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STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB

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Präsentation zum Thema: "STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB"—  Präsentation transkript:

1 STRAFRECHT BT Raub Art. 140 StGB
Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern

2 Raub (Art. 140 StGB) - Allgemein
Kombination eines Diebstahls mit einer qualifizierten Nötigung Zusammengesetztes zweiaktiges Delikt Geschützte Rechtsgüter: Vermögen (primär) und persön-liche Freiheit Eingriff in die Freiheit zwecks Diebstahls Prof. Dr. H. Vest Raub

3 Grundtatbestand (Art. 140 Ziff. 1) - Arten
Arten des Raubes: „Klassischer“ bzw. „einfacher“ Raub (Ziff. 1 Abs. 1): Qualifi-zierte Nötigung soll Diebstahl ermöglichen Räuberischer Diebstahl (Ziff. 1 Abs. 2): Qualifizierte Nötigung dient der Sicherung der Beute Prof. Dr. H. Vest Raub

4 Grundtatbestand (Art. 140 Ziff.1)
Tatbestandsvoraussetzungen: Objektiv: - Nötigungsmittel bzw. Nötigungshandlung Diebstahl = Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache Subjektiv: Vorsatz Aneignungswille = zur Aneignung Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern Prof. Dr. H. Vest Raub

5 Grundtatbestand – Nötigungsmittel bzw.-handlungen
„Gewalt gegen eine Person“ (Abgrenzung zum Entreissdiebstahl. BGE 133 IV 207; 81 IV 226 (oder) „Androhung gegenwärtiger Gefahr“ (oder) „zum Widerstand unfähig machen“ Prof. Dr. H. Vest Raub

6 OBJ. TB - Tatbestandsvoraussetzungen
Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache  vgl. Diebstahl Prof. Dr. H. Vest Raub

7 SUBJEKTIVER TATBESTAND
Vorsatz bezüglich allen objektiven TB-Elementen Aneignungswille  vgl. Aneignungsdelikte Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern  vgl. Aneignungsdelikte Prof. Dr. H. Vest Raub

8 SUBJEKTIVER TATBESTAND - VORSATZ
Eventualvorsatz genügt Der Vorsatz muss sich auch auf den deliktsspezifischen Zusammenhang zw. Nötigungshandlung und Wegnahme beziehen (nicht wenn jmd. sich selbst sinnlos betrinkt: BGE 101 IV 156) einfacher Raub: Nötigung, um einen Diebstahl zu begehen räuberischer Diebstahl: Nötigung, um die gestohlene Sache behalten zu können (dolus directus 1. Grades; wird i.d.R. ver- mutet, wenn Täter nach Drohung bzw. Gewaltanwendung mit Beute flieht (BSK-Niggli/Riedo, Art. 140 N 50) Prof. Dr. H. Vest Raub

9 QUALIFIZIERTE FORMEN DES RAUBES (Art. 140 Ziff. 2-4)
Stufenfolge sich erhöhender Gefährlichkeit: Versuchter qualifiz. Raub beim Überschreiten des qualifiz. Delikts, BGE 120 IV 115 f. Mitführen einer Schusswaffe oder einer anderen gefährlichen Waffe Art. 140 Ziff. 2 Mitgliedschaft in einer Bande Art. 140 Ziff. 3 Abs. 2 vgl. die qualifizierten Formen des Diebstahls Besondere Gefährlichkeit Art. 140 Ziff. 3 Abs. 3 Lebensgefahr, schwere Körperverletzung und grausame Behandlung Art. 140 Ziff. 4 Prof. Dr. H. Vest Raub

10 KONKURRENZEN Art. 140 konsumiert Art. 139, 180, 181 (letztere nicht zu prüfen) Raubmord: grds. echte Konkurrenz zw. Art. 112/111 und Art. 140 Ziff. 1 (vgl. BSK-Niggli/Riedo, Art. 140 N 138, 165 f.) Ebenfalls echte Konkurrenz mit fahrlässiger Tötung (Art. 117) oder fahrlässiger schwerer Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2) Tätlichkeiten sowie vorsätzliche und fahrlässige einfache Körperverletzungen werden konsumiert Sofern in engem zeitlichen Zusammenhang wird auch eine mit dem Raub verbundene Freiheitsberaubung gem. Art. 183 konsumiert (BGE 98 IV 314; 129 IV 63 f.) Prof. Dr. H. Vest Raub


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