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Gründe, Fakten, Umgang, Perspektiven
Armut in Österreich - Gründe, Fakten, Umgang, Perspektiven Robert Buggler. Sbg. Armutskonferenz
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Neue Armut
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Ausgangssituation Armut und soziale Ausgrenzung werden vermehrt zum strukturellen Problem Ö: > 1 Million (12 %) armutsgefährdet ~ davon sind „manifest arm“ (5 %)! Gründe: Langfristige Entwicklungen: Säulen des Sozialstaates werden brüchig: Arbeit, Ehe Sonstige Armutsfaktoren: Migration / mangelnde Integration, psychische Erkrankungen, Bildungsarmut, Altersarmut = Pflege, Ungleichheit der Geschlechter, Kinderarmut Folgen der aktuellen Wirtschafts“krise“ etc. Maßnahmen dagegen bislang unzureichend (Prävention, sozialstaatliche Absicherung ..) ; tlw. auch zurückgefahren; Sozialstaat unter Druck (ambivalente Entwicklung) Keine umfassende Strategie zur Armutsbekämpfung
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Armut in Österreich - Fakten
in Armutsgefährdung - 12% Einkommen unter der Armutsgrenze Nur Privathaushalte!! Davon = manifest arm (5 %) Armutsgefährdung + materielle Deprivation (mind. 2) Deprivationsindikatoren: Wohnung warm halten, unerwartete Ausgaben tätigen, Arztbesuch bezahlen, 1 x pro Monat jmd. zum Essen einladen, bei Bedarf neue Kleidung kaufen, regelmäßige Zahlungen begleichen …
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Armutsgrenzen (Referenzjahr 06)
Haushaltstyp Jahreseinkommen Monatseinkommen Einpersonenhaushalt 10.945,- 912,- 1 Erwachsener + 1 Kind 14.228,- 1.186,- 2 Erwachsene 16.417,- 1.368,- 2 Erwachsene + 1 Kind 19.701,- 1.641,- 2 Erwachsene + 2 Kinder 22.984,- 1.915,- 2 Erwachsene + 3 Kinder 26.268,- 2.189,-
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Österreich im EU-Vergleich
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Sozioökonomische Gruppen
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Einkommen
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Armut und Arbeitsmarkt
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Deprivation
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Kinderarmut
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Das kindbezogene Armutskonzept:
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Lebenslagen armer Kinder
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Verbesserungen
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Rechenbeispiele Wohnen: Stadt
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Kindheit in Armut - Deprivation
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Umgang mit Armut - Bettler
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„Es gibt Menschen, die sind einem Bettler zeitlebens gram, weil sie ihm nichts gegeben haben!“
Karl Kraus
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Landessicherheitsgesetz
Bettel - § 3b (1) Wer an einem öffentlichen Ort oder von Haus zu Haus von fremden Personen unter Berufung auf wirkliche oder angebliche Bedürftigkeit zu eigennützigen Zwecken Geld oder geldwerte Sachen für sich oder andere erbittet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen. (2) Bei Vorliegen von Erschwerungsgründen kann auch der Verfall des Erbettelten oder hieraus Erlösten ausgesprochen werden.
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