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E.Consult AG 2010. § 114 FamFG Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht (1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten.

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1 e.Consult AG 2010

2 § 114 FamFG Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht (1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. e.Consult AG 2010 § 1564 BGB Scheidung durch richterliche Entscheidung Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften. Wer sich scheiden lassen will, braucht einen Anwalt.

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10 e.Consult AG 2010

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