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Delegiertenversammlung 23. September 2010

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Präsentation zum Thema: "Delegiertenversammlung 23. September 2010"—  Präsentation transkript:

1 Delegiertenversammlung 23. September 2010
TVöD Tarifabschlüsse 2010

2 Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)
Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010) Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum BT-V Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum BT-K Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum BT-B Delegiertenversammlung am

3 Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)
Folgende Tarifverträge wurden abgeschlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010) Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVÜ-VKA Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Bund Delegiertenversammlung am

4 Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)
Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010) Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVAöD – Besonderer Teil BBiG – Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVAöD – Besonderer Teil Pflege – Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVPöD Delegiertenversammlung am

5 Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)
Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010) Tarifvertrag Pauschalzahlung Tarifvertrag Sonder zahlung 2011 Delegiertenversammlung am

6 Tarifabschlüsse 2010 (TVöD)
Folgende Tarifverträge wurden abge-schlossen: (jeweils in der Fassung vom 27. Februar 2010) ■ Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitrege- lungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – (VKA) ■ Tarifvertrag zur Regelung flexibler Ar- beitszeiten für ältere Beschäftigte (Bund) Delegiertenversammlung am

7 Tarifabschlüsse 2010 (TVöD) Übernahme durch die AR-M
§ 2 Anwendung tariflicher Bestimmungen Delegiertenversammlung am 7 7

8 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD
Lineare Erhöhung des Entgelts: Die Tabellenentgelte werden ab 1. Januar 2010 um 1,2 v.H., ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 v.H. und ab 1. August 2011 um weitere 0,5 v.H. erhöht. Delegiertenversammlung am

9 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD
Die Tarifeinigung be-deutet bei einer Min-destlaufzeit von 26 Monaten eine lineare Erhöhung von ins-gesamt 2,3 v.H. (ohne Leistungs-entgelt) Delegiertenversammlung am

10 Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TVöD
Erhöhung des Leistungsentgelts: Das Volumen für das Leistungsentgelt gemäß § 18 Absatz 3 Satz 1 TVöD (VKA) erhöht sich für das Jahr 2010 von 1,0 v.H. auf 1,25 v.H., für das Jahr 2011 von 1,25 v.H. auf 1,5 v.H., für das Jahr 2012 von 1,5 v.H. auf 1,75 v.H. und für das Jahr 2013 von 1,75 v.H. auf 2,0 v.H. Delegiertenversammlung am

11 Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum BT-V
Inhalt: Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind Sonderregelungen für Beschäftigte im Bereich des Bundesministerium der Verteidigung Sonderregelungen für den Bereich der Ver-einigung der kommunalen Arbeitgeberver-bände Delegiertenversammlung am

12 Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum BT-V
Der Änderungstarifvertrag enthält außerdem folgende Entgelttabellen: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungs-dienst (VKA) – – – – – ? Delegiertenversammlung am

13 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum BT-K
Inhalt: Die Bereitschaftsdienstentgelte steigen ent-sprechend der allgemeinen linearen Erhöhung > besondere Entgelttabelle. Die Entgelte für Ärztinnen und Ärzte steigen entsprechend der allgemeinen linearen Erhöhung > besondere Entgelttabelle. Delegiertenversammlung am

14 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum BT-K
Inhalt: Der Zeitzuschlag für Nachtdienst wird 1,28 € auf 15 v.H. des auf eine Stunde entfallenden An-teils der Stufe 3 der je-weiligen Entgeltgruppe erhöht. Delegiertenversammlung am 14 14

15 Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum BT-B
Inhalt: Die Bereitschaftsdienstentgelte steigen ent-sprechend den allgemeinen linearen Er-höhungen > besondere Entgelttabelle. Die Beträge der Bereitschaftsdienstentgelte verändern sich ab dem 1. März 2012 bei allge-meinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgelt-gruppe festgelegten Vomhundertsatz. Delegiertenversammlung am

16 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum BT-B
Inhalt: Die Entgelttabellen für die Be-schäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst beinhalten dieselben Beträge wie die Entgelttabellen im Besonderen Teil Verwaltung. Delegiertenversammlung am 16 16

17 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Bund
Der Änderungstarifvertrag enthält folgende geänderte Protokollerklärung: „Die individuelle Zwischenstufe verändert sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen nach dem 31. Dezember 2009 um den von den Tarifver-tragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz.“ Delegiertenversammlung am

18 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Bund
Der Änderungstarifvertrag enthält folgende Entgelttabellen (2 Ü + 15 Ü): Tabelle TVöD – – Tabelle TVöD – – Tabelle TVöD – ? Delegiertenversammlung am 18 18

19 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TVÜ-Bund
Der Änderungstarifvertrag be-inhaltet eine Verlängerung des Übergangsrechts beispiels-weise bei § 8 (Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege) bis zum 29. Februar 2012 Delegiertenversammlung am 19 19

20 Nicht erhöhte Entgeltbestandteile
Folgende Entgeltbestandteile werden beispielsweise nicht erhöht: die Wechselschicht- und Schichtzulage die vermögenswirksame Leistungen das Jubiläumsgeld die Strukturausgleiche Delegiertenversammlung am 20 20

21 Delegiertenversammlung am 23.09.2010
Änderungstarifverträge Nr. 3 zum TVAöD - Besonderer Teil BBiG – - Besonderer Teil Pflege - Inhalt: Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich entsprechend den Erhöhungen der Tabellenentgelten der TVöD-Beschäftigten. Der Tarifvertrag regelt die Übernahme von Auszu bildenden. Delegiertenversammlung am

22 Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVPöD
Die Entgelte der Prakti-kantinnen und Prakti-kanten erhöhen sich ent-sprechend den Erhö-hungen der Tabellen-entgelten der TVöD-Beschäftigten. Delegiertenversammlung am

23 Tarifvertrag einmalige Pauschalzahlung
Inhalt: Personenkreis: für ehe-malige Angestellte EG 2 bis 8 Höhe: 250 Euro Auszahlungszeitpunkt: Juli 2010 Delegiertenversammlung am

24 Tarifvertrag einmalige Pauschalzahlung
Die Zahlung der einmaligen Pauschalzahlung kommt - unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen - nur für drei Gruppen von Beschäftigten in Betracht: Beschäftigte, die seit 1. Oktober 2005 (AR-M: 1. Januar 2006) neu eingestellt worden sind, Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis 1. Juli 2010 begonnen hat, und die bei Fortgeltung des BAT nach spätestens einem Jahr in eine höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären und Delegiertenversammlung am 24 24

25 Tarifvertrag einmalige Pauschalzahlung
Die Zahlung der einmaligen Pauschalzahlung kommt - unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen - nur für drei Gruppen von Beschäftigten in Betracht: in den TVöD übergeleitete Beschäftigte, denen nach der Überleitung eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einer neuen Eingruppierung geführt hat. Delegiertenversammlung am 25 25

26 Tarifvertrag einmalige Pauschalzahlung
Beschäftigte mit Arbeiter- tätigkeiten, in der Kranken- pflege sowie im Sozial- und Erziehungsdienst haben keinen Anspruch auf die einmalige Pauschalzahlung. Teilzeitbeschäftigte er- halten die Pauschal- zahlung anteilig. Delegiertenversammlung am 26 26

27 Tarifvertrag einmalige Sonderzahlung 2011
Inhalt: Beschäftigte > Januar 2011 > 240 Euro Auszubildende sowie Praktikantinnen/ Praktikanten > Januar 2011 > 50 Euro Delegiertenversammlung am

28 Delegiertenversammlung am 23.09.2010
Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte vom 27. Februar 2010 (Bund) Näheres ist nachzulesen im entsprechenden Aufsatz von Walter Berroth. (Seite 19 und 20). Delegiertenversammlung am

29 Tarifabschluss 2010 (TVöD)
P A U S E ! ! ! Delegiertenversammlung am


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