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Abteilung B - Betrieb Die Abteilung Betrieb ist zuständig für den gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen und deren Belange.

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Präsentation zum Thema: "Abteilung B - Betrieb Die Abteilung Betrieb ist zuständig für den gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen und deren Belange."—  Präsentation transkript:

1 Abteilung B - Betrieb Die Abteilung Betrieb ist zuständig für den gewerblichen Betrieb von Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen und deren Belange

2 Abteilung B - Betrieb Abteilung B Referat B1:
Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Abteilung B Referatsleiter: Herr Straube Referat B2: Flugbetrieb Referatsleiter: Herr Kaiser Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referatsleiter: Herr Zernick Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Cirksena

3 Referat B1 Sachgebiet B12: Einflugerlaubnisse Abteilung B
Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Abteilung B Referatsleiter: Herr Straube Sachgebiet B12: Einflugerlaubnisse Sachgebietsleiterin: Fr. Bade Sachgebiet B11: Genehmigung Luftfahrtunternehmen Sachgebietsleiterin: Fr. Maxeiner Rechtsangelegenheiten der Abteilung B Frau Ende Referat B2: Flugbetrieb Referatsleiter: Herr Kaiser Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referatsleiter: Herr Zernick Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Cirksena Referat B1

4 Referat B1 Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse Rechtsangelegenheiten der Abteilung B Sachgebiet B11: Genehmigungen Genehmigung von und Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen (~ 140) Verordnung (EU) Nr. 1008/2008, § 20 Abs. 4 LuftVG Erteilung und Änderung von Luftverkehrsbetreiberzeugnissen (AOC) Verordnung (EU) 965/2012, (AIR-OPS) Erteilung von Ausfluggenehmigungen für deutsche Luftfahrtunternehmen - § 2 Abs. 6 LuftVG Verträge Deutschlands mit anderen Staaten gemäß Art. 83bis ICAO und § 3a LuftVG (Dänemark, Italien, Österreich, Schweden, Spanien) Aufgaben nach dem Verkehrsleistungsgesetz Rechtsangelegenheiten der Abteilung B

5 Referat B1 Sachgebiet B12: Einflugerlaubnisse
Einflugerlaubnisse für ausländische Luftfahrtunternehmen - § 2 Abs. 7 LuftVG in Verbindung mit § LuftVZO - Betriebsgenehmigung zur Durchführung von Fluglinienverkehr (§ 21a LuftVG) und Gelegenheitsverkehr (§ 22 LuftVG) - Flugplangenehmigungen für Luftfahrtunternehmen, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören - Luftfahrzeuge mit beschränkter Zulassung Flugliniengenehmigungen für deutsche Luftfahrtunternehmen - § 21 LuftVG in Verbindung mit bilateralen / multilateralen Luft- verkehrsabkommen

6 Referat B2 Abteilung B Referat B1:
Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Abteilung B Referatsleiter: Herr Straube Referat B2: Flugbetrieb Referatsleiter: Herr Kaiser Sachgebiet B21 LU mit LFZ über 10 t Abflugmasse Sachgebietsleiter: Herr Walter Sachgebiet B22 LU mit LFZ bis 10 t Abflugmasse Sachgebietsleiter: Herr Klinger Sachgebiet B23 Sondergenehmigungen Sachgebietsleiter: Herr Boland Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referatsleiter: Herr Zernick Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Cirksena Referat B2

7 Referat B2 Flugbetrieb Aufsicht über deutsche Luftfahrtunternehmen Prüfung der flugbetrieblichen Voraussetzungen zur Erteilung, Erweiterung oder Erneuerung des AOC Sachgebiet B21: Luftfahrtunternehmen mit Flugzeugen über 14 t Abflugmasse Sachgebiet B22: Luftfahrtunternehmen mit LFZ bis 14 t Abflugmasse und nach VFR Rechtsgrundlage ab : VO (EU) 965/ Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der VO (EG) 216/2008

8 Referat B2 Sachgebiet B23 - Sondergenehmigungen:
Flugbetriebliche Genehmigungen wie z. B. - ETOPS, Allwetterflug, MNPS, RVSM, RNAV - Genehmigung von MEL's - Simulatoren, Nutzeranerkennungen für Luftfahrtunternehmen Störungsmeldungen, sicherheitsrelevante Ereignisse gem. § 5b LuftVO Kabinensicherheit, Schulung des Kabinenpersonals Dienst-, Flugdienst- und Ruhezeiten - Abschnitt Q einschließlich 1. und 2. DV LuftBO Teilnahme bei der Ausarbeitung und Entwicklung von flugbetrieblichen Vorschriften incl. Teilnahme an nationalen und internationalen Gremien

9 Referat B3 Abteilung B Referat B1:
Abteilungsleiter : Herr Losansky Referat B1: Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Abteilung B Referatsleiter: Herr Straube Referat B2: Flugbetrieb Referatsleiter: Herr Kaiser Referat B3: Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referatsleiter: Herr Zernick Sachgebiet B31 Luftverkehrssicherheit Sachgebietsleiter: Herr Lütkemeyer Sachgebiet B32 Gefahrgut Sachgebietsleiter: Herr Brockhaus Referat B4: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referatsleiter: Herr Cirksena Referat B3

10 Referat B3 Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut
Sachgebiet B31 - Luftverkehrssicherheit Durchführung von Vorfeldkontrollen auf deutschen Flughäfen an Luftfahrzeugen Überprüfung ausländischer Luftfahrtunternehmen bei Erteilung einer Einfluggenehmigung Genehmigung des Allwetterflugbetriebes für ausländische Luftfahrtunternehmen SAFA Datenbank - Betreuung und Vertretung bei der EASA

11 Referat B3 Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut
Rechtsgrundlagen: Art. 16 Chikagoer Abkommen: Die zuständigen Behörden jedes Vertragsstaats sind berechtigt, die Luftfahrzeuge eines anderen Vertragsstaats bei der Landung oder beim Abflug ohne unbillige Verzögerung zu untersuchen und die Zeugnisse und anderen durch dieses Abkommen vorgeschriebenen Papiere zu prüfen EU-Verordnungen: / Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist / Durchführungsbestimmungen zur VO 2111/ / SAFA-Datenbank, Zuständigkeit der EASA / Priorisierung der Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen / Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb Nationales Recht: - § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) - Luftaufsicht - § 5 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) - Anzeige von Flugunfällen und Störungen - § 5b LuftVO - Meldungen von sicherheitsrelevanten Ereignissen

12 Referat B3 Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut
Sachgebiet B32 - Gefahrgut Genehmigung von Gefahrguttransporten Zulassung von Schulungsträgern und Schulungsunterlagen Beratung und Zusammenarbeit mit ausländischen Luftfahrtunternehmen und -behörden, Beteiligung an internationalen Programmen Rechtsgrundlagen: ICAO Annex: - Anhang 18 (Gefahrgut) - Technische Instruktionen (TI) für den sicheren Gefahrguttransport EU-Verordnungen: /2008, OPS 1, Subpart R /2012, CAT.GEN.MPA.200, Teil SPA, SP.DG Nationales Recht: - § 27 LuftVG in Verbindung mit §§ 76, 78 LuftVZO

13 Referat B4 Referatsleiter: Herr Kaiser Abteilung B
Abteilungsleiter : Herr Losansky Genehmigungen Luftfahrtunternehmen / Einflugerlaubnisse / Rechtsangelegenheiten der Abteilung B Referat B1: Referatsleiter: Herr Straube Flugbetrieb Referat B2: Referatsleiter: Herr Kaiser Luftverkehrssicherheit / Gefahrgut Referat B3: Referatsleiter: Herr Zernick Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Referat B4: Referatsleiter: Herr Cirksena Referat B4

14 Referat B4 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der Erteilung der Betriebsgenehmigung an deutsche Luftfahrtunternehmen Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Luftfahrtunternehmen im Rahmen der Aufsicht Rechtsgrundlage: VO (EG) Nr. 1008/ Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft


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