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Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012

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Präsentation zum Thema: "Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012"—  Präsentation transkript:

1 Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012
Vorstellung des neuen Veranstaltungsgesetzes Juni 2013 | Schloss Laubegg Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz 2012 Ing. Andreas Köhler Magistrat Graz, Bau- und Anlagenbehörde | Veranstaltungsreferat Wurmbrandgasse 4 | 8011 Graz

2 MAGISTRAT GRAZ, BAU- und ANLAGENBEHÖRDE
MAGISTRAT GRAZ, BAU- und ANLAGENBEHÖRDE AMTSLEITUNG Mag.a Verena Ennemoser REFERATSLEITUNG Ing. Andreas Köhler REFERENT/IN Dipl.-Ing.in Nora Pilgram Ing. Michael Wilke ASSISTENTIN Alexandra Bratuscha

3 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsbereich

4 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsbereich Ausnahmen

5 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsbereich Ausnahmen Begriffsbestimmungen

6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Anwendungsbereich Ausnahmen Begriffsbestimmungen Persönliche Voraussetzungen der VeranstalterInnen

7 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn

8 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn

9 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn Bewilligungspflicht schriftliche Beantragung spätestens 3 Monate vor Beginn

10 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn Bewilligungspflicht schriftliche Beantragung spätestens 3 Monate vor Beginn Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe

11 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn Bewilligungspflicht schriftliche Beantragung spätestens 3 Monate vor Beginn Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe Verbotene Veranstaltungen

12 VERANSTALTUNGEN Meldepflicht schriftliche Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn Anzeigepflicht schriftliche Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn Bewilligungspflicht schriftliche Beantragung spätestens 3 Monate vor Beginn Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe Verbotene Veranstaltungen Überwachung von Veranstaltungen

13 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN
VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen

14 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN
VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen Bewilligte Veranstaltungsstätte – Meldung der einzelnen Veranstaltungen

15 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN
VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen Bewilligte Veranstaltungsstätte – Meldung der einzelnen Veranstaltungen Wesentliche Änderungen

16 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN
VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen Bewilligte Veranstaltungsstätte – Meldung der einzelnen Veranstaltungen Wesentliche Änderungen Pflichten der Inhaberin/des Inhabers

17 VERANSTALTUNGSSTÄTTEN
VERANSTALTUNGSSTÄTTEN Bewilligungspflicht bei regelmäßig oder dauernd stattfindenden Veranstaltungen Bewilligte Veranstaltungsstätte – Meldung der einzelnen Veranstaltungen Wesentliche Änderungen Pflichten der Inhaberin/des Inhabers Wiederkehrende Überprüfung alle 10 Jahre

18 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN
BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde

19 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN
BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft

20 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN
BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung

21 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN
BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe

22 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN
BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe Veranstaltungseinrichtungen

23 BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN
BEHÖRDEN- UND ZUSTÄNDIGKEITEN Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung Mobile Veranstaltungen/mobile Veranstaltungsbetriebe Veranstaltungseinrichtungen Parteien und Beteiligte

24 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Anhängige Verfahren

25 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Anhängige Verfahren Genehmigte Betriebsstätten

26 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Anhängige Verfahren Genehmigte Betriebsstätten Varietè-, Zirkus- und pratermäßige Veranstaltungen

27 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Anhängige Verfahren Genehmigte Betriebsstätten Varietè-, Zirkus- und pratermäßige Veranstaltungen Geld- und Unterhaltungsspielapparate

28 ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN
ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN Zivilrecht

29 ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN
ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN Zivilrecht Veranstaltungen auf Straßen (StVO 1960)

30 ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN
ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN Zivilrecht Veranstaltungen auf Straßen (StVO 1960) Geschützte Landschaftsteile (NschG 1976)

31 ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN
ZUSÄTZLICHE BEWILLIGUNGEN Zivilrecht Veranstaltungen auf Straßen (StVO 1960) Geschützte Landschaftsteile (NschG 1976) Pyrotechnische Effekte (PyroTG 2010)

32 ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN
ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN Stmk. Formularverordnung VFVO

33 ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN
ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN Stmk. Formularverordnung VFVO Landes - Verwaltungsabgaben - Verordnung

34 ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN
ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN Stmk. Formularverordnung VFVO Landes - Verwaltungsabgaben - Verordnung Gemeinde - Verwaltungsabgaben - Verordnung

35 ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN
ZUGEHÖRIGE VERORDNUNGEN Stmk. Formularverordnung VFVO Landes - Verwaltungsabgaben - Verordnung Gemeinde - Verwaltungsabgaben - Verordnung Veranstaltungssicherheitsverordnung - VSVO

36 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE in Graz
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE in Graz Mag. Abt. 17 / Bau- und Anlagenbehörde Veranstaltungsreferat Wurmbrandgasse 4, 8011 Graz Tel: Fax:


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