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Veröffentlicht von:Irmela Michaela Thomas Geändert vor über 8 Jahren
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Reversion einer Leistung - § 812 I 1 Alt. 1
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Einheit 22 – Fall 2 (Frage 1) A. Ansprüche des V gegen K B. Ansprüche des K gegen V I.Auf Zahlung des Kaufpreises aus Kaufvertrag gem. § 433 II II.Auf Herausgabe des Pkw aus § 985 III.Auf Rückgabe und Rückübereignung des Pkw aus § 812 I 1 Alt. 1 I.Auf Ersatz des Vertrauensschadens aus § 122 I II.Auf Herausgabe der Banknoten aus § 985 III.Auf Rückgabe und Rückübereignung der Banknoten aus § 812 I 1 Alt. 1
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Einheit 22 – Fall 2 (Frage 1) A. Ansprüche des V gegen K I.Auf Zahlung des Kaufpreises aus Kaufvertrag gem. § 433 II II.Auf Herausgabe des Pkw aus § 985 III.Auf Rückgabe und Rückübereignung des Pkw aus § 812 I 1 Alt. 1 1.Etwas erlangt 2.Durch Leistung des V 3.Ohne rechtlichen Grund a.Anspruch entstanden aa.Zustandekommen eines Kaufvertrages bb.Wirksamkeit des Kaufvertrages (1)Anfechtungserklärung (2)Wirksamkeit der Anfechtung b.Anspruch nicht erloschen c.Anspruch durchsetzbar Prüfung eines Anspruchs des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Pkw
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Einheit 22 – Fall 2 (Frage 1) A. Ansprüche des V gegen K I.Auf Zahlung des Kaufpreises aus Kaufvertrag gem. § 433 II II.Auf Herausgabe des Pkw aus § 985 III.Auf Rückgabe und Rückübereignung des Pkw aus § 812 I 1 Alt. 1 1.Etwas erlangt 2.Durch Leistung des V 3.Ohne rechtlichen Grund a.Anspruch entstanden aa.Zustandekommen eines Kaufvertrages bb.Wirksamkeit des Kaufvertrages (1)Anfechtungserklärung (2)Wirksamkeit der Anfechtung b.Zwischenergebnis 4.Ergebnis Prüfung eines Anspruchs des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Pkw
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Einheit 22 – Fall 2 (Frage 2) A. Ansprüche des K gegen V I.Auf Ersatz des Vertrauensschadens aus § 122 I II.Auf Herausgabe der Banknoten aus § 985 III.Auf Rückgabe und Rückübereignung der Banknoten aus § 812 I 1 Alt. 1 1.Bestehen des Anspruchs a.Etwas erlangt b.Durch Leistung des V c.Ohne rechtlichen Grund 2.Inhalt des Anspruchs a.Bereicherung aa.Erlangter Gegenstand bb.Wert des Gegenstandes b.Entreicherung 3.Ergebnis bei V vorhandene Vorteile
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Entreicherung StammvermögenSondervermögen Leistung Entreicherung keine Entreicherung (hypothetischer) Ausgleich?
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