung Vermögenssorge Sorge um das persönliche, insbe- sondere gesundheitliche Wohl Sicherstellung der ärztlichen Heilbehandlung Allgemeine Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen… Aufenthalt Vertretung gegenüber Heim- und Klinikleitung

18 Pflichten eines Betreuers Betreuer unterliegt Aufsicht des Vormundschaftsgerichts Auf jederzeit zulässiges Verlangen des Gerichts Auskunftspflicht hinsichtlich Führung der Betreuung und persönliche Verhältnisse des Betreuten, §§ 1908 i, 1839 BGB Grundsätzlich jährliche Rechnungslegungspflicht hinsichtlich der Vermögensverwaltung, §§ 1908 i, 1840 BGB (bei kleineren Vermögen kann Gericht Rechnungslegungspflicht für 3-Jahres-Zeitraum anordnen) Für bestimmte Rechtsgeschäfte muss der Betreuer die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen, §§ 1908i, 1821, 1822 Nrn. 1-4, 6-13 BGB Genehmigung insbesondere bei Verfügungen über Immobilien erforderlich (Sachverständigengutachten über Kaufpreis erforderlich; zeitaufwändig!) 18

19 Handlungsfähigkeit des Betroffenen Folgen für die Handlungsfähigkeit des Betroffenen: Die Anordnung der Betreuung führt nicht per se dazu, dass der Betroffene seine rechtliche Handlungsfähigkeit verliert, § 1903 BGB Bei Anordnung eines sog. Einwilligungsvorbehalts bedarf der Betreute für alle Willenserklärungen, die den Aufgabenbereich des Betreuers betreffen, der Einwilligung des Betreuers In allen anderen Fällen kann der Betreute weiterhin am Rechts-verkehr teilnehmen (lichter Moment erforderlich, ansonsten Willenserklärung nach § 105 BGB nichtig); de facto wird deshalb stets Einwilligung des Betreuers eingeholt 19

20 Zusammenfassung 20 ! ! Der Ehegatte und die nahen Verwandten haben de lege lata nicht das Recht, für den Betreuungs-bedürftigen zu handeln und Erklärungen abzugeben Das Vormundschaftsgericht ist befugt, einen familienfremden Dritten zum Betreuer zu ernennen Der Betreuer, z.B. der Ehegatte und die nahen Verwandten, haben zahlreiche mit der Ernennung zum Betreuer einhergehende Verpflichtungen zu erfüllen Das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers ist zeitaufwändig und die Durchführung der Betreuung ist mit Kosten verbunden Für bestimmte Rechtsgeschäfte muss der Betreuer die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen

21 Zusammenfassung 21 ! ! Alle nötigen Unterlagen zum Betreuungsrecht als Download unter: www.bmj.bund.de

22 Vorsorgevollmacht – Alternative zur Betreuung 22 Subsidiarität einer Betreuung § 1896 Abs. 2 BGB : Bevollmächtigung, für den Kranken zu handeln, wenn dieser dazu selbst nicht mehr in der Lage ist Die Vorsorgevollmacht sollte notariell beglaubigt sein Von Zeit zu Zeit sollte die Vor-sorgevollmacht überprüft werden Stehen die benannten Personen noch zur Verfügung Sind die Verfügungen so noch haltbar Die Vorsorgevollmacht kann sich z.B. auf Verträge, Geldangelegenheiten, Art der Unterbringung und andere persönliche Belange beziehen Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Be- treuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforder- lich, soweit die Angelegen- heiten des Volljährigen durch einen Bevoll-mächtigten (...) ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.

23 Vorsorgevollmacht – Alternative zur Betreuung Vorsorgevollmacht mit Generalvollmacht verbinden! Handlungsbefugnis des Bevoll- mächtigten auch, wenn der Betroffene nur aus tatsächlichen Gründen ver- hindert ist (z.B. Urlaub) Vollmacht ist in der Praxis besser einsetzbar, da Nachweis der Handlungsunfähigkeit des Vollmacht- gebers nicht geführt werden muss Aber: Missbrauchsrisiko einer Generalvollmacht! 23 Foto: PantherMedia

24 Vorsorgevollmacht – Alternative zur Betreuung Form der Vollmacht Grundsätzliche keine besondere Form vorgeschrieben Ausnahme: Schriftform erforderlich bei Ermächtigung zur Entscheidung über gefährliche ärztliche Eingriffe und zu Maßnahmen, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind Notarielle Beurkundung empfehlenswert: WARUM? Nachweis Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers Bei Grundstücksverfügungen, spez. Bankgeschäften und Handelsregisteranmeldungen sind notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung erforderlich Erläuterung der Tragweite einer Vollmacht durch den Notar 24 Foto: PantherMedia

25 Patienten-Testament Patiententestament bzw. Patientenverfügung: Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmungsrecht des Patienten und Medizinischem Standesethos (salus aegroti suprema lex) 25 Foto: PantherMedia

26 Patienten-Testament Das Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist (durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) verfassungsrechtlich und (durch § 223 StGB – Körperverletzung) strafrechtlich geschützt Bei Einsichts- und Urteilsfähigkeit, darf nicht gegen den Willen therapiert werden, auch wenn dies objektiv nicht vernünftig ist Der Arzt ist grundsätzlich dem Willen des Patienten verpflichtet 26

27 Patienten-Testament Problem im Einzelfall zum Zeitpunkt der Verweigerung der Einwilligung: Besteht aktuell Einsichts- und Urteilsfähigkeit bezüglich der Durchführung oder Nichtdurchführung einer ärztlichen Maßnahme? Besteht der Wille wie früher niedergeschrieben weiter? Der Patient darf nicht zum Gefangenen eines einmal von ihm niedergelegten Willens gemacht werden; regelmäßige Bestätigung ratsam 27

28 Patientenverfügung 28 Passive Sterbehilfe ist zulässig Abstellen des Beatmungsgeräts Beendigung der Behandlung mit einer Sonde Indirekte Sterbehilfe ist ebenfalls zulässig Gabe eines Medikaments, das primär den Schmerz lindern soll, aber als Nebenfolge den Eintritt des Todes beschleunigt Wenn dies dem (mutmaßlichen) Willen des Patienten entspricht

29 Patientenverfügung 29 Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und strafbar Totschlag § 212 StGB Tötung auf Verlangen § 216 StGB Bundespräsident Köhler: Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen. = = Wesentlicher Grundgedanke der Hospizbewegung

30 Testament 30 Gemeinschaftliches Testament Öffentliches Testament Eigenhändiges Testament Vom Betroffenen selbst eigenhändig geschrieben (nicht maschinell oder Computer) Mit vollem Namen unterzeichnet Ort und Datum der Niederschrift muss enthalten sein Eine von einem Notar angefertigte Niederschrift Der Notar berät bezüglich Form und Inhalt der Testamentsurkunde, die im Notariat aufbewahrt wird Eigenhändiges oder Öffentliches Testament von Ehegatten

31 Erbrechtliche Besonderheiten Erbrechtliche Besonderheiten bei Demenz: Bei der Testamentsgestaltung ist zu bedenken, dass das Vermögen, das der im Pflegeheim untergebrachte Demenzkranke erbt, vom Sozialhilfeträger für die Aufbringung der Heim- und Pflegekosten eingesetzt wird Vorsicht vor gesetzlicher Erbfolge Vorsicht vor Testamenten und Erbverträgen, die eine gegen-seitige Erbeinsetzung der Ehegatten vorsehen (vor allem in der älteren Generation als Ehe- und Erbverträge verbreitet) 31

32 Demenz, Autofahren und Verkehr einerseits … 32 Alzheimer: Bereits im frühen Stadium mangelnde Verkehrstüchtigkeit Foto: PantherMedia

33 Demenz, Autofahren und Verkehr andererseits … 33 "Dieses frühe Stadium, in dem in einem schleichenden Prozess Hirnzellen absterben, kann zwei bis vier Jahre dauern. Eventuell fällt diesen Leuten nur gerade nicht der Name eines flüchtigen Bekannten ein". Foto: PantherMedia

34 Demenz, Autofahren und Verkehr andererseits … Studie: Fahreignung trotz Alzheimer (R. Mielke, Köln) Die Diagnose Alzheimer rechtfertigt nach Ansicht des Kölner Neurowissenschaftlers Rüdiger Mielke nicht grundsätzlich einen Verzicht auf das Autofahren. In einer bundesweiten Studie will der Wissenschaftler Kriterien erarbeiten, mit denen sich zu-verlässig klären lässt, ob ein Demenz-Erkrankter fahrtüchtig ist. Gerade für die von Alzheimer häufig betroffenen alten Menschen ist das Autofahren wichtig, da es ihre Selbstständigkeit erhält. 34

35 Unfallstatistik – Senioren 35 Ältere Straßenverkehrsteilnehmer verunfallen in der zunehmenden Verkehrsdichte immer häufiger: Verunglückte Senioren nach Art der Verkehrs- beteiligung Quelle: Stat. Bundesamt 2002

36 Unfallstatistik – Senioren 36 Ältere Straßenverkehrsteilnehmer verunfallen in der zunehmenden Verkehrsdichte immer häufiger: Anteil der Hauptverur- sacher bei allen Unfall- beteiligten 2002 in % Quelle: Stat. Bundesamt 2002

37 Unfallstatistik – Senioren 37 Ältere Straßenverkehrsteilnehmer verunfallen in der zunehmenden Verkehrsdichte immer häufiger: Ursachen von Unfällen mit Personen- schäden 2002 Quelle: Stat. Bundesamt 2002

38 Fahrleistung – Einflussgrößen 38 Erfahrung Persön- lichkeit Psychische/ physische Voraus- setzung Psychische/ physische Voraus- setzung Fahrkompetenz Fahrleistung Innere Bedingungen (Krankheit, Alter, Ermüdung, Kompensation) Technik (z.B. Servolenkung, Displays, Fahrassistenz) Äußere Bedingungen (Witterung, Straßen- zustand, Verkehrs- dichte)

39 Fahrleistung – Einflussgrößen 39 Sehfähigkeit Aufmerksamkeit Konzentration Auffassungs- geschwindigkeit Orientierung Reaktions- fähigkeit Motorische Fähigkeiten Belastbarkeit Foto: PantherMedia

40 Rechtliche Grundlagen Führerschein Beurteilungsmaßstab für Behörden, Ärzte und Betroffene: Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung (Bundesamt für Straßenwesen, 6. Auflage März 2000) Straßenverkehrsgesetz (StVG § 2, Abs. 2, Nr. 3) Fahrerlaubnisverordnung (§ 11, § 14, Anlage 4) 40 Anlassbezogene Einschaltung der Behörde: Beweispflicht des Betroffenen (dass er ohne Einschränkungen ein Fahrzeug führen kann). Die Kosten für das Gutachten muss der Betreffende selbst bezahlen. Richtlinien sind kein lebenslanges Fahrverbot.

41 Fahrerlaubnisklassen alt 41 KlasseBeschreibung 1Leistungsunbeschränkte Krafträder 1aKrafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mindestens 2jährigem Besitz der Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mind.4000 km) 1bKrafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16 - 17 jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 2Kfz über 7,5 t Züge mit mehr als drei Achsen 3Kfz bis 7,5 t Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse) 2, 3(je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs) + Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxis, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen in PKW 4Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / bis 50 km/h 5Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h

42 Fahrerlaubnisklassen neu Gruppe 1 42 KlasseBeschreibung ALeistungsunbeschränkte Krafträder Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erst nach mindestens zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/Kg A1Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16 - 17 jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit BKraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger über 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht überschreiten BEKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fallen

43 Fahrerlaubnisklassen neu Gruppe 2 43 KlasseBeschreibung CKfz über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg CEKraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg C1Kfz zwischen 3,5 und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg C1EKfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten. DKraftomnibusse mit mehr als 8 Plätzen D1Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen DEKraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger über 750 kg DE1KFZ der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten. Der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung benutzt werden.

44 Fahreignung Fahrerlaubnis für die Gruppe 2 (Klassen C und D) grundsätzlich nicht gegeben bei beeinträchtigender chronischer Krankheit (fortgeschrittene Demenz, fortgeschrittener Parkinson HY III (off Problematik), …) bei akuter Krankheit (z.B. Schlaganfall, Epilepsie) mit Rezidivgefahr Vigilanzbeeinträchtigender Medikation Fahrerlaubnis der Gruppe 1 (Klassen A und B) mit Einschränkungen / Auflagen in leichteren Krankheitsfällen (beginnende Demenz, leichtes Parkinsonsyndrom ohne rel. cognitive Defizite, …) oder nach erfolgreicher Therapie* 44 * Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation ggf. auch Zusatzbegutachtung (MPU, Testpsychologie) Fahrprobe (TÜV, Fahrschule)

45 KONDIAG 45 Autofahren trotz schwerer Krankheit … … Was können Sie und was dürfen Sie? Kaufen und austauschen

46 KONDIAG 46 http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fitness-check_fuer_fahrer/4._fitness-check_kondiag KONSILIARDIAGNOSTISCHE UNTERSUCHUNG FÜR ERKRANKTE AUTOFAHRER. Medizinisch- Psychologisches Institut des TÜV: Individuelle verkehrsmedizinische Untersuchung Spezielle verkehrspsychologische Leistungstestverfahren (apparativ technische Untersuchung der psychofunktionalen Leistungsfähigkeit) Falls erforderlich: ein praktischer Fahr-Check Beratung und Empfehlungen durch erfahrene Experten Vertraulichkeit Schriftliches Zertifikat U.a. Auswertung Ihrer mitgebrachten medizinischen Befunde

47 Fahreignung 47 ! ! Mögliche Auflagen Regelmäßige Nachuntersuchungen (einschl. Testung) Brille, Hilfsmittel (Automatik, Handgas …) Begleitung Fahrten bei Tag / im nahen Umfeld (Aktionsradius 20 km) Höchstgeschwindigkeit …

48 Fahreignung 48 ! ! Probleme Selbstüberschätzung des Betroffenen Fehleinschätzung des begutachtenden Arztes Der Arzt entscheidet zwischen Schweigepflicht und Verantwortlichkeit bei möglicher Fremdgefährdung Unter Hinweis auf die Begutachtungsleitlinien Empfehlung, auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten - Haftungsfrage, Verlust der Leistungspflicht des Versicherers Hinweis auf mögliche Pflicht des Arztes, trotz Schweigepflicht die Fahrerlaubnisbehörde bei Nichteinhalten zu verständigen

49 Fahreignung 49 Krank am Steuer: Fahrtauglichkeit eingeschränkt (27.01.2007) Mehr als eine Million Bundesbürger setzen sich hinters Steuer, obwohl sie dazu gesundheitlich kaum in der Lage sind, schätzt Professor Rainer Mattern von der Universität Heidelberg: "Dass auch chronische Krankheiten und Medikamente die Fahrtaug- lichkeit beeinträchtigen, übersehen leider sogar manche Ärzte", sagt er im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Nach einem Herzinfarkt etwa sollten die Patienten das Auto stehen lassen, solange Herzrhythmusstörungen auftreten können. "Auch wer auf ein neues Hochdruck- oder Blutzucker-Medikament eingestellt wird, sollte vorsichtig sein", meint Mattern. Foto: PantherMedia

50 Krankheit und Straßenverkehr Patienten mit Demenz Auffassungs-, Aufmerksamkeits-, Umstellungsfähig-keit, Stressbelastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, etc. sind ein-geschränkt Parkinson haben neben der motorischen Einschränkung, der Off-Problematik auch die begleitenden kognitiven Ein-schränkungen (einschl. Selbstüberschätzung, reduzierter Aufmerksamkeits-, Auffassungs- und Umstellungsfähigkeit) zu beachten 50 Verbindliche Empfehlungen zur Fahrtauglichkeit bei vielen neurologischen Krankheiten existieren nicht. "Wir müssen jeden Patienten individuell beraten!

51 Krankheit und Straßenverkehr Patienten mit Epilepsie sind besonders bei seltenen Anfällen und schlechter Compliance gefährdet MS leiden besonders nach einem Schub der Krankheit häufig unter sensomotorischen Beeinträchtigungen und Konzentra-tionsstörungen. Diese Probleme wirken sich auch im Straßenverkehr aus: Studien zeigen, dass es zu Aufmerk-samkeitsdefiziten kommt, die eine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringen. 51 Verbindliche Empfehlungen zur Fahrtauglichkeit bei vielen neurologischen Krankheiten existieren nicht. "Wir müssen jeden Patienten individuell beraten!

52 Ihre Situation als Arzt (BGH Urteil 08.04.2003) 52

53 Ihre Situation als Arzt (BGH Urteil 08.04.2003) 53 Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Arzt gegenüber seinem Patienten und einer an einem Unfall beteiligten Dritten. Die Einhaltung der Leitlinien ist im Haftungsfall sorgfältig nachzuweisen. Meet-the-expert Arzthaftung bei problematischer Fahreignung durch psychiatrische Erkrankungen & Medikation, DGPPN, Berlin, 22.11.2007, Veranstalter: Merz Pharmaceuticals

54 Grad der Behinderung 54 Schwerbehindert ist eine Person, deren Grad der Behinderung mit wenigstens 50 festgestellt ist. Der früher verwendete Begriff "Minderung der Erwerbsfähigkeit" (MdE) ist seit 1986 aufgehoben und ersetzt worden durch "Grad der Behinderung" (GdB). Antrag: Beim Versorgungsamt / Landratsamt

55 Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz 55 Vorteile des Schwerbehindertenausweises Befreiung/Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer Befreiung von Lohn- und Einkommensteuer Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Begleitpersonen) Befreiung von Rundfunk- und Telefongebühren Zuschüsse zur Wohnraumanpassung Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn mit Begleitperson Unterbringung der Rollstühle im Zug, Einsteigehilfe

56 Grad der Behinderung 56 Bewertung von Hirnschäden mit isoliert vorkommenden bzw. führenden Syndromen: (bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht auch zur Feststellung der Schwerstbeschädigtenzulage): Auf der Basis der organisch-psychischen Veränderungen ent-wickeln sich nicht selten zusätzliche psychoreaktive Störungen. Hirnschäden mit psychischen Störungen (je nach vorstehend beschriebener Art) Leicht (im Alltag sich gering auswirkend)30 – 40 Mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend)50 – 60 Schwer70 – 100

57 Grad der Behinderung: Nachteilsausgleich / Vorteile Steuerliche Vorteile: zusätzlicher abzugsfähiger Pauschal-betrag bei der Einkommens- und Lohnsteuer abhängig vom Grad der Behinderung. 25 - 30 v. H. = 310 Euro 35 - 40 v. H. = 430 Euro 45 - 50 v. H. = 570 Euro 55 - 60 v. H. = 720 Euro 65 - 70 v. H. = 890 Euro 75 - 80 v. H. = 1060 Euro 85 - 90 v. H. = 1230 Euro 95 -100 v. H. = 1420 Euro Merkzeichen H (hilflos) 3700 Euro 57 Foto: PantherMedia

58 Grad der Behinderung: Nachteilsausgleich / Vorteile Besonderer Kündigungsschutz Kündigung erst nach Zustimmung des Integrationsamtes Entsprechendes gilt, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 30 festgestellt ist und das Arbeitsamt die betreffende Person einem schwerbehinderten Menschen gleichstellt Antrag auf Gleichstellung beim zuständigen Arbeitsamt stellen, wenn eine Kündigung droht Kündigungsschutz gilt schon ab dem Tag der Antragstellung Zusatzurlaub GbB > 50 5 Arbeitstage Mehrarbeit GdB > 50 Auf Antrag Befreiung 58 Foto: PantherMedia

59 Grad der Behinderung: Nachteilsausgleich / Vorteile Merkzeichen G / B / H / RF Andere Nachteilsausgleiche unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr … Allerdings wird dies bei Menschen mit Epilepsie recht unterschiedlich beurteilt Weitere Informationen bei den örtlichen Sozialberatungsstellen Integrationsamt, Versorgungsamt und Arbeitsämtern Dort kann auch erfragt werden, Behindertengerechte Arbeitsplatzeinrichtung Lohnzuschüsse für Arbeitgeber … 59 Foto: PantherMedia

60 Demenz – Gesetzliche Pflegeversicherung Ziele der Pflegeversicherung Absicherung der Pflegebedürftigen Unterstützung der betroffenen Familien Verbesserung der Qualität der Pflege 60 Leistungen nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit von den Pflegekassen

61 Pflegebedürftigkeit 61 Vorteile des Schwerbehindertenausweises Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, mind. jedoch voraussichtlich für 6 Monate in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen Definition

62 Einstufung durch die Pflegekasse 62 Mindestens 1x täglich Hilfe bei zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege Zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Der Hilfebedarf muss pro Tag im Wochen- durchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen Pflegestufe 1 Erheblich Pflegebedürftige

63 Einstufung durch die Pflegekasse 63 Mindestens 3x täglich Hilfe bei der Grundpflege Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Der Hilfebedarf muss pro Tag im Wochendurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen Pflegestufe 2 Schwerpflegebedürftige Eine Höherstufung bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist jederzeit möglich Gegen einen Einstufungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden

64 Einstufung durch die Pflegekasse 64 Hilfebedürftigkeit täglich 24 Stunden (also auch nachts) Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Der Hilfebedarf muss pro Tag im Wochendurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftige

65 Ab wann können die Leistungen beansprucht werden? Nicht erst bei einer Pflege im engeren Sinn Schon bei einer notwendigen Anleitung, beispielsweise durch einen Angehörigen, bei den Verrichtungen des täglichen Lebens wie zum Beispiel Anziehen und Waschen Zeitaufwand der pflegerischen Hilfen übersteigt 45 Minuten pro Tag. Ernährung, Körperpflege, Aufstehen von Bett und Rollstuhl, An- und Auskleiden, etc. Einschätzung des Zeitaufwandes durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nach Hausbesuch Zusätzlicher hauswirtschaftlicher Hilfebedarf bei Einkaufen, Wäschewaschen, Reinigung der Wohnung etc. 65 Bisher zu wenig berücksichtigt ist die notwendige Zeit für die Beaufsichtigung von Dementen Foto: PantherMedia

66 Gesetzliche Pflegeversicherung 66 Wahl der Leistungen für die häusliche Pflege 1. Antragstellung 2. Prüfung der Pflegebedürftigkeit 3. Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 4. Fotos: PantherMedia

67 Antragstellung Nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit, oder wenn diese abzusehen ist Formlos (auch telefonisch) durch den Pflegebedürftigen (Antragsteller) oder dessen Bevollmächtigten oder den gesetzlichen Vertreter bei der Pflegekasse Anträge können auch bei den Geschäftsstellen der Krankenkassen abgeholt werden Die Leistungen werden nur gewährt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen 67 1. Foto: PantherMedia

68 Antragstellung Anspruchsvoraussetzungen Es muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen Die Vorversicherungszeit von 2 Jahren muss erfüllt sein; d.h. der Pflegebedürftige war innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung mindestens 2 Jahre in der Pflegeversicherung versichert Zeiten der Familienversicherung finden Berücksichtigung Wer zur Zeit der Antragstellung noch nicht 2 Jahre versichert gewesen ist, muss auf den Leistungsbeginn warten, bis die Vorversicherungszeit erfüllt ist 68 1. Foto: PantherMedia

69 Prüfung der Pflegebedürftigkeit Prüfung der Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Gutachterdienst Medicproof bei privater Krankenversicherung Zeitrahmen für eine Begutachtung ungefähr 20-40 Minuten Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen 69 2.2. 2.2. Foto: PantherMedia

70 Prüfung der Pflegebedürftigkeit Einstufung der pflegebedürftigen Personen in der Regel in deren privaten Umfeld Gute Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes! Hilfe bei Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, Gemeinden oder Selbsthilfegruppen Pflegetagebuch – genaue Angaben zum Pflegeaufwand! Der Gutachter sollte den zu Pflegenden in seiner normalen Alltagssituation vorfinden Evtl. ein Gespräch unter vier Augen über die Defizite des zu Pflegenden 70 2.2. 2.2. Foto: PantherMedia

71 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse Grundlage des Einstufungsprozesses ist der Hilfebedarf bei den Aktivitäten des täglichen Lebens Vier wichtige Bereiche: Körperpflege (Waschen, Duschen, Zahnpflege, usw.) Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme) Mobilität (Gehen, An- / Auskleiden, Treppensteigen, usw.) Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, usw.) Körperpflege, Ernährung und Mobilität bilden die so genannte Grundpflege 71 3.3. 3.3. Foto: PantherMedia

72 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 72 3.3. 3.3. Mindestens 1x täglich Hilfe bei zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege Zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Der Hilfebedarf muss pro Tag im Wochendurchschnitt mindestens 1,5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen Mindestens 3x täglich Hilfe bei der Grundpflege Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Der Hilfebedarf muss pro Tag im Wochendurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen Pflege- stufe 1: Erheblich pflege- bedürftige Pflege- stufe 1: Erheblich pflege- bedürftige Pflege- stufe 2: Schwer- pflege- bedürftige Foto: PantherMedia

73 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 73 3.3. 3.3. Pflege- stufe 3: Schwerstpfle gebedürftig Eine Höherstufung bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist jederzeit möglich Gegen einen Einstufungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden Hilfebedürftigkeit täglich 24 Stunden (also auch nachts) Zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung Der Hilfebedarf muss pro Tag im Wochendurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen Foto: PantherMedia

74 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 74 3.3. 3.3. Hilfebedürftigkeit täglich 24 Stunden (also auch nachts) Die Härtefallregelung greift, wenn die Pflegestufe 3 vorliegt und zusätzlich ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand besteht Pflege- stufe 1: Erheblich pflege- bedürftige Pflege- stufe 1: Erheblich pflege- bedürftige Foto: PantherMedia Voraussetzungen: Hilfe bei der Grundpflege min. 6 Stunden täglich, davon min. 3 x nachts In vollstationären Pflegeeinrichtungen ist auch die Dauer der medizinischen Behandlungspflege zu berücksichtigen oder Die Grundpflege ist auch nachts durch mehrere Pflegekräfte zu bewerk-stelligen; d.h. neben einer professionellen Pflegekraft muss mindestens eine weitere Person (z.B. Angehöriger) beschäftigt sein

75 Wahl der Leistung für die häusliche Hilfe – Pflege- oder Sachleistung 75 4.4. 4.4. Bezahlung von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn, die die Pflege übernehmen Über die Verwendung des Pflegegeldes kann frei verfügt werden Es stellt kein Einkommen dar Wird es an eine ehrenamtlich tätige Person weitergegeben, wird es auch hier nicht als Einkommen berücksichtigt Eine Härtefallregelung gibt es hier nicht Sachleistungen sind Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (ambulante Pflegedienste) Die erbrachten Leistungen werden bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe direkt mit der Pflegekasse abgerechnet Pflegegeld Sach- leistungen Foto: PantherMedia

76 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 76 4.4. 4.4. Geld- und Sachleistungen können kombiniert werden Der Pflegebedürftige hat sich für jeweils 6 Monate im Voraus zu entscheiden, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistungen in Anspruch nehmen will Betreuer sollten sich bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft oder der Pflegekasse beraten lassen, welche für sie die günstigste Leistungsart darstellt Max. 4 Wochen im Jahr, bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Person Die Höhe der Leistungen sollte man individuell mit der jeweiligen Pflegekasse abstimmen Kombi- nations- leistung Verhin- derungs- pflege Foto: PantherMedia

77 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 77 4.4. 4.4. 1x im Jahr für vier Wochen, wenn bei Verhinderung der pflegenden Person eine kurzzeitige stationäre Pflege erforderlich wird Die max. Aufwendung beträgt 1.470 pro Jahr Verhinderungspflege kann mit Kurzzeitpflege kombiniert werden (werden nicht gegen- einander aufgerechnet) Tages- oder Nachtpflege in zugelassenen Einrichtungen Z.B. wenn Angehöriger nicht rund um die Uhr betreuen kann Sollte der vorgesehene Höchstbetrag nicht ausgeschöpft werden, so kann der restliche Betrag als Pflegegeld oder Sachleistung beansprucht werden Kurzzeit- pflege Teil- stationäre Pflege Foto: PantherMedia

78 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 78 4.4. 4.4. Pflegekasse übernimmt bis zu 1.470 pro Monat, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist Bei anerkannten Härtefällen werden bis zu 1.750 übernommen Die gezahlten Beträge dürfen 75% des Gesamt-pflegebetrages (Pflegesatz, Unterkunft, Verpflegung) nicht übersteigen Mindestens 25% bleiben als Eigenanteil für den Heimbewohner Es besteht die Möglichkeit, dass der Sozialhilfeträger diese Kosten über- nimmt, wenn der Betroffene dazu nicht in der Lage ist Voll- stationäre Pflege Foto: PantherMedia

79 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 79 4.4. 4.4. Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 31 pro Monat (z.B. Desinfektionsmittel, usw.) Technische Hilfen (z.B. Pflegebetten) nach Prüfung durch die jeweilige Pflegekasse Umbaumaßnahmen (z.B. Türverbreiterung) Zur Erleichterung der Pflege Maximale Förderung von 2.557 pro Maßnahme Der Eigenanteil des Versicherten beträgt 10% der Maßnahme, höchstens die Hälfte eines Bruttoeinkommens Zahlung der Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung bei Personen, die min. 14 Stunden pro Woche pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind. Kostenlose Pflegekurse und individuelle häusliche Schulungen Weitere Leistungen Foto: PantherMedia

80 Einstufungsbescheid durch die Pflegekasse 80 4.4. 4.4. Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten Bis 6 Monate Freistellung ohne Lohnfortzahlung (mind. Pflege- stufe 1) von nahen Angehörigen Freistellung über bis zu 10 Arbeitstage, um einen nahen Angehörigen zu pflegen unabhängig von der Betriebsgröße Pflegezeit Akuter Pflegefall Foto: PantherMedia Akuter Pflegefall Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vermögens- unabhängig Die Vermögenssituation wird nur bei Umbaumaßnahmen berücksichtigt

81 Ansprechpartner für Fragen zur Pflegeversicherung Pflegekassen (bei den Krankenkassen eingerichtet) Angehörigen- und Altenberatungsstellen der Gemeinde Dienste der Altenhilfe (z.B. Ambulante Pflegedienste) Beratungsstellen des Sozialverbandes VdK 81 Foto: PantherMedia

82 Pflegeberater und Rechtsanspruch Pflegestützpunkt/Pflegeberater Pflegestützpunkte mit Pflegeberatern als zentrale Anlaufstelle Umfassende Beratung, Vermittlung von Pflegediensten, Haushaltshilfen, Heimplätzen usw. Erarbeitung und Begleitung von Anträgen und individuellen Versorgungsplänen Pflegestützpunkte werden von den Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet (Beteiligung von Kommunen, Sozialhilfeträger, Pflegedienste) 82 Ab dem 01.01.2009 hat jeder Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung

83 Leistungen der Sozialhilfe Für alle, die keine Leistungen der Pflegekasse bekommen Aber auch in Fällen, bei denen die Hilfe der Pflegekasse allein nicht ausreicht Es wird das Einkommen und das Vermögen der Pflege-bedürftigen berücksichtigt (Einwilligung zur Offenlegung der eigenen Vermögensverhältnisse muss abgegeben werden Monatliches Einkommen unter einer von den Landesregierungen festgelegten Höchstgrenze Erkundigung bei der zuständigen Sozialhilfestelle Anträge auf Sozialhilfe sind beim örtlichen Sozialamt zu stellen (Telefonanruf reicht aus) 83

84 Leistungen der Sozialhilfe Leistungen in der Pflegestufe 0 Medizinischer Dienst lehnt Einstufung im Rahmen der Pflegeversicherung ab (Pflegestufe 0) Art und Umfang der Unterstützung je nach Ämtern oder Städten unterschiedlich Es muss zumindest eine Anleitung oder Hilfe beim Verrichten der Aktivitäten des täglichen Lebens notwendig sein Das Sozialamt übernimmt die Kosten des Heimaufenthalts, wenn die Gutachter des Medizinischen Dienstes eine Aufnahme in ein Pflegeheim für erforderlich halten 84

85 Leistungen der Sozialhilfe Höhe der Leistungen Wird bei der Pflegeversicherung nur Pflegegeld bezogen (Geldleistung), gewährt das Sozialamt keine zusätzlichen Leistungen Gewährte Sachleistungen müssen über einen Pflegedienst bezogen werden Werden über das Sozialamt Sach- leistungen bezogen, kann auch zusätzlich ein Pflegegeld gewährt werden Im Pflegeheim übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten (Vereinbarungen zischen Pflege- heimen und Sozialhilfeträgern und Pflegekassen notwendig) 85

86 Leistungen der Sozialhilfe Zuzahlung der Kinder Vermögenswerte der Kinder werden, soweit sie nicht außer-gewöhnlich hoch sind, nicht eingesetzt Unterhaltsbeiträge müssen nur nach Überschreiten eines Freibetrages geleistet werden 86

87 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 87 Für alle verwendeten Fotos in dieser Präsentation gilt: Vervielfältigung und Verwendung außerhalb dieser Präsentation ist nicht gestattet. Foto: PantherMedia


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