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CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben

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Präsentation zum Thema: "CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben"—  Präsentation transkript:

1 CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben
Version 2010/11

2 Wieso Checkliste und Selbstevaluierung
Ab ist Tierschutz auch CC relevant – Grundlage für den Erhalt von Förderungen Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay Wird auch vom Amtstierarzt überprüft Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere) Bei Verstoß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5%

3 Wieso Checkliste und Selbstevaluierung
Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“ Selbstevaluierung ist empfohlene Grundlage für Eigenkontrolle Tierschutz bei AMA-Produktionsbestimmungen (AMA-Gütesiegel-Richtlinie) Jeder Schaf- und Ziegenhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt

4 Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009
Aufzeichnungen Tiermeldungen Schaf- bzw. Ziegenkennzeichnung Fehler im Bestandsverzeichnis Nitrat Düngerlagerung Feldmieten Grundwasser Indirekte Eintragungen

5

6

7 Anwendungshinweise Checkliste I
/Folie 7

8 Handhabung der Checkliste
Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“ Feststellung der Maße im Stall Dazu Handbuch CC – Tierschutz Schafe/Ziegen verwenden Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Tier Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen

9 Inhalte Bodenbeschaffenheit Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt
Luft, Licht, Lärm Tränke und Fütterung Betreuung Eingriffe Ganzjährige (überwiegende) Haltung im Freien (überwiegende gilt für Ziegen)

10 A Bodenbeschaffenheit
Schafe werden nicht auf Vollspalten- oder Volllochböden gehalten  ausreichende große, planbefestigte Liegefläche muss vorhanden sein (A 2) Mindestliegeflächen in teilperforierten Buchten für Schafe bzw. Ziegen : Tierkategorie Mindestliegeflächen Mutterschaf ohne Lamm 0,65 m²/ Mutterschaf – 0,55 m²/Mutterziege Mutterschafmit 1 Lamm 0,95 m²/ Mutterschaf mit Lamm – 0,90 m²/ Mutterziege mit Kitz Mutterschaf mit mehr als 1 Lamm 1,20 m²/Mutterschaf mit Lämmern – 1,10 m²/ Mutterziege mit Kitzen Lämmer/ Kitze bis 6 Monate 0,4 m²/Tier Jungschafe/-Ziegen über 6 bis 12 Mon. 0,5 m²/Tier Widder/ Böcke 1,20 m²/Tier

11 A Bodenbeschaffenheit
Max.2 cm Spaltenbreite für Schafe – max. 1,5 cm für Ziegen, Auftrittsbreite mind. 4 cm (Lochböden d 1,8-2 cm) planbefestigte, Liegeflächen ausreichend eingestreut oder weisen weiche und wärmegedämmte Beläge auf BIO: der Liegebereich muss mindestens 1/3 der Mindeststallfläche betragen; Haltung auf perforierten Böden ist nicht erlaubt

12 Optimal eingestreute Liegefläche

13 Haltung auf Vollspaltenboden ist verboten!

14 B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt I
Schafe werden nicht in Anbindehaltung gehalten Vorrübergehend erlaubt zum Zweck von Pflegemaßnahmen, Tierschauen und sonstigen Veranstaltungen (Schafe < 11 Mon.) Lämmer und Jungschafe werden in Gruppen gehalten Ausnahme: bei Erkrankungen und nach tierärztlicher Anordnung Einzelbuchten für über 12 Mon. alte Schafe ermöglichen Sichtkontakt mit anderen Tieren Schafe in Einzelhaltung erhalten an mind. 90 d im Jahr Weidegang oder Auslauf

15 Vorübergehende Anbindehaltung ist nur für Messen, Tierschauen und für Behandlungsmaßnahmen erlaubt
Ausreichend Licht, Luft und Bewegung fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere

16 B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt II
Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung - SCHAFE: Tierkategorie Gruppenbucht Einzelbucht Mutterschaf ohne Lamm 0,80 m²/ Mutterschaf (BIO 1,50m²) 1,20 m²/ Mutterschaf (BIO 2,0 m²) Mutterschaf mit 1 Lamm 1,20 m²/ Mutterschaf mit Lamm 2, 00 m²/ Mutterschaf mit Lamm (BIO 2,0 m²) Mutterschaf mit mehr als 1 Lamm 1,50 m²/ Mutterschaf mit Lämmern 2,30 m²/Mutterschaf mit Lämmern (BIO mit 2 Lämmern 2,3 m², mit 3 Lämmern 2,55 m²) Lämmer bis 6 Mon. 0,50 m²/Tier Jungschafe (6-12 Mon.) 0,60 m²/Tier Widder 1,50 m²/Tier 3,00 m²/Tier

17 Buchtengestaltung

18 B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt III
Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung - ZIEGEN: Tierkategorie Gruppenbucht Einzelbucht Mutterziege ohne Kitz 0,70 m²/ Mutterziege (BIO 1,50m²) 1,10 m²/ Mutterziege (BIO 2,0 m²) Mutterziege mit 1 Kitz 1,10 m²/ Mutterziege mit Kitz 1,80 m²/ Mutterziege mit Kitz (BIO 1,85 m²) Mutterziege mit mehr als 1 Kitz 1,40 m²/ Mutterziege mit Kitzen 2,10 m²/Mutterziege mit Kitzen (BIO mit 2 Kitzen 2,2 m², mit 3 Kitzen 2,55 m²) Kitze bis 6 Mon. 0,50 m²/Tier Jungziege (6-12 Mon.) 0,60 m²/Tier Bock 1,50 m²/Tier 3,00 m²/Tier

19 Besonders Jungtiere erkunden gerne
Strukturierung in Funktionsbereiche wirkt sich positiv auf das Tierverhalten aus

20 C Luft, Licht, Lärm Es sind funktionstüchtige Lüftungssysteme vorhanden Bei hauptsächlich mechanischer Lüftung sind funktionierende Alarmsysteme und geeignete funktionstüchtige Ersatzsysteme vorhanden Es wird für einen ausreichenden und dauernden Luftwechsel gesorgt Schädliche Zugluft im Tierbereich wird vermieden Fensterfläche betragen mind. 3% der Stallbodenfläche – oder die Tiere haben stets Zugang ins Freie Der Tierbereich weist über mind. 8 Stunden pro Tag mind. 40 Lux auf Lärmpegel wird so gering wie möglich gehalten und dauernder oder plötzlicher Lärm wird vermieden

21 D Tränke und Fütterung Tränkeeinrichtungen sind so zu gestalten, dass eine artgemäße Wasseraufnahme möglich ist Tiere haben Zugang zu einer ausreichenden Menge an Wasser Das Tränkwasser ist nicht verunreinigt Tier : Fressplatz -Verhältnis von 1:1 (bei rationierter Fütterung oder zeitlich begrenzter Futtervorlage) bzw. 2,5:1 (bei ad libitum Fütterung bei ganztägiger Futtervorlage) wird nicht überschritten Fressplatzbreite in Gruppenhaltungssystemen für Schafe und Ziegen entspricht mindestens folgenden Werten: Futter und Fütterungseinrichtungen entsprechen den Bedürfnissen der Tiere Futter und Fütterungseinrichtungen sind nicht verunreinigt Tierkategorie Fressplatzbreite Mutterschaf/-Ziege auch mit Lämmern 40 cm pro Tier Lämmer, Jungschafe bis 6 Mon. 20 cm pro Tier Jungschafe, -ziegen (6-12 Mon.) 30 cm pro Tier Widder/ Böcke 50 cm pro Tier

22 Tränke - und Fütterungsplätze
Ständiger Zugang zu frischem Wasser ist notwendig! Bei ad. libitum Fütterung kann Tier : Fressplatz-Verhältnis erhöht werden; Für eine gute leistung ist jedoch ein Fressplatz pro Tier unbedingt zu empfehlen!

23 Fütterung – so nicht! Mangelnde Futterhygiene /Folie 23

24 E Betreuung Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert Für die Betreuung sind genügend Betreuungspersonen vorhanden Die Tiere werden mindestens 1 x jährlich geschoren (Schafe, rassebedingt) Zustand der Klauen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf eine Klauenpflege durchgeführt Kranke oder verletzte Tiere werden unverzüglich angemessen untergebracht, versorgt (und wenn erforderlich) einer tierärztlichen Behandlung zugeführt

25 Betreuungsaufgaben

26 Problembereich Tiergesundheit
MODERHINKE schlechte Umweltbedingungen (und mangelnde Pflegemaßnahmen) sind häufig Ursache für beginnende Bestandsprobleme

27 Problembereich Tiergesundheit
LIPPENGRIND

28 Problembereich Tiergesundheit
EKTO- und ENDOPARASITEN

29 E Betreuung Alle Tiere mindestens 1 x am Tag kontrolliert
Es werden Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen und die Anzahl toter Tiere geführt Das für die Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen verwendete Material ist für die Tiere ungefährlich und lässt sich angemessen reinigen Haltungsumwelt ist so ausgeführt, dass die Tiere keine Verletzungen erleiden können.

30 F Eingriffe Gummiringe, Ätzstifte und Ätzsalben werden nicht für Eingriffe am Tier verwendet Es werden keine anderen als die folgenden zulässigen Eingriffe durchgeführt Das Kupieren des Schwanzes wird rechtskonform durchgeführt Die Kastration männlicher Schafe wird ausschließlich durch einen Tierarzt oder einen gewerblichen Viehschneider nach wirksamer Betäubung durchgeführt

31 Eingriffe am Tier - Kupieren
fallen unter nationales Recht in der EU findet sich eine große Bandbreite beim „Schwanz kupieren“ Charolais Widder aus Frankreich (siehe bild) versus totales Kupierverbot in den Niederlanden Ö geht einen Mittelweg  rechtskonform, d.h: höchstens 1/3 ein kürzen die Lämmer sind < 3 Tage alt, ohne Betäubung > 3 d Betäubung und Tierarzt erforderlich (BIO: nur mittels Schmerzausschaltung und NUR bei weiblichen Zuchttieren erlaubt)

32 Eingriffe am Tier - Enthornen
Das Enthornen von weiblichen Zuchtkitzen ist bis zu einem Alter von maximal 4 Wochen, unter tierärztlicher Aufsicht, mit wirksamer Betäubung noch bis erlaubt. Behornte Ziegen können anderen Ziegen lebensgefährliche Verletzungen zufügen

33 Eingriffe am Tier – Kastration
nur durch Tierarzt oder gewerblicher Viehschneider Nur nach wirksamer Betäubung Blutig und unblutig erlaubt

34 Unerlaubte Eingriffe am Tier
Enthornen von Schafen und adulten Ziegen Entfernen von Afterzitzen bei Schafen und Ziegen Verwendung von Gummiringen!!!

35 G Ganzjährige Haltung im Freien
Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche mit Windschutz zur Verfügung Alle Tiere können ungestört und gleichzeitig auf der Liegefläche liegen Es wird zusätzlich Futter angeboten, wenn der Futterbedarf nicht ausreichend durch die Weide gedeckt werden kann Auch bei tiefen Temperaturen ist sichergestellt, dass Menge und Energiegehalt des vorhandenen Futters ausreichen, um den Energiebedarf der Tiere zu decken Der Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkebereiche ist befestigt Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht

36 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Für die Diskussion stehen wir gerne zur Verfügung


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