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1 Ver.di- Kreisdelegiertenkonferenz Offenbach 12. September 2006 Herzlich willkommen.

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1 1 Ver.di- Kreisdelegiertenkonferenz Offenbach 12. September 2006 Herzlich willkommen

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3 3 Was will die Initiative Mindestlohn? Arbeit darf nicht arm machen –deshalb fordern ver.di und NGG gemeinsam die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns –mit 7,50 beginnen und schrittweise auf 9 erhöhen Vollzeiterwerbsarbeit muß eine unabhängige Existenzsicherung und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen –auch dort, wo das tarifpolitisch nicht durchzusetzen ist Ein gesetzlicher Mindestlohn kurbelt die Binnennachfrage an und es entstehen neue Arbeitsplätze

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5 5 Verteilung wird zum Problem: Armut nimmt zu - Reichtum auch! –(2. Armutsbericht der Bundesregierung 2005) 13,5% der Bevölkerung lebten 2003 unter der Armutsgrenze - 1,5 Prozentpunkte mehr als 1998 gleichzeitig wuchs der Anteil der oberen 10% Vermögensbesitzer am gesamten Nettovermögen um 2,4% zunehmende Spaltung der Erwerbseinkommen

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9 9 Das Märchen vom Hochlohnland: Niedrig- und Armutslöhne trotz Vollzeitarbeit nehmen zu Definition: Niedriglöhne (weniger als 2.163 ) beziehen –fast 60% der Erwerbstätigen im Osten –25% der Erwerbstätigen im Westen Armutslöhne (weniger als 1.442 ) beziehen –fast 30% der Erwerbstätigen im Osten –12% der Erwerbstätigen im Westen

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12 12 Wer arbeitet im Niedriglohnsektor? Besonders betroffen sind Beschäftigte –in Dienstleistungsbranchen –in Kleinbetrieben Frauen –Anteil ist bei Frauen doppelt so hoch wie bei Männern –Friseurin in Sachsen im ersten Jahr nach der Berufsausbildung > 615,- –Floristin Sachsen-Anhalt 959,- im Monat –Arzthelferin Westdeutschland 1.309,- Zusätzlich: Teilzeitbeschäftigte (57%)

13 13 Quelle: WSI

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16 16 Hartz IV führt zu weiterer Verarmung! Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung –Löhne unterhalb des Tarifniveaus sind zumutbar einzige Bremse nach unten: die Sittenwidrigkeit –ab 30% unter Tarif oder unter ortsüblichem Lohn Tarifautonomie wird dadurch de facto ausgehebelt –Beispiel Bewachungsgewerbe Thüringen: 4,26 minus 30% = 3

17 17 Niedriglöhne gegen Arbeitslosigkeit? Entwicklung ist gewollt –Begründung: Niedriglöhne sind kein Problem, sondern die Lösung des (Arbeitslosigkeits-)Problems Hans-Werner Sinn: –Jeder, der Arbeit sucht, findet Arbeit, wenn man nur zuläßt, daß der Lohn weit genug fällt... Wenn Löhne nicht zum Leben reichen - kein Problem! Staatliche Transferleistungen helfen aus (Kombi-Lohn) Tatsächlich führt Lohnsenkung zu mehr Arbeitslosigkeit

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19 19 Warum gesetzlicher Mindestlohn? Tarifpolitik allein reicht nicht! Tarifpolitische Strategien - wie Verbesserung der AVE oder Ausweitung des Entsendegesetzes - lösen nicht das Problem, denn wichtige Voraussetzungen fehlen –flächendeckende Tarifverträge –existenzsichernde Löhne in Tarifverträgen Rückläufige Tarifbindung und tariffreie Zonen Tarifbereiche mit niedrigen Tarifvergütungen, tarifschwache Zonen

20 20 Tarifbindung 1998-2003 70 54 76 63

21 21 Tarifbindung in Deutschland nach Sektoren 2003 (Beschäftigte in %) Quelle: WSI

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23 23 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948: Recht auf eine angemessene + befriedigende Entlohnung, die eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert. EU Sozialcharta: Minimum 60% des Nettolohns = prinzipiell die Grenze nach unten Wenn Land Garantie von angemessener Lebensstandard nachweist, dann = 50% absolute Untergrenze Realität anders: 50% nur in 3 Ländern der EU erreicht Mit 7,50 in Deutschland 45% des Durchschnittlohns Mit 9,- wären es 54%

24 24 Warum 7,50? Beispielrechnung für Mindestlohn (2003)

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27 27 Dienstleistungsrichtlinie braucht gesetzlichen Mindestlohn Das Herkunftslandprinzip hätte dem Lohn-, Sozial- und Umweltdumping in Europa Tür und Tor geöffnet. Die Dienstleistungsrichtlinie ist noch nicht endgültig. Weitere Entwürfe können hinter des erreichten Stand zurückfallen. Die Entsenderichtlinie erlaubt es, die im Gastland geltenden Mindeststandards und Mindestlöhne für die entsandten Arbeitnehmer/innen verpflichtend zu machen. Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wäre sichergestellt, daß die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu mehr Druck auf deutsche Löhne führt.

28 28 Europäische Erfahrungen In den meisten europäischen Nachbarstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn - mit positiven Erfahrungen –ist nicht schädlich für die Beschäftigung –Lohnspreizung wurde reduziert –Lohndiskriminierung von Frauen wurde reduziert

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32 32 Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn Skandinavien –hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad Österreich –hohe Tarifbindung durch Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen in der Wirtschaftskammer Italien –hohe Tarifbindung abgesichert durch Verfassung Deutschland –kein funktionaler Ersatz

33 33 Verfahren zur Festlegung und Anpassung Rein politische Entscheidung (USA) Politische Entscheidung mit institutionalisierten Konsultationen von Arbeitgebern und Gewerkschaften (Großbritannien, Irland, Spanien, Portugal) Ergebnis von nationalen Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften (Belgien, Griechenland) Indexierung des Mindestlohns an die Preis- und/oder Lohnentwicklung sowie politische Entscheidung mit institutionalisierten Konsultationen (Frankreich, BeNeLux- Staaten)

34 34 Ist Kombi-Lohn die bessere Lösung? Kombi-Löhne ermöglichen Lohn-Dumping, setzen das gesamte Lohngefüge unter Druck und eine Spirale nach unten in Gang. Kombi-Löhne gibt es bereits (ALG II) Gibt keine Belege dafür, daß Kombi-Lohn zu einem nennenswerten Aufbau von Beschäftigung geführt hat. Z.B. Magdeburger Modell: Breit angelegte Kombilöhne bringen kaum Beschäftigung, sind aber enorm teuer.

35 35 Jobkiller Mindestlohn? Ein Mindestlohn würde arbeitsmarktpolitisch einen Riesenschaden anrichten. (Martin Kannegiesser) Arbeitsmarktforscher tun sich schwer, negative Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen wissenschaftlich zu belegen. Der Mindestlohn schafft in Deutschland 70.000 zusätzliche Arbeitsplätze - wegen der Nachfragewirkung der höheren Löhne (ökonometrische Studie im Auftrag von ver.di) Der Mindestlohn ist eine Voraussetzung für fairen Wettbewerb und gegen die Lohnspirale nach unten

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38 38 Konkrete Anknüpfungspunkte in ver.di Tarifentgelte unter 7,50 in 10 Branchen von ver.di: –ArzthelferInnen –Callcenter –Bewachungsgewerbe –Einzelhandel –Facility-Management –Friseurhandwerk –Großhandel –Speditionen/ Logistik –Tankstellen –Zeitarbeit

39 39 Was tun? - Mindestlohn-Initiative online- Kampagne (ab März 2006) www.mindestlohn.dewww.mindestlohn.de SMS- Handy- Kampagne mit Tel.: 7 26 26 (Mindeslohn, Vorname, Nachname, Wohnort) Mindestlohn- Film- Veranstaltung Unterschriftenaktionen der ver.di- Personal- + Betriebsräte Info- Stände in der Innenstadt mit Unterschriftensammlung Handy- Karawane Parken für den Mindestlohn Fahrradkarawane – Strampeln für den Mindestlohn Mindest- Lobby

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42 42 Papst Benedikt XVI: Die gerechte Ordnung der Gesellschaft ist ein zentraler Auftrag der Politik (Enzyklika Deus Caritas Est 2005) Papst Johannes Paul II: Die Aufteilung der Gesellschaft in Starke und Gesunde auf der einen und den Schwachen und Kranken auf der anderen Seite ist des Menschen unwürdig.

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