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Sommeruni IG Metall Esslingen 19 Juni 2014

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Präsentation zum Thema: "Sommeruni IG Metall Esslingen 19 Juni 2014"—  Präsentation transkript:

1 Sommeruni IG Metall Esslingen 19 Juni 2014
Die italienischen Gewerkschaften Volker Telljohann

2 Gliederung Kontext Charakteristika der italienischen IB
Wichtige Etappen Gewerkschafts- u. Arbeitgeberorganisationen Arbeitnehmervertretung im Betrieb Tarifvertragssystem Unternehmensmitbestimmung EU-Richtlinien Literatur

3 1. Kontext Industrieproduktion 2008–2014:-25% Arbeitslosenquote: 12,8%
Jugendarbeitslosigkeit (15-24-Jährige): 41,9% (I/2013) Beschäftigungsquote der Jährigen (65,9%); 2013 (60,2%) Ungleichheit in Einkommensverteilung (OECD: Platz 24) Rahmenbedingungen: Nord-Süd-Gegensatz Schattenwirtschaft, pol. Instabilität, Infrastruktur, Rechtssicherheit

4 2. Charakteristika italienischer IB
geringe Verrechtlichung schwache Institutionalisierung Rolle tripartistischer Abkommen Rolle von Tarifverträgen und Arbeitskämpfen Abhängigkeit von politischen Konjunkturen politische Richtungsgewerkschaften (auch bei den Genossenschaftsverbänden) Anfang der 90er Jahre lösten sich politische Bindungen der Richtungsgewerkschaften

5 3. Wichtige Etappen (I) 1948 Spaltung der Einheitsgewerkschaft
Dezentralisierung industrieller Beziehungen; Orientierung auf Gewerkschaftseinheit; Fabrikräte Arbeitnehmerstatut historische Niederlage bei FIAT separates Abkommen zur „scala mobile“ (automatischer Inflations- ausgleich)

6 Wichtige Etappen (II) Die ´80er: Ende egalitärer Forderungs- strategien; Ende der Orientierung auf Gewerk-schaftseinheit; Repräsentativitätskrise Abkommen vom Juli 1993: definitive Abschaffung der „scala mobile“ Separates tripartistisches Abkommen (2002) Es folgt ein Jahrzehnt zugespitzten Wettbewerbs zwischen den Gewerkschafts- verbänden unter politischen Rahmenbe- dingungen einer Mitte-rechts-Regierung

7 4. Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen
Gewerkschaften: ca. 15 Millionen Mitglieder Gewerkschaftlicher Organisationsgrad: 33% Confindustria: Unternehmen, die Arbeitnehmer beschäftigten (2012) die organisierten Arbeitgeber beschäftigen etwa 50% der ArbeitnehmerInnen

8 Gewerkschaften Confederazione Generale Italiana del Lavoro (CGIL) (1944 als Einheitsgewerkschaft gegründet) Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori (CISL) (1948 -katholisch bzw. christdemokratisch orientierte Beschäftigte) Unione del Lavoro (UIL) ( sozial-demokratisch orientierte Beschäftigte) Autonome und Basisgewerkschaften; UGL

9 Gewerkschaftsmitglieder (2012)
Aktive Beschäftigte Rentner insgesamt CGIL CISL UIL

10 Arbeitgeberverbände Confindustria - Großunternehmen Confapi - KMU
Confcommercio - Handel und Turismus Confesercenti - Handel, Turismus, Dienstleistungen, Handwerk CNA - Handwerkssektor ANCE - Baugewerbe Confagricoltura - landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen Coldiretti - landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen Assicredito - Kreditwesen Confetra, - Transport-, Speditions- und Logistikunternehmen

11 Mitgliederstruktur Confindustria (2012)
Betriebsgröße Prozentualer Anteil < 50 85,6 % 12,1 % > 250 2,3 %

12 5. Arbeitnehmervertretung im Betrieb
RSA (Arbeitnehmerstatut) Betriebsvertretungen (RSU) sind keine unabhängigen Betriebsräte (monistische Vertretungsstruktur) Amtsdauer: 3 Jahre zu 1/3 von den Gewerkschaften benannt und zu 2/3 auf Kandidatenlisten der Gewerkschaften gewählt Gewerkschaften, die nur im jeweiligen Betrieb eine Rolle spielen, müssen 5% Unterstützer in der Belegschaft vorweisen

13 Einrichtung der RSU in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten
mindestens 3 Mitglieder ab 201 Beschäftigte: 6 Mitglieder ab 501: 9 Mitglieder ab 801: 12 Mitglieder usw. jenseits von 3000 Beschäftigten gibt es für je weitere 500 Beschäftigte jeweils 3 weitere Sitze

14 Freistellungen weniger als 200 Beschäftigte: eine Stunde je Arbeitnehmer und Jahr Beschäftigte: 8 Stunden pro Monat je 300 Arbeitnehmer über Beschäftigte: 8 Stunden pro Monat je 500 Recht auf jährlich 8 Tage unbezahlte Freistellung, um an Gewerkschaftsaktivitäten teilzunehmen Mangel: Bildungsarbeit, Experten

15 Aufgaben und Rechte der RSU
Rechte der RSA Versammlungen: jeder Beschäftigte 10 Std/J. Rechte gemäß der europäischen Informations- und Konsultationsrichtlinie 2002/14/EG Einhaltung der Gesetze und Tarifverträge Betriebliche Tarifverhandlungen Mitgliederwerbung Ausschüsse zu Arbeits- und Gesundheitsschutz Bilaterale paritätische besetzte Ausschüsse

16 Koordinierungsgremien
Branchentarifverträge sehen vor, dass auf Unternehmens- bzw. Konzernebene übergeordnete Koordinierungsgremien der beteiligten betrieblichen RSU gebildet werden

17 6. Tarifvertragssystem Tripartistische Abkommen
- Industrielle Beziehungen - Arbeits- und sozialpolitische Themen (z.B. Rentenreform)

18 Sozialpakt vom Juli 1993 zweigliedriges Tarifvertragssystem
Einführung der einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen Einführung RSU von konflikthaften zu stärker verhandlungsorientierten industriellen Beziehungen

19 Tarifvertragssystem (I)
sektorale Tarifverträge auf nationaler Ebene (Reallohnsicherung, Arbeitszeit, Informations- u. Konsultationsrechte, Arbeitsorganisation, Fortbildung, Gesundheitsschutz, Einsatz von Zeitarbeitskräften, Rentenfragen) dezentrale Tarifverträge (Unternehmen, Betrieb, Region) (Produktivitätssteigerungen, Arbeitszeiten, Arbeitsorganisation, IB) Dezentralisierung zur Berücksichtigung einzelunternehmerischer Belange

20 Tarifvertragssystem (II)
Tarifvertragliche Deckung: ca. 80 % Betriebliche Tarifverträge: ca % grundsätzlich besteht nur für die Mitglieder der unterzeichnenden Parteien eines Tarifvertrages Tarifbindung de facto werden auch Beschäftigte, die nicht einer Gewerkschaft angehören, gleichbehandelt so wird auch ein Mindestlohnniveau halbwegs realisiert – ein gesetzlicher Mindestlohn fehlt

21 Tarifvertragssystem (III)
Separates Rahmenabkommen von 2009 Europäischer Verbraucherpreisindex für IT (ohne Energiepreisentwicklung) Branchentarifverträge werden nun für drei Jahre abgeschlossen und betreffen Arbeitsentgelt und Arbeitsbedingungen Produktivitätssteigerungen – evtl. Zuzahlung in der Form einer Entgeltgarantie Streiks sind in den sechs Monaten vor und im Monat nach Ablauf einer Vereinbarung verboten

22 FIATs Schlüsselrolle in IB
September 2010: Vereinbarung, die zulässt, in betrieblichen Vereinbarungen vom landesweiten Branchentarifvertrag vom Oktober 2009 abzuweichen: Fim-Cisl; Uilm-Uil Vereinbarung in FIAT-Werken ermöglichte dem Unternehmen, die Fiom-Cgil an der Vertretung ihrer Mitglieder zu hindern (mittlerweile für verfassungswidrig erklärt) im Januar 2012 trat Fiat aus dem Arbeitgeberverband Confindustria aus

23 Rahmenabkommen vom Juni 2011
unterzeichnet von CGIL, CISL, UIL die Konditionen eines Branchentarifvertrags können auf betrieblicher Ebene verschlechtert werden, sofern der Branchentarifvertrag diese Möglichkeit vorsieht

24 Gesetzesinitiative September 2011
September 2011: per Gesetz weitere Änderungen des Tarifverhandlungssystems eingeführt es erlaubt Unternehmen in einigen Bereichen, die in den nationalen gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Mindestbe- dingungen zu unterschreiten (Arbeitszeitrege- lungen, flexible Arbeitsverträge, Einstellungs- verfahren, Arbeitsorganisation, Stellenein-stufung, Einführung neuer Technologien)

25 Abkommen mit Regierung Monti
Gewerkschaften und Confindustria sehen in neuen gesetzlichen Bestimmungen Angriff auf Tarifautonomie Erklärung, sich an die ursprünglich, am 28. Juni vereinbarten Regelungen zu halten (Erklärung in Vereinbarung integriert) November 2012: separates Abkommen zu Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit – Stärkung der betrieblichen Verhandlungen

26 Abkommen zur Repräsentativität
Abkommen vom 31. Mai 2013 zur Feststellung der Repräsentativität der Gewerkschaften (Confindustria, CGIL, CISL, UIL) 5%-Hürde um bei Tarifverhandlungen zugelassen zu werden Kriterien: Mitgliederzahlen und die Ergebnisse bei den RSU-Wahlen Auf betrieblicher Ebene muss Mehrheit der RSU-Mitglieder einer Vereinbarung zustimmen (in Abwesenheit einer RSU kann Urabstimmung durchgeführt werden)

27 Arbeitskämpfe deutlicher Rückgang in den letzten 20 Jahren
97 Streiktage auf Arbeitnehmer ( ) (EU-Durchschnitt: 46/1.000) : 34,8/1.000 (EU: 30,6/1.000) gleichauf mit Frankreich an 2. Stelle in der EU (1. Periode) u. an 8. Stelle (2. Periode) tarifvertraglich bedingte Arbeitskämpfe auf betrieblicher und sektoraler Ebene politische motivierte Generalstreiks

28 Beschäftigungssicherung
Beschäftigungsfähigkeit; Weiterbildung Solidaritätsverträge Wertschöpfungskette CGIL: piano del lavoro (Industrie-, Wirtschafts- und Steuerpolitik)

29 7. Unternehmensmitbestimmung
eine Beteiligung der Beschäftigten an den Führungsgremien der Unternehmen ist weder gesetzlich noch tariflich vorgesehen Gesetzesinitiative der Arbeitsministerin Fornero (Regierung Monti) ohne Wirkung Mitbestimmung existiert im Wesentlichen nur im Rahmen der europäischen Aktiengesellschaft

30 8. EU-Richtlinien der Staat übernimmt deren Verhandlungs-ergebnisse in staatliche Regelungen in 47 italienischen multinationalen Unternehmen wurden EBR eingerichtet Vertreter für BVG von Gewerkschaften/(RSU) benannt Gewerkschaften üben den entscheidenden Einfluss auf die EBR-Bildung bzw. –Besetzung aus – und bei „italienischen EBR“ auch auf die EBR-Tätigkeit (Gewerkschafter zuweilen als volle Mitglieder)

31 Die europäische Ebene Internationalisierung der regionalen Wirtschaft
EBR Internationale Rahmenvereinbarungen Gewerkschaftliche Koordinierung

32 9. Literatur Fulton, L. (2013) Worker Representation in Europe. Labour Research Department and ETUI. Eurofound: Italy - industrial relations profile


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