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Veröffentlicht von:Kurt Wohlers Geändert vor über 9 Jahren
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Regionalplanertreffen Peithmann, 28.10.2004: Belange der Landwirtschaft in der Raum- und Umweltplanung - Planungsansätze und Instrumente
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Interesse an der räumlichen Anordnung
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Vermeidung von Störungen mit anderen Raumansprüchen Wasserschutz Immissionsschutz –Wohngebiete –Erholungsgebiete –Wald Erhalt von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen Landschaftsbild –Kulturlandschaftspflege –Erholungsräume
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Nutzung spezifischer Raumpotenziale Nähe zu Siedlungsschwerpunkten –ab-Hof-Verkauf am Rand der Agglomerationen Nähe zu verarbeitenden Betrieben –Schlachtereien –Kühlhäuser –Kartoffelstärkefabriken –Molkereien Nutzung spezifischer Bodenqualitäten/Bodenprobleme –Bodenqualitäten für spezifische Pflanzenbedarfe –Beachtung von Kontaminationen –Beachtung von Pufferkapazitäten
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Problemstruktur
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physische Probleme Luftemissionen Bodenbelastungen räumliche Verteilung
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Steuerungsprobleme § 35 BauGB Historie (früher -> heute) Regelungsentwicklung
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früher Erscheinungsformen –Betriebe mit eigener Futtergrundlage als vollständige Systeme –Integration in ein Hofgebäude –Mensch und Tier ggf. unter einem Dach –Misthaufen neben dem Stall (kein) Regelungsbedarf –landw. Betriebe sind per se außenbereichsverträglich –die Gemeinde spart Planungsaufwand –für "sperrige" Nutzungen gibt es die Planfeststellung und die Vorbereitung in übergeordneten Plänen –für staatliche Vorhaben sind kommunale Planvorgaben unerwünscht
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heute Erscheinungsformen Regelungsbedarf Regelungslogik des § 35 BauGB
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Erscheinungsformen keine Flächenbindung durch Futterimport (national und betrieblich) Ställe in der Dimension von Gewerbebauten automatisierte Fütterung und Stallreinigung erlaubt extrem große Bestände/Arbeitskraft Standort abseits der Hofanlage möglich
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Regelungsbedarf Abstände zu empfindlichen Nutzungen –Wohnen –Erholung –Fremdenverkehr Schutz von gestörten Raumfunktionen –Erholung –Fremdenverkehr
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Regelungslogik des § 35 BauGB Erschließung gesichert –§ 35 (1) 1.: regelmäßige Zulässigkeit: für "bäuerliche" Betriebe nach § 201 (eigene Futtergrundlage) Öffentliche Belange stehen nicht entgegen –§ 35 (1) 2.: Zulässigkeit im Einzelfall öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt
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Regelungsentwicklung Ausgliederung aus § 35 BauGB durch Positivplanung –Bodenabbau (Regionalplanung) –Windenergie (Bauleitplanung) Option: Verzicht auf § 35 BauGB –d.h. Gleichstellung der Tierhaltung mit Gewerbebetrieben
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Lösungsanssätze allgemein: Ordnungsrecht Verhandlung ökonomische Instrumente
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Ordnungsrecht Instrumente Planungsebenen Gegenargumente
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Instrumente Negativplanung –Konkretisierung entgegenstehender/beeinträchtigter Belange Positivplanung –Ausweisung von Gebieten für gewerbliche Tierhaltung
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Planungsebenen übergeordnete Planung (Regionalplanung) Planung der Gemeinde
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übergeordnete Planung (Regionalplanung) Instrumente gem. § 7 ROG –Vorranggebiete –Vorsorgegebiete –Eignungsgebiete Zulässigkeit einer Regelung durch Raumordnung (Rechtfertigung gem. Art. 28 (2) GG) –Beeinträchtigung überörtlicher Raumfunktionen –wegen regionaler Engpasssituation
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Planung der Gemeinde Sondergebiete für gewerbliche Tierhaltung entgegenstehende Nutzungen –Flächen für die Landwirtschaft –Pufferflächen für Immissionsschutz –Wohngebiete, Gewerbegebiete
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Gegenargumente Gebietsfremde kommen Seuchenrisiko nur wenige Flächen in unmittelbarer Nähe vorhandener landwirtschaftlicher Betriebe
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Verhandlung Moratorium einzelbetriebliche Bestandsobergrenzen
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ökonomische Instrumente Lizenzmodell (Deckelung regionaler Bestandsdichten und Handelbarkeit von Rechten zur Tierhaltung)
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niedersächsische Beispiele (1) Damme –Gutachter-Entwurf-F-Plan mit Sondergebiet für gewerbliche Tierhaltung, Gebieten für die Landwirtschaft und übersetzten Wohn- und Gewerbegebieten –Moratorium Wangerland –Versuch vertraglicher Vereinbarungen mit Landwirten; Erfolg ca. 50 Prozent –Zonierungskonzept mit Emissionsobergrenzen im Bezug zur GIRL 52. als F-Plan-Änderung mit 3 Zonen Staubdichte
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niedersächsische Beispiele (2) Friesoythe –F-Plan mit informeller Entwicklungsplanung, Berücksichtigung einzelbetrieblicher Entwicklungswünsche –12 B-Pläne für Ortsteil Gehlenberg mit Gebieten für Landwirtschaft Garrel –F-Plan-E mit übersetzten Wohngebieten –Einzelgespräche mit Landwirten zur Berücksichtigung durch Sondergebiete für einzelne Betriebe
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niedersächsische Beispiele (3) Meppen –F-Plan-E Sonderbauflächen für gewerbl. Tierhaltung wg Problemen mit der Darstellung bestehender Betriebe aufgegeben –F-Plan-E mit Eignungsgebieten –B-Plan im Konfliktbereich von neuen Wohngebieten und bestehenden gewerblichen Tierhaltungsanlagen Lathen –Gutachter-Entwurf F-Plan mit Sondergebieten für gewerbliche Tierhaltung
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Fazit (1): Die Planungspraxis der Gemeinden in Niedersachsen, die um eine konfliktarme Regulierung der Standorte für Anlagen der gewerblichen Tierhaltung bemüht sind, zeigt Unsicherheit und Vielfalt. In den meisten Fällen mussten mehrere Anläufe unternommen werden, um ein geeignetes Instrumentarium zu finden. Die Regionalplanung unterstützt die Gemeinden durch Nutzung der Ihnen mit dem LROP gegebenen Möglichkeiten nicht.
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Fazit (2): Mit dem Experimentieren der Gemeinden geht Zeit verloren, in der sich ungewünschte Zustände verfestigen können. Die Experimente sind Zeichen einer unzureichenden Regulierung der Problematik im Baugesetzbuch und in der Raumordnung. Als einfache und klare Lösung erscheint vor dem Hintergrund der politischen Rhetorik zur Nachhaltigkeit die Streichung des § 35 aus dem Baugesetzbuch. Es erscheint nicht länger akzeptabel, dass ein verbales Ringen um die Reduzierung von Flächenverbrauch und die Schonung des Außenbereichs zelebriert wird, die verwaltungsvereinfachende Maßnahme der Streichung einer unzeitgemäßen Vorschrift jedoch nicht in Angriff genommen wird.
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