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Umweltförderungen in Österreich

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Präsentation zum Thema: "Umweltförderungen in Österreich"—  Präsentation transkript:

1 Umweltförderungen in Österreich
04. Februar, Linz Norbert Peherstorfer

2 Umweltförderungen in Österreich
Umweltförderung im Inland Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Thematischer Fokus: Klima&Energie; Wasserver- Abwasserentsorgung inkl. Gewässerökologie, Altlasten Klima- und Energiefonds Abwicklungsstellen: KPC, FFG, AWS, SCHIG Thematischer Fokus: Markteinführung (KPC), Forschung (FFG), Verkehr (SCHIG). Details siehe Jahresprogramm 2010 (noch nicht veröffentlicht) Abwicklunsstelle für Ökostrom Oemag Abwicklungsstelle: Oemag, Gutachtenerstellung Wasserkraft KPC Thematischer Fokus: Tarifgeförderte Ökostromanlagen (Wind, PV, Biogas, Biomasse KWK, Deponiegas) Investförderungen: Fossile KWK, Ablauge KWK, Wasserkraft bis 20 MW

3 Umweltförderungen in Österreich
Klimaaktiv: mobil Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Thematischer Fokus: Verkahrsmaßnahmen in Betrieben, Gemeinden Fernwärme- und Kälteleistungsausbaugesetz Einreichstelle: BMWFJ Thematischer Fokus: Fernwärmeausbau auf Basis fossiler ET Forschungsförderungen Abwicklungsstelle: Forschungsförderungsgesellschaft FFG Thematischer Fokus: Forschungsförderungen Wirtschaftsförderungen, Sonstige Z.B. Austrian Wirtschaftsservice (AWS) Z.B. Wirtschaftskammer Österreich (WKO)

4 Kommunalkredit Public Consulting
Umweltförderungen (Abwicklung von Förderungsprojekten im Bereich von Klima und Energie, Wasser und Abwasser, Altlasten) Nationales Consulting (z.B. Gutachten für Wasserkraftwerke gemäß Ökostromgesetz) Internationales Consulting (Projekte in Süd-Osteuropa internationaler Auftraggeber) Österreichisches JI / CDM Programm (internationale Klimaschutz-Projekte)

5 Entwicklung der Betrieblichen Umweltförderung im Inland

6 Rechtliche Rahmenbedingungen Betriebliche Umweltförderung
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen „Umweltleitlinien“ Jänner 2008 veröffentlicht Umweltförderungsgesetz 2009 (UFG) Förderungsrichtlinie 2009 ab (Förderungsrichtlinie 2002 bis gültig) Informationsblätter gemäß der Richtlinien 2009 ab Handbuch zur Umweltförderung im Inland Rechtsgrundlagen siehe:

7 Fördervoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen: entspricht dem Stand der Technik ist preislich angemessen (Vergleichsangebote, Ausschreibung) amortisiert sich nicht zu schnell (> 5 Jahre, bei de-minimis Förderung > 3 Jahre) vor Beginn der Maßnahme eingereicht (Ausnahme: Pauschalen) ist NICHT von einer anderen Bundesförderstelle gefördert (Beispiel: AWS etc.) Förderschwerpunkt-spezifische Voraussetzungen: Bagatellgrenzen Umwelteffektbezogene Förderobergrenzen (CO2-abhängige Förderbasis vielfach als Technikdeckelung) Weitere Förderschwerpunktspezifische Voraussetzungen siehe Infoblätter

8 Förderwerber bzw. Zielgruppe
Gewerblich tätige Unternehmen Einzelunternehmer, „Freiberufler“ (z.B. Architekt, Notar) Kleinunternehmen (z.B. Gastgewerbebetrieb) Mittel- und Großunternehmen (z.B. Energieversorgungsunternehmen, Industriebetrieb) Gemeinnützige Vereine Staatlich anerkannte Konfessionsgemeinschaften Öffentliche Gebietskörperschaften (in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit)

9 Förderungsabwicklung nach UFG
Kommunalkredit Public Consulting GmbH BMLFUW Umweltminister Antragseingang (direkt; über Land) Kommission (Beratungsorgan des Ministers) Vertreter der parlamentarischen Parteien, Interessen-vertretungen und fachlich verwandte Ministerien Formale und inhaltliche Prüfung Erstellung Fördervorschlag Beratung in der Kommission und Empfehlung an den Bundesminister Ministergenehmigung Ausstellung Fördervertrag Begleitung, Kontrolle bei Umsetzung; Anforderung Fördermittel und Überweisung an Treuhandkonto der Kommunalkredit Public Consulting Endabrechnung Auszahlung Fördermittel

10 Die Entscheidung über die Art der Förderung trifft der Förderwerber.
Ermittlung der förderbaren Kosten Zu unterscheiden sind Förderungen oberhalb und unterhalb der "de-minimis-Grenze". „De-minimis-Beihilfen“ – vereinfachte Abwicklung bis zu einem Förderungsbetrag von EUR ,- innerhalb von 3 Jahren pro Unternehmen. Ausgenommen sind: Landwirtschaft und Fischerei Verkehrsbereich hat Rahmenbetrag von EUR ,- Ist der De-Minimis Rahmen ausgeschöpft  Behandlung als Nicht De-Minimis Beihilfe „Nicht De-minimis-Beihilfen“ auch über EUR ,- Förderungshöhe Berücksichtigung von Referenzkosten max. Förderhöhe: EUR 1,5 Mio. Die Entscheidung über die Art der Förderung trifft der Förderwerber.

11 Ermittlung der förderbaren Kosten
"de-minimis"- bzw. max. Förderung Förderung über "de-minimis" Eingereichte Investitionskosten Keine umwelt- relevanten Investitions-kosten - nicht förderungsfähig Keine umweltrelevanten Investi-tionskosten, nicht förderungsfähig Kosteneinsparungen aus Neben-produkten in den ersten 5 Jahren Investitionskosten einer technisch vergleichbaren Anlage, aber ohne den gleichen Umweltschutzeffekt Förderungsfähige umweltrelevante Investitionskosten (Förderbasis) Förderungsfähige umwelt-relevante Mehrinvestitions-kosten (Förderbasis) Maximum über de-minimis max. 30 % der Förderbasis Max. 40 % + Zuschläge der Förderbasis

12 Projektbeispiel Wärmepumpe
Großunternehmen plant den Neubau eines Bürogebäudes, die Beheizung soll mittels WP erfolgen elektrische Leistung: kW thermische Leistung: kW COP ,1 Wärmeerzeugung: MWh/a Stromverbrauch: MWh/a beantragte Investitionskosten: EUR ,00 CO2-Emissionsreduktion gegenüber HEL-Kessel (Neuanlage) 152,6 t/a

13 Projektbeispiel Wärmepumpe
Sole-Wasser Wärmepumpe EUR ,00 beantragte Projektkosten - EUR 3.430,00 nicht förderfähig (Sonstiges, Behördenabgaben) = EUR ,00 umweltrelevante Investitionskosten (< Deckel: EUR = 152,6 tCO2 x €/tCO2) - EUR ,00 Referenzkosten (HEL-Kessel + Kosteneinsparungen ggb. Heizöl in 5 Jahren) EUR ,00 Mehrinvestitionskosten "de-minimis" 15% EUR ,50 max. 40% + 0% EUR ,00

14 Förderungsschwerpunkte im Überblick

15 Förderbereiche (1 von 4) Erneuerbare Energieträger
Biomasse Einzelanlagen Biomasse Mikronetze Biomasse Nahwärme Biomasse Kraft Wärme Kopplungen Wärmeverteilung (z.B. Erweiterung von bestehenden Nahwärmenetzen) Geothermie Solaranlagen Stromproduzierende Anlagen (z.B. PV-, Wind-, Biogasanlagen) in Insellagen ohne Netzzutritt

16 Förderbereiche (2 von 4) Erneuerbare Energieträger
Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe (z.B. Substitution von Heizöl durch Papierreststoffe in der Zementindustrie) Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe (z.B. Herstellung von Pflanzenöl) Stoffliche Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen (Nawaros) (z.B. Umrüstung von Druckmaschinen zur Verwendung von pflanzlichen Farbstoffen)

17 Förderbereiche (3 von 4) Effiziente Energienutzung
Betriebliche Energiesparmaßnahmen Wärmerückgewinnung, gebäudebezogenen Haustechnik, prozessorientierte Maßnahmen Thermische Gebäudesanierung Neubau in Niedrigenergiebauweise Wärmepumpen Anschluss an Fernwärme Klimatisieren und Kühlen (z.B. solare Kühlung, Fernwärme) Fossile Kraft Wärme Kopplungen (z.B. Erdgas BHKW zur Stromeigenversorgung)

18 Förderbereiche (4 von 4) Effiziente Energienutzung
Ressourcenmanagement Verkehr und Mobilität Betriebliche Verkehrsmaßnahmen (z.B. Umrüstung auf Pflanzenöl) seit parallel klima:aktiv mobil Luft-Abfall Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen (inklusive Staub z.B. freiwilliger Einbau von Filteranlagen) Partikelfilter für Bau- und Sonderfahrzeuge Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen

19 Ausgewählte Förderungsschwerpunkte im Detail

20 Pauschalen für Standard-Projekte
Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kW Anschluss an Fernwärme bis 400 kW Wärmepumpen bis 400 kWtherm Solaranlagen bis 100 m² Antragstellung NACH Umsetzung Förderungsansuchen spät. 6 Monate ab Rechnungslegung (inkl. Rechnungen) bei KPC Als „De-Minimis“-Beihilfe ausbezahlt Keine Mindestinvestitionssumme, Beratungsbonus

21 Pauschalen für Standardförderprojekte
Förderschwerpunkt Pauschale Beratungsbonus Biomasse-Einzelanlagen (<400kW) € 120,- / kW (0 – 50 kW) € 60,- / kW ( ) € 300,00 Anschluss an Fernwärme (<400kW) € 56,- / kW (0 – 100 kW) € 28,- / kW ( ) Halbiert bei fossiler FW Wärmepumpen (<400kWth) Wasser/Wasser € 85,- / kW (0 – 80 kWth) € 45,- / kW (81 – 400 kWth) Luft/Wasser € 70,- / kW (0 – 80 kWth) € 35,- / kW (81 – 400th) Solaranlagen (<100m²) € 100,- / m² (Standard) € 150,- / m² (Vakuum)

22 Thermische Gebäudesanierung
Förderungsgegenstand Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden (Dämmung der Außenwände, oberster und unterster Geschossdecken, etc..) Sanierung bzw. Austausch der Außenfenster und Türen Verschattungssysteme LüftungsWRG Voraussetzungen: Umweltrelevante Investitionskosten (UIK)  EUR ,- Baubewilligung vor Energieausweis vorher / nachher

23 Thermische Gebäudesanierung
Standardförderungssatz max. 30 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 25% und Kühlbedarf um 20% max. 20 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 15% und Kühlbedarf um 10% max. 15% der UIK bei Verringerung des Heizwärmebedarfs um mind. 50% gegenüber dem Bestand (falls triftige Gründe gegen Unterschreiten der OIB-RL vorhanden, z.B. Denkmalschutz)

24 Biomasse Einzelanlagen > 400 kW
Förderungsgegenstand Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung); zur Versorgung eines betrieblich genutzten Objekts (privat genutzte Flächen sind nicht förderungsfähig) Nebenkosten (z.B. Heizhaus, Kamin, Pufferspeicher, Heizungstechnik, stationärer Zerspaner bzw. Hacker etc.) im Ausmaß von maximal 75% der Kosten der Biomassefeuerungsanlage;

25 Biomasse Einzelanlagen > 400 kW
Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI Standardförderungssatz 25 % der förderungsfähigen Kosten Zuschlag von 5 % bei Einsatz von regionalem WHG

26 Biomasse Mikronetze Förderungsgegenstand
Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung, Kamin, Nebeneinrichtungen) Baumaßnahmen Mikronetze Extern - kleinräumige primäre Verteilnetze zur Versorgung des eigenen Betriebes + mind. einem weiteren Abnehmer, - max. umweltrelevante Investitionskosten: EUR ,- Mikronetze Innerbetrieblich (min. 2 Objekte) Übergabestation bei Abnehmern

27 Biomasse Mikronetze Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI
Standardförderungssatz 25 % der förderfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung durch das Land erforderlich ab 4 Abnehmern

28 Biomasse-Nahwärme Förderungsgegenstand
Heizzentrale inkl. maschineller Ausrüstung, angepasstes Brennstofflager Wärmeverteilnetz mit Übergabestationen Baumaßnahmen Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI

29 Biomasse-Nahwärme Standardförderungssatz
25 % der förderungsfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Sonstige Voraussetzungen Wärmebelegung des Verteilnetzes > 900 kWh/m Trasse Netzverlust < 20 % Anwendung qm-heizwerke bei: > 400 kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau) > m Trasse (Bestand + Ausbau) Kofinanzierung durch das Land erforderlich

30 Wärmeverteilung Förderungsgegenstand
Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) aus Biomasse-Nahwärmeanlagen Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) bei netzgekoppelten Ökostromanlagen, sonstigen biogenen KWK-Anlagen, Geothermieanlagen NICHT förderungsfähig: Netzerweiterungen bestehender Fernwärmeverteilnetze bei fossilen Kraftwerken NICHT förderungsfähig: Anlagenteile, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes gefördert werden.

31 Wärmeverteilung Standardförderungssatz
25 % der förderungsfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung durch das Land erforderlich Sonstige Voraussetzungen Wärmebelegung: Bestand < 900 kWh/Trm  Verbesserung nach Ausbau Bestand > 900 kWh/Trm  > 900 kWh nach Ausbau Anwendung qm-Heizwerke > m Trasse (Bestand + Ausbau) Netzverlust < 20 %

32 Effiziente Energienutzung – Wärmerückgewinnung (WRG)
Förderungsgegenstand Abluft-WRG in best. Gebäuden (Zentrallüftungsgerät inkl. Regelung) WRG bei best. oder neu installierten Kälteanlagen WRG bei best. oder neu installierten Druckluftsystemen Voraussetzungen Min. Investitvolumen: EUR 5.000 Max. Investvolumen: EUR Standardförderungssatz = 30% Vereinfachte Abwicklung

33 Effiziente Energienutzung - Gebäudebezogene Haustechnik
Förderungsgegenstand Effizienzsteigerung bei heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen (Nachrüstung von Abluft-Wärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen von Ventilatoren und Pumpen etc.) Innerbetriebliche Abwärmenutzung bei Abwässern und Klimaanlagen Beleuchtungsoptimierung (sensorgeführte Beleuchtung) Voraussetzungen Mindestinvestition: EUR ,- Mind. 10% Einsparung von eingesetzten Energieträgern Standardförderungssatz = 30%

34 Effiziente Energienutzung - Prozessorientierte Maßnahmen
Förderungsgegenstand Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen Industrielle Abwärmenutzung Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturwärme Regelungstechnische Optimierung von industriellen Prozessen Prozess- und Verfahrensumstellungen auf alternative, besonders energieeffiziente Technologien ... Voraussetzungen Mindestinvestition: EUR ,- Standardförderungssatz = 30%

35 Klimatisierung und Kühlung
Förderungsgegenstand Klimatisierung Ab- bzw. Adsorptionskältemaschinen mit Antrieb aus erneuerbaren Energie-trägern, Fernwärme oder industrieller Abwärme (max. 750 kW Kälteleistung) Free Cooling Systeme Bereitstellung von Prozesskälte Prozesskühlanlagen mit Verwendung von alternativen Kältemitteln (z.B. CO2 oder Ammoniak) Nicht gefördert werden Anlagen, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbau-gesetztes förderungsfähig sind. Standardförderungssatz: 30% Voraussetzungen Mindestinvestition: EUR ,-

36 Kommunalkredit Public Consulting GmbH
DI Norbert Peherstorfer Türkenstrasse 9 1092 Wien T: F:


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