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Veröffentlicht von:Körbl Boner Geändert vor über 10 Jahren
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Seminar zum Insolvenzrecht und internationalen Privatrecht
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Allgemeine Hinweise 1. Alle Referate sind in zwei maschinen- schriftlichen Exemplaren abzuliefern. Sie dürfen 30 Seiten Text (zuzüglich Gliederung u. Literaturverzeichnis) nicht überschreiten 2. Seiten einseitig beschrieben Links ca. 4-5 cm Rand frei lassen 3. Literatur- u. Rechtsprechungsnachweise in Fußnoten 4. Text in stilistisch einwandfreiem Deutsch abfassen
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Allgemeine Hinweise 5. Zitatangaben sorgfältig gestalten Z.B. nicht Gottwald, InsHdb., S. 1253, sondern Gottwald/Haas, InsHdb., 3. A., § 92 Rn. 114 Aufsätze im Literaturverzeichnis mit vollem Titel, in der Fußnote etwa: J. Schmidt, NZI 2006, 627 Rechtsprechung nicht nach Juris, sondern nach Zeitschriften, z.B. BGH NJW 2007, 1357, 1359
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Allgemeine Hinweise 4. Handout für alle Teilnehmer mit Übersicht über behandelte Probleme Textabdruck von speziellen Normen 5. Folien für Overhead-Projektor bzw. Powerpoint- Präsentation freiwillig (aber sinnvoll) Zusätzliche Projektion nicht generell vorliegender Texte sinnvoll
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Allgemeine Hinweise 6. Mündlicher Vortrag 30 Minuten - Powerpoint-Folie sollen den Zuhörern das Verständnis erleichtern; sie ersetzen aber nicht den Vortrag und sollten nicht einfach abgelesen werden - Vortrag nach Möglichkeit frei halten - Darstellung möglichst klar und einfach, so dass Probleme für die anderen Seminarteilnehmer verständlich - Probleme durch Beispiele u./o. Problemskizzen verdeutlichen - Probleme selbständig überdenken, so dass Nachfragen beantwortet werden können
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Allgemeine Hinweise 7. Teilnahme an allen Seminarsitzungen ist Pflicht. Schön wäre es, wenn mitdiskutiert würde. Nach § 47 III 2, 3 der Studien- u. Prüfungsordnung umfasst die Seminar- leistung jeweils auch die Mitarbeit in den Seminarstunden.
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