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Der Beschlussantrag der VK für die Sitzung der BK am

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Präsentation zum Thema: "Der Beschlussantrag der VK für die Sitzung der BK am"—  Präsentation transkript:

1 Der Beschlussantrag der VK für die Sitzung der BK am 19.06.2008
Erstellt von Thomas Rühl, Paderborn Weitergegeben von Olaf Wittemann, Köln

2 Tariferhöhung 2008/2009 Mittelwerte
Alle strukturellen Veränderungen gelten in den alten Ländern ab , in den neuen Ländern ab Stichtag alte/neue Mitarbeiter ist der / Alle von der BK als Mittelwert festgelegten Beträge gelten für 2008 bzw. für Ab sind zunächst keine Mittelwerte festgelegt.

3 Tariferhöhung 2008/2009 Mittelwerte
Neue Regelvergütungstabelle, bestehend aus alter Grundvergütung, Ortszuschlag Stufe 1 und allgemeiner Zulage. Erhöhung der Tabelle um 50 € und anschließend 1,6 % für die VG 9 bis 1 und KR 3 bis KR 14 für 2008 Weitere Erhöhung der Tabellenwerte von 2008 um 4,3 % für 2009 für alle Mitarbeiter Neue Mitarbeiter in den Vergütungsgruppen 12, 11, 10 und KR 1 und KR 2 ohne Aufstieg nach KR 3 erhalten alle vorgenannten Erhöhungen, bis auf die 50 €. Alte Mitarbeiter in diesen Vergütungsgruppen erhalten die 50 € als Besitzstandszulage.

4 Tariferhöhung 2008/2009 Mittelwerte
Einmalzahlung in Höhe von 225 € im Januar 09 Ausbildungsvergütung erhöht sich ab um 70 € Leichte Erhöhung der Weihnachtszuwendung für alle außer neue Mitarbeiter in VG und Kr 1 und Kr 2 Urlaubsgeld bleibt unverändert Arbeitszeit vom bis ,5 Stunden Arbeitszeit vom bis Stunden

5 Tariferhöhung 2008/2009 Bandbreiten
Die Bandbreiten werden für das Jahr 2008 auf 7 % für die Vergütung und 6 % für die Arbeitszeit festgesetzt. Ab dem Jahr 2009 liegen die Bandbreiten für die Vergütung bei 10 % und für die Arbeitszeit bei 6 %. Die Bandbreite für die Weihnachtszuwendung liegt in 2008 und ab 2009 bei 0,1 %. Ab dem gibt es zunächst keine Mittelwerte, also haben dann die Bandbreiten zunächst keine Bedeutung.

6 Strukturveränderung und Zeitenanerkennung
Umwandlung der Lebensaltersstufen in Berufserfahrungsstufen. Pflichtanrechnung für Tätigkeiten im Bereich der AVR, der katholischen Kirche, der Diakonie und der evangelischen Kirche bei Neueinstellung. Pflichtanrechnung von Zeiten bei anderen Arbeitgebern, wenn Vorraussetzung für die Einstellung. Abweichungsmöglichkeit vom unmittelbaren Anschluss, wenn Unterbrechung bis zu 1 Jahr (bisher 1 Monat). Anrechnungsmöglichkeit für Ausbildungszeiten von mehr als drei Jahren.

7 Strukturveränderung Abschnitt IV+VI der Anlage 1
Die Sonderregelungen für Mitarbeiter unter 18 und zwischen 18 und 21 bzw. 23 werden abgeschafft. Bestandsmitarbeiter werden ab in die Stufe 1 der neuen Regelvergütungstabellen überführt.

8 Regelvergütung Anhang C und SR Berlin
Strukturveränderungen Vergütungsveränderungen Überleitungs- und Besitzstandsregelungen gelten entsprechend.

9 Ost-West-Angleichung
Die Wechselschicht- und Schichtzulage, die Heim- und Werkstattzulage, die sonstigen Zulagen und die Einsatzzulage im Rettungsdienst werden auf Westniveau angehoben. Da diese Zulagen nicht als Mittelwerte festgelegt sind, sind sie zwingend zu zahlen.

10 Kinderbezogene Bestandteile Mittelwerte
Neue Mitarbeiter erhalten eine nichtdynamisierte Kinderzulage von 90 € pro Kind und Monat. Die Konkurrenzregelung entfällt für neue Mitarbeiter. Alte Mitarbeiter erhalten den Kinderortszuschlag als dynamische Besitzstandszulage, auch für Geburten nach dem Ergänzung der Konkurrenzregelung hinsichtlich der Kinderzulage nach dem TVÜ.

11 Besitzstand Ehegattenortszuschlag Mittelwert
Alte Mitarbeiter und alte Praktikanten gemäß Abschnitt D der Anlage 7 erhalten den Ehegattenortszuschlag als dynamisierte Besitzstandszulage.

12 Bildung neuer Ausschüsse
Ausschuss „Ärztevergütung“ Ausschuss „Anhang C und SR Berlin“ Ausschuss „Eingruppierung“ Ausschuss „Koalition und Teilhabe“ Bereits eingerichtet durch die VK: Altersversorgung § 3, Absatz (d) AT

13 Gemeinsame Beauftragung des Tarifinstituts
Ermittlung der Anzahl und Verteilung von Dienstvereinbarungen zur Absenkung bzw. Streichung der Einmalzahlungen bzw. der Steigerung des Bemessungssatzes von 92,5 % auf 93,5 % Ermittlung von Anzahl und Ausmaß rechtswidriger Abweichungen von den AVR nach Bistümern, Branchen und Trägergruppen Ermittlung der Anzahl von rechtswidrigen Service-Gesellschaften und Leiharbeitsfirmen nach Bistümern, Branchen und Trägergruppen Ermittlung der Anzahl, Höhe und Verteilung von außertariflicher Vergütung für Leitungskräfte nach Bistümern, Branchen und Trägergruppen

14 Gemeinsame Beauftragung des Tarifinstituts
Ermittlung des Anteils von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vergütungsgruppen 11 bis 9a, differenziert nach Branchen und Trägergruppen Ermittlung der tatsächlichen Anwendungsbereiche der Anlage 20 AVR Ermittlung von Art und Umfang der Anwendung der Ausnahmetatbestände gemäß § 3 Abs. (d) AT AVR und der dort gezahlten Vergütung Ermittlung der Zahl der Einrichtungen, die den Anhang C AVR bzw. die Sonderregelung Berlin anwenden und die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechend vergütet werden Analyse des Arbeitsmarktes, Prognose der Arbeitsmarktsituation

15 Gemeinsame Beauftragung des Tarifinstituts
Ermittlung der Marktanteile nach Branchen und Trägergruppen Ermittlung des Anteils der Flächentarife im Sozialbereich Ermittlung des Anteils der TVöD-Anwender im Sozialbereich Ermittlung des Anteils von Haustarifen und von einzelvertraglichen Regelungen im Sozialbereich Analyse der Refinanzierungsbedingungen (z.B. stationär und ambulant) Ermittlung der Bereiche, in denen die Eingruppierung wegen der Refinanzierung nach TVöD erfolgen muss Ermittlung der durchschnittlich gezahlten Orts- und Kinderzuschläge


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