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Veröffentlicht von:Harald Arn Geändert vor über 10 Jahren
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Aktuelles zur Maklerhaftung und weitere Empfehlungen
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Aktuelles zur Maklerhaftung und weitere Empfehlungen ein Vortrag von RA Stephan Michaelis LL.M. Fachanwalt für Versicherungsrecht, Versicherungskaufmann © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen.
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Agenda § 1 Verbesserte Haftungsbegrenzungsklausel
§ 2 Nachfragepflicht des Versicherungsmaklers § 3 Datenschutzklausel § 4 „Poolgeschäft“ § 5 Großrisiken § 6 Pacta sunt Servanda © RA Stephan Michaelis
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§ 1 Verbesserte Haftungsbegrenzungsklausel
Aktuelles zur Maklerhaftung und weitere Empfehlungen © RA Stephan Michaelis
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Der Versicherungsmaklervertrag im Lichte des § 67 VVG Bei der (Erst-)Vermittlung ist jedwede nachteilige Regelung rechtsunwirksam Argument Dr. Baumann: Abbedingung dem Grunde nach nicht möglich, aber der Höhe nach © RA Stephan Michaelis
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Neuer Klauselvorschlag: § Haftungsbegrenzung (1) Die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner Pflichten – mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflicht nach §§ 60, 61, 63 VVG - , insbesondere seine Verwaltungs- und Betreuungspflichten, sind auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Pflichtversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme besteht eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung. © RA Stephan Michaelis
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(2) Ferner ist die Haftung des Maklers für eine Verletzung seiner gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60, 61, 63 VVG nur der Höhe nach auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Pflicht- versicherungssumme je Schadensfall nach § 9 VersVermV begrenzt. (3) Ausschluss grobe FL und Vorsatz und absolute Rechtsgüter nach § 307 BGB… © RA Stephan Michaelis
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§ 2 Nachfragepflicht des Versicherungsmaklers
Aktuelles zur Maklerhaftung und weitere Empfehlungen § 2 Nachfragepflicht des Versicherungsmaklers © RA Stephan Michaelis
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Professor Werber: Nach dem Berufsbild des Versicherungsmaklers ist dieser immer zur Nachfrage beim Versicherungsnehmer verpflichtet. Gegenargument: Nur anlassbezogene Beratungspflichten Unterlassen setzt stets eine Tätigkeitspflicht voraus Empfehlung: Mitteilungspflicht des Versicherungsnehmers vereinbaren. © RA Stephan Michaelis
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§ 3 Datenschutzklausel © RA Stephan Michaelis
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Haben Sie eine Datenschutzklausel mit Ihren Kunden vereinbart? Warum nicht ? © RA Stephan Michaelis
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§ 4 „Poolgeschäft“ © RA Stephan Michaelis
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Fragen über Fragen: Wer ist eigentlich Vermittler? Wer ist für die Erstinformation und Dokumentation verantwortlich? Wer haftet gegenüber a) dem Kunden/VN und b) gegenüber dem VR Wer versteuert was und wie? Wem gehört der Bestand/Kunde? Was passiert im Falle der Insolvenz des Pools? © RA Stephan Michaelis
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§ 5 Großrisiken Aktuelles zur Maklerhaftung und weitere Empfehlungen
© RA Stephan Michaelis
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Was ist ein Großrisiko ? Warum ist dies wichtig? Welche vertrieblichen Konsequenzen ergeben sich ? © RA Stephan Michaelis
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Die Unterschiede auf einen Blick
„Normalkunde“ „Großkunde“ 1. Erstinformation Erstinformation 2. Marktgrundlage offenlegen 2. Marktgrundlage offenlegen 3. Hinreichende Zahl anbieten 3. Hinreichende Zahl anbieten 4. Begrenzte Vertragsauswahl 4. Begrenzte Vertragsauswahl darlegen darlegen 5. Verzichtserklärung erforderlich? 5. Verzichtserklärung erforderlich? 6. Beratungspflicht Beratungspflicht 7. Dokumentationspflicht 7. Dokumentationspflicht 8. Rechtzeitige Übergabe der 8. Rechtzeitige Übergabe der Dokumente Dokumente 9. Verzichts- und Verzichts- und Belehrungserfordernis Belehrungserfordernis 10. Haftung aus § 63 VVG 10. Haftung aus § 63 VVG © RA Stephan Michaelis
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Bei Großrisikoverträgen kann von den zwingenden und halbzwingenden Normen des VVG abgewichen werden: Wie beurteilen Sie diese Klausel: Bei unterlassener Umsatzmeldung des VN ist der Versicherer leistungsfrei. Es bedarf keiner Kündigung des Versicherungsvertrages. © RA Stephan Michaelis
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Wer hat das Auslegungsrisiko der Versicherungsbedingungen zu tragen? A B C D Makler Versicherer Assekuradeur Versicherungsnehmer © RA Stephan Michaelis
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§ 6 Pacta sunt Servanda © RA Stephan Michaelis
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Kann ein Makler Handelsvertreter im Sinne des Gesetzes sein? © RA Stephan Michaelis
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Herzlichen Dank für Ihr Interesse
Herzlichen Dank für Ihr Interesse ! Wir bedanken uns herzlich für die finanzielle Unterstützung bei der Guten Appetit! Nutzen Sie die Möglichkeiten zum Gesprächsaustausch! RA Michaelis LL.M. RA Dr. Freitag RA Funke RAin Loest RAin Pagel RA Wedekind RAin Jahnke LL.M. RA Cyrus Mittelweg 14 20148 Hamburg Tel: (040) Fax: (040)
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