Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

ABLAUF NACH FÖRDERUNGSENTSSCHEIDUNG

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "ABLAUF NACH FÖRDERUNGSENTSSCHEIDUNG"—  Präsentation transkript:

0 WEG ZUM VERTRAG - AGREEMENT
Der Weg zum Vertrag bis zur Auszahlung der Startrate K1-Zentren 3. Ausschreibung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |

1 ABLAUF NACH FÖRDERUNGSENTSSCHEIDUNG
1. Übermittlung des Vertragsentwurfs durch FFG 2. Erstellung des Zentrumsplans durch Zentrum Erfüllung „Auflagen vor Vertrag“ 3. Erstellung des Förderungsvertrags durch FFG /Länder 4. Erstellung eines Agreements durch Zentrum 5. Auszahlung der Startrate

2 1. VERTRAGSENTWURF Der Vertragsentwurfs (= Förderungsanbot) der FFG
enthält alle vertragsrelevanten Punkte wie: genehmigte Gesamtkosten und Bundesförderung Förderungsquote Zahlungsplan ( bei Kürzungen bitte vorab um Übermittlung des überarbeiteten Kostenplans via eCall, Vorlage siehe Zentrumsplan) alle Auflagen der Jury  Versand durch FFG via e-Call (neu)  Annahme des Förderungsanbots innerhalb 4 Wochen via eCall (es können ggf. bestimmte Projektdaten noch korrigiert werden z.B.: Ansprechperson, Bankverbindung). Hinweis: Auf Grund des Auslaufens der FTE- Richtlinien müssen die Vertragsentwürfe noch 2014 versendet werden!

3 2. ZENTRUMSPLAN Der Zentrumsplan ist Bestandteil des FFG- Förderungsvertrags. Inhalt: Darstellung der Erfüllung der „Auflagen vor Vertrag“. Erläuterung der Umsetzung etwaiger (weiterer) Auflagen und Empfehlungen der Jury sowie möglicher daraus resultierender Änderungen gegenüber dem Förderungsansuchen. Kostenplan inkl. Projektliste (Annex 1) und Zielgrößen (Annex 2) Vorlagen: Inhaltlicher Teil (word), Tabellenteil Annex 1+2 (excel)  im COMET Downloadcenter/ Punkt 5 Weg zum Vertrag Sprache: Englisch Übermittlung via eCall (unter „Auflagen/ Überarbeitetes Förderungsansuchen hochladen)

4 3. FFG FÖRDERUNGSVERTRAG
Der Förderungsvertrag* entspricht inhaltlich dem Vertragsentwurf Weitere Vertragsbestandteile: Förderungsansuchen inkl. genehmigter Auflagen und Bedingungen der Förderungsempfehlung Zentrumsplan (Anlage) Allgemeinen Förderungsbedingungen (Anlage)* COMET-Programmdokument (2013)* Kostenleitfaden Version 1.4 * Ausschreibungsleitfaden für K1-Zentren 3. Ausschreibung* FTE Richtlinien (2007- verlängert bis Ende 2014) Übermittlung des von der FFG unterzeichneten Vertrags in 2-facher Ausfertigung per Post  Retournierung eines gegengezeichneten Exemplars an FFG *) Die gekennzeichneten Dokumente sind auch in englischer Sprache verfügbar, verbindlich ist die deutsche Version.

5 4. AGREEMENT Das Agreement regelt die Zusammenarbeit aller Partner.
Inhalt: Klärung wichtiger Ziel-, Organisations- und Ablauffragen Regelung der Rechte und Pflichten der Partner (insb. IPR‘s) Haftungsregelungen, Ein- und Austritt von Partnern, Überbindung wichtiger Vertragsbestandteile, etc. Die FFG hat das Recht in relevanten Gremien ohne Stimmrecht teilzunehmen Für bestehende Zentren ist ein Amendment zu einem bereits bestehenden gültigen Agreement zulässig. Detailliertere Regelungen erfolgen in (bilateralen) Kooperations- bzw. Projektverträgen und dürfen dem Agreement nicht widersprechen!

6 AGREEMENT-LEITFADEN Leitfaden enthält wichtige Regelungsbereiche eines Agreements inklusive der zu überbindenden relevanten Vertragsbestandteile Hilfestellung zu Struktur und Aufbau Mindestkriterien für IPR-Regelungen IPR- Sideletter enhält Best Practice Beispiel für Neuschutzrechte Nicht zur unmittelbaren Übernahme geeignet sondern an eigene Erfordernisse anzupassen! Aktueller Leitfaden für COMET K1-Zentren 3.Call im Downloadcenter/Punkt 5 „Der Weg zum Vertrag“. Abstimmung des Agreements mit FFG vor Unterzeichnung (keine rechtliche Prüfung) und Länder; die Kenntnisnahme der Länder ist mit diesen abzuklären!

7 Exkurs: Best Practice Beispiel für Neuschutzrechte
Grundsätzlich soll das Zentrum Eigentümer sein. Unterschiedliche Regelungen ggf. nach Projektkategorien: Strategische Projekte: Rechte stehen dem Zentrum und ggf. den am jeweiligen Projekt beteiligten Wissenschaftlichen Partner im Verhältnis der geleisteten Tätigkeit zu Nutzungsrechte haben alle am Strategischen Projekt beteiligten Partner 2. Single Firm & Multi-firm Projekte Eigentümer soll grundsätzlich das Zentrum sein, UP + WP haben Nutzungsrechte innerhalb klar definierter Interessensbereiche (unentgeltlich, zeitlich unbegrenzt) Außerhalb hat Zentrum Recht zur Nutzung und Verwertung der Ergebnisse (Methodische) Ergebnisse stehen dem Zentrum jedenfalls für Eigenforschung (Auftragsforschung) zur Verfügung

8 5. AUSZAHLUNG DER STARTRATE
Voraussetzungen für Auszahlung: Vorliegen des unterzeichneten Förderungsvertrags Erfüllung aller relevanten Auflagen „vor Startrate“. Vorlage eines gültigen Agreements welches von mindestens 50% der wissenschaftlichen und 50% der Unternehmenspartner unterzeichnet ist und mind. 50% der Partnerbeitragsleistungen abgedeckt sind Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien |


Herunterladen ppt "ABLAUF NACH FÖRDERUNGSENTSSCHEIDUNG"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen