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Abrechnung von LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN
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Lehrling Lehrling im Sinne des BAG ist eine Person, die aufgrund eines
Lehrvertrages zur Erlernung eines in der Lehrberufsliste enthaltenen Lehrberufes bei einem Lehrberechtigten fachlich ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet wird
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Lehrling Angestellten-Lehrlinge Arbeiter-Lehrlinge Fördermaßnahmen:
Lehrlingsausbildungsprämie: € 1.000,- jährlich AMS-Förderung, wenn Betriebe zusätzliche Lehrstellen schaffen
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Beitrag zur gesetzlichen SV
KV: die ersten 2 Jahre: KEIN SV-DNA/SV-DGA UV: kein Beitrag PV: JA AV: im letzten Lehrjahr oder dann, wenn Lehrlingsentschädigung mind. in der Höhe des niedrigsten Hilfsarbeiterlohnes KU, WF, IE: kein Beitrag Beitrag zur MA-Vorsorgekasse: 1,53 % JA
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Lohnsteuer Lehrlingsentschädigungen = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Lohnsteuer ABER: wegen der geringen Höhe fällt häufig keine LSt an!
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Lernzielkontrolle Lehrlingsentschädigung
Was versteht man laut BAG unter einem Lehrling? Wovon ist die Höhe des SV-Beitragssatzes für die Berechnung des SV-Lehrlingsanteiles abhängig? Sind Lehrlingsentschädigungen lohnsteuerpflichtig?
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Übungsbeispiele Lehrlinge
Ü 18 Ü 19 Ü 20 Ü 21
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