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Rund um das Referendariat Grundlagen

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Präsentation zum Thema: "Rund um das Referendariat Grundlagen"—  Präsentation transkript:

1 Rund um das Referendariat Grundlagen
17. Mai 2011 Universität Erfurt Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen Jens Daniel Junge GEW

2 Rund um das Referendariat
Thüringer Lehrerbildungsgesetz (ThürLbG) vom12. März 2008 ( GVBL 3, S.45), geändert durch Gesetz vom 8. Juli (GVBl. S. 592) Erster Unterabschnitt: Ausbildung im Vorbereitungsdienst § 23 Ziel des Vorbereitungsdienstes § 24 Dienstverhältnis, Dienstbezeichnung § 25 Inhalt, Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes § 26 Ausbildung im Vorbereitungsdienst Zweiter Unterabschnitt: Zweite Staatsprüfung § 27 Zweite Staatsprüfung § 28 Anerkennung der Zweiten Staatsprüfung anderer Länder § 29 Zuerkennung und Anerkennung einer Zweiten Staatsprüfung Jens Daniel Junge GEW

3 Rund um das Referendariat
Thüringer Gesetz zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter (ThürLZuG) Vom 2. November 1993 (GVBl. S. 644) Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für Lehrämter – ThürAZStPLVO - Vom 3. September 2002 (GVBl. S. 328) zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2009 (GVBl. S. 631) Jens Daniel Junge GEW

4 Rund um das Referendariat
Wie wird zugelassen? Fristen: Für eine Einstellung zum 01. Februar 2012 ist der Bewerbungsschluss (Ausschlussfrist) der 30. September Bis dahin muss die Bewerbung im TMBWK vorliegen. Für eine Einstellung zum 01. August 2012 wird wahrscheinlich der 15. März 2012 Bewerbungsschluss sein. Jens Daniel Junge GEW

5 Rund um das Referendariat
Wie wird zugelassen? Vergabeverfahren: Nach Qualifikation (Note) [60%] Nach Wartezeit [30%] Nach Härtegesichtspunkten [10%] Vergabe nach Fachhöchstzahlen (einzeln und Kombination), für beide Fächer muss die Zulassung erfolgen! Jens Daniel Junge GEW

6 Rund um das Referendariat
Wie wird zugelassen? Unterlagen: Bewerbungsfrist vorbereitungsdienst/bewerbung/ Merkblatt vorbereitungsdienst/merkblatt_aug_2011.pdf Bewerbungsunterlagen vorbereitungsdienst/antagsformular_aug2011.pdf Zulassungszahlen vorbereitungsdienst/ausbildungsplatzh__chstzahlen__2011_neu.pdf Jens Daniel Junge GEW

7 Rund um das Referendariat
Was wird in der Thüringer Ausbildungsverordnung geregelt? Zum Vorbereitungsdienst (1): § 2 Pädagogisch-praktische Ausbildung § 3 Zulassungsvoraussetzungen § 4 Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst § 5 Zulassung zum Vorbereitungsdienst § 6 Dienstverhältnis, Einstellung § 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes § 8 Organisation der Ausbildung § 9 Ausbildungsfächer § 10 Anwärtervertretung Jens Daniel Junge GEW

8 Rund um das Referendariat
Was wird in der Thüringer Ausbildungsverordnung geregelt? Zum Vorbereitungsdienst (2): § 11 Ausbildung am Staatlichen Studienseminar für Lehrerausbildung § 12 Ausbildung an den Schulen § 13 Lehrproben § 14 Beurteilungen § 14a Portfolio § 15 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes § 16 Urlaub § 17 Nebentätigkeit § 18 Entlassung Zur Zweiten Staatsprüfung: §§ 19 bis 35 Jens Daniel Junge GEW

9 Rund um das Referendariat
§ 6 Dienstverhältnis, Einstellung (1) Soweit nicht beamtenrechtliche Vorschriften entgegen- stehen, leistet der Bewerber den Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Bewerber werden zu dem vom Ministerium jeweils bekannt gegebenen Einstellungstermin oder einem (…) ausdrücklich genehmigten späteren Zeitpunkt eingestellt. (…) Die Dienstbezeichnung für alle Schularten ist Lehramtsanwärter. Jens Daniel Junge GEW

10 Rund um das Referendariat
§ 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes (1) Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik dauert grundsätzlich 24 Monate. Werden während der ersten Phase der Lehrerbildung absolvierte Praktika oder schulpraktische Studien nachgewiesen, die vom Umfang und Inhalt her eine Anrechnung auf den Vorbereitungs-dienst ermöglichen, wird der Vorbereitungsdienst … um bis zu sechs Monate verkürzt. (…) Über den Umfang der Anrechung wird … bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes entschieden. Jens Daniel Junge GEW

11 Rund um das Referendariat
Beamtenrecht § 5 ThürBG Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses (1) Das Beamtenverhältnis kann begründet werden 1. auf Lebenszeit, wenn der Beamte dauernd für Aufgaben im Sinne des § 2 Abs. 2 verwendet werden soll, 2. auf Zeit, wenn der Beamte auf bestimmte Dauer für derartige Aufgaben verwendet werden soll, 3. auf Probe, wenn der Beamte zur späteren Verwendung als Beamter auf Lebenszeit eine Probezeit zurückzulegen hat, 4. auf Widerruf, wenn der Beamte einen Vorbereitungsdienst abzuleisten hat ... Jens Daniel Junge GEW

12 Rund um das Referendariat
Besoldung/ Anwärterbezüge (Gültig ab März 2010) Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird, ein Anwärtergrundbetrag (Familienzuschläge möglich) in der Höhe gezahlt von : Lehramt an Grundschulen ,61 € Lehramt an Regelschulen ,50 € Lehramt an Förderschulen ,41 € Lehramt an Gymnasien ,41 € Lehramt an berufsbildenden Schulen ,41 € Jens Daniel Junge GEW

13 Rund um das Referendariat
Beamtenbesoldung, -versorgung allgemein Besoldungsgesetze Besoldungsämter Besoldungsordnungen Grundgehalt + Stellenzulagen ( allgemeine u.a. ) + Familienzuschlag Steuern und Solizuschlag = Netto keine RV, AV , KV – Beiträge werden hier abgezogen Jens Daniel Junge GEW

14 Rund um das Referendariat
Beihilfe (1) Beihilfe ist eine Leistung im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge, Beihilfe wird gewährt auf Grund von Krankheits-, Geburts-,Pflege- und Todesfällen, Beihilfeberechtigt ist jeder Beamte und die berücksichtigungsfähigen Angehörigen, Beihilfe muss schriftlich mit Vorlage der entsprechenden Rechnungen beantragt werden, Beihilfebemessungssätze : Beihilfeberechtigter 50% der beihilfefähigen Aufwendungen Beihilfeberechtigter + 2 Kinder u.m. 70% berücksichtigungsfähiger Ehegatte 70% berücksichtigungsfähige Kinder 80% Versicherung der Restbeträge der Aufwendungen in der Regel in einer privaten Krankenkasse oder auch in einer gesetzlichen Krankenkasse (Versicherungspflicht) Jens Daniel Junge GEW

15 Rund um das Referendariat
Beihilfe (2) Bundesministerium des Inneren (Rundschreiben vom April 2009): „Seit dem 1. Januar 2009 müssen sich auch Beamtinnen und Beamte … grundsätzlich für den Teil, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird, selbst versichern. Dementsprechend hat Anspruch auf Beihilfe nur, wer seinen Krankenversicherungsschutz … einschließlich abgeschlossener Wahltarife nachweist.“ Jens Daniel Junge GEW

16 Rund um das Referendariat
Rechtliche Grundlagen unserer Lehrtätigkeit (1)  Hierarchische Ordnung vom Allgemeinen zum Konkreten Grundgesetz Art. 7 „Schulwesen“ i.V.m. Art. 30 „Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern“ 16 verschiedene Landesbildungsgesetze Thüringer Lehrerbildungsgesetz Regelungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes sowie der Berufseinstiegsphase für junge Lehrerinnen und Lehrer  Thüringer Schulgesetz    Grundsätze des Thüringer Schulwesens mit z.B. Schulart Regelschule       Allgemeine Aufgaben des Lehrers (§34)       Pädagogische Maßnahmen (§51) usw. Jens Daniel Junge GEW

17 Rund um das Referendariat
Rechtliche Grundlagen unserer Lehrtätigkeit (2) Thüringer Schulordnung         Konkretes zu Leistungsnachweisen, Leistungsbewertung, Versetzung         Aufgaben des Lehrers/Klassenlehrers         Aufsichten, Hausaufgaben  Verwaltungsvorschriften / Verordnungen Detaillierte Ausgestaltung der in den Gesetzen und Verordnungen dargelegten Vorschriften       Lehrerdienstordnung: z.B. Mentoren für Lehramtsanwärterausbildung       Lernen am anderen Ort: Klassenfahrten       Hausordnung der Ausbildungsschule: Pausenaufsicht       Sicherheitsvorschriften: Umgang mit Chemikalien, Sportunterricht       Dienstordnung der Studienseminare: Kompetenzverteilung Jens Daniel Junge GEW

18 Rund um das Referendariat
Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres 2010/ 2011 Bedarfsdeckender Unterricht der Lehramtsanwärter Der Umfang des selbstständig zu erteilenden Unterrichts der Lehramtsanwärter ergibt sich aus der Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter – ThürAZStPLVO – vom 3. September 2002 (GVBl. S. 328) in der jeweils geltenden Fassung. Hiervon werden der Schule im ersten Ausbildungsjahr durchschnittlich fünf und im zweiten Ausbildungsjahr durchschnittlich elf Wochenstunden auf die Wochenstunden für den Unterricht (…) angerechnet (Bedarfsdeckender Unter-richt). Der tatsächliche Unterrichtseinsatz ist abhängig vom Ausbildungsfort-schritt und den pädagogisch-didaktischen Voraussetzungen des Lehramtsan-wärters und wird vom Leiter der Ausbildungsschule im Einvernehmen mit dem Seminarleiter festgelegt. (…) Jens Daniel Junge GEW

19 Rund um das Referendariat
Der Lehramtsanwärter ist „Diener mehrerer Herren“: 1.    Seminarleitung mit Fachleitern und 2.    Schulleitung mit betreuenden Fachlehrerinnen In der Regel werden die Lehramtsanwärterinnen und ~anwärter durch die Kollegien gut aufgenommen, die Schüler freuen sich über junge Gesichter sowieso !!! Jens Daniel Junge GEW

20 Rund um das Referendariat
Jens Daniel Junge GEW


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