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§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:

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Präsentation zum Thema: "§ 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:"—  Präsentation transkript:

1 § 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
Abklärung der Ursache + Ausschluss KSP und ASP: Gehäuftes Auftreten: verendeter Schweine, Kümmerer, Fieberhafte Erkrankungen Totgeburten, Verendungen ungeklärter Ursache Erfolglose höchstens zweimalige Behandlung mit Antibiotika in Betrieben mit Auslauf- oder Freilandhaltung zusätzlich Untersuchung auf Brucellose und AK

2 § 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
Gehäuftes Auftreten: verendete Schweine: Abferkelbereich: 1. Lebenswoche 15 % danach 5% Aufzuchtbereich: 3% Mast- / Zuchtbereich: 2% Gehäuftes Auftreten: Kümmerer: Anlage 2 und 4: > 15 Tiere bei den letzten 10 Würfen Anlage 3 und 5: > 30 Tiere bei den letzten 10 Würfen oder > 30 %

3 § 8 Schweinehaltungshygieneverordnung:
Gehäuftes Auftreten: fieberhafte Erkrankung: Anlage 2 und 4: > 10 %, wenigstens 10 Tiere bei Mast- u. Aufzuchtbetrieben 3 Tiere bei Sauenhaltung (Zucht, Vermehrung) Anlage 3 und 5: > 10%, wenigstens 30 Tiere


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