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Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung „LKF“

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Präsentation zum Thema: "Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung „LKF“"—  Präsentation transkript:

1 Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung „LKF“
Grundlagen Modellbeschreibung Erfahrungen im Donauspital Mit 1. Jänner 1997 wurde österreichweit für öffentliche Krankenanstalten mit Ausnahme der Pflegeabteilungen in öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie), und private, gemeinnützig geführte Krankenanstalten ein leistungsorientiertes Finanzierungssystem eingeführt (in Österreich insgesamt: 320 Krankenanstalten, davon 150 „LKF-Fonds-Krankenanstalten, mit 72% der Betten und 85% der stat.Patienten). Ab 1. Jänner 2002 rechnen auch die nicht gemeinnützig geführten privaten Krankenan-stalten ihre stationären Leistungen nach dem System der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) ab (betrifft 48 Krankenhäuser). Ich werde Sie über die Motive des Gesetzgebers informieren, die zum LKF geführt haben, über die Grundlagen sprechen, das Modell beschreiben und schließlich über die im Donauspital gewonnenen Erfahrungen bei der Anwendung des Systems erzählen. Motive: In den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Novelle des Krankenanstaltengesetzes 1996 ist beschrieben, was die Grundintention des Gesetzgebers ist: „Von dem neuen Finanzierungssystem wird – bei gleichzeitiger Umsetzung struktureller Maßnahmen – die Optimierung des Ressourceneinsatzes im Gesundheitsbereich und damit eine langfristige Eindämmung der derzeit überproportionalen Kostensteigerungsraten im Krankenanstaltenbereich erwartet. Dies soll durch eine nur den medizinischen Erfordernissen entsprechende kürzere Verweildauer im Krankenhaus, durch vermehrte Leistungserbringung im ambulanten und extramuralen Bereich sowie im rehabilitativen Nachsorgebereich und durch eine Reduzierung unnötiger Mehrfachleistungen erreicht werden. Darüber hinaus soll es dem Krankenhausmanagement durch die im System geschaffene höhere Kosten- und Leistungstransparenz ermöglicht werden, seine Betriebsführung nach betriebswirtschaftlichen Aspekten auszurichten und Entscheidungen auf fundierten Datengrundlagen zu treffen. Wesentlich ist jedoch die Aufrechterhaltung der Qualität der Behandlung und die Sicherstellung einer Behandlung nach modernen Methoden.“ S.a. auch Dokumentationspflicht gem. Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (gültig seit 1. Jänner 1997). S.a. LKF – Systembeschreibung 1. Jänner 2002

2 LKF Grundlagen (1 von 2) Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundesverfassungsgesetz Krankenanstaltengesetz Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen Allgemeines Sozialversicherungsgesetz Besondere Sozialversicherungsgesetze Vereinbarung gemäß Art. 15a Bundesverfassungsgesetz über die „Reform des Gesund-heitswesens und Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 (BGBl. 111/1997)“. Diese Vereinbarung wurde im Dez im Rahmen der Finanzausgleichs-verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern neu textiert und deren Geltungsdauer bis Ende 2004 ausgedehnt. Die Vereinbarung heißt nun „Vereinbarung gem.Art.15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung. Text siehe in beiliegender Regierungsvorlage im Nationalrat in dessen 52. Sitzung am Der Wiener Landtag hat am 28. Juni 2001 den Abschluss der Vereinbarung genehmigt (s.a. beiliegende Kundmachung, LGBl. 76/2001). Aussagen zur LKF: Im Pkt. 5: ...die mit der LKF-Abrechnung verbundenen Zielsetzungen wurden nunmehr in die Vereinbarung aufgenommen (Aufzählung). Interessant auch der Hinweis, dass ab 2003 für spezielle Funktions- und Leistungsbereiche des ambulanten Sektors ein Abrechnungssystem mittels Finanzierungspauschalen zu entwickeln ist (zB Dialysen, Chemotherapie, Strahlen-therapie). KAG (W-KAG): Begriff Fondskrankenanstalten (§ 64a) § 64b (2): Die der Krankenanstalt gebührenden LKF-Gebührenersätze und Sondergebühren sind zur Gänze vom WIKRAF im Namen der Versicherungssträger zu entrichten. Der Kostenbeitrag ist von der Krankenanstlt für Rechnung des WIKRAF einzuheben. (5)...weiters haben die Versicherungs-träger das Recht, Ausfertigungen aller Unterlagen zu erhalten, auf Grund derer Zahlungen des WIKRAF für Leistungen einer Krankenanstalt abgerechnet werden (insbesondere Aufnahme- und Entlassungsanzeige samt Diagnosen, Versichertenzuständigkeitserklärung, Verrechnungs-daten), ferner Recht auf Übermittlung von Daten der Leistungserbringung an den Patienten auf der Basis des LKF-Systems. Der gesamte Datenaustausch zwischen Krankenanstalten und Ver-sicherungsträgern ist elektronisch vorzunehmen. (8) Versicherungsträger sind die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsträger, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, die Sozialversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, die Sozialversicherungs-anstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern. Forts.s. word-Schriftstück „Beilage zur Folie 2“ Reinagl/Zell am See

3 LKF Grundlagen (2 von 2) Gesetz über die Errichtung eines Fonds zur Finanzierung von Wiener Krankenanstalten (Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfonds) Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz Wiener Krankenanstaltenfinanzierungsfondsgesetz (LGBl.41/1996, in der Fassung LGBl.41/2001): Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit finanzielle Zuwendungen an KA-Träger Wiener öffentl. allgem. Kranken-anstalten und Sonderkrankenanstalten, ausgenommen Pflegeabteilungen in Krankenanstalten für Psychiatrie, und auf private allgemeine Krankenanstalten, sofern sie gemeinnützig sind. Aufgaben des Fonds Mittel des Fonds Organisation des Fonds Aufgaben der Fondskommission. Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz PRIKRAF-G (BGBl.42/2002) zur Finanzierung aller Leistugnen von bettenführenden privaten, nicht gemeinnützigen Krankenanstalten Österreichs. Datenerfassung und –weitergabe, Erhebungen (Dokumentationspflicht gem. Dokumentationsgesetz) Reinagl/Zell am See

4 LKF Grundlagen – Dokumentation und Datenqualität
Diagnosen – und Leistungsbericht Diagnosenerfassung nach dem Diagnosen-schlüssel ICD-10 BMSG 2001 Leistungserfassung nach dem Leistungskatalog BMSG 2002. Handbuch Organisation und Datenverarbeitung Handbuch Medizinische Dokumentation Reinagl/Zell am See

5 Diagnosen- und Leistungsbericht (Basisdatensatz [Minimal Basic Data Set, MBDS]), Folie 1 von 4
Administrative Daten Aufenthaltsbezogene Daten Patientenbezogene Daten Medizinische Daten LKF- Daten Reinagl/Zell am See

6 Basisdatensatz [Minimal Basic Data Set, MBDS], Folie 2 von 4 Administrative Daten
Aufenthaltsbezogene Daten Krankenanstaltennummer Aufnahmezahl und Aufnahmedatum Aufnahmeart Aufnehmende Abteilung, Verlegungen Entlassungdatum und Entlassungsart Patientenbezogene Daten Geburtsdatum Geschlecht Staatsbürgerschaft Hauptwohnsitz Kostenträger Reinagl/Zell am See

7 Hauptdiagnose (nach ICD-10 BMSG 2001, vierstellig)
Basisdatensatz [Minimal Basic Data Set, MBDS], Folie 3 von 4 Medizinische Daten Hauptdiagnose (nach ICD-10 BMSG 2001, vierstellig) Beliebig viele Zusatzdiagnosen (nach ICD-10 BMSG 2001, vierstellig) Beliebig viele ausgewählte medizinische Einzelleistungen (nach Leistungskatalog BMSG 2002) Reinagl/Zell am See

8 Basisdatensatz [Minimal Basic Data Set, MBDS], Folie 4 von 4 LKF - Daten
Gruppe/Knoten der LDF (=leistungsorientierte Diagnosenfallgruppe) Punkte LDF-Pauschale Punkte für Belagsdauerausreißer nach unten Zusatzpunkte für Belagsdauerausreißer nach oben Zusatzpunkte für Intensivbetreuung Zusatzpunkte für Mehrfachleistungen Punkte spezieller Bereiche (zB halbstationärer Psychiatriebereich) Punkte total Reinagl/Zell am See

9 LKF Modellbeschreibung
Das österreichische System der leistungs-orientierten Krankenanstaltenfinanzierung ist für die Abrechnung der im stationären Krankenhausbereich erbrachten Leistungen vorgesehen und unterscheidet zwei Finanzierungsbereiche: LKF – Kernbereich LKF - Steuerungsbereich Reinagl/Zell am See

10 LKF Kernbereich bundesweit einheitlich
Bepunktung des stationären Krankenhausaufenthaltes auf Basis der leistungsorientierten Diagnosenfall-gruppen (LDF) inkl. aller speziellen Bepunktungsregelungen 842 leistungsorientierte Diagnosenfall-gruppen (im Modell 2002) Die Bepunktung des stationären Krankenhausaufenthaltes wird nach bundes-einheitlichen leistungsorientierten Diagnosenfallgruppen (LDF-Gruppen) inklusive aller speziellen Bepunktungsregelungen vorgenommen. Die Ermittlung der Punkte für die LDF-Pauschalen erfolgte auf Basis von stationären Aufenthalten und kalkulierten Kosten in Referenzspitälern. Für die Bildung der einzelnen LDF-Gruppen wurde ein Baumbildungsalgo-rithmus angewandt, in den medizinische, ökonomische und statistische Krieterien miteinbezogen wurden. Das Gesamtpatientenkollektiv der Referenzspitäler wurde in ein auf ausgewählten MEL basierendes und ein durch die HDG bestimmtes Kollektiv unterteilt.Insgesamt stehen im LKF-Modell leistungsorientierte Diagnosenfallgruppen zur Verfügung. Reinagl/Zell am See

11 LKF Steuerungsbereich
Unter Bedachtnahme auf die länderspezifi-schen Erfordernisse können zusätzlich folgende Kriterien im LKF-System Berücksichtigung finden: Krankenanstaltentyp Apparative Ausstattung Auslastung Personalfaktor Bausubstanz Hotelkomponente Anstaltsgewichtungsfaktoren 2002: zB Krankenhaus Lainz 1,04504 Donauspital 1,00871 Allgemeines Krankenhaus 1,06568 Reinagl/Zell am See

12 LKF Modellgrundlagen und -bildung
Medizinische Einzelleistung ja nein MEL - Nummer ICD-10 Code Stufe 1 179 MEL - Gruppen 249 HDG - Gruppen Stufe 2 In Stufe 1 wurde Gesamtkollektiv der 20 Referenzkrankenanstalten auf Basis ausgewählter Einzelleistungen (operative < ATS; nichtoperative <3.000 ATS) in ein leistungsbestimmtes Kollektiv und in ein nach Hauptdiagnosen bestimmtes Kollektiv unterteilt. In Stufe 2 wurde weiter nach Leistungshomogenität, med. Zusammengehörigkeit und Kostenhomogenität nach statistisch signifikanten Gruppen differenziert. In Stufe 3 des Algorithmus wurden auf Basis definierter Gliederungsmerk-male bei den MEL-Gruppen 354 und bei den HDG-Gruppen 518 LDF-Gruppen gebildet. 354 LDF-Gruppen 518 Stufe 3 Reinagl/Zell am See

13 LKF Erfahrungen im Donauspital
Entwicklungen der letzten Jahre Steigerung der Patientenzahl auf über Steigerung der Auslastung Verkürzung der Verweildauer Budgetdeckel Reinagl/Zell am See

14 Erfahrungen im Donauspital
Reinagl/Zell am See

15 Erfahrungen im Donauspital
Reinagl/Zell am See

16 Erfahrungen im Donauspital
Reinagl/Zell am See

17 Erfahrungen im Donauspital
Reinagl/Zell am See

18 LKF Erfahrungen im Donauspital
KA – Faktor 2001 KA – Faktor 2002 1,55009 1,00871 Wert Kernpunkt 2001 Wert Abrechnungs-punkt 2001 ATS 0,55 (€ 0,040) ATS 0,8525 (€ 0,062) Voraussichtlicher Wert Kernpunkt 2002 € ? Reinagl/Zell am See

19 LKF Erfahrungen im Donauspital
Reinagl/Zell am See

20 LKF Erfahrungen im Donauspital
Kernpunkte/Pat x 1,55009 = ,76 x 0,55 ATS = ,86 ATS Kosten/stat.Patient = ,00 ATS Donauspital Reihenfolge der Abteilungen von oben nach unten: Neurochirurgie Orthopädie Psychiatrie Neurologie Chirurgie Med. Unfallchirurgie Kiefer-Kinderchirurgie DONAUSPITAL Urologie Dermatologie Nuklearmedizin Geburtshilfl.- gyn. HNO Kinderchirurgie Kinderinterne Augen Onkologie Aufnahmestation Radioonkologie Reinagl/Zell am See

21 LKF Erfahrungen im Donauspital
Reinagl/Zell am See

22 s. Textbeilage. Reinagl/Zell am See

23 Reinagl/Zell am See

24 Reinagl/Zell am See

25 Reinagl/Zell am See

26 Reinagl/Zell am See

27 Reinagl/Zell am See

28 Reinagl/Zell am See

29 Reinagl/Zell am See

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