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Die öffentlichen Einnahmen

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Präsentation zum Thema: "Die öffentlichen Einnahmen"—  Präsentation transkript:

1 Die öffentlichen Einnahmen
Désirée Kircher Longo

2 Definition Öffentliche Einnahmen sind ....
... die Gesamtheit aller Mittel zur Finanzierung der Aktivitäten des Staates und der anderen öffentlichen Körperschaften. Der Staat und die anderen öffentlichen Körperschaften stellen dem Bürger verschiedenste öffentliche Leistungen zur Verfügung (siehe Bilder). Zur Finanzierung dieser Leistungen bzw. Aktivitäten werden Geldmittel benötigt. Die Gesamtheit aller Mittel zur Finanzierung der Aktivitäten des Staates und der anderen öffentlichen Körperschaften werden als öffentliche Einnahmen bezeichnet. 2

3 Funktionen der öffentlichen Einnahmen
Öffentliche Einnahmen haben .... Finanzierungsfunktion der öffentlichen Ausgaben Lenkungsfunktion der volkswirtschaftlichen Ressourcen Der Hauptzweck der öffentlichen Einnahmen ist sicherlich die Bereitstellung der Ressourcen an die öffentliche Verwaltung zur Deckung der öffentlichen Ausgaben. Diese Ressourcen stammen aus verschiedenen Quellen und die Entscheidung des Staates zur Nutzung der einen oder der anderen Einnahmenquelle stellt eine volkswirtschaftliche Entscheidung dar. Es werden bestimmte Kategorien von Personen mit der Finanzierung von öffentlichen Ausgaben belastet, indem ihnen diese (privaten) Ressourcen für öffentliche Zwecke entzogen werden. Klarerweise müssen diese Entscheidungen unter Berücksichtigung des gesamten volkswirtschaftlichen Gleichgewichts des Staates und den zu erreichenden volkswirtschaftlichen Zielen getroffen werden. Man kann also zusammenfassend sagen, dass die öffentlichen Einnahmen eine doppelte Funktion erfüllen, nämlich: - Finanzierungsfunktion der öffentlichen Ausgaben und - Lenkungsfunktion der volkswirtschaftlichen Ressourcen.

4 Öffentliche Einnahmen
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen Öffentliche Einnahmen wirken sich aus auf: 1 Preisniveau-Stabilität 2 Privaten Konsum & Investition 3 Privates Sparen Bevor der Staat entscheidet, zu welchen Einnahmen er greift, sollte er die Auswirkungen dieser Entscheidung auf folgende makroökonomische Größen abwägen: Preisniveaustabilität: eine Erhöhung der Abgaben, z.B. der Steuern, wirkt sich unmittelbar auf das Preisniveau einer Volkswirtschaft aus, da Unternehmen die zunehmende steuerliche Belastung durch eine Erhöhung der Preise auf die Konsumenten überwälzen. Konsum und Investition: eine Erhöhung der Abgaben, z.B. der Steuern, verringert die Kaufkraft der Haushalte und Unternehmen, was zu einer Einschränkung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage (Rückgang von Konsum und Investition) führt. Privates Sparen: eine Erhöhung der Abgaben, z.B. der Steuern, verringert das verfügbare Einkommen der Haushalte, welche nun entweder weniger konsumieren oder Teile des Einkommens, die sonst gespart würden, für Konsumzwecke ausgeben. Volkseinkommen: eine Erhöhung der Abgaben, z.B. der Steuern, verringert wie gesagt das Realeinkommen der privaten Haushalte. Dies kann verschiedene Reaktionen seitens der Haushalte hervorrufen: entweder werden die Konsumausgaben verringert oder das Sparen wird eingeschränkt oder aber es wird der Einkommensverlust durch Mehrarbeit wieder hereingeholt bzw. es werden jene Tätigkeiten eingeschränkt, die sich nicht mehr lohnen. Aufgrund dieser persönlichen Entscheidungen kann das Volkseinkommen steigen oder aber auch sinken. Beschäftigung: eine Erhöhung der Abgaben, z.B. der Sozialabgaben, kann sich negativ auf die Beschäftigungslage auswirken, weil dadurch die Lohnkosten in die Höhe getrieben werden. 4 Volkseinkommen 5 Beschäftigung

5 Arten der öffentlichen Einnahmen
Erwerbs- und Vermögens- einkünfte Abgaben Darlehen Einnahmen aus öff. Betrieben oder sonstigem Vermögen Zwangsleistungen des Bürgers an den Staat Kreditaufnahme bei - Sparern oder - Notenbank Gebühren Man unterscheidet zwischen folgenden Arten von öffentlichen Einnahmen: 1) Erwerbs- und Vermögenseinkünfte: es handelt sich um jene Einnahmen, die der Staat oder andere öffentliche Körperschaften aus öffentlichen Betrieben oder sonstigem Vermögen, wie z.B. aus Gebäuden, Grundstücken oder Wertpapieren in Form von Erlösen, Mieten, Dividenden oder Zinsen erzielen. 2) Abgaben: es handelt sich um Zwangsleistungen des Bürgers an den Staat. Man unterscheidet dabei je nach Grad des Abgabenzwangs und der Gegenleistung Gebühren, Beiträge und Steuern. 3) Darlehen: es handelt sich um Kredite, die der Staat bei den Sparern oder der Notenbank aufnimmt, für welche eine Verpflichtung zur Verzinsung und Rückzahlung besteht. Wie bei den Erwerbs- und Vermögenseinkünften handelt es sich bei der Kreditaufnahme bei Sparern um privatrechtliche Einnahmen, da die Gelder von den Bürgern freiwillig dem Staat zur Verfügung gestellt werden und sich der Staat den Bedingungen des Kreditmarktes anpassen muss. Die Kreditaufnahme bei der Notenbank ist wegen der damit verbundenen Inflationsgefahr stark eingeschränkt. Beiträge Steuern 5

6 Gliederung der öffentlichen Einnahmen nach ihrer Mittelherkunft
Originäre Einnahmen (ursprüngliche Einnahmen – staatliche wirtschaftliche Tätigkeit) Derivative Einnahmen (abgeleitete Einnahmen – private wirtschaftliche Tätigkeit) Erwerbseinkünfte Abgaben Vermögenseinkünfte Darlehen Die öffentlichen Einnahmen werden in originäre und derivative Einnahmen unterteilt: 1) Originäre, auch ursprüngliche Einnahmen genannt, sind all jene Einnahmen, welche der Staat oder andere öffentliche Körperschaften aus der Ausübung einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit erzielen. Dazu zählen die Erwerbs- und Vermögenseinkünfte. 2) Derivative, auch abgeleitete Einnahmen genannt, sind hingegen jene Einnahmen, welche der Staat oder andere öffentliche Körperschaften aufgrund ihrer Hoheitsgewalt einheben können, die aber aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit von Privaten entstehen. Dazu zählen die Abgaben und Darlehen.

7 Öffentlichrechtliche
Gliederung der öffentlichen Einnahmen nach ihrer rechtlichen Stellung Öffentlichrechtliche Einnahmen (mit Hoheitsgewalt) Privatrechtliche Einnahmen (ohne Hoheitsgewalt) Abgaben Erwerbseinkünfte Vermögenseinkünfte Aus rechtlicher Sicht kann man die öffentlichen Einnahmen in öffentlichrechtliche und in privatrechtliche unterteilen. 1) Öffentlichrechtliche Einnahmen: das sind jene Einnahmen, die der Staat oder andere öffentliche Körperschaften aufgrund von Hoheitsgewalt zwangsweise einheben können. Dazu zählen alle Arten von Abgaben (Beiträge, Gebühren und Steuern). 2) Privatrechtliche Einnahmen: das sind jene Einnahmen, die der Staat oder andere öffentliche Körperschaften ohne Hoheitsgewalt erzielen. Es wird wie eine Privatperson einer anderen Privatperson gegenübergetreten. Dazu zählen die Erwerbs- und Vermögenseinkünfte, sowie die Darlehen. Darlehen 7

8 (nicht jedes Finanzjahr)
Gliederung der öffentlichen Einnahmen nach ihrer Einhebungshäufigkeit Ordentliche Einnahmen (jedes Finanzjahr) Außerordentliche Einnahmen (nicht jedes Finanzjahr) Abgaben Erwerbseinkünfte Vermögenseinkünfte Es gibt öffentliche Einnahmen, die sich jedes Finanzjahr wiederholen. Dabei spricht man von ordentlichen Einnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Abgaben. Dann gibt es jedoch auch öffentliche Einnahmen, die nicht jedes Jahr wiederkehren oder sogar nur gelegentlich vorgesehen sind. Dabei spricht man von außerordentlichen Einnahmen. Dazu zählen beispielsweise die Erwerbs- und Vermögenseinkünfte oder die Darlehen. Darlehen 8

9 Öffentliche Einnahmen
Gliederung der öffentlichen Einnahmen laut Staatshaushalt Öffentliche Einnahmen laut Staatshaushalt: 1 Steuereinnahmen 2 Aufnahme von Darlehen 3 Außersteuerliche Einnahmen Der italienische Staatshaushalt unterteilt die öffentlichen Einnahmen folgendermaßen: Steuereinnahmen: sie umfassen alle Abgaben der Bürger. Aufnahme von Darlehen. Außersteuerliche Einnahmen: sie umfassen die Einkünfte aus den Staatsbetrieben und dem Staatsvermögen. Einnahmen aus der Veräußerung und Amortisation von Vermögensgütern sowie der Krediteinhebungen. 4 Veräußerungen & Vermögenseinkünfte

10 Staatseinnahmen: aktuell*
Die italienischen Staatseinnahmen belaufen sich im Jahr 2015 laut Haushaltsvoranschlag auf ca. 830 Mrd. Euro. Die geplanten Staatseinnahmen betragen im Jahr 2015 ca. 830 Mrd. Euro. Den größten Teil der Staatseinnahmen machen mit ca. 57 % die Steuereinnahmen (469 Mrd. Euro) aus. Den zweitgrößten Posten der italienischen Staatseinnahmen bilden die Darlehen (296 Mrd. Euro), welche 36 % der Gesamteinnahmen betragen. Die außersteuerlichen Einnahmen (63 Mrd. Euro) machen hingegen nur ca. 7,5 % und die Vermögenseinkünfte gar nur 0,2 % der Gesamteinnahmen aus. * Haushaltsvoranschlag 2015 nach Zuständigkeitsprinzip. Stand: Juli 2015. 10

11 Quellenverzeichnis Literatur:
Fischnaller Alfred; Freienstein Astrid: Finanzwissenschaft, Athesia Verlag, zweite, überarbeitete Auflage, Bozen, 2005. Ardolfi Nino, Palmisano Rosa: Scienza delle finanze e sistema tributario, Tramontana Verlag, Mailand, 2007. Schemi & Schede di Scienza delle Finanze, II edizione, aggiornata ed integrata con nuove rubriche di approfondimento, Edizioni Giuridiche Simone, Neapel, 2007. Palmerio Giovanni: Principi di Finanza Pubblica, Cacucci Verlag, Bari, 2003. Forte Francesco: Manuale di Scienza delle Finanze, Giuffrè Verlag, Mailand, 2007. Compendio di Scienza delle Finanze, II edizione, Esselibri Simone Verlag, Neapel, 2006. Internetquellen: Il bilancio in rete: Bilder: Tiroler Bildungsserver: * Aktualisiert: Juli 2015


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