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RB über die Stellung des Opfers im Strafverfahren Allgemeine Zielsetzung: Allgemeine Zielsetzung: Hohes Schutzniveau für Opfer von Straftaten unabhängig.

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Präsentation zum Thema: "RB über die Stellung des Opfers im Strafverfahren Allgemeine Zielsetzung: Allgemeine Zielsetzung: Hohes Schutzniveau für Opfer von Straftaten unabhängig."—  Präsentation transkript:

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2 RB über die Stellung des Opfers im Strafverfahren Allgemeine Zielsetzung: Allgemeine Zielsetzung: Hohes Schutzniveau für Opfer von Straftaten unabhängig davon, in welchem Land sie sich aufhalten, durch Angleichung der Hohes Schutzniveau für Opfer von Straftaten unabhängig davon, in welchem Land sie sich aufhalten, durch Angleichung der Unterstützungsmaßnahmen vor, während und nach einem Strafverfahren zur Vermeidung sekundärer Viktimisierung, Unterstützungsmaßnahmen vor, während und nach einem Strafverfahren zur Vermeidung sekundärer Viktimisierung, Vorschriften und Praktiken über die Stellung und die wichtigsten Rechte des Opfers Vorschriften und Praktiken über die Stellung und die wichtigsten Rechte des Opfers Jedoch: Keine Verpflichtung, Opfer im Strafverfahren den Prozessparteien gleichzustellen Jedoch: Keine Verpflichtung, Opfer im Strafverfahren den Prozessparteien gleichzustellen

3 Inhalt des RB Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen Persönlichkeitsschutzrechte Persönlichkeitsschutzrechte Artikel 2 (Achtung und Anerkennung) Artikel 2 (Achtung und Anerkennung) Artikel 8 (Recht auf Schutz) Artikel 8 (Recht auf Schutz) Artikel 15 (Praktische Voraussetzungen) Artikel 15 (Praktische Voraussetzungen) Informationsrechte Informationsrechte Artikel 4 (Recht auf Erhalt von Informationen) Artikel 4 (Recht auf Erhalt von Informationen) Verfahrens- und Beteiligungsrechte Verfahrens- und Beteiligungsrechte Artikel 3 (Vernehmung und Beweiserbringung) Artikel 3 (Vernehmung und Beweiserbringung) Artikel 5 (Kommunikationsgarantien) Artikel 5 (Kommunikationsgarantien) Artikel 6 (Spezifische Unterstützung des Opfers) Artikel 6 (Spezifische Unterstützung des Opfers) Recht auf Entschädigung (Artikel 9) Recht auf Entschädigung (Artikel 9) Schlichtung (Artikel 10) Schlichtung (Artikel 10) Einrichtung spezialisierter Stellen für Opferhilfe (Artikel 13 und 14) Einrichtung spezialisierter Stellen für Opferhilfe (Artikel 13 und 14)

4 Artikel 1 lit. a RB§ 47 Abs. 1 StPO§ 65 StPOneu Opfer: eine natürliche Person, die einen Schaden als direkte Folge einer Straftat erlitten hat Jeder durch eine Straftat in seinen Rechten Verletzte Gewalt- und Sexualopfer, Angehörige im Todesfall und jede Person, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben könnte körperliche oder geistige Unversehrtheit, seelisches Leid wirtschaftlicher Verlust vermögensrechtliche Schäden; Verletzung bloß ideeller Interessen genügt nicht. Opfereigenschaft für Gewalt- und Sexualopfer sowie Angehörige unabhängig vom Eintritt eines Schadens; sonst privatrechtliche Ansprüche

5 Persönlichkeitsschutzrechte Achtung und Anerkennung Achtung und Anerkennung Achtung der persönlichen Würde Achtung der persönlichen Würde Anerkennung der Rechte und berechtigten Interessen Anerkennung der Rechte und berechtigten Interessen Besondere Behandlung gefährdeter Zeugen Besondere Behandlung gefährdeter Zeugen Artikel 8 (Recht auf Schutz) Artikel 8 (Recht auf Schutz) Artikel 15 (Praktische Voraussetzungen) Artikel 15 (Praktische Voraussetzungen) § 10 Abs. 2 und 3 StPO: Anspruch auf Achtung der persönlichen Würde Anerkennung der Rechte und berechtigten Interessen Verbot der Weitergabe von Lichtbildern und Daten über die Identität Zeugenschutzbestimmung en (§§ 161 Abs. 1, 162 StPO) Schonende Vernehmung (§§ 165, 250 Abs. 3 StPO) Besondere Vernehmungsräume

6 Informationsrechte 1 Recht auf Information – Artikel 4 Abs. 1 RB: Recht auf Information – Artikel 4 Abs. 1 RB: Opferhilfeorganisationen; Opferhilfeorganisationen; Art der Hilfe; Art der Hilfe; Ort und Form der Anzeige; Ort und Form der Anzeige; Gang des Verfahrens und Rolle des Opfers; Gang des Verfahrens und Rolle des Opfers; Rechtsberatung, Rechtsbeistand; Rechtsberatung, Rechtsbeistand; Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen Opfer, die nicht im Staat der Tat wohnen Opfer, die nicht im Staat der Tat wohnen Rechtsbelehrung Pflicht aller Behörden, das Opfer über seine Rechte im Verfahren zu belehren (§§ 10 Abs. 2, 66 Abs. 1 Z 3 und 4 StPO); Belehrung über Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) Informationsbroschüre des BMJ – www.bmj.gv.at

7 Informationsrechte 2 Recht auf Verständigung – Artikel 4 Abs. 2 bis 4 RB Recht auf Verständigung – Artikel 4 Abs. 2 bis 4 RB Maßnahmen aufgrund der Anzeige; Maßnahmen aufgrund der Anzeige; Möglichkeiten der Beteiligung am Verfahren; Möglichkeiten der Beteiligung am Verfahren; Entscheidung in der Hauptsache; Entscheidung in der Hauptsache; Freilassung des Beschuldigten Freilassung des Beschuldigten Recht auf Verständigung von der Einstellung des Verfahrens und der maßgeblichen Gründe - § 194 StPO Akteneinsichtsrecht - §§ 68 StPO, Information über die Freilassung des Beschuldigten - § 177 Abs. 5 StPO

8 Verfahrens- und Beteiligungsrechte Vernehmung und Beweiserbringung – Artikel 3 RB Vernehmung und Beweiserbringung – Artikel 3 RB Rechtliches Gehör und Beteiligung an Beweissammlung Rechtliches Gehör und Beteiligung an Beweissammlung Befragung nur in dem für das Verfahren erforderlichen Umfang Befragung nur in dem für das Verfahren erforderlichen Umfang Rechte des Privatbeteiligten Beweisantrag - § 67 Abs. 6 Z 1 StPO Ladung zur Hauptverhandlung und Befragungsrecht - §§ 67 Abs. 6 Z 4 und 221 Abs. 1 StPO Kinder und Opfer von Sexualdelikten sind grundsätzlich nur einmal, und das auf schonende Art und Weise zu vernehmen und können weitere Aussagen verweigern - §§ 165, 156 Abs. 1 Z 2 und 3 StPO

9 Kommunikationsgarantien Artikel 5 RB Artikel 5 RB Maßnahmen, um die Kommunikations- schwierigkeiten des Opfers, die das Verständnis des Opfer für das Verfahren und seine Beteiligung beeinträchtigen könnten, so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen, um die Kommunikations- schwierigkeiten des Opfers, die das Verständnis des Opfer für das Verfahren und seine Beteiligung beeinträchtigen könnten, so gering wie möglich zu halten. Anspruch auf Begleitung durch Vertrauensperson - § 160 Abs. 2 StPO; Zuziehung eines Dolmetschers für die Vernehmung - § 126 Abs. 1 StPO Übersetzungshilfe - § 66 Abs. 1 Z 5 StPO

10 Rechtsbeistand und Rechtsberatung Artikel 6 RB Juristische Prozessbegleitung für bestimmte besonders schutzwürdige Opfer - § 66 Abs. 2 StPO Juristische Prozessbegleitung für bestimmte besonders schutzwürdige Opfer - § 66 Abs. 2 StPO Vertretungsrecht - §§ 66 Abs. 1 Z 1 und 73 StPO Vertretungsrecht - §§ 66 Abs. 1 Z 1 und 73 StPO Recht des mittellosen Privatbeteiligten, unentgeltliche Beigebung eines Rechtsanwalts zu beantragen - § 67 Abs. 7 StPO Recht des mittellosen Privatbeteiligten, unentgeltliche Beigebung eines Rechtsanwalts zu beantragen - § 67 Abs. 7 StPO

11 Recht auf Entschädigung Recht auf Entschädigung – Artikel 9 RB Recht auf Entschädigung – Artikel 9 RB Im Rahmen des Verfahrens; Im Rahmen des Verfahrens; Förderung der Schadensgutmachung Förderung der Schadensgutmachung Unverzügliche Rückgabe sichergestellten Eigentums Unverzügliche Rückgabe sichergestellten Eigentums Adhäsionsverfahren Berücksichtigung der durch die Tat verursachten Schäden von Amts wegen (§§ 10 Abs. 3 und 67 Abs. 1 StPO) Miterledigung (§ 366 Abs. 2 StPO) Feststellung der Schmerzperioden - § 67 Abs. 1 StPO Milderungsgrund bei Schadensgutmachung; besondere Berücksichtigung im Rahmen der Diversion Rückgabe des Eigentums - §§ 69 Abs. 3 und 367 StPO


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