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Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Wir über uns Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften.

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Präsentation zum Thema: "Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Wir über uns Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften."—  Präsentation transkript:

1 Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Wir über uns Unabhängiger Versicherungsvermittler ohne Bindung an Versicherungsgesellschaften oder deren Produkte. Gründung 1922 ; Inhabergeführt. Spezial-know-how im Veranstaltungsbereich u. a. durch Betreuung der DEAG in Berlin. Erweiterung auf die Bereiche Sport und Entertainment. Kooperationspartner des GCB seit 1995 Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

2 Haftungsrecht und Veranstaltung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Haftungsrecht und Veranstaltung Vertragliche Haftung Deliktische Haftung Anspruchsteller: Jeder Dritte wie z.B.: Teilnehmer Zuschauer eigenes Personal... Personenschäden Sachschäden Reine Vermögensschäden Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

3 Vertragliche Haftung Anspruchsteller: Zuschauer über Eintrittskarte
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Vertragliche Haftung Anspruchsteller: Zuschauer über Eintrittskarte Teilnehmer über Vertrag Ansprüche: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Vertrag zwischen Veranstalter und Hallenbetreiber mit sog Schutzwirkung zugunsten der Zuschauer und Teilnehmer => direkter Anspruch des geschädigten Teilnehmers gegen den Hallenbetreiber => besondere Sicherungspflicht aus dem Betrieb einer Veranstaltungsstätte/ eines Gebäudes Gefährdungshaftung Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

4 Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Deliktische Haftung Verletzungshandlung durch Tun oder Unterlassen – Kausalität Haftung auch für Verrichtungsgehilfen / Auswahlverschulden / Orga-Verschulden Rechtsprechung: „Veranstalter haben bei der Planung und Vorbereitung das besondere Haftungsrisiko zu berücksichtigen“. Risiken können zwar vermindert werden;bei Großveranstaltungen existieren qualitativ andere Risikoquellen: Verkehrssicherungspflicht bei Sportveranstaltungen Hohe Anzahl von Gästen, Zuschauern, Besuchern Veranstaltungen finden im öffentlichen Straßenraum statt Veranstaltungen finden in fremden Räumen / Gebäuden statt Mehrere Organisatoren beteiligen sich an einer Veranstaltung Besondere Anlagen und Geräte ( Bühnen / Tribünen werden extra errichtet ) Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

5 Haftungsrechtliche Freizeichnung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Haftungsrechtliche Freizeichnung Beschränkung durch AGB´s „Eltern haften für ihre Kinder“ Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht abdingbar Haftungsbeschränkung auf Eintrittskarte ohne Zustimmung des Besuchers Wirksamkeit vor dem AGBG Unwirksam z.B.: „Im Falle der Verlegung der Veranstaltung hat der Teilnehmer keinen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis“. Grund : der Termin liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

6 Risk Management Ziele: Sicherung der Existenz des Unternehmens
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Risk Management Ziele: Sicherung der Existenz des Unternehmens Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolges Senkung der Risikokosten: Selbst zu tragende Schadenkosten Versicherungsprämien Kosten der Schadenverhütung Verwaltungskosten ! Eine Erhöhung des Kostenanteils für Schadenverhütung hat i. d. R. eine Senkung der Kosten für Schäden und Versicherungsprämie zur Folge ! Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

7 Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft
Risikoquellen Wetter Personen Gewalt-handlungen Veran- staltungs- stätte Risikoquellen Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH Behörden Equipment Ethische Bedenken

8 Versicherungsarten Ausfallversicherung Haftpflichtversicherung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Versicherungsarten Ausfallversicherung Haftpflichtversicherung Elektronikversicherung Reisegepäckversicherung Krankenversicherung für ausländische Teilnehmer Rechtsschutzversicherung Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

9 Veranstalter - Haftpflichtversicherung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Veranstalter - Haftpflichtversicherung Rahmenvertrag Mindestanforderungen Deckungssummen Veranstaltungsbeschreibung Möglichst viele Nebenrisiken mitversichert Zusätzliche Einschlüsse ( Mietsachschäden, auch an beweglichen Sachen, Bearbeitungsschäden, Feuerhaftung etc. ) Wird oft von Vermietern gefordert. Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

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11 Veranstaltungs - Ausfallversicherung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Veranstaltungs - Ausfallversicherung Ausfall, Abbruch, Änderung in der Durchführung, Verschiebung, Verlegung der Veranstaltung Versicherungssumme: Kosten, Gewinn, Stornogebühren, Sponsorengelder, Gastronomie- und Merchandisingumsätze etc. Grundsätzlich Risiken außerhalb des Einflußbereichs des Veranstalters Erweiterung um die personenbezogenen Risiken Besonderheiten, wie z.B. Witterungseinflüsse Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

12 Elektronikversicherung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Elektronikversicherung Allgefahrenversicherung Präsentationstechnik, Kommunikationstechnik, Beleuchtung und Beschallung, sonstige mobile und stationäre Technik. Ausschlüsse: Alter und Abnutzung, Vorsatz, Krieg, Kernenergie Deckungserweiterungen: Elektronik – Mehrkosten Elektronik – Betriebsunterbrechungsversicherung Datenversicherung Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

13 Reisegepäckversicherung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Reisegepäckversicherung Deckungslösungen für die Dauer eines Kongresses oder als Versicherung für eingelagertes Reisegepäck am Veranstaltungsort. DM je Teilnehmer Grundsätzlich Gruppenmodelle für alle Teilnehmer. Ergänzungsversicherung zur Garderoben - Haftpflichtversicherung Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

14 Rechtsschutzversicherung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Rechtsschutzversicherung Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der versicherten Veranstaltung Schadenersatzrechtsschutz Arbeitsrechtsschutz Strafrechtsschutz Rechtsschutz im Vertragsrecht ( Sponsoren, Werbeträger .. ) Verkehrsrechtsschutz Teilnehmerrechtsschutz Deckungssumme : € Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

15 Risikopyramide Gefährdung der Unternehmensexistenz mittlere Auswirkung
Haftung, Haftungsbefreiung und Haftungsabwälzung in der Veranstaltungswirtschaft Risikopyramide Gefährdung der Unternehmensexistenz mittlere Auswirkung Rentabilitätsberechnung S c h a d e n h ö h e geringe Auswirkung Selbsttragen Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH S c h a d e n h ä u f i g k e i t

16 Checkliste Seite 1 Risk Management für Veranstaltungen Ziele
1. Sicherung der Unternehmensexistenz 2. Sicherung des zukünftigen Unternehmenserfolgs 3. Senkung der Risikokosten ( Schadenkosten, Versicherungsprämien, Schadenverhütung ) Risikobereich I : Haftpflicht ( Schäden an Personen, deren Sachen oder Vermögen ) a ) Besichtigung der Veranstaltungsstätte unter den Gesichtspunkten: Bestehen bereits Beschädigungen ? ( eventuell Protokoll ? ) Besondere Gefahrenpunkte ( mangelhafte Beleuchtung von Abgängen ) b ) Vertragsgestaltung mit dem Hallenbetreiber : Besonders ist darauf zu achten, daß keine haftungserweiternden Klauseln enthalten sind, die eine Haftung über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus begründen könnten.Es gilt der Grundsatz aus Sicht des Veranstalters : Der Veranstalter haftet nur für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts ! c ) Subunternehmer ( Catering, Transport, Bewachung etc. ) : Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch den Subunternehmer Per Vertrag versuchen, möglichst viel Haftungspotenzial auf den Subunternehmer zu übertragen Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH

17 Checkliste Seite 2 Risikobereich II : Ausfall, Verlegung, Verschiebung der Veranstaltung Je nach Größe des Budgets empfehlen wir eine Ausfallversicherung abzuschließen. Diese kann verschiedene Bereiche erfassen: Einnahmeverlust aus Absage der Veranstaltung wg.: Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte wg. Brand, Wassereinbruch, Stromausfall etc. Absage der Veranstaltung aus Pietätsgründen, oder wg. behördlicher Anordnung Ausfall eines Key-Redners Wetterrisiken Risikobereich III : Möglichkeiten weiterer Versicherungsnahme: Rechtsschutzversicherung inkl. Vertragsrechtschutz bei Streit aus Verträgen mit Kooperationspartnern Ausstellungsversicherung inkl. Elektronikversicherung für geliehenes Equipment Krankenversicherung für ausländische Delegationen Sonderdeckungen auf Anfrage Thomas John Meyer  von Rauchhaupt & Senftleben GmbH  Ferdinandstrasse , Hamburg Tel. : Von Rauchhaupt & Senftleben GmbH


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