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Massenanfall von Verletzten oder/und Patienten

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Präsentation zum Thema: "Massenanfall von Verletzten oder/und Patienten"—  Präsentation transkript:

1 Massenanfall von Verletzten oder/und Patienten
MANV Massenanfall von Verletzten oder/und Patienten Teil 2 Verständigen + Alarmieren Teil 3 Abwicklung Teil 1 Grundlagen Teil 4 Führung In 4 Teilen (Grundlagen; Verständigen und Alarmieren, Abwicklung, Führung) sind die Erfordernisse für einen MANV-Einsatz abzuhandeln; bezogen auf die Erfordernisse in der Thoraxklinik Heidelberg gGmbH. MANV-Grundlagen

2 Im Teil 1 begegnen uns folgende Begriffe:
MANV MANV = Kurzbezeichnung für ein Szenario, das zum Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten geführt hat. Dies kann in der Folge eines internen oder externen Unglücksgeschehens anfallen. Internes Ereignis Geschehen, das sich innerhalb des Krankenhauses ereignet Dies mit der Folge, dass Patienten, eigenes und fremdes Personal, betroffen sein kann. Das Krankenhaus ist Gegenstand des Geschehens und benötigt Hilfe. Der Begriff kommt fachsprachlich aus dem Bereich der BOS (BOS = Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Bezogen auf ein Krankenhaus kann sich ein MANV sowohl intern (d.h. im eigenen Krankenhaus) als auch extern (d.h. im Umfeld des Krankenhauses) ereignen. Externes Ereignis Geschehen, das sich außerhalb des Krankenhauses ereignet. Dies mit der Folge, dass das Krankenhaus mit seinen Möglichkeiten zur Hilfeleistung gefordert ist Es kann aber auch in der Funktionalität selbst betroffenen sein, wenn es zu direkten oder indirekten Auswirkungen kommt, z.B. bei Störungen in der Infrastruktur.

3 Geschehen, von denen Krankenhäuser bereits betroffen waren.
Interne Geschehnisse (Beispiele) Brand Explosion Versorgungsstörung (Gase; Strom; Wasser; Lüftung, Transport, Verpflegung) Gefahrgutfreisetzung Chemieunfall Strahlenunfall Einsturz Erdbebenolge Drohungen Externe Geschehnisse (Beispiel) Sturm Explosion Erdbeben MANV Erdrutsch Überschwemmung Stromausfall Gefahrgutfreisetzung Störung der Wasserversorgung Terroristische Bedrohung Auch Krankenhäuser können von Unglücksgeschehen betroffen sein. Im eigenen Haus (= intern) oder durch ein Geschehen, das sich außerhalb ereignet, aber Auswirkungen auf das Krankenhaus hat (= extern).

4 Versorgung von MANV-Verletzten/Patienten
Diese umfasst: … am Einsatzort durch den Rettungsdienst/die BOS: Erste Hilfe, Sichtung und Registrierung am Schadensort bzw. an der Patientenablage/dem Sammelplatz, den Transport in Krankenhäuser und/oder Arztpraxen. Alle Krankenhäuser sind zur Vorsorge gesetzlich verpflichtet, für interne und externe Geschehnisse. … im Krankenhaus: die weitere Versorgung, ambulant oder stationär.

5 Gesetzliche Vorgaben, für den MANV-Einsatz des Krankenhauses:
Krankenhäuser haben gemäß § 5 LKatSG (Landes-Katastrophenschutzgesetz) § 28 LKHG (Landeskrankenhausgesetz) Vorbereitungen zu treffen, in der Form von Alarm- und Einsatzplänen; auch für den Fall eines MANV! Die gesetzlichen Verpflichtung zur Vorsorge ergeben sich aus den Krankenhaus- und den Katastrophenschutzgesetzen. Der Betrieb von Krankenhäusern und der Katastrophenschutz sind Teil der föderativen Aufgaben, die den Ländern obliegen. Es ist der Besonderheit der Thoraxklinik als Fachkrankenhaus zuzuordnen, dass von der Thoraxklinik keine Ärzte an Einsatzstellen (zur Hilfe der Einsatzabwicklung der BOS) außerhalb der Thoraxklinik entsandt werden können. Hinweis: Die Entsendung von Ärzten an eine Einsatzstelle außerhalb des Krankenhauses ist der Thoraxklinik personell nicht möglich!

6 Aufgaben des Krankenhauses im MANV-Einsatz:
Sammelstellen einrichten! Sichtung vollziehen und Erste Hilfe gewähren! Behandlungsbereiche einrichten und betreiben! Ambulante oder/und stationäre Versorgung! Betreuung sicherstellen, auch der Krankenhausseelsorge und des Sozialdienstes! Die Aufgaben des Krankenhauses sind konkret umrissen. Im Rahmen der Einsatzplanung muss vom Krankenhaus sichergestellt werden, dass die erforderlichen Abläufe technisch, personell und organisatorisch bewältigt werden können. Erstversorgung/Verlegungen/Entlassungen organisieren und vollziehen!

7 Ziele des Krankenhauses im MANV-Einsatz:
Ausrichten der Versorgung an der jeweiligen Dringlichkeit! Überleben vieler Betroffener durch optimale Nutzung der verfügbaren Kapazitäten! Zeitspanne überbrücken, bis zur Wiederherstellung der individual-medizinischen Regelversorgung! Gezielte Zuweisung zu OP, Intensiv oder allgemeinen Stationen! Die zu verfolgenden Ziele sind so zusammenzufassen, dass das Wohl des Patienten, die Stabilisierung seines Gesundheitszustandes und sein Wohlergehen im Zentrum stehen. Bei Bedarf die Verlegung in ein für die Weiterversorgung geeignetes Krankenhaus veranlassen! Die Aufgabenerfüllung durch optimale Organisation des Mangels an Ressourcen beherrschen.

8 Zuständigkeit innerhalb des Krankenhauses im MANV-Einsatz:
Überwachung der vorbereitenden Maßnahmen durch die Technische Leitung, unterstützt vom AK-Notfall! Anordnung des Vollzuges der notwendigen vorläufigen Maßnahmen durch die Ko-Funktionen, als KlinEL (vorläufige Kliniik-Einsatzleitung)! Die Zuständigkeiten sind extern (BOS) und intern (KEL) klar geregelt. Die Regelungen sind zu beachten. Fortführung der Maßnahmen durch die KEL (Klinikeinsatzleitung), sobald diese arbeitsfähig zusammengetreten ist!

9 Verpflichtung der Beschäftigten der Thoraxklinik:
Sich mit den Festlegungen der MANV-Regelung vertraut zu machen! Sich Kenntnisse über die Alarmabwicklung und die anfallenden Tätigkeiten anzueignen. Sich auf eine Mitarbeit in den Teams der Notfallstellen (z.B. Sichtung, Verletztenablage, Behandlungseinrichtungen, Versorgung, Betreuung) einzurichten! Um die aus einem MANV anfallenden Aufgaben erfüllen zu können, ist die zugreifende Mitarbeit jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters, gleich in welcher Funktion, erforderlich. Die geplanten Betriebsabläufe sind immer wieder kritisch zu beurteilen und Verbesserungsvorschläge zu machen (an die Technische Leitung!), wo immer dies erforderlich erscheint. In Kenntnis der vorgesehenen Betriebsabläufe durch Vorschläge zur Verbesserung der Aufgabenerfüllung beizutragen!


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