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„6 Richtige“ der Kodierung - Angiologie

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Präsentation zum Thema: "„6 Richtige“ der Kodierung - Angiologie"—  Präsentation transkript:

1 „6 Richtige“ der Kodierung - Angiologie
Sobald Sie Krankheiten diagnostizieren - therapieren und/oder - Verordnungen/Rezepte ausstellen Bitte kodieren Sie alle behandelten Diagnosen und denken Sie auch an die Kodierung von Co-Morbiditäten wie z. B. Diabetes mellitus und Niereninsuffizienz Beispiel: Wegen eines abgelaufenen Hirninfarktes mit Spätfolgen (schlaffe Hemiparese) müssen Sie Medikamente zur Blutverdünnung verordnen. Dann ist es natürlich wichtig, den Verordnungsgrund I69.3 G Folgen eines Hirninfarktes und G81.0 G Schlaffe Hemiparese als gesichert zu kodieren, am besten als Dauerdiagnose. 1 2 Bestimmte Diagnosen erfordern die Angabe von zwei ICDs (Kreuz-Stern-Systematik). Damit werden Krankheitsmanifestation und – Komplikationen abgebildet. Bitte kodieren Sie vollständig Beispiel: D63.0*G = Anämie bei Neubildungen + D47.1G = Chronische myeloproliferative KH oder andere Diagnose aus dem Bereich C C97 (Bösartige Neubildungen) bzw. D D48.9 (In-situ-Neubildungen) 3 Es gibt drei-, vier- und fünfstellige ICDs. Gerade die letzte Stelle spezifiziert die Diagnose. Bitte geben Sie jeden ICD bis zur letzten Stelle ein Bitte vermeiden Sie möglichst unspezifische Kodierungen, mit 8 oder 9 an der letzten Stelle Beispiel: R52.9 Schmerz nicht näher bezeichnet vermeiden! Stattdessen z.B. R52.1 G Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz oder R52.2 G Sonstiger chronischer Schmerz

2 „6 Richtige“ der Kodierung - Angiologie
4 Im ambulanten Bereich gibt es vier verschiedene Kennzeichen zur Diagnosesicherheit („G“, „V“, „A“, „Z“). Bitte verwenden Sie bei gesicherten Diagnosen immer das „G“ Bitte überprüfen Sie bestehende „V“ Diagnosen bei jedem Patientenkontakt auf ihre Aktualität, insbesondere bei Dauer- diagnosen Es ist selbstverständlich, dass unsere Diagnosen auf Aktualität überprüft werden. Patienten sollten nicht über Jahre mit „Verdacht auf“ behandelt werden, das macht unsere Diagnosen unglaubhaft 5 Das Diagnosekennzeichen „Z“ ist nur für symptomlose Zustände nach Erkrankungen zu verwenden, die nicht mehr behandelt werden. Bitte geben Sie, wenn in der ICD-Textlegende die Bezeichnung „Folgen“, „Folgezustände“, und „Zustand nach“ steht, stets das Kennzeichen „G“ an Hier ein anschauliches Beispiel: Patient kommt mit einem Myokardinfarkt in die Klinik. Es wird zu diesem Zeitpunkt die gesicherte Diagnose I21.0G (Vorderwandinfarkt) kodiert. Nach dem stationären Aufenthalt darf nun für die ambulante Weiterbehandlung nicht die gleiche Diagnose mit dem Zusatz Z , also „Zustand nach“ kodiert werden, auch wenn dies in unseren Augen sinnhaft wäre. Richtig ist jetzt die gesicherte Diagnose I25.20G bis I25.29G (alter Infarkt) 6 Der Schweregrad chronischer Krankheiten kann sich verändern. Bitte überprüfen Sie die Kodierung bei jedem Patientenkontakt und passen Sie die Kodierung ggf. an (Dauerdiagnosen!). Beispiel Depression: Nicht selten kommt es im Verlauf einer Behandlung zu depressiven Störungen des Patienten. Diese können natürlich auch Entwicklungen unterliegen. z.B. F32.0 leichte depressive Episode wird zu F32.2 schwere depressive Episode. Beispiel pAVK: Die Verschlechterung einer pAVK ist möglich von I70.20 (Stadium 1) bis I70.25 (Stadium 4a/b)


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