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Veröffentlicht von:Anniken Ehrenreich Geändert vor über 10 Jahren
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Praktika und prekäre Beschäftigung Die Gesetzeslücke und was könnte helfen?
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Die Gesetzeslücke § 26 BBiG regelt Praktika die nicht lt. Studienordnung vorgeschrieben sind und Volontariate Lernen soll im Vordergrund stehen, keine zeitliche Begrenzung keiner weiß, wann Lernen aufhört und Arbeiten anfängt, weder Praktikant noch Arbeitgeber, jeder Einzelfall muss vor Gericht entschieden werden angemessene Vergütung lt. BBiG ist ebenfalls schwierig zu definieren, Anspruch auf diese muss eingeklagt werden = hohe Schwelle für Berufsanfänger zur Wahrung ihrer Rechte! Regelung reicht nicht aus, Wildwuchs, Missbrauch von Praktika/Volontariaten Wir sagen: Berufsanfänger sind schwache Gruppe, die im Vorfeld geschützt werden muss! Gegenargument: Rechtsansprüche müssen immer geltend gemacht werden
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Was könnte helfen? Eckpunkte für ein Praktikantengesetz Die Forderungen klare Abgrenzung von Lern- (Praktikum/Volontariat) und Arbeitsverhältnis zeitliche Begrenzung auf drei Monate (Ausnahmen: wissenschaftliche und schulische Praktika) Mindestvergütung von Praktika mit 300 Euro pro Monat, alle Berufseinstiegsprogramme Mindestlohn 7,50 Euro pro Stunde
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Probleme Eckpunkte für ein Praktikantengesetz 300 Euro für freiwillige Praktika und lt. Studienordnung vorgeschriebene Praktika? 1. Vorwurf: es wird weniger Praktika geben 2. Vorwurf: Studierende wollen auch 300 Euro extra Praktikavergütung für AbsolventInnen-Praktika? wo werden Praktika-Vergütungen geregelt? (Tarifverträge, gesetzliche Regelungen)
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