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Recht haben – Recht bekommen
Informationsveranstaltung für den Praktiker
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Zur Person Name: Rolf Leuenberger
Funktion: Stv. Betreibungsbeamter und Gemeindeammann
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Statistik 2009 Zahlungsbefehle Pfändungen Schweiz 2‘533‘831 1‘360‘172
Kanton Zürich ‘ ‘702 Betreibungsamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon (2010: 4567) (2010: 1216)
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Eintrag im Betreibungsregister / Auszug daraus
Am Schalter oder auf schriftliches Ersuchen erstellt das Betreibungsamt am Wohnsitz/Sitz bzw. Betreibungsort einen summarischen* (üblich) oder ausführlichen** Auszug aus dem Betreibungsregister Üblicherweise werden Auskünfte über das laufende sowie die zwei vorgehenden Jahre ausgestellt, also über 3 Jahre Über 5 Jahre fertigen wir nur auf besonderen Antrag aus Schriftliche Anfragen erledigen wir am Tag des Eingangs Am Schalter erhalten Sie mündliche oder schriftliche Auskünfte innert weniger Minuten Keine Auskünfte am Telefon, Fax, * summarisch: Angabe Anzahl und Art Verfahren, Forderungssummen ** ausführlich: Angabe Anzahl und Art Verfahren, Gläubiger und deren Forderungen Verlustscheine sind bis zur Löschung in Auskünften aufgeführt
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Überblick über das Einleitungsverfahren
Gläubiger stellt Betreibungsbegehren Betreibungsamt erlässt Zahlungsbefehl Schuldner hat 3 Möglichkeiten Zahlung innert 20 Tagen: Betreibung wird eingestellt Nichts unternehmen Rechtsvorschlag (RV) erheben innert 10 Tagen: Stoppt die Betreibung Nach Konkurs mit Zusatz „Kein neues Vermögen“ Gläubiger muss Gerichtsverfahren anstrengen (Rechtsöffnungsver-fahren oder ord. Zivilprozess) Um den Rechtsvorschlag beseitigen zu können, sieht das Gesetz grundsätzlich drei Möglichkeiten vor: den ordentlichen Prozessweg durch Anerkennungsklage oder durch Verwaltungsverfahren (Art. 79 SchKG) die definitive Rechtsöffnung (Art. 80 SchKG) die provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG) Welchen Weg ein Gläubiger konkret beschreiten kann, hängt vor allem von den Beweismitteln ab, die ihm zum Nachweis seiner Forderungen zur Verfügung stehen. Gläubiger gewinnt Prozess: Rechtsöffnung (Beseitigung RV) Gläubiger verliert Prozess: Einstellung des Betreibungsverfahrens Gerichtliche Prüfung des vermögensbildenden Einkommens Gläubiger kann Fortsetzungsbegehren stellen
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Betreibungsbegehren Schuldner (Vollständiger Name / Eingetragener Firmenname und genaue Adresse) Ehegatte Gläubiger Allfälliger Bevollmächtigter des Gläubigers Forderungssumme Forderungsurkunde und deren Datum: wenn keine Urkunde vorhanden, Grund der Forderung Allfällige Bemerkungen Betrag des vom Gläubiger geleisteten Kostenvorschusses Begehren unterschrieben von: Anwaltsbüros, Vertreter mit und ohne Auftrag bedeutet: Wir leisten Kostengutsprache. Unterschriften des Gläubigers oder seines Vertreters Art. 67 SchKG
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Zahlungsbefehl Zahlungsbefehl
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Rechtsvorschlag
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Rückzug der Betreibung
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Überblick Betreibung ab Fortsetzungsbegehren
Gläubiger stellt Fortsetzungsbegehren Fortsetzung der Betreibung Pfändungsankündigung Konkursandrohung Konkursbegehren Durchführung der Pfändung Konkurseröffnung Verwertungsbegehren Inventar Verwertung Schuldenruf Kollokationsplan Befriedigung der Gläubiger vollständig teilweise Liquidation und Verteilung Verlustschein Verlustschein Abschluss des Verfahrens
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Pfändungsankündigung (Vorladung)
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Einvernahme des Schuldners
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Wegnahme / Sicherstellung
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Kompetenzstücke
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Existenzminimum Schuldner verheiratet, 2 Kinder (13 / 9 Jahre) Nettoeinkommen 5‘900.00 Grundbetrag Wohnung Kinder (600 / 400) Krankenkasse Auswärtige Verpflegung Überdurchschn. Kleiderverbrauch Fahrtspesen Total Pfändung Nettolohn Existenzminimum ./. Quote 1‘700.00 1‘600.00 1‘000.00 540.00 300.00 80.00 5‘300.00 5‘900.00 600.00 Der Pfändungsbeamte berechnet das Existenzminimum der zu pfändenden Person und veranlasst, dass derjenige Betrag, der dieses Existenzminimum übersteigt (=die pfändbare Quote), vom Arbeitgeber direkt ans Betreibungsamt überwiesen wird.
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Versteigerung
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Kontakt Betreibungs- und Gemeindeammannamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon
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