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Veröffentlicht von:Heimerich Weit Geändert vor über 10 Jahren
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Die gymnasiale Oberstufe Qualifizierungsphase
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1. Belegverpflichtung
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Belegverpflichtung Wenn in der E-Phase mit einer zweiten Fremdsprache neu begonnen wurde, muss sie in allen Halbjahren der Q-Phase belegt werden.
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2. Einbringverpflichtung
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Einbringverpflichtung
8 Leistungskurse (mind. 80 P.) (ein Lk muss eine fortgeführte Sprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein) 24 Grundkurse (mind. 120 P.)
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Einbringverpflichtung
Wenn in der E-Phase mit einer zweiten Fremdsprache neu begonnen wurde, müssen Q3 und Q4 eingebracht werden.
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3. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung
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Zulassungsbedingungen
zur Abiturprüfung: Verweildauer 3, max. 4 Jahre in GOS Erfüllung der Sprachverpflichtungen Erfüllung der Belegverpflichtungen
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Zulassungsbedingungen
zur Abiturprüfung: mind. 18 (von 24) Grundkursen 5 P. + mind. 5 (von 8) Leistungskursen 5 P. + kein Kurs 0 P.
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4. Abiturprüfung
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Abiturprüfung 1. Prüfungsfach 2. 3. 4. 5. Leistungs-fach 1 Leistungs-fach 2 Grundkurs Grundkurs Grundkurs mündlich schriftlich schriftlich schriftlich mündlich oder Präsentation Landes-abitur Landes-abitur Landes-abitur oder Besondere Lernleistung Prüfungsfächer müssen sein: D, M, Fspr. oder Nawi oder Inf (nicht BLL) Prüfungsfächer müssen drei Aufgabenfelder abdecken, schriftliche Prüfungsfächer müssen zwei Aufgabenfelder abdecken Prüfungsfächer müssen seit E1 durchgängig belegt worden sein
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4. Berechnung der Gesamtqualifikation
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Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
mind. 300 Punkte – max. 900 Punkte Grundkurs-bereich 24 Grundkurse: mind. 120 Punkte (~ 5 Punkte) max. 360 Punkte Leistungskurs- bereich 8 Leistungskurse: mind. 80 Punkte (~ 5 Punkte x 2) max. 240 Punkte Abiturbereich- bereich 5 Prüfungsfächer: mind. 100 Punkte (~ 5 Punkte x 4) max. 300 Punkte
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