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SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Schuld und Haftung (1) qWer heute etwas schuldet, haftet auch (für diese Schuld); dh er muss leisten. – Historisch.

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Präsentation zum Thema: "SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Schuld und Haftung (1) qWer heute etwas schuldet, haftet auch (für diese Schuld); dh er muss leisten. – Historisch."—  Präsentation transkript:

1 SoWi Ü 1- 1 Barta: Zivilrecht online Schuld und Haftung (1) qWer heute etwas schuldet, haftet auch (für diese Schuld); dh er muss leisten. – Historisch war das nicht immer so ! l Es steht nicht im Belieben des Schuldners zu leisten ! qSchuld = Leistensollen Haftung = Einstehenmüssen l Haftung führt zu Exekution, also zwangsweiser Anspruchsdurchsetzung qTypische Anspruchsdurchsetzung erfolgt durch: l Klage l Urteil = Exekutionstitel l Exekution gegen Schuldner = staatlicher Zwang Beachte: Im Schadenersatzrecht bedeutet der Begriff Haftung, dass der Schädiger den zugefügten Schaden ersetzen muss; Ersatzpflicht

2 SoWi Ü 1- 2 Barta: Zivilrecht online Schuld und Haftung (2) qDer Schuldner haftet grundsätzlich persönlich l Dh eine Exekution richtet sich auf sein ganzes Vermögen; Gegensatz: Sachhaftung qGibt es Schuld ohne Haftung ? l Ja ! Aber eine solche Schuld kann nicht zwangsweise durchgesetzt werden ! Beispiel: Naturalobligationen (sog natürliche Verbindlichkeiten) Sie können zwar erfüllt (§ 1432 ABGB: Ausschluss der Rückforderung), nicht aber eingeklagt und exequiert werden l Kurz: Sie sind erfüllbar, aber nicht klagbar!

3 SoWi Ü 1- 3 Barta: Zivilrecht online Schuld und Haftung (4): Naturalobligationen/2 Beispiele/Entstehungsgründe qAus verjährten Schulden: § 1432 ABGB l Eine versehentlich vom Schuldner bezahlte verjährte Forderung kann nicht zurückgefordert werden ! qFormungültige Schulden: § 1432 ABGB l Ein Formmangel wird aber durch Erfüllung geheilt ! qSpiel- und Wettschulden, wenn sie bloß versprochen und nicht tatsächlich erbracht oder hinterlegt wurden; §§ 1271, 1272, 1174 Abs 2 ABGB qDer >… Schuldner [wird] von seiner Verbindlichkeit befreit …<. Dh: Die Gläubiger- Forderung ist gegen ihn nicht mehr durchsetzbar, aber von ihm noch erfüllbar !


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