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Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom

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Präsentation zum Thema: "Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom"—  Präsentation transkript:

1 Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013
Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» wurde am 21. März 2011 mit gültigen Unterschriften von den JungsozialistInnen Schweiz (JUSO) eingereicht. Sie verlangt, dass niemand in einem Jahr weniger verdient als der bestbezahlte Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat. Die Initiative entstand im Umfeld der öffentlichen Diskussionen rund um Fälle von überproportionalen Entschädigungen und Bonuszahlungen an Manager verschiedener Schweizer-Firmen, insbesondere im Bankensektor.

2 Aus dem «Argumentarium der JUSO»
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Aus dem «Argumentarium der JUSO»

3 Aus dem «Argumentarium der JUSO»
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Aus dem «Argumentarium der JUSO»

4 Aus dem «Argumentarium der JUSO»
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Aus dem «Argumentarium der JUSO»

5 Aus dem «Argumentarium der JUSO»
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Aus dem «Argumentarium der JUSO»

6 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Zu dem «Argument der JUSO» betreffend Schoggihersteller Lindt & Sprüngli «Dass bei der Kürzung des Lohnes des CEO’s jeder der 1200 CH-Mitarbeiter monatlich Fr mehr bekommen würden» Durchschnittlicher Personalbestand: 2012 = Davon in der CH ca. 1200

7 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Zu dem «Argument der JUSO» betreffend Schoggihersteller Lindt & Sprüngli «Dass bei der Kürzung des Lohnes des CEO’s jeder der CH-Mitarbeiter monatlich Fr mehr bekommen würden» Diese Aussage ist grundfalsch. Sie impliziert einen Wunschtraum der JUSO und würde einem Monatslohn des CEO von Fr. 528’000.- entsprechen! Der Durchschnittlicher Personalbestand: = 8 157 Davon in der CH ca. 1200 Fr x 1200 Mitarbeiter = Fr. 528’ = Fr. 6’864’000.- / Jahr Wenn schon, müsste dies auf alle Mitarbeiter angewendet werden. Bei einem Personalbestand: = 8 157 Würden die Fr / Mt. Für alle Mitarbeiter noch Fr entsprechen

8 Verhältnis bei Novartis ist viel extremer !
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Verhältnis bei Novartis ist viel extremer !

9 Aus dem «Argumentarium der JUSO»
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Aus dem «Argumentarium der JUSO» Die JUSO zeigt in Ihrem Argumentarium richtigerweise auf, dass 99.7 % der Unternehmen in der Schweiz von der 1 : 12 Initiative nicht betroffen sind!!! Abzockerei ist ausschliesslich ein Problem bei den Grosskonzernen! Diese sind Global tätig! Der Anteil dieser Unternehmen ist also noch 0.3 % Siehe vorgängiges Beispiel Lindt & Sprüngli + Novartis

10 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Text der Initiative „1 : 12: - für gerechte Löhne“: I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 110a (neu) Lohnpolitik 1. Der höchste von einem Unternehmen bezahlte Lohn darf nicht höher sein als das Zwölffache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Lohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden. 2. Der Bund erlässt die notwendigen Vorschriften. Er regelt insbesondere: a. die Ausnahmen, namentlich betreffend den Lohn für Personen in Ausbildung, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen; b. die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse. II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt: Art. 197 Ziff. 84 (neu) 8. Übergangsbestimmung zu Art. 110a (neu) (Lohnpolitik) Tritt die Bundesgesetzgebung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 110a durch Volk und Stände in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigenAusführungsbestimmungen bis zum Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung auf dem Verordnungsweg.

11 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Bisher in der Schweiz praktizierte Regelungen bezüglich Festlegung der Löhne und Gehälter: Wichtige Grundpfeiler des schweizerischen Arbeitsmarktes sind die Eigentumsgarantie gemäss BV-Art. 26, sowie die verfassungsmässige Wirtschaftsfreiheit, gemäss BV-Art. 27. BV-Art Eigentumsgarantie 1 Das Eigentum ist gewährleistet. 2 Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt. BV-Art Wirtschaftsfreiheit 1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet. 2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung. BV-Art Koalitionsfreiheit 1 Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ihre Organisationen haben das Recht, sich zum Schutz ihrer Interessen zusammenzuschliessen, Vereinigungen zu bilden und solchen beizutreten oder fernzubleiben. 2 Streitigkeiten sind nach Möglichkeit durch Verhandlung oder Vermittlung beizulegen. 3 Streik und Aussperrung sind zulässig, wenn sie Arbeitsbeziehungen betreffen und wenn keine Verpflichtungen entgegenstehen, den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu führen. 4 Das Gesetz kann bestimmten Kategorien von Personen den Streik verbieten.

12 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Bisher in der Schweiz praktizierte Regelungen bezüglich Festlegung der Löhne und Gehälter BV-Art. 110 Arbeit 1 Der Bund kann Vorschriften erlassen über: a. den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; b. das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, insbesondere über die gemeinsame Regelung betrieblicher und beruflicher Angelegenheiten; c. die Arbeitsvermittlung; d. die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. 2 Gesamtarbeitsverträge dürfen nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie begründeten Minderheitsinteressen und regionalen Verschiedenheiten angemessen Rechnung tragen und die Rechtsgleichheit sowie die Koalitionsfreiheit nicht beeinträchtigen. 3 Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt.

13 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was verstehen die JUSO unter „gerechte Löhne“? Bezüglich „gerechte Löhne“ müsste man ergänzen, dass die JUSO eher ein sozialistisches- aber kein soziales Verständnis von „gerecht“ haben. Leistungsbezogene Abstufungen bei Löhnen sind ihnen mit ihrer sozialistischen „Wir sind alle gleich “ - Vorstellung völlig fremd. Sie argumentieren nur mit den Ansprüchen der Arbeitnehmer, von deren Verpflichtungen in einem Arbeitsverhältnis reden sie nie. Zudem gehört zum „gerechten Lohn“ untrennbar auch die „gerechte Leistung“.

14 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Wie funktioniert die Lohnfestlegung in der Schweiz? Grundsätzlich werden die Löhne für Fest-Angestellte in mittleren und grösseren privaten Firmen in der Schweiz und die Löhne von öffentlich Angestellten anhand eines Systems von Funktionsstufen mit angehängten, definierten Lohnbändern/-klassen für jede Funktion xy festgelegt. Die Funktionsstufen werden anhand der Anforderungen an die betreffende Funktion bezüglich körperliche-, geistige Anforderungen, Ausbildung, Selbständigkeit, Kompetenz- und Verantwortungsstufe, Führungsanforderungen, Arbeitsbedingungen, usw., usf. festgelegt. Anhand der jährlichen Leistungsbeurteilungen bezüglich Ziel-Erreichung und Qualifikationen wird der/die einzelne Angestellte entsprechend im Lohnband eingestuft, oder gar in der Funktionsstufe auf- oder abgestuft. Solche transparente Funktionsstufenmodelle haben sich in der Wirtschaft grundsätzlich bewährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhaber einer betreffenden Funktionsstufenstelle Mann oder Frau ist. Die dauernde Wiederholung des linken Mantras der Benachteiligung der Frau beim Lohn stimmt daher kaum, wenn man Vergleichbares mit Vergleichbarem vergleicht. Es gibt allerdings Lohnunterschiede, welche sachlich begründet sind.

15 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» In zahlreichen mittleren und grösseren Firmen existieren zudem Modelle der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg mittels Aktienvergabe in Form von Optionen oder realer Zuteilung. Diese Wertpapiere sind meistens mit Sperrfristen von mehreren Jahren belegt und werden erst bei Pensionierung oder Firmenaustritt für den Besitzer frei ver fügbar. Angestellte und Kader-Mitglieder werden so auf sinnvolle Weise als am Unternehmenserfolg interessierte Mitarbeiter gewonnen. Im schweizerischen Arbeitsmarkt bestehen zahlreiche branchenspezifische Gesamtarbeitsverträge oder Lohnübereinkünfte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese werden zwischen den Sozialpartnern periodisch ausgehandelt. In Gesamtarbeitsverträgen ist auch die Entlöhnung definiert. Der Bundesrat kann heute aufgrund der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU Gesamtarbeitsverträge in einer bestimmten Branche obligatorisch erklären.

16 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Die JUSO-Behauptung, dass die Lohnunterschiede in den Firmen grösser werden, entspricht nicht (oder nur bedingt) der Realität. Dazu darf man nur die Lohnentwicklung bei den Angestellten bis Stufe höhere Kaderangestellte vergleichen. Die Lohnentwicklung ist – mit Einzelfall-Ausnahmen bei den Chefs und Managern - in +/- parallel verlaufen. Dies zeigt die nachstehende Graphik mit der Darstellung der Lohn- und Einkommensverteilung für Vollzeitangestellte mit dem statistischen Mass „Gini-Koeffizient“. Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Mass um die Gleichheit (oder Ungleichheit) der Verteilung von Einkommen und Vermögen zu berechnen und zwischen Ländern zu vergleichen. Bei einem Gini-Wert 0 - wären die Einkommen gleichverteilt, also Einheitslöhne für alle. Ein Gini-Wert 1 - hingegen bedeutete: ein Krösus verdient alles, alle anderen gehen leer aus.

17 Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013
Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Die Gini-Koeffizienten der Arbeitseinkommen von Vollzeitangestellten in den OECD-Ländern liegen zwischen 0,25 (Schweiz) und 0,43 (USA und Chile), diejenigen der Nachbarländer der Schweiz zwischen 0,295 (Italien) und 0,34 (Österreich). Wird der Gini-Wert eines Landes über die Zeit grösser, entspricht das dem Bild der sich öffnenden Einkommensschere. Der Vergleich des Gini-Wertes der Schweiz mit anderen Ländern zeigt : Die Schweizer Einkommen sind im internationalenVergleich sehr gleichmässig verteilt.

18 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

19 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Die Gini-Koeffizienten der Arbeitseinkommen von Vollzeitangestellten in der Welt (Quelle: CIA the World Factbook 2009)

20 Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013
Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Die nachstehende Graphik des BfS aus der Lohnstrukturerhebung 2010 zeigt, dass die Löhne für Angestellte mit einfachen Arbeiten ohne grosse Fachkenntnisse (Kategorie 4) und den Löhnen für Angestellte mit höchst anspruchsvollen Arbeiten (Kategorie 1) nur etwa um Faktor 3 varieren. BfS = Bundesamt für Statistik

21 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

22 Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013
Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Völlig ausser acht gelassen haben die JUSO in ihrer Jagd gegen die „bösen Reichen“ die Auswirkung ihrer Initiative auf die Sozialversicherungen AHV/IV, AL, und die Steuererträge von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Bundesverfassung legt die Grundprinzipien der Besteuerung richtigerweise wie folgt fest:

23 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» BV-Art Grundsätze der Besteuerung 1 Die Ausgestaltung der Steuern, namentlich der Kreis der Steuerpflichtigen, der Gegenstand der Steuer und deren Bemessung, ist in den Grundzügen im Gesetz selbst zu regeln. 2 Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind dabei insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten. 3 Die interkantonale Doppelbesteuerung ist untersagt. Der Bund trifft die erforderlichen Massnahmen.

24 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Das Prinzip der Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist sozial und im Blick auf die Steuergerechtigkeit richtig und anerkannt! Deshalb bezahlen Leute mit hohem Einkommen für einen Teil von z.B. 10‘000 Franken ihres Einkommens deutlich mehr Steuern als jemand mit geringerem Einkommen als 10‘000.- Fr. Dies auch, wenn in der Schweiz die Progressionskurve für die kumulierten Steuern von Gemeinden, Kanton, Bund und Kirchen „nur“ etwa bis 35 % steigt, im Gegensatz zu unsern Nachbarländern, wo z.B. Präsident Hollande in Frankreich einen Steuersatz von bis zu 70 % für hohe Einkommen proklamiert hat. Das ist legalisierter Diebstahl des Staates an seinen Bürgern und provoziert natürlich und verständlicherweise die Steuerflucht.

25 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Die nächste Graphik aus einer Dokumentation von «economie Suisse» über die Finanzierung des schweizerischen Staates zeigt die Lastenverteilung zwischen tieferen und höheren Einkommen in der Schweiz bei der Direkten Bundessteuer für das Jahr 2008. Die absoluten Zahlen für 2012 oder 2013 weichen davon etwas ab, aber die Verhältnisse der Belastung sind +/- gleich. Die Direkte Bundessteuer ist quasi eine Form von „Reichen-Steuer“, weil sie tiefe Einkommen praktisch nicht belastet, aber für mittlere- und höhere Einkommen eine steile Progressionskurve kennt.

26 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was zeigt die nächste Graphik? In der linken Säule sehen wir das schmale oberste Querband, welches das oberste Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten steuerbaren Einkommen zeigt. Dieses eine oberste Prozent der Steuerpflichtigen kassiert in der mittleren Säule von der Gesamtsumme des steuerbaren Einkommens 12 %. Aufgrund dieser 12 % des steuerbaren Gesamteinkommens bezahlt dieses oberste 1 % der Steuerpflichtigen ganze 41 % der Steuereinnahmen des Bundes bei der Direkten Bundessteuer!

27 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

28 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was zeigt die Graphik weiter? Analog kassieren die nächsten obersten 9 % der Steuerpflichtigen in der linken Säule, insgesamt 24 % des steuerbaren Einkommens in der mittleren Säule, und bezahlen darauf 37 % der Steuereinnahmen des Bundes bei der Direkten Bundessteuer.

29 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

30 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was zeigt die Graphik weiter? Diese Graphik zeigt auch, dass die nächsten 40 % der Steuerpflichtigen in der linken Säule, insgesamt 46 % des steuerbaren Einkommens der Direkten Bundessteuer kassieren und 20 % an die Steuereinnahmen des Bundes bei der Direkten Bundessteuer bezahlen.

31 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

32 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was zeigt die Graphik weiter? Diese Graphik zeigt auch, dass die untersten 50 % der Steuerpflichtigen in der linken Säule, insgesamt 18 % des steuerbaren Einkommens der Direkten Bundessteuer kassieren und gerade 2 % an die Steuereinnahmen des Bundes bei der Direkten Bundessteuer bezahlen.

33 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

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Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

35 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Ähnlich wie bei der Besteuerung des Einkommens durch die Direkte Bundessteuer ist es auch bei der Vermögens-Verteilung und Belastung durch die kantonalen Vermögenssteuern. Wenige besitzen viel und bezahlen fast alles! Bsp. In nachstehender Graphik: Im Kanton ZH besitzen die 10 % der vermögensten Steuerpflichtigen knapp 70 % des gesamten steuerbaren Vermögens, bezahlen aber rund 93 % der gesamten Vermögenssteuern.

36 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

37 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Adaptiert auf den Kanton SO bedeutet dies - die 10 % der vermögensten Steuerpflichtigen besitzen 70 % des gesamten steuerbaren Vermögens, und bezahlen rund 83 % der gesamten Vermögenssteuern.

38 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

39 Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013
Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Folgende Grafik zeigt den Progressionsverlauf der Einkommenssteuer inSolothurn

40 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

41 Situation im öffentlichen Sektor
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Situation im öffentlichen Sektor Der Staat ist auch ein grosser Arbeitgeber und Eigentümer privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Unternehmungen. Der Bund begrenzt in seinem Einflussbereich die hohen Gehälter; dies tun auch viele Kantone. Bei den meisten Verwaltungseinheiten hätte die 1:12-Initiative keine Folgen. Bundesnahe Unternehmungen mit internationaler Ausrichtung, wie beispielsweise Post, SBB, Swisscom und RUAG, zahlen ihrem Kader branchenübliche Löhne. Dabei wird das Verhältnis von 1:12 überschritten.

42 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Und die Löhne beim Staat? Bund: Jahres-Bezüge 2013 gemäss EFD: Mindestlohn: Fr. 42‘411.- pro Jahr, ohne Zuschläge Lohnklasse 1: Fr. 61‘068.- pro Jahr, ohne Zuschläge Lohnklasse 38: Fr. 372‘421.- pro Jahr, ohne Zuschläge Verhältnis Mindestlohn zu Lohnklasse 38: 1 : 8,78 Verhältnis Lohnklasse 1 zu Lohnklasse 38: 1 : 6,12 Kanton Zürich: Jahres-Grundlohn 2013 Lohnklasse 01, Lohnstufe AS Fr. 42‘621.- pro Jahr, ohne Zuschläge Lohnklasse 01, Lohnstufe Fr. 45‘826.- pro Jahr, ohne Zuschläge Lohnklasse 29, Lohnstufe Fr. 268‘122.- pro Jahr, ohne Zuschläge Verhältnis Lohnklasse 01/AS zu Lohnklasse 29/29: : 6,3 Verhältnis Mindestlohn zu Lohnklasse 29/29: : 6.32

43 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Wieviele Personen mit hohen Einkommen gibt es überhaupt in der Schweiz? Die nachstehende Graphik zeigt, dass in der Schweiz die Anzahl Personen mit Löhnen über 500‘000 Franken pro Jahr zwischen 1997 und 2007 von etwa 3‘000 auf etwas über 12‘000 zugenommen hat, jene mit Löhnen über 1‘000‘000 Franken pro Jahr von ca. 600 auf knapp 3‘000.

44 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

45 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Frage: - AHV – Finanzierung ? In die AHV zahlen alle Lohn-Empfänger ein ! Also auch die mit den hohen Gehältern. Je höher der Verdienst, umso mehr zahlt derjenige in die AHV - Rentenauszahlung Die AHV-Rente ist nach oben limitiert! Unabhängig von der Höhe der Abzüge. - Maximal-Rente aktuell (auch der Grossverdiener) CHF 2’340.-

46 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Steuersystem und AHV in der Schweiz Grundzüge des schweizerischen Steuersystems In der Schweiz ist der Bund dazu berechtigt, bestimmte Steuern und Abgaben zu erheben, sofern ihm die Bundesverfassung dazu ausdrücklich eine Kompetenz erteilt. Die Kantone können ihre Steuersysteme frei gestalten, vorausgesetzt die Bundesverfassung behält eine gewisse Steuer nicht explizit dem Bund vor oder verbietet sie den Kantonen.

47 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» So besteuern die Kantone Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Kapital‐ und Grund‐stücksgewinne und weitere Steuerobjekte auf unterschiedliche Art und Weise. Die Gemeinden wiederum sind befugt, im Rahmen der ihnen vom Kanton zugeteilten Kompetenzen, kommunale Steuern zu erheben (SSK und ESTV, 2013). Die kantonalen und kommunalen Kompetenzen bei der Erhebung von Steuern sind finanziell bedeutend: Im Jahr 2010 haben Kantone und Gemeinden gemeinsam einen leicht höheren Steuerertrag erzielt als der Bund (vgl. Abbildung 3). SSK: Schweizerische Steuerkonferenz ESTV: Eidgenössische Steuerverwaltung

48 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

49 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Der Bund belastet Einkommen mit der direkten Bundessteuer und erhebt daneben Verbrauchssteuern wie die: Mehrwert‐ oder die Mineralölsteuer sowie andere indirekte Steuern, zu denen u.a. Zölle und Abgaben gehören. 2011 wurden knapp 28% des Bundesbudgets aus der direkten Bundessteuer bestritten. Damit ist diese für den Bund die zweit wichtigste Einnahmequelle nach der Mehrwertsteuer (vgl. Abbildung 4). Die direkte Bundessteuer wird bei natürlichen Personen auf das Einkommen und bei juristischen Personen auf den Gewinn erhoben. Im Auftrag des Bundes erheben die Kantone die direkte Bundessteuer und liefern dem Bund je 83% der resultierenden Einnahmen. Der Anteil des Ertrags aus der direkten Bundessteuer, der bei den Kantonen verbleibt, liegt dementsprechend bei 17% (SSK und ESTV, 2013).

50 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

51 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Die Fiskaleinnahmequellen der Kantone unterscheiden sich je nach Ausgestaltung der kantonalen Steuersysteme. Für die meisten Kantone stellen Einnahmen aus der Einkommensteuer natürlicher Personen einen Grossteil des Fiskalertrags dar. In den Kantonen Zürich, Luzern und Waadt liegt der Anteil des Ertrags der Einkommensteuern natürlicher Personen am gesamten Fiskalertrag beispielsweise bei je über 50% (vgl. Abbildung 5). Fiskal (Latein: fiscalis = die Staatskasse betreffend)

52 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

53 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Sowohl die direkte Bundessteuer für natürliche Personen als auch fast alle Einkommensteuern auf kantonaler und Gemeindeebene sind progressiv ausgestaltet. Für die direkte Bundessteuer ist die Progression einheitlich für die gesamte Schweiz geregelt. Zur Berechnung der Steuerschuld werden mit diesen Stufentarifen die ersten Einkommensteile niedrig, die jeweils übersteigenden Teile höher besteuert. Aufgrund des progressiv ausgestalteten Tarifs der direkten Bundessteuer tragen die Steuerpflichtigen mit zunehmendem Einkommen einen zunehmend hohen Beitrag an deren Ertrag.

54 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Abbildung 6 unterteilt die Steuerpflichtigen der gesamten Schweiz in fünf Einkommensklassen und zeigt, dass 2009 rund 40% des steuerbaren Einkommens in der Einkommensklasse von CHF 40‘000 bis CHF 79‘900, d.h. von knapp 50% aller Steuerpflichtigen erzielt worden ist. Dieselben rund 50% aller Steuerpflichtigen haben rund 14% des Ertrags der direkten Bundessteuer für natürliche Personen erbracht. Die Steuerpflichtigen mit einem Einkommen über CHF 200‘000 machten 2% aller Steuerpflichtigen aus und erzielten 14% des steuerbaren Einkommens in der Schweiz. Durch die stufige Progression der direkten Bundessteuer hat diese Gruppe von Steuerpflichtigen einen Anteil am Steuerertrag der direkten Bundessteuer für natürliche Personen von 47%.

55 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

56 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Die AHV wird gemäss dem Umlageverfahren finanziert, nach welchem die Einnahmen eines Jahres die Ausgaben desselben Jahres decken sollen (BSV, 2012). Die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber (knapp CHF 29 Mrd.) machten 2012 nahezu drei Viertel der Gesamteinnahmen von rund CHF 39 Mrd. aus (vgl. Abbildung 7). Praktisch sämtliche AHV‐Ausgaben von knapp CHF 39 Mrd. entfielen auf Rentenauszahlungen an insgesamt 2.3 Millionen Empfänger. Davon machten Altersrenten wiederum mehr als 95% aus. Die Differenz zwischen Versicherungsbeiträgen und Rentenzahlungen betrug 2012 rund CHF 10 Mrd. und wurde aus folgenden Quellen finanziert (BSV, 2013): BSV = Bundesamt für Sozialversicherungen

57 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» - 19.4% (CHF 7.6 Mrd.) der AHV‐Einnahmen stammten aus der Bundeskasse, die wiederum aus den Einnahmen aus der Tabak‐ und Alkoholsteuer, aus dem Bundesanteil am Mehrwertsteuer‐Prozent für die AHV sowie aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. - Weitere 6.6% (CHF 2.6 Mrd.) wurden aus den Einnahmen aus dem Mehrwert‐ steuerprozent für die AHV und der Spielbankenabgabe finanziert. Müssten sämtliche Ausgaben der AHV durch Beiträge der Versicherten gedeckt wer‐ den, wäre es notwendig den aktuellen Beitragssatz von 8.4% auf 10.6% der AHV‐pflichtigen Einkommen anzuheben (BSV, 2012).

58 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

59 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

60 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Frage: Was geschieht bei den Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, sowie bei der AHV-Finanzierung bei der Annahme der 1 : 12 Initiative? Wer bezahlt diese Rechnung? Dazu gibt es diverse Studien und Ansichten

61 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Viele Szenarien denkbar Konkret hat das Team um Keuschnigg (UNI St. Gallen) die potentiellen Auswirkungen der Initiative auf die Staatseinnahmen aus der direkten Bundessteuer und die Beitragseinnahmen der AHV berechnet. Da keine Daten der betroffenen Unternehmen vorlagen, haben die Autoren die Annahme getroffen, dass eine faktische Lohnobergrenze von 500'000 Franken resultieren würde.

62 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

63 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Viele Szenarien denkbar Insgesamt erachten die Autoren die Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative als beträchtlich. Allerdings lassen sich zwei Faktoren schwer quantifizieren - wie sich die Lohnstruktur verändern würde und wem die Differenz der Lohnsummen zugute käme. Die Bandbreite ist entsprechend gewaltig. Im günstigsten Szenario würden die jährlichen Einnahmen der direkten Bundessteuer um 250 Millionen Franken sinken. Dagegen blieben die AHV-Beiträge konstant. Im schlechtesten Fall betrügen die Einbussen bei der direkten Bundessteuer 1,6 Milliarden Franken und bei der AHV 2,5 Milliarden Franken pro Jahr.

64 Diese Studie geht von deutlich milderen Auswirkungen aus !?
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Frage: Was geschieht bei den Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, sowie bei der AHV-Finanzierung wenn diese Personen künftig im Maximum noch ca. 500‘000 Franken verdienen? Wer bezahlt diese Rechnung? Auf diese Frage gehe ich unten im Auszug aus der ETH-KOF Analyse ein. Diese Studie geht von deutlich milderen Auswirkungen aus !?

65 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

66 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Impressum Herausgeber KOF Konjunkturforschungsstelle, ETH Zürich ©2013KOF Konjunkturforschungsstelle, ETH Zürich Autor Michael Siegenthaler ETH Zürich KOF Konjunkturforschungsstelle WEH D4 Weinbergstrasse 35 8092Zürich Telefon Fax Die 1:12 Initiative – Ein Beitrag zur Sachlage aus heutiger Sicht Oktober 2013

67 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Ca. 2 Millionen Lohnbeobachtungen «Ganz kleine Unternehmen bleiben entsprechend aus unseren Zahlen ausgeklammert, dürften aber auch kaum von der Initiative betroffen sein» Stichprobe Daten von Unternehmen ausgewertet. im Jahr 2010 hat in 1.5% aller Unternehmen mit mindestens drei Beschäftigten der am tiefsten bezahlte Mitarbeiter weniger als das Zwölffache verdient als der Spitzenverdiener im Unternehmen (siehe Abbildung 1). in der gesamten Schweizer Wirtschaft dürften insgesamt etwa 1000–1300 Unternehmen von der Initiative betroffen sein. Der Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, geht von 1000 betroffenen Unternehmen aus.

68 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Setzt man den Grenzwert bei 3400 Franken an, beträfe die Initiative 1.36% aller Unternehmen Die Berechnungen zeigen andererseits aber auch, dass der Median der Lohnspreizung von Minimal- zu Maximallohn in den befragten Schweizer Unternehmen nur 1 : 2.2 beträgt. In 96.2% der betrachteten Unternehmen liegt die Spreizung unter 1:8 (vgl. Abbildung 1). In der Tat sind höchst ungleich verteilte Löhne innerhalb einer Unternehmung demnach eine Ausnahmeerscheinung.

69 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Zurück Folie 71

70 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Zudem legen unsere Betrachtungen nahe, dass in einer statischen Welt – das heisst, falls sich durch die Initiative die tiefsten Löhne nicht verändern werden – die bindende Lohnobergrenze im Schnitt bei rund 664‘000 Franken liegen würde, da der am schlechtesten bezahlte Mitarbeiter in den betrachteten Unternehmen im Durchschnitt gut 55‘300 Franken verdient hat. Für einen Viertel der Unternehmen läge die Lohnobergrenze aber über 740‘000 Franken (vgl. Abbildung 2).

71 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

72 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Welche Unternehmen wären betroffen? Von den Unternehmen, welche die 1:12-Regel gemäss LSE im Jahr 2010 nicht eingehalten hätten, sind rund 26% im Finanz- und Versicherungswesen tätig, 11.6% im Grosshandel, 9.9% im Bereich Unternehmensverwaltungen und -beratungen, und 4.9% im Gesundheitswesen (vgl. Abbildung 3).

73 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Link Folie 67

74 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Welche Unternehmen wären betroffen? Bei der Interpretation von Abbildung 4 ist zu beachten, dass es sich nicht um Beschäftigungsanteile, sondern um Unternehmensanteile handelt. In den sehr grossen betroffenen Unternehmen – jene in der höchsten Grössenkategorie in Abbildung 4 (2001 und mehr Beschäftigte) – arbeitet der Hauptanteil aller Beschäftigten in betroffenen Unternehmen. Diese sehr grossen, von der 1:12 Initiative tangierten Unternehmen vereinen rund 3/5 aller Beschäftigten in betroffenen Firmen auf sich.

75 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

76 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Wie viele Beschäftigte wären betroffen? Da es sich bei den betroffenen Unternehmen um überdurchschnittlich grosse Firmen handelt, arbeiten hochgerechnet rund eine halbe Million Beschäftigte in Unternehmen, welche die 1:12-Regel 2010 nicht erfüllt hätten. Dieser Zahl stehen in der verwendeten Stichprobe 2.91 Millionen Beschäftigte in Unternehmen gegenüber, welche die 1:12-Regel eingehalten hätten.

77 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Wie viele Beschäftigte wären betroffen? Unter den in der verwendeten Stichprobe rund 3.4 Millionen Beschäftigten verdienen rund 4‘400 Beschäftigte oder einer von 770 Beschäftigten mehr als zwölf Mal so viel wie der tiefste Lohnbezüger im gleichen Unternehmen. Der Median des Jahreslohnes dieser Hochbezahlten beläuft sich auf 670‘700 Franken, der Mittelwert auf 826‘000 Franken. Da 93.4% dieser Hochbezahlten zum mittleren und höheren Kader gehören, überrascht es nicht, dass 9 von 10 von ihnen männlich sind. Im Gegensatz dazu gibt es in der Stichprobe 188‘900 Beschäftigte, deren Jahreslohn nicht dem zwölffachen des Jahreslohnes des bestbezahlten Mitarbeiters entspricht.

78 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Wie viele Beschäftigte wären betroffen? Deren Median-Jahressalär beläuft sich immerhin auf 68‘100 Franken und der Mittelwert gar auf 82‘400 Franken. Unter diesen Beschäftigten sind nicht überraschend Niedrig qualifizierte, Frauen und Ausländer überdurchschnittlich vertreten. Diese Analyse legt den Schluss nahe, dass die 1:12-Regel «unten» durchaus nicht nur Tieflohnbezüger betrifft. Die am besten Verdienenden 5%, die weniger als 12 Mal so viel wie der bestbezahlte Mitarbeiter ihres Unternehmens verdienen, kommen immerhin auf einen Jahressalär von mindestens 159‘000 Franken.

79 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Wie gross ist die von der Initiative betroffene Lohnsumme? Gemäss unseren Berechnungen belief sich das Total der Lohnsumme, die 2010 «oben» von der Initiative betroffen gewesen wäre, auf gut 1.5 Milliarden Schweizer Franken. Es handelt sich dabei also um jenen Teil des Lohnes der 4400 betroffenen Hochverdiener, der über der 1:12-Regel liegt. Das sind in der untersuchten LSE-Stichprobe 0.5% der gesamten Lohnsumme in der Schweiz.

80 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Wie gross ist Einfluss auf die AHV der von der Initiative betroffene Lohnsumme? Da auf jedem verdienten Franken Lohn in der Schweiz ein AHV-Beitrag erhoben wird, ist dieser Anteil von 0.5% in etwa der prozentuale Verlust, den auch die AHV auf ihren Lohneinkommen erleiden könnte unter der Annahme, dass die Initiative die gesamtwirtschaftliche Lohnsumme genau um jene 1.5 Milliarden verringert, welche über der 1:12-Regel liegen. Da sich die Lohneinkünfte der AHV im Jahr 2010 auf 24.9 Milliarden Franken beliefen, hätte sich in dieser Betrachtung das AHV-Lohneinkommen um rund 125 Millionen Franken verringert.

81 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Wie gross ist Einfluss auf die AHV der von der Initiative betroffene Lohnsumme? durch die Initiative tangierte Lohnsumme von 1.5 Milliarden, multipliziert sie mit dem Beitragssatz für (abhängige) Arbeitnehmer von 8.4%, und setzt den resultierenden Gesamtbetrag ins Verhältnis zu den gesamten Lohnbeiträgen an die AHV gemäss AHV-Statistik. Im Jahr 2010 beliefen sich diese auf 24.9 Milliarden Franken. Auch mit dieser Rechnung kommt man zu einem Verlust für die AHV von rund 0.5%.

82 Die UNI St. Gallen kommt hier auf deutlich höhere Werte !!!
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis Wie gross ist Einfluss auf die AHV der von der Initiative betroffene Lohnsumme? Die UNI St. Gallen kommt hier auf deutlich höhere Werte !!!

83 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Auszug aus Studie der UNI St. Gallen Hingegen würden sich bei einer Lohnobergrenze von CHF 500‘000 die Steuerausfälle bei der direkten Bundessteuer aufgrund der Progression in der Grössenordnung von CHF 500 Mio. bis 1 CHF Mrd. bewegen. Falls die Lohnsummendifferenz den Unternehmens-Eigentümern zukommt, verschieben sich (wiederum unter der Annahme keiner Abwanderung) die Steuereinnahmen teilweise von den natürlichen zu den juristischen Personen. Wegen der doppelten Besteuerung von Unternehmensgewinnen und Einkommen aus Vermögen, fallen die Steuereinnahmen vergleichsweise weniger stark.

84 Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013
Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Auszug aus Studie der UNI St. Gallen Die AHV‐Einnahmen gehen hingegen klar zurück, weil die Beiträge nur auf den Lohn‐ nicht aber auf den Vermögenseinkommen erhoben werden. Werden auch Abwanderungswirkungen berücksichtigt, so sind die Auswirkungen auf die Unternehmens‐ sowie die Einkommensteuern und die AHV sehr gross: Es wäre mit Ausfällen von bis zu CHF 1.5 Mrd. bei der direkten Bundessteuer und bis zu CHF 2.5 Mrd. bei der AHV zu rechnen.

85 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis ETH Wie gross ist Einfluss auf die Invalidenversicherung der von der Initiative betroffene Lohnsumme? Die Invalidenversicherung dürfte prozentual in etwa einen ähnlichen Verlust erleiden wie die AHV, also 0.5%.

86 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Datenbasis ETH Wie gross ist Einfluss auf die anderen Sozialversicherungen und bei den Steuern, der von der Initiative betroffene Lohnsumme? Bei den anderen Sozialversicherungen und bei den Steuern hängen die möglichen Einbussen aufgrund der progressiven Besteuerung ebenfalls von der Umverteilung der Lohnsumme ab. Anmerkung E.Win: Für die Steuer soll die nachstehende Folie nochmals stellvertretend stehen (eine weitere diesbezügliche Analyse würde zu weit führen)

87 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne»

88 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was sagt das Aktionsprogramm 2011 – 2015 der EDU zum Thema Arbeitsrecht, Entlöhung? 10.1 Sozialpartnerschaft Die Wahrung des sozialen Friedens auf der Basis einer funktionierenden Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell und Standortvorteil der Schweiz und liegt im Eigeninteresse von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden! Die EDU setzt sich ein: - für die Wahrung des sozialen Friedens in der Schweiz, - für den Erhalt der bewährten Sozialpartnerschaft in allen Wirtschafts Branchen, - für die konstruktive Bewältigung von Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, - für die Verpflichtung von Gewerkschaften auf konstruktive Zusammenarbeit im Interesse von Firmen, Arbeit-nehmenden, Volkswirtschaft und Land.

89 Was sagt die Bibel zum Thema „gerechte Löhne“?
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was sagt die Bibel zum Thema „gerechte Löhne“? Im AT klagen Propheten, resp. Gott verschiedentlich die soziale Ungerechtigkeit und die Ausbeutung von Schwachen an. Im NT macht Jesus ebenfalls auf die Notwendigkeit sozialer Gerechtigkeit aufmerksam. Er vertritt jedoch keine „wir sind Alle gleich“-Ideologie.

90 Einkommensunterschiede rechtfertigen sich also durch die Leistung.
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was sagt die Bibel zum Thema „gerechte Löhne“? Von Artur Terekhov / für die EDU Kanton Zürich / Zürich-Oerlikon Es gibt keine Bibelstelle, welche Reichtum a priori verurteilt. Auch Matth. 19, 24 mit der radikalen Formulierung, es gehe eher ein Kamel durch ein Nadelöhr als ein Reicher in den Himmel komme, ist als Weisung zu verstehen, dass man sein Herz nicht ans Geld verlieren solle. Es handelt sich somit nicht um eine generelle Kritik am Kapital. Im Gleichnis der anvertrauten Talente (Matth. 25, 14-30) wird ebenfalls eine marktwirtschaftliche und vor allem der Eigenverantwortung entsprechende Wirtschaftsform vorausgesetzt. Diese misst sich primär an der Leistung, denn es ist die Faulheit, welche verurteilt wird. Einkommensunterschiede rechtfertigen sich also durch die Leistung.

91 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Was sagt die Bibel zum Thema „gerechte Löhne“? Als weiteres Argument braucht lediglich auf das Wucherverbot hingewiesen zu werden, welches in diversen alt- und neutestamentlichen Bibelstellen zum Ausdruck kommt, weil bei Wucher das Einkommen gerade nicht durch Leistung vermehrt wird. So heisst es z.B in Leviticus 25, 36 (Luther-Übers.): „Und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf dass dein Bruder neben dir leben könne.“ Das „noch“ sagt uns eindeutig, dass diese Bibelstelle einer grösseren Differenzierung bedarf. Es geht nämlich de facto um „Wucher“ sowie um Zinsen auf Darlehen, die Verarmten gewährt werden, wodurch sich der Darlehensgeber an der Not des anderen bereichern würde. Wucher ist ja auch ein von der Bibel abgeleiteter Straftatbestand unseres schweizerischen StGB (Art. 157).

92 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Eine Einkommensbeschränkung per se ist sicherlich nicht, was sich Gott für die Menschen gedacht hat, sind wir doch zur Freiheit befreit (Gal. 5, 1), wir dürfen unser Herz aber nicht ans Geld verlieren (Matth. 19, 24) und durch Wucherzinsen vermehren, sind unser Glaubensweg doch ein Lauf (Hebr. 12ff.) und der Leistungsgedanke (abgesehen von der unverdienten Gnade) zentral. Überdimensionierter Reichtum ist – besonders in einer säkularen Welt – grossmehrheitlich nicht förderlich, besagt Sprüche 11, 2 doch, dass Weisheit bei den Bescheidenen sei, was wohl aus Gottes klarem Wissen über die Versuchungsanfälligkeit des menschlichen Herzens resultiert.

93 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Eine generelle zahlenmässige Höchstbeschränkung von Einkommen wäre aufgrund der Freiheit antibiblisch. Geht man aber aufgrund des Wertes der Bescheidenheit von Verhältnissen und Proportionen aus, so ist festzuhalten, dass diese (z.B. in Form einer Lohnbandbreite) letztlich dem Wohl des Volkes dienen können. Schliesslich widerspricht die zahlenmässige Höchstbeschränkung durch die starre Reglementierung dem freiheitlichen Prinzip, während eine proportionale Normbandbreite in Lohnfragen die Weisheit der Bescheidenen fördert, indem sie Mobilität und Handlungsspielraum gewährleistet und einräumt.

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Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» In diesem Sinne ist anzumerken, dass der christliche Victorinox-Chef Carl Elsener in der „Arena“ vom festhält, dass in seinem Unternehmen aus ethischen Überlegungen die 1:9-Proportion zur Anwendung komme, während der katholische Bischof Vitus Huonder für das 1:2-Verhältnis in seiner sakralen Institution bürgt. Auch zu erwähnen ist, dass im Kanton Glarus ausgerechnet auf Initiative der (in ländlichen Gebieten doch noch eher wertkonservativen als neoliberalen) SVP für die Kantonalbank ein 1:10-Lohnverhältnis gesetzlich vorgeschrieben und alsdann eingeführt wurde.

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Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Fazit und parteiinterne Empfehlung Aus dem Gesagten geht also hervor, dass viele linksgerichtete Argumente ideologisch auf der Schiene der individualitätsfeindlichen Gleichheit ablaufen, welche der christlichen Optik klar widerspricht. Nichtsdestotrotz gibt es eine Reihe von Pro-Argumenten, welchen man nicht direkt widersprechen kann bzw. welche gerade wir als Christen beherzigen müssen:

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Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Nämlich: - Lohnschere öffnet sich zunehmend (reichstes Prozent der Bevölkerung hat einen immer grösseren Anteil am Volkseinkommen) - höchste Löhne steigen überproportional an - CEO-Monsterlöhne widerspiegeln keinen Leistungsgedanken mehr und zeigen auch nicht die primäre Wichtigkeit einer Person für die Firma auf - CEO-Lohnanstieg in letzter Zeit keine Marktfolge, sondern Anpassung an die USA; andere europäische Länder haben tiefere CEO-Basislöhne, die Schweiz ist das Land mit dem weltweit höchsten Basislohn für Firmenchefs - Standortvorteile der Schweiz gross genug, dass Unternehmen nicht wegziehen bei Annahme der Initiative

97 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Nämlich: - zu hohe Boni = Senkung des Eigenkapitals der Firma; Firma anfälliger auf Konkurse und somit Staatskasse und Sozialwerke (= Steuerzahler) häufiger zur Kasse gebeten (Sozialhilfe und Rettungspakete) - Kapitalkonzentration in den Händen weniger = sinkende Kaufkraft des breiten Volkes = zunehmende Investition in irreelle Güter = Spekulation = Bildung von Spekulationsblasen, deren Folgen im negativen Fall wiederum der Steuerzahler des Sozialstaates Schweiz zu tragen hat! - Lohnpolitik ist Staatssache, da Fiskalpolitik, welche die Einnahmen für Rettungspakete und Sozialhilfe generiert, auch Staatssache ist. Gerade die drei letzten Argumente sind aus christlicher und bürgerlich eigenverantwortlicher Sicht sehr zu beherzigen, sind wir doch keine neoliberale, sondern eine wirtschaftspolitisch unabhängige Partei!

98 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Es gibt jedoch auch eine Handvoll Gegenargumente: - Das gewichtigste Gegenargument ist wohl, dass jede Reglementierung, die über die Zehn Gebote und deren weiterführende Ausführungsbestimmungen hinausgeht, ein Zeichen von Schwäche und der Entfernung von der christlichabendländischen Leitkultur unseres Landes ist. - Nach der Progressionssteuer und der bereits kontinuierlich erfolgenden Umverteilung beträgt das Verhältnis nicht mehr 1:12, sondern noch 1:6,5. Dies spricht doch für einen bereits stark ausgebauten Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaat.

99 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Das erste Gegenargument ist gewichtig, es geht nämlich davon aus, dass man den BürgerInnen die Eigenverantwortung überlässt, auch die Eigenverantwortung, sein Herz ans Geld zu verlieren und sich somit, wenn man aufgrund dessen unfähig wird, einen persönlichen Entscheid für Jesus Christus zu treffen, den Zugang ins Himmelreich zu verspielen. Nichtsdestotrotz braucht ein Staat Regeln und da wir den biblischen Auftrag haben, der Stadt Bestes und das Wohl des Volkes zu suchen, dürfen wir uns nicht hinter obigen ideologischen Aussagen verbarrikadieren, lehnen wir doch die linke Gleichheitsideologie auch ab und sollten daher als Vorbild für reale, sachbezogene Politik vorausgehen.

100 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Somit ist das Hauptargument – und nota bene auch das einzige – für meine eher skeptische Einstellung gegenüber der 1:12-Initiative, dass sie de facto nach Berücksichtigung der bereits gesetzlich vorgeschriebenen und umverteilungsorientierten Barmherzigkeit de facto einem 1:6,5-Verhältnis gleichkommt. In einem Land mit linearen Steuersätzen müsste man aus christlicher Sicht der 1:12-Initiative also unbedingt zustimmen, in der Schweiz mit ihrer Progressionssteuer hingegen ist doch ein gewisses Fragezeichen hinter dieselbe zu setzen – also nur aus realpolitischen Gegebenheiten unseres Landes, nicht wegen ihrem Inhalt per se. für die EDU Kanton Zürich: Artur Terekhov / Zürich-Oerlikon Link Folie 99

101 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Angesichts der bevorstehenden Mindestlohninitiative hingegen, welche die Faulheit fördert und den christlich-abendländischen Leistungsgedanken untergräbt, ist die Unterstützung der 1:12-Initiative eine durchaus vertretbare, ebenfalls real- und sachpolitisch motivierte Haltung. Eine Annahme derselben würde nämlich die Chancen der Mindestlohninitiative in unserem Land der Salamitaktik, welches nicht für allzu radikale Beschlüsse bekannt ist, mindern und somit dem christlichen Leistungsgedanken einen grossen Dienst erweisen. Dieser würde nämlich erhalten bleiben, während die überproportionale Bereicherung einiger weniger Leute durch Einführung einer dem christlichen Recht auf Eigentum nicht widersprechenden, sondern bescheidenheits- fördernden Lohnbandbreite gestoppt würde. In meinen Augen ist dies nach allem Pro und Kontra eine durchaus adäquate, bibelorientierte und weitgehend ideologiefreie Haltung! für die EDU Kanton Zürich: Artur Terekhov / Zürich-Oerlikon Link Folie 101

102 Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom 17.10.2013
weiter Der Median oder Zentralwert ist ein Mittelwert für Verteilungen in der Statistik. Der Median einer Anzahl von Werten ist die Zahl, welche an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte nach Größe sortiert. Ist zum Beispiel der Median der Größen der deutschen Männer 1,77 m, so ist die Hälfte der deutschen Männer kleiner als 1,77 m. Der Median für die Werte 4, 1, 37, 2, 1 ist die Zahl 2, nämlich die mittlere Zahl in 1, 1, 2, 4, 37. Allgemein teilt ein Median eine Stichprobe, eine Anzahl von Werten oder eine Verteilung in zwei Hälften, so dass die Werte in der einen Hälfte kleiner als der Medianwert sind, in der anderen größer. Der Median gehört zur Gruppe der Quantile und kann auch als 0,5-Quantil betrachtet werden. Andere wichtige Lagemaße sind das arithmetische Mittel und der Modus. Im Vergleich zum arithmetischen Mittel, oft Durchschnitt genannt, ist der Median robuster gegenüber Ausreißern (extrem abweichenden Werten) und lässt sich auch auf ordinal skalierte Variablen anwenden. Der Begriff Median (von lateinisch medianus ‚in der Mitte befindlich‘, ‚der Mittlere‘) entstammt der Geometrie, wo er ebenfalls eine Grenze zwischen zwei Hälften gleicher Größe bezeichnet.

103 Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013
Mitgliederversammlung EDU Kt. SO vom Eidg. Abstimmungsvorlagen vom 24.Nov .2013 1. Volksinitiative vom 21. März 2011 «1:12 - für gerechte Löhne» Medienmitteilung vom 12. Oktober 2013 Unter der Leitung ihres Präsidenten Hans Moser fassten die rund 50 Delegierten der EDU Schweiz am 12. Oktober 2013 in Uster (Stiftung Wagerenhof) ihre Parolen für die Volksabstimmung vom 24. November 2013: Volksinitiative vom 21. März 2011 "1:12 – für gerechte Löhne": (pro) Mattea Meyer, Kantonsrätin SP/JUSO, ZH, erklärte, was die Initiative will: „Niemand soll in einem Jahr weniger verdienen als ein Topmanager in einem Monat verdient. Wir wollen eine einfache und verbindliche Regel festlegen, damit die Löhne der Manager in Zukunft nur noch im Gleichschritt mit den Löhnen der Angestellten steigen können. Damit schaffen wir gerechte Löhne für alle.“ (kontra) NR Toni Bortoluzzi, SVP ZH, hielt dem entgegen: „Die Betriebe gehören nicht dem Staat. Bisher hat er die Finger davon gelassen und dies wurde von den Sozialpartnern begrüsst.“ Mit der Annahme dieser Initiative würde der Staat zu stark in die Betriebe und die Vertragsfreiheit eingreifen, und das gehe nicht. Die DV der EDU Schweiz beschliesst die Nein-Parole (Ja: 3, Nein: 42, Enth.: 1)


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