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Präsentation zum Interessenpluralismus und der Unternehmensverfassung

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Präsentation zum Thema: "Präsentation zum Interessenpluralismus und der Unternehmensverfassung"—  Präsentation transkript:

1 Präsentation zum Interessenpluralismus und der Unternehmensverfassung
Benutze Quelle: Hax Herbert: Unternehmen und Unternehmer in der Marktwirtschaft, Chap. 2 Referat von: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana und Gunkel Sven Trier, 2008

2 Inhaltsverzeichnis Unternehmerische Interessengruppen
Interessenwahrnehmung Einkommen und Risiko Residualeinkommen und Verfügungsrechte Der Aufsichtsrat Mitbestimmung – Unternehmensebene Mitbestimmung - Betriebsebene Das arbeitsgeleitete Unternehmen Der Vertrag Weiterführende Lektüre - Vertragstheorien Volkswagen AG - Beispiele aus der Wirtschaft Weiterführende Fragen

3 Unternehmerische Interessengruppen
Shareholder (wirtschaftliche Eigntümer) Besitzen die Verfügungsrechte (=Leitung), Können eine Unternehmensleitung einsetzen Genießen „privilegierte“ Stellung 2. Stakeholder Personengruppe, die vom Geschehen des Unternehmen betroffen sind z.B. Arbeitnehmer, Gläubiger, Lieferanten, Kunden, ... Staat Diese beiden Gruppen werden gegenübergestellt

4 Interessenwahrnehmung
Stakeholder drei Möglichkeiten: 1.Verträge 2.Intervention des Staates 3.Mitwirkung Shareholder Bestimmen über die Leitung und wahren ihr Interesse auf diesem Wege

5 Verträge Interessenwahrung: Beispiele: Arbeitsverträge Kreditvertäge
besteht in der möglichen Vertragsverhandlung Problem: Ungleichgewicht der Vertragspartner Beispiele: Arbeitsverträge Kreditvertäge Lieferverträge Kauf- und Werkverträge

6 Intervention des Staates
Beispiele Kündigungsschutz Möglichkeit des Arbeitskampfes (Tarifverträge, Gewerkschaften) Tarifautonomie Stärkung der Schutzbedürftigen Personengruppen (Arbeitnehmer) bei den Vertragsverhandlungen Einschränkung der Vertragsfreiheit zu ungunsten der Unternehmen Problem: evtl. Wettbewerbshindernisse (nötiger Personalabbau)

7 Mitwirkung Betriebliche Ebene: Ernennung eines Betriebsrates
Etablierung von Rechten Unternehmensebene: Vertretung im Aufsichtsrat Unmittelbare Mitbestimmmung (Verfügungsrechte) Übersicht, später genauere Ausführung

8 Einkommen und Risiko Wertschöpfung: Differenz zwischen Einkaufswert der Rohware und dem Gewinn des fertigen Produktes. Kontrakteinkommen: vertraglich festgesetztes Einkommen aus WS Residualeinkommen: Einnahmen aus der Wertschöpfung nach Begleichen aller vertraglichen Verpflichtungen – Daraus folgt Gewinn ODER Verlust (RISIKO)

9 Einkommen der Stakeholder aus der Wertschöpfung
Ergebnis der Wertschöpfung Stakeholder Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Shareholder Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen Shareholder tragen das volle Einkommensrisko Kein/kaum Risiko

10 Residualeinkommen und Verfügungsrechte
Residualeinkommen bedeutet großes Einkommensrisiko. Verfügungsrechte (Leitung) stehen zur Interessenwahrung den Shareholder zu, da diese die Eigentümer sind und das Risiko tragen. Problem: Streubesitz (mehrere Eigentümer); d.h. Verringerung der Verfügungsrechte der Anteilseigner durch notwendige Einsetzung einer Geschäftsführung

11 Unternehmens-politik
Der Aufsichtsrat Geschäftsführung Unternehmens-politik Aufsichtsrat Dient der Kontrolle der Geschäftsführung im Interesse der Anteilseigner Geschäftsführung soll ein möglichst hohes Residualeinkommen gewährleisten. Problem: Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene hindert den Aufsichtsrat seine Tätigkeit auszuüben INTERESSENKONFLIKT

12 Mitbestimmung – Unternehmensebene
Mittel: Sitze Im Aufsichtsrat Ziele: Überwachung der Unternehmensleitung und Beeinflussung der Unternehmensziele (Erhalt der Arbeitsplätze, Löhne ....) Mittel um die Unternehmenspolitik mitzugestalten Nachteil: Weniger Mitbestimmung der Anteilseigner (Eigentümer), damit wird die Geldanlage in das Unternehmen weniger attraktiv - Kapitalverlust Aufsichtsrat ab 500 Angestellten 1/3 mit Arbeitnehmer besetzt Unmittelbare Mitbestimmung Anteil an den Verfügungsrechten

13 Mitbestimmung - Betriebsebene
Mittel: Betriebsrat Ziele: Vertretung der Arbeitnehmer bei sozialen Angelegenheiten. Rechte: Unterrichtung und Anhörung bei der Unternehmensleitung Recht zur Mitbestimmung, i.S.v. erzwungenem Ausgleich der Nachteile Problem: das Unternehmen wird unflexibel – „Abhängigkeit von Arbeitnehmerinteressen“ Beschäftigungsfeld – soziale Angelegenheiten: -> Personalplanung -> Kündigung -> Mitgestaltung bei Betriebsänderungen -> Aufstellen von sog. Sozialplänen (Zugeständnisse der Arbeitgeber)

14 Folgen der Mitbestimmung
Schutzfunktion Machtposition des Unternehmens (Freistellung der Arbeitnehmer) Direkte Kosten Einschränkung des Handlungsspielraums Kostspielige Zugeständnisse z.B.Sozialpläne Vorteil: Interesse an einem guten Ruf – leichtere Anwerbung von Arbeitnehmern Stehen sich gegenüber Erhebliche Nachteile Unternehmen handlen vorsichtig und Unterlassen gewagte Expansionen Hemmnis bei Schaffung von Arbeitsplätzen Rechtsprechung meist zugunsten der Arbeitnehmer

15 Einkommen / Verteilung in einem kapitalgeleitetem Unternehmen
Ergebnis der Wertschöpfung Stakeholder Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Shareholder Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Lohn, Zinsen, Miete, Kosten aus Lieferverträgen Gewinn oder Verlust nach Abzug der Kontraktverpflichtungen Shareholder tragen das volle Einkommensrisko Kein/kaum Risiko

16 Das Arbeitsgeleitete Unternehmen im Vergleich
Ergebnis der Wertschöpfung Geldgeber Kontrakteinkommen Vertraglich gesichert Arbeitnehmer Residualeinkommen Gewinn Verlust (Risiko) Problem: Geldgeber nur Kreditgeber, kein Beteiligungs-kapital (Auffangen von Verlusten) Problem: Interessenkonflikte –Arbeitnehmer sind Konkurrenten Personalabbau und -aufbau sind problematisch Problem: Arbeitnehmer können Einkommensrisiko nicht tragen; keine Möglichkeit der Risikoverteilung Das arbeitsgeleitete Unternehmen – hat konstruktive Schwächen, wodurch es dem kapitalgeleiteten Unternehmen unterliegt

17 Der Vertrag – in der Theorie
Das Unternehmen (Shareholder) Die Vertragspartner (Stakeholder) Tragen das Risiko der spezifischen Investition (Spezifische Investition: Investition in ein spezifisches Projekt, die nur für dieses von Nutzen ist – z. B. spezialisierte Maschinen) Abhängigkeit vom Unternehmen, Verhinderung einer Hold-up-Situation. (Preisspirale nach unten zu immer schlechteren Konditionen) Tragen das Risiko bei Verlusten Versuchen dieses Risiko Abzuwälzen auf die Shareholder Lösung: Ein langlaufender Vertrag, der alle Eventualitäten abdeckt – der Vollständige Vertrag.

18 Unvollständige Verträge
Wirtschaftliche Realität: vollständigen Verträge sind nicht möglich wegen Unvorhersehbarkeiten bei langen Laufzeiten Aber: Reputationals Produktionsfaktor ist maßgebend („Guter Ruf“ erleichtert spätere Vertragsschlüsse) Beruht auf den impliziten Vertragsverpflichtungen (ungeschriebene Vertragsvereinbarungen) Problem der Interessenänderung Des Unternehmens: Vor dem Vertragsschluss: -> Vertrauen zwischen den -> Vertragspartnern, damit ein günstiger Vertragsschluss möglich ist. Nach dem Vertragsschluss: -> Keine Rücksicht, da eigene Interessen im Vordergrund stehen

19 Weitere Vertragstheorien aus: „Neue Institutionenökonomie“ nach Richter
Übersicht über die Vertragstheorien: Ausgabenpräferenzmodel der Managment-Theorie Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus „moralisches Risiko“ Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion Die Theorie implizierter Verträge Theorie sich selbst durchsetzender Vereinbarung

20 Das Ausgabenpräferenzmodell der Managementtheorie
Als Vorläufer der PA-Theorie angesehen Prinzipal: Eigentümer des Unternehmens  Kann das operative Geschäft des Unternehmens nur begrenzt übersehen  Vergleich mit anderen Unternehmen  Erwartung eines „zufriedenstellenden“ Gewinns (ergebend aus Vergleich) Agent: engagierter Manager  Kann über den „Restbetrag“ (Gewinn abzgl. Erwartung) nach seinen Mitteln frei verfügen Nachteil: „ex post Opportunismus“ des Managements

21 Das Prinzipal-Modell (PA) vom Typus „moralisches Risiko
Vergleichbar mit Ausgabenpräferenzmodell d. Ma. Unterschiede:  Prinzipal schließt mit Manager Vertrag  „zwingt“ diesen durch Vertragsgestaltung zur Gewinnmaximierung Problem: „Erstbestes Optimum“ nur durch sachgerechte Informationsverteilung zugunsten des Prinzipals möglich

22 Das Prinzipal-Agent Modell vom Typus adverser Selektion
„Gleiches Prinzip verwirklicht“ – Versucht vor Vertragsschluss opportunistisches Verhalten zu verhindern Unterschiede:  Prinzipal durch „ein Bündel von Verträgen“ den wahren Typus (Qualitäten) des Agenten zu ermitteln  Ziel: Den Nutzen zu Maximieren / Gewinnmaximierung des Prinzipals

23 Die Theorie der impliziter Verträge
beinhaltet starre Löhne Arbeitgeber können Risiko verteilen – Arbeitnehmer kann das nicht Arbeitgeber versichert in Folge von starren Löhne Risikoabnahme (selbst bei Verlust erhalten die Arbeitnehmer den gleichen Lohn)

24 Theorie sich selbstdurchsetzender Vereinbarungen
besteht aus nicht rechtlich fundierten „Verträgen“ (Vereinbarungen) Lediglich beteiligte Parteien haben Möglichkeit der Kontrolle (Rechtskontrolle ausgeschlossen) Einziges Druckmittel: Androhender Abbruch sämtlicher Geschäftsbeziehungen Ziel: Reputationsgleichgewicht (Gegenseitiges Vertrauen)  BSP: Die spezifische Investition

25 Volkswagen AG Übersicht:
Verlauf des Aktienkurses (letzten 3 Monate) Unternehmensform: Aktiengesellschaft Gründung: 28.Mai.1937 Unternehmenssitz: Wolfsburg Unternehmensleitung: Martin Winterkorn (Vorstandsvorsitzender) Aufsichtsratsvorsitzender: Ferdinand Piech Mitarbeiter: über Gewerkschaft: IG-Metall Umsatz: 108,897 Mrd. Euro(2007) Branche: Automobil, Finanz- & IT-Dienstleistungen Website (Quelle): Länder in denen VW

26 Beispiel aus der Wirtschaft – Die Volkswagen AG
Wertschöpfung: Produzierte Autos Wertschöpfung: Einnahmen

27 Intervention des Staates: VW-Gesetz
Größte Aktionäre: Bundesland Niedersachsen: 20,20 Prozent Das Zielderöffentlichenistes den Einfluss auf den Autobauerzubehalten. Porsche: Vermutet: ca. 60 Prozent Die wichtigsteVorschrift, keinAktionärmehrals 20 ProzentderStimmrechteausübenkann, auchwennermehrAnteilebesitzt. möglicheÜbernahmenodereineVerlagerung des Firmensitzeswerdenblockiert KonzernistfüreineÜbernahmeuninteressant - keinAktionärkannseinenunternehmerischenWillendurchs etzen

28 Aufsichtsrat Volkswagen AG – Vertretung auf Unternehmensebene
Arbeitnehmer Vertreter im VW-Aufsichtsrat JürgenStumpf Vorsitzender des BetriebsratsWerk Kassel der Volkswagen AG * Bernd Osterloh Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsratsder Volkswagen AG * Peter Mosch Vorsitzender des Gesamtbetriebsratsder AUDI AG * Peter Jacobs Vorsitzenderdes BetriebsratsWerk Emden der Volkswagen AG * Walter Hirche NiedersächsischerMinister fürWirtschaft, Arbeit und Verkehr * BabetteFröhlich IndustriegewerkschaftMetalVorstandsbereich 01Ressortleiterin Strategische Planung * JürgenPeters StellvertretenderVorsitzenderPräsident des InternationalenMetallgewerkschaftsbundes - IMB * Heinrich Söfjer Vorsitzenderdes Betriebsrats Volkswagen Nutzfahrzeuge Hannover * Insgesammt: 19 Unternehmensvertreter: 11 Arbeitnehmervertreter: 8

29 Weiterführende Fragen
a) Welche Rolle spielen die spezifischen Investitionen beim Vertragsschluss – unter dem Aspekt, der schnelllebigen, globalisierten Welt. Z.B. Arbeitsverhältnisse werden „kurzfristiger“ – mehr Konkurrenz durch große und unerschlossene Märkte (Indien, China)? b) In wie weit sind Interventionen seitens des Staates noch zeitgemäß? (siehe VW-Gesetz Konflikt mit dem EUGH, der es als Wettbewerbswidrig einstuft – andererseits massive Subventionen bei Autobauern in den USA bzgl. Finanzkrise) c) Existieren Arbeitnehmer schützende Strukturen auch in Schwellen- bzw. Entwicklungsländern (Bspw. Afrika) oder wird dies von Monopolunternehmen verhindert. Arbeitnehmerschutz nur für Industriestaaten?

30 … für die Aufmerksamkeit
Kontakt: Projektteilnehmer: Ertz Christiane, Glass Pascal, Gräser Sylvana, Gunkel Sven


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