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Missbrauch von Marktmacht: Update über die jüngsten Urteile und Entwicklungen Dr. Stephanie Pautke Baker & McKenzie, Frankfurt.

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Präsentation zum Thema: "Missbrauch von Marktmacht: Update über die jüngsten Urteile und Entwicklungen Dr. Stephanie Pautke Baker & McKenzie, Frankfurt."—  Präsentation transkript:

1 Missbrauch von Marktmacht: Update über die jüngsten Urteile und Entwicklungen Dr. Stephanie Pautke Baker & McKenzie, Frankfurt

2 ©2007 Baker & McKenzie 2 Artikel 82 Neuer Ansatz der Kommission: Das Diskussionspapier – wie geht es weiter? Die Europäischen Gerichte: Auffällig unauffällig – British Airways/Virgin Der Blick nach Bonn: Bisherige Entscheidungspraxis noch nicht in Bewegung

3 ©2007 Baker & McKenzie 3 Warum bedarf es einer Reform? Zugrunde liegende Wettbewerbstheorie gilt nicht mehr als zeitgemäß Folge: „Verkrustet“ empfundene Per-Se Verbote Kluft zwischen europäischem und amerikanischem Recht Einheit des Beurteilungsansatzes – „more economic approach“ auch für einseitige Verhaltensweisen

4 ©2007 Baker & McKenzie 4 Der Reformansatz der Kommission Diskussionspapier im Dezember 2005 Grundgedanke: Auswirkungsanalyse anhand mikro- ökonomischer Ansätze Versuch des Regelentwurfs für Verdrängungsmissbrauch Dafür zentral: Einführung des Konzepts des „ebenso effizienten Wettbewerbers“ (as efficient competitor) Missbräuchlich sind nur solche Verhaltensweisen, die geeignet sind, ein Unternehmen mit ebenso effizienten Kostenstrukturen, wie die es Marktbeherrschers, aus dem Markt zu drängen oder dessen Marktzutritt zu verhindern.

5 ©2007 Baker & McKenzie 5 Der Reformansatz der Kommission (cont.) Probleme des Diskussionspapiers: - komplexe unbestimmte Rechtsbegriffe „non constable portion of the market“, “commercially viable amount“, „effective price“ - Einführung detaillierter Kostenmodelle -Aussparung des Diskriminierungsaspekts Derzeit: Substantielle Überarbeitung, Leitlinien im Herbst?

6 ©2007 Baker & McKenzie 6 Die Europäischen Gerichte „In diesem Zusammenhang spielt es übrigens keine Rolle, wie die Kommission ihre Wettbewerbspolitik im Hinblick auf Artikel 82 EG für die Zukunft auszurichten gedenkt. Denn zum einen können etwaige neue Akzente in der Handhabung von Artikel 82 EG nur für künftige Entscheidungen der Kommission von Belang sein, nicht aber für die rechtliche Beurteilung einer bereits ergangenen Entscheidung. Und zum anderen müsste sich die Kommission auch im Falle einer Änderung ihrer Verwaltungspraxis weiterhin in dem Rahmen bewegen, den ihr Artikel 82 EG in der Auslegung des Gerichtshofes vorgibt.“ Generalanwältin Kokott in Sachen British Airways:

7 ©2007 Baker & McKenzie 7 Die Europäischen Gerichte (cont.) Grundsätzlich konservative Linie, insbesondere im Zusammenhang mit Rabatten Kein Abrücken von dieser Linie in jüngster Entscheidung in Sachen British Airways vom 15. März 2007 Anders als Generalanwältin: Bisher keine Bezugnahme auf Reformprozess der Kommission Entscheidung in Sachen Microsoft in Kürze erwartet

8 ©2007 Baker & McKenzie 8 Die Europäischen Gerichte (cont.) EuGH British Airways, 7. März 2007: -Kein auswirkungsbasierter Ansatz, vielmehr abstrakt generellere Beurteilung des wettbewerbsbeschränkenden Potentials von Ziel- und Mengenrabatten -Keine Korrektur des EuG hinsichtlich strikter Haltung zu Mengenrabatten -Damit bei Mengenrabatten objektive Rechtfertigung durch echte Kostenersparnisse nötig -Kluft zum neuen Kommissionsansatz, der Mengenrabatt als grundsätzlich unproblematisch einstuft

9 ©2007 Baker & McKenzie 9... und was passiert in Bonn? Keine vergleichbare Häufigkeit von Missbrauch- Entscheidung (anders als z.B. OFT) Bisher sehr „konventioneller Ansatz“, öffentlich bekräftigt durch ehemaligen Vorsitzenden Böge Bußgelder gering Achtung: „marktstarke Unternehmen“ als deutsche Besonderheit -hohe praktische Relevanz

10 ©2007 Baker & McKenzie 10... und was passiert in Bonn? (cont.) Bundeskartellamt Beschluss in Sachen „Praktiker“, vom 8. Mai 2006 -Bezugsverpflichtung ohne Weitergabe von Einkaufsverteiler als Behinderung -Unzulässige Bonifizierung der Einhaltung von „Dauerniedrigpreisen“ -Fordern unangemessener Bezugspreise beim Wareneinkauf

11 ©2007 Baker & McKenzie 11... und was passiert in Bonn? (cont.) Bundeskartellamt Beschluss in Sachen „Rossmann“, vom 8. Februar 2007 -Bußgeld in Höhe von EUR 300.000 -Verkauf von 55 Produkten unter Einstandspreis: Verdrängung von kleinen und mittleren Wettbewerbern -Deutsche Besonderheit spezifisch für Handelsunternehmen -Daraus keine generellen Konsequenzen im Hinblick auf (Hersteller) Kostenanalyse bei anderen Verhaltensweisen ableitbar

12 ©2007 Baker & McKenzie 12 Fazit Kein einheitliches Bild für Beurteilung von Missbrauch: -Kommission plant „großen Wurf“ -Europäische Gerichte sind bislang unbeeindruckt -Bundeskartellamt geht „deutschen“ Weg Bis Klarheit auf europäischer Ebene herrscht, bleiben Experimente gefährlich

13 Missbrauch von Marktmacht: Update über die jüngsten Urteile und Entwicklungen Dr. Stephanie Pautke Baker & McKenzie, Frankfurt Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors is a professional partnership under German law with its registered office in Frankfurt/Main, registered with the Local Court of Frankfurt/Main at PR No. 1602. It is associated with Baker & McKenzie International, a Verein organized under the laws of Switzerland. Members of Baker & McKenzie International are Baker & McKenzie law firms around the world. In common with terminology used in professional service organizations, reference to a "partner" means a professional who is a partner, or equivalent, in such a law firm. Similarly, reference to an "office" means an office of any such law firm.


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