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Berufseinstiegsklasse (BEK) Stand: 09. Juli 2008 Niedersächsisches Kultusministerium.

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Präsentation zum Thema: "Berufseinstiegsklasse (BEK) Stand: 09. Juli 2008 Niedersächsisches Kultusministerium."—  Präsentation transkript:

1 Berufseinstiegsklasse (BEK) Stand: 09. Juli 2008 Niedersächsisches Kultusministerium

2 1BSBad Harzburg Hauswirtschaft 2BSBBS 2 Wolfsburg Technik 3HBBS 3 Hannover Technik 4HBBS 7 Hannover, - Anna-Siemsen-Schule - Hauswirtschaft 5HBBS Stadthagen Lebensmittelhandwerk/Gastronomie 6LGBBS II Celle, - Axel-Bruns-Schule - Technik 7LGBBS Schiffdorf, - Max-Eyth-Schule - Hauswirtschaft 8OSBBS Cloppenburg am Museumsdorf Wirtschaft 9OSBBS II Lohne, - Adolf-Kolping-Schule - Technik 10OSBBS Nordhorn - Agrarwirtschaft u. Sozialpädagogik – Hausw./Agrarw. 11OSBBS Osnabrück an der Natruper Straße Lebensmittelhandwerk/Gastronomie 12OSBBS Papenburg, gew. u. kfm. Fachrichtungen Technik Pilotschulen Stand: 01.08.2007

3 Nr. LSchB Standort Schule

4 Warum diese neue Schulform ? Berufseinstiegsklasse (BEK)

5 Einjährige berufliche Grundbildung ohne Eingangsvoraussetzung BGJ und BFS Schuljahr 2004/2005 Schüler insgesamt: 20.100 davon ca. 4.250 ohne Abschluss (21 %) die Übergangsquote BGJ >> 2. Ausbildungsjahr beträgt ca. 35 % - Ausbildung - Arbeit - Berufsvorberei- tung der Arbeits- verwaltung - Ausbildung - Arbeit - Berufsvorberei- tung der Arbeits- verwaltung BFS 7.100 Schüler/innen davon 1.577 ohne HSA ohne Erfolg 2.658 (41 %) BFS 7.100 Schüler/innen davon 1.577 ohne HSA ohne Erfolg 2.658 (41 %) BGJ 13.000 Schüler/innen davon ca. 2.700 ohne HSA ohne Erfolg 4.622 (38 %) ohne Anrechnung 65 % BGJ 13.000 Schüler/innen davon ca. 2.700 ohne HSA ohne Erfolg 4.622 (38 %) ohne Anrechnung 65 % BVJ 7.000 Schüler/innen BVJ 7.000 Schüler/innen o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE Fazit: Kein bedarfsgerechtes Angebot !!

6 Einjährige berufliche Grundbildung - künftig - - Ausbildung - Arbeit - Maßnahmen der Arbeits- verwaltung - Ausbildung - Arbeit - Maßnahmen der Arbeits- verwaltung BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS- Abschluss BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS- Abschluss BEK Inhalte: insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis Ziel: Steigerung der Ausbildungsreife HS-Abschluss BEK Inhalte: insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis Ziel: Steigerung der Ausbildungsreife HS-Abschluss BVJ BVJ o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss HAUPTSCHULE Ausbildung

7 Eckdaten der BEK Berufseinstiegsklasse (BEK)

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9 Klassenbildung/Budget Berufseinstiegsklasse (BEK) das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. Fachrichtungen (verbindlich ab 1.8.2009) Die Berufseinstiegsklasse kann geführt werden in den Fachrichtungen 1.Agrarwirtschaft, 2.Bautechnik 3.Chemie, Physik und Biologie 4.Drucktechnik 5.Elektrotechnik 6.Fahrzeugtechnik 7. Farbtechnik und Raumgestaltung 8.Hauswirtschaft und Pflege 9.Holztechnik 10.Körperpflege 11.Lebensmittelhandwerk und Gastronomie 12.Metalltechnik 13.Textiltechnik und Bekleidung 14.Wirtschaft

10 Aufnahmevoraussetzung (1)In die Berufeinstiegsklasse wird aufgenommen, wer eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder ein Berufsvorbereitungsjahr ohne Hauptschulabschluss verlassen hat. (2) Darüber hinaus können auch Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulab- schluss aufgenommen werden, die einen Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 erreicht haben und von denen nach einer Schullaufbahn- prognose im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zu erwarten ist, dass sie vor Aufnahme in eine Berufsfachschule ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern müssen, um deren Ausbildungsziel zu erreichen. Abschlussüberprüfung, Leistungsnachweise In der Fachpraxis soll, in Abstimmung mit der Fachtheorie, die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit insbesondere durch inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten erfolgen, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine). In Anlehnung an das Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), sollen diese Qualifizierungsbausteine zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist, einen Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeit- stunden umfassen und durch eine Leistungsfeststellung in Theorie und Praxis abgeschlossen werden. Rahmenrichtlinien Die landeseinheitliche Abstimmung der Curricula erfolgt im Rahmen einer Rahmenrichtlinien-Kommission, in der jeweils eine Lehrkraft aller am Schulversuch beteiligten Schulen (Pilotschulen) vertreten ist. Berufseinstiegsklasse (BEK)

11 Qualifizierungsbausteine in der Berufsausbildungsvorbereitung Berufseinstiegsklasse (BEK)

12 Standards für Qualifizierungsbausteine Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar.

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16 Standards für Qualifizierungsbausteine Das hier vorgestellte Konzept der Qualifizierungs- bausteine basiert auf den Ausführungen der Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Auf dieser Grundlage wurden folgend Standards für die Bausteine in der Ausbildungsvorbereitung entwickelt: Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses Er beschreibt damit die Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. So kann z.B. der Jugendliche, der den Baustein Mauerwerksbau abgeschlossen hat, selbstständig einfache kleine Mauerwerke nach Zeichnung erstellen. Das ist das Ergebnis seines Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan Die in einem Qualifizierungsbaustein beschriebenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Dies bedeutet jedoch nicht, den Ausbildungsrahmenplan in einzelne Abschnitte zu gliedern. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt vielmehr eine in sich abgeschlossene Kompetenz, die jemand zur Ausführung bzw. Erledigung einer Aufgabe in einem Beruf braucht. Diese Teilkompetenz setzt sich aus verschiedenen Kenntnissen und Fertigkeiten zusammen, die ebenfalls wieder in sich abgeschlossen sind Die beschriebenen Kompetenzen können sich auf mehrere Ausbildungsabschnitte beziehen und müssen sich nicht nur am ersten Ausbildungsjahr orientieren. Da die Bausteine in sich abgeschlossen sind, müssen sie auch nicht in einer bestimmten zeitlichen Reihenfolge absolviert werden. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit Ein Qualifizierungsbaustein berücksichtigt sowohl die fachlichen, die sozialen und personalen Kompetenzen als auch die Methodenkompetenz. Der Erwerb aller Kompetenzen ist immer eng miteinander verzahnt. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar Die in dem Baustein beschriebenen Kompetenzen sind so operationalisiert, dass sie abprüfbar sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteins kann der Jugendliche daher die beschriebene Tätigkeit selbstständig ausführen. Dies wird anhand einer Leistungsüberprüfung festgestellt. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt Die Ausstellung des Zeugnisses erfolgt durch den Bildungsanbieter. Das Qualifizierungsbild ist Bestandteil des Zeugnisses. Ein Zeugnis erhält nur, wer den Baustein bestanden hat. Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung

17 Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit durch Qualifizierungsbausteine (§51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes) erfolgt, die als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung ist (Qualifizierungsziel), einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigen Berufsausbildung aufweisen, durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden, einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen sollen und Qualifizierungsbausteine nach § 3 der BAVBVO (Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung) richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 (dieser Verordnung). Nur diese Qualifizierungsbausteine können entsprechend der BAVBVO zertifiziert werden und sind anrechnungsfähig. Bleibt die Frage: Wer rechnet an ??

18 Wissenschaftliche Begleitung Leibniz Universität Hannover, Institut für Berufspädagogik, - Fachgebiet Sozialpädagogik -, Prof. Dr. Bojanowski www.erz.uni-hannover.de/ifbp/sozialpaedagogik.php Berufseinstiegsklasse (BEK)

19 Danke für Ihr Interesse. Weitere Informationen über die BEK: www.bvj.nibis.de Berufseinstiegsklasse (BEK)


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