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310320121 Jugendferienlager – Bestimmungen des Dekretes zur Förderung der Jugendarbeit vom 6. Dezember 2011.

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1 310320121 Jugendferienlager – Bestimmungen des Dekretes zur Förderung der Jugendarbeit vom 6. Dezember 2011

2 310320122 Prinzip: Die geförderten Jugendorganisationen (JO) können jährlich einen Zuschuss für Jugendlager erhalten. Höhe des Zuschusses: Eine Pauschale von 1 Euro pro Tag und pro teilnehmenden jungen Menschen. Die Pauschalsumme wird jährlich aufgrund des Mittelwerts der Anzahl teilnehmender junger Menschen und Jugendlagertage der letzten 3 Jahre festgelegt.

3 310320123 1) Vor dem 1. Juni des Jahres der Durchführung: a) einen Vordruck « Anmeldung eines Jugendferienlagers » pro Jugendlager vollständig ausfüllen b) die erforderlichen Anhänge pro Jugendlager beifügen c) die Vordrucke gebündelt durch die JO beim Ministerium der DG einreichen 2) Jugendlager zwischen dem 15. Juni und dem 31. August organisieren Bedingungen:

4 310320124 Bedingungen (2): 3) Pädagogische Betreuung gewährleisten 4) Pro Jugendlager einen hauptverantwortlichen Jugendleiter, der min.18 Jahre alt ist Anzahl Teilnehmer Mindestanzahl Jugendleiter, die den ersten Ausbildungszyklus abgeschlossen haben Mindestanzahl ausgebildeter Jugendleiter 1-1210 13-2311 24-3521 36-4722 48-5932 60-7133

5 310320125 5) Pro Jugendlager einen Jugendleiter, der für die medizinische Betreuung und die Hygiene zuständig ist (Erste-Hilfe-Kurs von min. 6 Stunden und Gesundheitsordner führen) 6) Unfallversicherung für alle Jugendleiter und Teilnehmer des Jugendlagers 7) Brandschutzbericht (NB: nicht für Zeltlager!) 8) Kontrolle des DKF zulassen 9) Berichte gebündelt (durch die JO) bis spätestens 30. September des Jahres der Durchführung beim Ministerium einreichen Bedingungen (3):

6 310320126 -> Pro Jugendlager beizufügen : den Tagesablauf mit Kurzbeschreibung und Ortsangabe der Aktivitäten ( muss ebenfalls den Eltern zugestellt werden) den Lagerkodex gegebenenfalls den Zufahrtsplan für Zeltlager eine Abschrift der abgeschlossenen Unfallversicherungspolice für alle Jugendleiter und Teilnehmer des Jugendlagers den vom Vermieter gestellten Brandschutzbericht mit Angaben über Notausgang und Feuerlöscher den Nachweis des Erste-Hilfe-Kurses des Jugendleiters, der für die medizinische Betreuung zuständig ist den/die Nachweis(e) des Abschlusses des ersten Teils der Grundausbildung als Jugendleiter sowie der Diplome oder Studien im Bereich der Sozialpädagogik Erforderliche Anhänge zum Vordruck «Anmeldung eines Jugendferienlagers»:

7 310320127 Formular « Anmeldung eines Jugendferienlagers » unter folgendem Link: www.dglive.be/Formularcenter/Jugendwww.dglive.be/Formularcenter/Jugend Jugenddekret unter folgendem Link: www.dglive.be/Jugend Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


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