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Veröffentlicht von:Hartmann Allmendinger Geändert vor über 9 Jahren
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Welche Bedeutung hat der Konzern im Arbeitsrecht? Stellen Sie Ihre Erwägungen anhand des BetrVG und des KSchG dar.
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A: Einleitung Konzern = Prototyp der modernen Unternehmens- organisation Gesellschaftsrecht (§§ 15 ff. AktG, Typenmischung) Steuerrecht (Personen-./. Kapitalgesellschaft Arbeitsrecht mit geringer Regelungsdichte, da fixiert auf Betrieb (= Organisation und Unternehmen (= Arbeitgeber) Auflösung des Arbeitgeberbegriffs, wenn AG-Funktionen nicht nur vom AG, sondern auch Von anderen KonzernU (v.a. Holding) ausgeübt werden. I. Praktische Relevanz II. Theoretische Relevanz III. Problemstellung Thema: Konzern im BetrVG und KSchG I. Praktische Relevanz II. Theoretische Relevanz
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C: Bedeutung des Konzerns im BetrVG und in den Mitbestimmungs-Gesetzen D: Bedeutung des Konzerns im KSchG E: Zusammenfassung und Ausblick B: Konzern – Unternehmen – Betrieb: Abgrenzung zum Arbeitgeberbegriff - KonzernBR, §§ 54-59a, - Weiterbeschäftigung, § 112 Abs. 5 S. 2 Nr. 2 - Europ. BR, EBR - MB: § 2 DrBetG, § 5 MBG - Weiterbeschäftigung, § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1b i.V.m. arbeitsvertraglicher Konzernklausel - Folgen der Irrelevanz - Definitionen, - Aufsplittung von AG-Funktionen - Beispiele Arbeitsrecht hinkt hinter der Entwicklung her. Anpassung?
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