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Agenda Vorstellung der sächsischen Energieagentur

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Präsentation zum Thema: "Agenda Vorstellung der sächsischen Energieagentur"—  Präsentation transkript:

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2 Agenda Vorstellung der sächsischen Energieagentur
Umwelt- und energiepolitische Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen Beispiele

3 Vorstellung der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH
Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH wurde am 20. Juni 2007 gegründet Ein Unternehmen des Freistaates Sachsen - Gesellschafter sind zu 51 Prozent der Freistaat Sachsen und zu 49 Prozent die Sächsische Aufbaubank - Förderbank Vorsitzender des Aufsichtsrates ist der Staatsminister des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer

4 Aufgaben der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH
Initiierung und Entwicklung von Lösungsstrategien sowie Begleitung von Modellprojekten und Verbundvorhaben im Bereich des Klimaschutzes Initialberatung zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien unter Einbeziehung von Fördermöglichkeiten (Freistaat Sachsen, Bund und EU) Aufbau gezielter Weiterbildungsprogramme und zielgruppenspezifischer Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerkbildung zum Erfahrungs- und Informationsaustausch

5 Überblick

6 Internationale Energieagentur - World Energy Outlook 2008
Zunahme des Primärenergieverbrauches bis 2030 um 45 Prozent Das Weltenergiesystem steht am Scheideweg. Die derzeitigen weltweiten Trends von Energieversorgung und –verbrauch sind eindeutig nicht zukunftsfähig, in ökologischer ebenso wie wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht. Noch ist Zeit für einen Kurswechsel. „Wir sollten das Öl verlassen, bevor es uns verlässt“ (F. Birol 2008) "Wir könnten auf eine neue Krise zusteuern, deren Ausmaß die gegenwärtige übertreffen könnte." (N. Tanaka 2009) - Versorgungsengpass beim Öl - Preise bis 200 $ je Barrel aus der Grafik geht hervor, dass die Weltölproduktion ihren Zenit erreicht bzw. bereits überschritten hat auch der mittlere Osten als größter Öllieferant wird seine Fördermengen in der nahen Zukunft allenfalls stabilisieren können, als diese weiter auszubauen die Gesellschaft zur Untersuchung der Entwicklungen zum Thema Öl und Gas geht davon aus, dass andere Organisationen wie z.B. OECD Europa oder Nordamerika in Zukunft weniger Öl fördern werden damit lässt sich die steigende Nachfrage nicht decken, Folge: die Preise werden überproportional steigen

7 Ölpreisentwicklung 1998 bis 2011
Steigerung > 250 % in 10 Jahren ( ) Stand 107,90 $/Barrel

8 Bewältigung des globalen Klimawandels
Quelle ausfindig machen. Was ist das für eine Temperaturskala? Quelle: IFM Geomar „Die Frage heute ist, wie man die Menschheit überreden kann, in ihr eigenes Überleben einzuwilligen.“ Bertrand Russell ( ), brit. Philosoph u. Mathematiker, 1950 Nobelpr. f. Lit. 8

9 Primäre umweltpolitische und wirtschaftliche Ziele
Umweltaspekte wirtschaftliche Überlegungen Senkung der Energiekosten Reduktion der CO2-Emmision Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenschonung Versorgungssicherheit Nachhaltigkeit Zukunftssicherheit Verringerung der Abhängigkeit von nichtheimischen Energieträgern

10 Europäische und Umwelt-, Energie und Klimapolitik
Reduzierung der CO2-Emissionen um 20% bis 2020 30% wenn internationale Klimavereinbarung Steigerung Anteil Erneuerbare Energien auf 20% (Primärenergieverbrauch) Senkung des Energieverbrauchs um 20% Senkung der Importabhängigkeit – Vermeidung von Versorgungsunterbrechungen, Energiekrisen und anderen Risiken Energieversorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen – Schaffung eines EU Binnenmarktes

11 Energiekonzept der Bundesrepublik Deutschland bis 2050
Senkung des Primärenergiebedarfs um 50% bis 2050 Senkung des Wärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2020 um 20 Prozent Ausstieg aus der Kernenergie bis spätestens Ende 2022 Erhöhung des Energieanteils aus Sonne, Wind & Co. am Stromverbrauch auf mindestens 35 Prozent bis 2020 Netzausbau und Entwicklung neuer Speichertechnologien Ausbau neuer und moderner konventionelle Kraftwerke als Brückentechnologien

12 Klimaschutzziele Freistaat Sachsen – CO2
Die Staatsregierung setzt sich zum Ziel, die jährlichen energiebedingten CO2-Emissionen des Nicht-Emissionshandelssektors bis zum Jahr 2020 gegenüber 2006 um mindestens 6,5 Mio. Tonnen zu reduzieren. Säulen: die Senkung des fossilen Heizenergiebedarfs bis 2020 um 20 % Steigerung der energetischen Sanierungsrate von 1 % auf 2 % Erhöhung des Passivhausstandards am Neubau auf 50 % bis 2020 Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Neubau) finanzielle Verstärkung der KfW-Programme die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs im motorisierten Individualverkehr (MIV) um 20 % EU-Verordnung zur Minderung des CO2-Ausstoßes von PKW auf 120 g CO2/km bis 2015 und auf 95 g CO2/km bis 2020 Rückgang der Fahrleistungen durch Steigerung des ÖPNV/ Schienenfernverkehrs und Erhöhung der Fahrzeugauslastung die Erhöhung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Energieerzeugung von 20 % im Jahr 2006 auf 30 % im Jahr 2020. Ausbau insbesondere der industriellen Energieerzeugung aus KWK (attraktives KWK-Gesetz) Förderung Energieeffizienz und Klimaschutz (RL EuK 2007) durch SMUL und SMWA

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14 „Auf Gebäude entfallen 40 % des Gesamtenergieverbrauchs der Union“ (Auszug aus der RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vom 19. Mai 2010) Quelle: sueptitz.net

15 Gesetzliche Vorgaben aus EU und nationalem Recht
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie 2010 alle Neubauten in der EU ab 2020 „Niedrigstenergiegebäude“ für Behördengebäude bereits 2 Jahre früher Novellierung der ENEV zum Anforderungen an die Qualität der baulichen Hülle sowie max. Primärenergiebedarf um 30 % im Vergleich zur ENEV 2007 Novelliertes EEWaermeG zum Pflicht für öffentliche Gebäude, bei Neubauten und grundlegende Renovierungsmaßnahmen den Energiebedarf für Wärme und Kälte anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken.

16 Seit 01.10.2009 Der Beginn: „Jom-Kippur“-Krieg
Minderung der Erdölproduktion durch die OPEC Erhöhung von 3 $ auf über 5 $/ Barrel Auslösen der Energiekrise… Seit

17 Rahmenbedingungen für die ENEV 2009
Primärenergiebedarf Maß für die CO2 Bilanz des Gebäudes einschl. Betrachtung der Erzeugung spezifischer Wärmetransferkoeffizient Maß für die energetische Qualität der Gebäudehülle sommerlicher Wärmeschutz Maß für die Nutzungsqualität im Sommer Endenergie

18 Entwicklung des Heizenergiebedarfs von Neubauten

19 Entwicklung der der u-Werte von Außenbauteilen

20 mittlere Nutzungsgrade verschiedener Heizsysteme

21 Anteil der Lüftung am Gebäudewärmeverlust
?

22 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG)
Gegenstrom- Wärmetauscher Quelle: Passivhausinstitut Wärmerückgewinnung mindestens 75 % Luftdichte Gebäudehülle Fensterlüftung nur bei abgeschalteter Anlage sinnvoll, aber immer möglich Vermeidung von Bauschäden Wartung notwendig

23 Novellierung des Erneuerbare Energien-Wärmegesetzes zum 01.05.2011
Ausdehnung des Geltungsbereiches des EEWaermeG vom Wärme- auf den Kältebereich. Für Öffentlichen Gebäuden besondere Vorbildfunktion im Rahmen des Zwecks und Ziels des EEWaermeGs und somit Ausweitung des Geltungsbereiches für Öffentliche Gebäude auch auf die Sanierung (Definition der grundlegende Renovierung) Bis 2020 soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte auf 14 Prozent erhöht werden.

24 Novellierung des Erneuerbare Energien-Wärmegesetzes zum 01.05.2011
Zur Erreichung der Vorgaben des EEWaermeG können genutzt werden: Solare Strahlungsenergie Biomasse Geothermie und Umweltwärme Kälte aus Erneuerbaren Energien Abwärme Kraft-Wärme-Kopplung Maßnahmen zur Einsparung von Energie Fernwärme oder Fernkälte

25 innovative Lüftungsstrategien für Nichtwohngebäude – adiabate Lüftung/ Kühlung
tAU=32 Grad C//40%r.F. tRaum= 27 Grad C//50%r.F. adiabate Kühlung Abluft bis ca. 19 Grad C Vorteile: Befeuchtungslose Kühlung im Sommer, optimale Befeuchtung im Winter äußerst geringer Wartungsbedarf massive Energieeinsparungen (bis zu 40% im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen) optimierter Wasserverbrauch: keine Kältemittel, kein FCKW stufenlos regulierbar

26 Definition gemäß Passivhaus Institut :
Beispiel Passivhaus Definition gemäß Passivhaus Institut : "Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in welchem die thermische Behaglichkeit (ISO 7730) allein durch Nachheizen oder Nachkühlen des Frischluftvolumenstroms, der für ausreichende Luftqualität (DIN 1946) erforderlich ist, gewährleistet werden kann - ohne dazu zusätzlich Umluft zu verwenden." Hinweis :Die Zuluft darf dabei nicht über 52ºC aufgeheizt werden da es sonst zu einer Geruchsbelästigung durch Staubverschwelung kommen kann.

27 Passivhausstandorte des „Innovations- und Praxisverbundes Sachsen“
Sporthaus Timm in Bautzen Sanierung Weisse Villa Pobershau Kindergarten in Döbeln

28 saisonaler Wasserwärmespeicher (z.B. Energetikhaus 100)
Energetikhausprinzip am Beispiel Nichtwohngebäude wirtschaftlich lassen sich % des Jahreheizwärmebedarfs aus solaren Quellen abdecken. Der Rest wird z.B. mit einem Biomasseofen abgedeckt. Ein Einfamilienhaus benötigt Speichervolumina von ca. 25 m³

29 saisonaler Wasserwärmespeicher (z.B. Energetikhaus 100)
Beheizung eines Nichtwohngebäudes in Chemnitz. solare Deckung > 80 % Zusatzheizung als Stückholzkamin Speichervolumen ca. 110 m³

30 Maßnahmenumfang pro Objekt:
Effiziente Kälteerzeugung am Beispiel Kreiskrankenhaus Delitzsch Objekte Delitzsch und Eilenburg Maßnahmenumfang pro Objekt: Installation von 2 Mikrogasturbinen mit jeweils 65 kWel für Reindampferzeugung und Versorgung Absorptions- kältemaschine Absorptionskältemaschine 100 KW Reduzierung des Anschlußwertes Gas von kWth auf 2052 kWth Minderung von ca tCO2/a

31 Fördermöglichkeiten in Sachsen
Richtlinie Energieeffizienz und Klimaschutz RL EuK/2007 gemeinsame Richtlinie der Staatsministerien für Umwelt- und Landwirtschaft sowie für Wirtschaft und Arbeit Förderhöhe zw. 20% und 75 %, z. B. Wärmepumpen bis zu 30 % Fördermitteleffizienz: Einzelfallentscheidung Zum Novellierung Umsetzung der Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik des Freistaates Sachsen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Minderung verkehrsbedingter Emissionen EU-Mittel 31

32 Bemessung anhand Fördermitteleffizienz und Wirtschaftlichkeit
Art und Umfang der Förderung zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss Eigenanteil Förderhöhe abhängig von Maßnahme Besonderheit der teilweisen Ausgabe als zinsverbilligter Kredit ist zum entfallen Förderhöhe zw. 20% und 75 %, z. B. Wärmepumpen bis zu 30 % Fördermitteleffizienz: Einzelfallentscheidung Bemessung anhand Fördermitteleffizienz und Wirtschaftlichkeit 32

33 Verfahrensablauf fachliche Details: Merkblätter
 Voraussetzungen, zuwendungsfähige Kosten, Konditionen Antragsformular über Antragstellung vor Beginn der Maßnahme Antrags- und Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)  ggf. fachliche Stellungnahme der SAENA Zuwendungsbescheid von SAB 33

34 Bewertung von Förderanträgen in der EuK
Regelfördertatbestände: Wirtschaftlichkeit nach VDI 2067 muss auch ohne Förderung gegeben sein, unter: „realistischer“ Annahmen für Entwicklung der Energiepreise „realistische“ Annahme für Nutzungsdauer (Basis VDI 2067 Teil 1) „realistische“ Bewertung des IST-Zustands bzw. des Referenzszenarios Referenztechnik nach EnEV (z.B. Öl-Brennwerttechnik) CO2 Minderung der Maßnahme in Relation zum Einsatz von Fördermitteln Fördersätze sind überwiegend „bis zu“ Angaben.

35 Weitere Fördertatbestände der RL EuK/2007
vorrangig investive Maßnahmen (quantifizierbare Steigerung der Energieeffizienz; nachweisliche Senkung CO2-Ausstoß) Regelfördertatbestände R.1 - R.15 Modell- und Demonstrationsvorhaben M.1 teilweise nicht-investive Maßnahmen N.1 – Lokale und regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte N.2 – eea ® N.3 – Contracting-Beratung N.4 – Kommunale Initialberatung Energieeffizienz Regelförderung: alle, die Voraussetzungen erfüllen, werden gefördert Verbundvorhaben: themenbezogene flächenhafte Umsetzung bei Technik/Anwendungsvielfalt unter verschiedenen Bedingungen demonstrieren Möglichst breite Streuung Modell- und Demonstrationsvorhaben: besonders innov. Maßnahmen, die durch Real. von Referenzprojekten Verbreitung am Markt fördert Jetzt Fördertatbestände im Einzelnen 35

36 SAENA - Instrumente für Sächsische Kommunen
Angebote gezielt für Kommunen – SAENA ist Unterstützer European Energy Award® Beratung und Netzwerk Weiterbildung und Dialog Informations-portale Öffentlichkeits-arbeit Initial-Beratung Förderung Fachpublika-tionen Praxishilfen Kommunales Energie- management Workshops Vorträge Erfahrungsaus- tausch Jahrestagung Beschaffung Beleuchtung Best-Practise Energieportal Newsletter Presse Broschüren Plugin Energie- portal

37 Aufgabenschwerpunkte Kommunales Energiemanagement
Erfassung und Analyse von Verbrauchsdaten, z.B. Auswertung (und ggf. Erfassung) laufender Energieverbrauchswerte (Strom, Wärme, Wasser) sowie der Verbrauchskosten Analyse und Auswertung von Verbrauchsdaten und Bezugskosten Bildung von Kennwerten und Spiegelung an Vergleichs- und Sollwerten Betriebsoptimierung, z.B.: Zusatzmessung zur Bewertung des Betriebszustandes einzelner Anlagen Anpassen der Regelparameter energietechnischer Anlagen auf Basis der Ergebnisse des Energiecontrollings/der Zusatzmessungen Instruktion und Motivation der Hausmeister als Objektbetreuer vor Ort Energiediagnose und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen, z.B.: Regelmäßige Gebäudebegehungen zur Zustandsanalyse der Bausubstanz sowie verbrauchsrelevanter, gebäudetechnischer Anlagen Erfassung notwendiger Gebäudedaten zur energetischen Bewertung Festlegung von Prioritäten der geplanten Einsparmaßnahmen Vorbereitung von energetischen Investitionsmaßnahmen Potenzialermittlung für den Einsatz von erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung Mitwirkung bei Baumaßnahmen; z.B.: Planungsbegleitung und Mitwirkung bei Baumaßnahmen durch Einbringung/Vorgabe energetischer Beachtungskriterien (bspw. Ziel-/Grenzwerte) Organisieren energetischer Bauwerksprüfung vor und nach Baufertigstellung (bspw. Differenzdruckmessung, Gebäude-Thermografie) Bewirtschaftung und Vertragswesen, z.B.: Prüfung eingehender Energieabrechnungen und Optimierung der Beschaffung nicht leitungsgebundener Energieträger durch Anbietervergleich Abschluss neuer und Optimierung bestehender Lieferverträge für leitungsgebundene Energieträger Prüfung und Initiierung von Bürgerkraftwerken (bspw. PV auf kommunalen Dächern) Richtlinien, Standards und Bauleitplanung, z.B.: Erarbeitung von Richtlinien zur Vorgabe energiesparender Verhaltensweisen für die Mitarbeiter/ökologische Beschaffungsrichtlinien Erarbeitung von Richtlinien für die Vorgabe energetischer Standards für Neubau und Sanierung, die über die Vorgaben der gültigen ENEV hinausgehen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, z.B.: Anregung zur Veröffentlichung energetischer Inhalte in lokalen Print- und Onlinemedien Erstellung regelmäßiger kommunaler Energie- und Klimaschutzberichte Ämterübergreifende Information der Mitarbeiter über energetische Grundlagen, Maßnahmen und Vorgaben Planung energetischer Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter (bspw. Hausmeister, Verwaltungsmitarbeiter) Moderation von projektbezogenen Arbeitsgruppen Mitarbeit bei Fördermittelbeschaffung für die Kommune Aufgabenschwerpunkte Kommunales Energiemanagement Umsetzungsziel und Handlungsschwerpunkt: Initiierung und Aufbau eines kommunalen Energiemanagements als Optimierungsprozess betreffend der kommunalen, d.h. verwaltungseigenen sowie verwaltungsnahen Gebäude, Anlagen und Organisationsstrukturen Erfassung und Analyse von Verbrauchsdaten Mitwirkung Baumaßnahmen Betriebsoptimierung Bewirtschaftung und Vertragswesen Diagnose und Umsetzung Energiesparmaßnahmen Richtlinien, Standards, Bauleitplanung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

38 Leitfaden der SAENA als fachliche Hilfestellung
Projektmanager KEM in ILE und LEADER-Regionen Themenkomplex 1: Konzeptionelle Vorarbeiten, z.B. Entwicklung von Standards, Grundlagen und Instrumente, z.B. für Energiediagnose/Energiecontrolling Betriebsoptimierung Bewirtschaftung und Vertragswesen, Richtlinien, Standards und Bauleitplanung Themenkomplex 2: Pilothafte Implementierung  pilothafte Anwendung o.g. Standards, Grundlagen und Instrumente Themenkomplex 3: Umsetzungsmanagement Initiierung, Anleitung, Unterstützung und Moderation, z.B. für Energiediagnose/Energiecontrolling, Betriebsoptimierung, Bewirtschaftung und Vertragswesen, energierelevante Zielplanungen Projekte zur zentralen/dezentralen Energieumwandlung und -verteilung Themenkomplex 4: Sensibilisierung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Initiierung, Anleitung und Unterstützung (Veröffentlichungen, Veranstaltungen) Instruktion und Motivation (Hausmeister, energ. Wettbewerbe) Leitfaden der SAENA als fachliche Hilfestellung Projektmanager förderfähig über RL ILE/2007 75 Prozent in ILE- und 80 Prozent in Leader-Gebieten Mehrere Qualitätsstufen denkbar Förderfähigkeit des Vorhabens setzt u.a. das Vorhandensein energiepolitischer Schwerpunkte im ILEK sowie die Definition konkreter Umsetzungsziele für den Projektmanager voraus (Umsetzungsziele gemäß Leitfaden SAENA) Ca. 1 Vollzeitstelle in Minimalversion – Zusammenschluss mehrerer Kommunen denkbar - Auch externe Vergabe Zu 1 mehrere Qual.-stufen möglich

39 You Can't Manage What You Don't Measure
William Edwards Deming Statistiker und Pionier im Bereich des Qualitätsmanagements

40 Beispiel 1 - Schulgebäude
Baujahr: um 1900 Heizungsanlage: Gaskessel; 400 kW Niedertemperatur Alter >15 Jahre; Röhrenradiatoren Brennstoffjahreskosten ca € Messergebnisse: Jahresnutzungsgrad 70 % notwendige Kesselleistung 314 kW Einsparpotential p.a. ca € (90 % Jahresnutzungsgrad + MSR-Einregulierung)

41 Niedertemperaturgaskessel
Beispiel 1 – Schulgebäude - Prinzipschaltbild Niedertemperaturgaskessel 2-stufig schaltend HK 01 HK 02 HK 03

42 Überprüfung der Heizleistung und Nutzungsgrad Erzeuger
Temperatur in Grad Celsius Volumenstrom in m³/h

43 Überprüfung der Heizleistung und Nutzungsgrad Erzeuger
installierte Kesselleistung 400 kW; 2-stufiger Gasbrenner; Jahresnutzungsgrad ca. % 70

44 Regelförderung R.1 Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung
R.2 Anlagen zur Wärmerückgewinnung R.3 Anlagen der Kraftwärmekopplung R.4 Anlagen zur Erzeugung von Wärme unter Einsatz von Sorptions- oder verbrennungsmotorisch betriebenen Wärmepumpen R.5 Energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter R.7 Innenraum- und Straßenbeleuchtung R.8 Nahwärmenetze, Wärme- und Kältespeicher R.9 Energieeffiziente Fertigungsverfahren R.11 Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz R.12 Innovative Regelungstechnik/ Gebäudeleittechnik R.14 Wohnraumlüftung 44

45 R.1: Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung
Fördervoraussetzungen: Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur besonders effizienten Kälteerzeugung, z.B. adiabate Kühlung, Sorptionskälteanlagen und freie Kühlung. Es ist der Nachweis über die Emissionsminderung treibhauswirksamer Gase (z. B. TEWI Berechnung) von mindestens 30 % oder der Nachweis einer Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % zu erbringen. Förderhöhe: Bis zu 35 % vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim Einsatz von Fern- oder Abwärme als Antrieb bis zu 45 % vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bonusförderung von 10 % für KMU bei Vorlage des SÄGEP und für Gebietskörperschaften für Teilnahme am EEA 45

46 R.3: Anlagen der Kraftwärmekopplung
Fördervoraussetzungen: Gefördert wird die Errichtung von Kraftwärmekopplungsanlagen u. a. nachfolgend genannter Technologien, mit einer Feuerungswärmeleistung von max. 5 MW. Förderfähige Technologien: Brennstoffzellen verbrennungsmotorische Blockheizkraftwerke Mikrogasturbinen Stirlingmotoren Förderhöhe: Basisförderung Bonusförderung 46

47 R.15 Passivhausneubau; Sanierung mit Passivhauskomponenten
Voraussetzungen Erfüllung der Vorgaben für die Errichtung eines Passivhauses bzw. der Werte für die Sanierung mit Passivhaus-Komponenten Projektbeschreibung; zeichnerische Darstellung; Kostenberechnung Berechnungsnachweis PHPP; Nachweis EnEV Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Fertigstellung Ergebnis des Blower-Door-Test (0,6 1/h) Höhe der Förderung Neubau: Euro pro m2 Energiebezugsfläche (lt. PHPP) Sanierung: 130 Euro pro m2 Energiebezugsfläche (lt. PHPP) Beispiel: aus Regelförderung Beleuchtung: Innen und Außen Substitution von Leuchtmitteln, z. B. Hg durch Na Elektr. VG Steuerung wichtig, zum einen präsenz (Flure), tageslichtabh. (oft merkt man nicht, dass eigentlich hell genug ohne licht) Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Eine fachkundige Beratung sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sind nachzuweisen. 47

48 N.3: Contracting-Beratung
Fördervoraussetzungen: Gefördert werden die anfallenden Kosten bis zur Auswertung der Angebote einschließlich eines Vorschlages zur Auftragsvergabe im Rahmen der Ausschreibung eines Energie-Contractings (Energieeinspar-Contracting, Energieliefer-Contracting, Anlagen-Contracting) auf kommunaler sowie interkommunaler Ebene (Poolbildung). Fördervoraussetzungen Projektbeschreibung (Soll-Ist-Vergleich, Energie-und CO2-Bilanz) einschließlich der Definition quantitativ zu erreichender Ziele (Energie- und CO2-Einsparung) ein Angebot eines externen, fachlich qualifizierten Beraters einschließlich dessen Referenzen im Bereich des Contracting Förderhöhe: bis zu 75 Prozent vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben 48

49 Weitere Informationen
Merkblätter:  Energieeffizienz und Klimaschutz Information und Beratung: FAQ Empfehlungen und Rundschreiben der SAENA Überblick über weitere Förderprogramme Beratertelefon: 0351/ 49

50 ABCE Kontakt zur SAB Anfragen an die Abteilung Wirtschaft:
Internet: Tel.: 0351/ Fax: 0351/

51 Weitere Informationen
Merkblätter:  Energieeffizienz und Klimaschutz Information und Beratung: FAQ Empfehlungen und Rundschreiben der SAENA Überblick über weitere Förderprogramme Beratertelefon: 0351/ 51

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