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Veröffentlicht von:Franz Strecker Geändert vor über 10 Jahren
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Schadensausgleich im Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmerhaftung Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Schlechtleistung des Arbeitnehmers
Schlechtleistung liegt vor, wenn ArbN eine Pflicht (Haupt- oder Nebenpflicht) aus dem Arbeitsverhältnis verletzt Verletzung der Hauptleistungspflicht berechtigt nicht zur Entgeltminderung Entsteht durch die Schlechtleistung ein Schaden, kommt ein Schadensersatzanspruch des ArbG aus § 280 Abs. 1 in Betracht Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Voraussetzungen für einen SEA des ArbG
Pflichtverletzung (Haupt- oder Nebenpflicht) ArbN muss Verschulden an der Schlechtleistung treffen, Beweislast § 619 a Schaden beim ArbG Verletzungshandlung muss kausal für Schaden gewesen sein Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Begrenzung der ArbNHaftung
Schadensersatzverpflichtung folgt grundsätzlich dem BGB, unabhängig, ob vertraglicher oder deliktischer Anspruch Im Arbeitsrecht gem. § 276 milderer Haftungsmaßstab möglich Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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System des Schadensausgleichs
Jeweils differenzieren: ob es sich um - Sachschaden oder - Personenschaden handelt bei wem der Schaden eingetreten ist - beim ArbG - bei Arbeitskollegen - bei unbeteiligten Dritten - beim ArbN selbst Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Aus Taschenguide Recht | Prof. Dr
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Sachschaden des ArbG Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit
haftet der ArbN in Abhängigkeit des Grads des Verschuldens: - bei leichtester Fahrlässigkeit nicht, - bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilsmäßig, - bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz in der Regel voll. Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Betrieblich veranlasste Tätigkeit
Tätigkeiten des ArbN, die ihm für den Betrieb übertragen worden sind oder die er im Interesse des Betriebes ausführt abgrenzen zu privaten Tätigkeiten ein Betriebsweg ist betrieblich veranlasst Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Anteil bei mittlerer Fahrlässigkeit
Durch Abwägung ermitteln: Grad des Verschuldens Höhe des Schadens Versicherbarkeit des Risikos Verhältnis Einkommen/Schaden Schadensrisiko der Tätigkeit Vorhersehbarkeit Dauer der Betriebszugehörigkeit Stellung des ArbN im Betrieb Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Grobe Fahrlässigkeit/Vorsatz
Grundsätzlich volle Haftung Ausnahme: wenn zwischen dem Verdienst des ArbN und dem Schaden ein deutliches Missverhältnis besteht Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Sachschäden von Dritten/Kollegen
Haftung gegenüber dem Dritten unterliegt normalen zivilrechtlichen Regelungen, Anspruch besteht voll, unabhängig vom Grad des Verschuldens Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit Freistellungsanspruch des ArbN gegen ArbG in Abhängigkeit vom Grad des Verschuldens Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Eigen (sach)schäden des ArbN
Wenn Schaden vom ArbG verursacht: normale zivilrechtliche Haftung Ohne Verschulden des ArbG besteht eine Ersatzverpflichtung des ArbG, wenn - Schaden aufgrund betrieblich veranlasster Tätigkeit - Sonderschaden - Schadensrisiko nicht durch Entgelt abgegolten Mitverschulden des ArbN ist zu berücksichtigen Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Personenschäden des ArbN
Arbeitsunfall gem. § 8 SGB VII ArbN erhält Leistungen der gesetzlichen UV; entschädigt wird bis hin zur Absichtsgrenze Beruht Arbeitsunfall auf einem Arbeitgeberverschulden greift das Haftungsprivileg des § 104 SGB VII Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Personenschäden von Kollegen bzw. des ArbG
Bei betrieblicher Tätigkeit handelt es sich für Kollegen um einen Arbeitsunfall Der Kollege erhält Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Haftungsprivileg des ArbN gem. § 105 SGB VII Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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Personenschäden Dritter
Wie Sachschäden Volle Haftung + Freistellungsanspruch ArbN SEA §823 BGB FreistellungsA Zahlungsverpflichtung Dritter ArbG Aus Taschenguide Recht | Prof.Dr. Irmgard Küfner-Schmitt | Haufe Verlag Schlechtleistung und ArbNhaftung
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