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AG 14 Unterlassen.

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Präsentation zum Thema: "AG 14 Unterlassen."—  Präsentation transkript:

1 AG 14 Unterlassen

2 Aufbau I. Tatbestand (objektiv und subjektiv) 1. Erfolgseintritt
2. Unterlassen a) Erforderlichkeit einer Rettungshandlung b) Möglichkeit einer Rettungshandlung c) Tun / Unterlassung 3. Quasi-Kausalität 4. Objektive Zurechnung 5. Garantenpflicht 6. Gleichstellungsklausel (falls erforderlich) II. Rechtswidrigkeit Rechtfertigende Pflichtenkollision III. Schuld Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

3 Unterlassen Tun Zustand vorher Zustand nachher (Erfolg) Unterlassen
Bestehenden Kausalverlauf nicht unterbrechen Kausalverlauf in Gang setzen

4 Unterbrechung Besteht ein Kausalverlauf, der zum tatbestandlichen Erfolg führen würde? = Erforderlichkeit der Rettungshandlung Gibt es eine Möglichkeit diesen Kausalverlauf zu unterbrechen? = Möglichkeit einer Rettungshandlung (Ausschluss der Schicksalhaftigkeit) Hat das Verhalten des Beschuldigten den Kausalverlauf in Gang gesetzt oder hat er den bestehenden nicht unterbrochen

5 Quasi Kausalität Ergibt sich aus den vorherigen Feststellungen: Denkt man sich eine bestimmte Verhaltensweise hinzu (Rettungshandlung), entfiele der Erfolg! m.M. Risikoerhöhungslehre es ist nicht erforderlich, dass der Erfolg entfallen wäre, es reicht wenn das Eintrittsrisiko verringert worden wäre

6 Objektive Zurechnung Erfolg
Hätte sich gerade das zum Erfolg führende Risiko durch die Rettungshandlung abwenden lassen? = Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Risiko Erfolg Risiko schaffen Risiko abschaffen

7 Garantenstellung Garantenpflicht Beschützer Gesetzlich Näheverhältnis
Gefahrgemeinschaft Freiw. Übernahme Amtsträger Bewacher Verkehrssicherung Beaufsichtigung Ingerenz Inverkehrbringen Garantenpflicht

8 Gleichstellung, § 13 I Halbs. 2 StGB
Nur erforderlich bei normierten Begehungsweisen Mordmerkmale 2. Gruppe Zwang (§ 240 StGB) Täuschung (§ 263 StGB)

9 Subjektiver Tatbestand
Wille zur Herbeiführung des Erfolges Wissen um Erforderlichkeit der Rettungshandlung Möglichkeit der Rettungshandlung Umstände, die die Garantenstellung begründen (Irrtum über Garantenpflichten => § 17 StGB)

10 Rechtswidrigkeit „normale“ Rechtfertigungsgründe
Rechtfertigende Pflichtenkollision mehrere Handlungsspflichten schließen einander aus Höherrangige Pflichten überwiegen, bei Gleichwertigkeit freie Entscheidung Abgrenzung nach Schutzgut, Nähe zur Gefahr, Schadenswahrscheinlichkeit

11 Schuld „normale“ Entschuldigungsgründe
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens str. lässt Tatbestand entfallen In § 323c StGB normiert Rechtspflicht die von Rechts wegen nicht zumutbar ist, ist widersprüchlich

12 Versuch der Unterlassung
Ansetzen zur Tat (str.) Erste Rettungsmöglichkeit Letztmögliche Rettungsmöglichkeit Wenn nach Ansicht des Beschuldigten keine weiteren erfolgversprechenden Rettungsmöglichkeiten mehr gegeben sind


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