Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Seminar „Informatik und Recht“ Sebastian Saremba, Boris Zielinski

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Seminar „Informatik und Recht“ Sebastian Saremba, Boris Zielinski"—  Präsentation transkript:

1 Seminar „Informatik und Recht“ Sebastian Saremba, Boris Zielinski
Vertragsrecht: Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag - Rechte und Pflichten, Gewährleistung und Haftung - Seminar „Informatik und Recht“ Sebastian Saremba, Boris Zielinski

2 Gliederung Allgemeine Grundlagen zum Vertragsrecht Kaufvertrag
Definition Bestandteile und Zustandekommen Kaufvertrag Inhalt Rechte und Pflichte Leistungsstörungen

3 Gliederung Mietvertrag Werkvertrag Inhalt Rechte und Pflichte
Leistungsstörungen Werkvertrag

4 Def. Vertrag: Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen. Durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie) wird sichergestellt, dass jeder Mensch das Recht hat, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten.

5 Def. Willenserklärung:
Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf einem vom Gesetz anerkannten Rechtserfolg gerichtet ist.

6 Bestandteile einer Willenserklärung: Objektiver Tatbestand:
Erklärungshandeln Subjektiver Tatbestand: Handlungswille Erklärungswille Geschäftswille

7

8 Zugang einer Willenserklärung:
Empfangsbedürftige Willenserklärung wird erst mit Zugang wirksam Nicht empfangsbedürftige Willenerklärung Wirksamkeit schon bei Abgabe -> bedarf keines Zugangs

9 Invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes)
Regelmäßig der Fall bei Zeitungsanzeigen, Schaufensterauslagen, Reklameschilder, etc. Allerdings nicht bei Angeboten von Online-Auktionshäusern (BGH Urt. v VIII ZR 13/01) Jedoch bei Warenangebote in Online-Shops (LG Essen (Urt. v O 416/02), (Urt. vom O 419/07))

10 Inhaltliche Deckung von Angebot und Annahme
Fehlt Deckungsgleichheit, liegt grundsätzlich kein wirksamer Vertragschluss vor Nach 150 Abs. II BGB kann nicht deckungsgleiche Annahmeerklärung jedoch als neues Angebot betrachtet werden

11 Kaufvertrag Gegenseitiger Vertrag
Verpflichtet Verkäufer zur Veräußerung eines Vermögensgegenstandes und den Käufer zur Zahlung einer Geldsumme Besteht aus einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft (Kauf) und einem sachenrechtlichen Übereignungsgeschäft nach §§ 929 ff. BGB

12 Kaufgegenstände können Sachen und Rechte sein
Sachen sind sowohl Mobilien, als auch Grundstücke und aus § 90a dementsprechend auch Tiere Rechte sind z.B. Forderungen, Grundpfandrechte (Hypothek), Immaterialgüter (Patente, Gebrauchsmuster, Marken) Sonstige verkehrsfähige Güter die weder unter dem Sachen- noch unter dem Rechtebegriff subsumiert werden können (z.B. Elektrizität, Standardsoftware)

13 Form Kaufvertrag kann formlos, also auch mündlich geschlossen werden
In besonderen Fällen verlangt das Gesetz eine bestimmte Form (z. B. § 311 b Abs. 1 BGB Grundstückkaufvertrag)

14 Pflichten der Parteien
Hauptleistungspflichten des Verkäufers Pflicht zur Eigentumsverschaffung Pflicht zur Übergabe Pflicht zur mangelfreien Verschaffung

15 Pflichten der Parteien
Hauptleistungspflichten des Käufers Pflicht zur Kaufpreiszahlung Pflicht zur Abnahme

16 Leistungsstörungen Verletzung der Pflichten des Verkäufers aus § 433 I 1 BGB (Verzug / Unmöglichkeit) Folge: Einklagbarer Erfüllungsanspruch des Käufers Schadenersatzanspruch des Käufers Rücktrittsrecht des Käufers

17 Leistungsstörungen Verletzung der Pflichten des Verkäufers aus § 433 I 2 (Mangel) Folge: Nacherfüllungspflicht des Verkäufers Rücktrittsrecht des Käufers Minderungsanspruch des Käufers Schadenersatzanspruch des Käufers Aufwendungsersatzanspruch des Käufers

18 Leistungsstörungen Verletzung der Pflichten des Käufers aus § 433 II BGB (Nichtzahlung des Kaufpreises) Folgen: Einklagbarer Erfüllungsanspruch des Verkäufers Einrede Schadenersatzanspruch des Verkäufers Rücktrittsrecht des Verkäufers

19 Mietvertrag Wesensmerkmale des Mietvertrags
Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter Leistungsstörungen Beendigung des Mietverhältnisses Leasing

20 Wesensmerkmale Vertrag über entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Sachen Vermieter ist verpflichtet dem Vermieter den Gebrauch der vermieteten Sache zu gewähren Mieter ist verpflichtet den vereinbarten Mietzins zu entrichten

21 Wesensmerkmale (Vertrag)
Grundsätzlich formfrei Wegen Rechtsklarheit meist in Schriftform Vertragsfreiheit (außer bei Wohnräumen)

22 Rechte und Pflichten des Vermieters des Mieters
Hauptpflicht: Gebrauchsüberlassung Vermietete Sache muss über gesamten Mietzeitraum in ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden Hauptpflicht: Mietzahlung nur vertragsgemäßer Gebrauch der Sache Obhuts-, Sorgfalts-, Anzeigepflicht Untermietsverbot

23 Leistungsstörungen Vermieter haftet bei Sachmangel
wenn Mietsache fehlerhaft wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen Folgen der Sachmängelhaftung Minderung der Miete (bis 100%) Schadenersatz Fristlose Kündigung möglich

24 Leistungsstörungen Mieter haftet bei Zahlungsverzug
nach 2 Monatsmieten fristlose Kündigung möglich Vertragswidrigem Gebrauch Vermieter kann auf Schadenersatz klagen Fristlose Kündigung möglich

25 Beendigung des Mietverhältnisses
Nach Ablauf der Mietzeit Rückgabe der Mietsache fristgerecht Ordentlich - nach Ablauf der Kündigungsfrist Außerordentlich - bei Leistungsstörungen fristlos

26 Leasing Sonderform der Miete Mietrecht anwendbar
Haftung geht auf Leasingnehmer über Gewährleistung bei Hersteller/Lieferant

27 Leasing Finanzierungs-Leasing Operation-Leasing
längere Laufzeit (3-7 Jahre) Durch Mietzahlung wird Kaufpreis + zusätzlicher Aufwand gezahlt kurze Laufzeit Minimierung des Investitionsrisikos

28 Werkvertrag Wesensmerkmale Rechte und Pflichten Leistungsstörungen

29 Wesensmerkmale Vertrag über Herstellung eines Werkes und entsprechende Vergütung Werk ist Bestellerwünschen angepasst Herstellung muss Erfolg haben, bloße Tätigkeit wird nicht vergütet

30 Rechte und Pflichten des Unternehmers des Bestellers
Hauptpflicht: Herstellung des Werkes zum vereinbarten Zeitpunkt muss nicht persönlich erbracht werden Nebenpflicht Schadabwehr vom Vertragspartner Hauptpflicht: Vergütung Abnahmepflicht ! Abschlagszahlungen auf abgeschlossene Teile Kann bis zur Vollendung jederzeit kündigen

31 Leistungsstörungen Leistungsverzug durch Unternehmer
Fertigstellung des Werks zum vereinbarten Termin verpflichtend Besteller kann auf Fertigstellung klagen Besteller hat Anspruch auf Schadenersatz Besteller kann vom Vertrag zurücktreten

32 Leistungsstörungen Mängelhaftung des Unternehmers
Werk muss Sachmangelfrei sein Besteller kann vom Vertrag zurücktreten Minderung verlangen Nacherfüllung verlangen Aufwandsersatz für Selbstvornahme verlangen Schadenersatz verlangen

33 Leistungsstörungen Abnahme entscheidender Zeitpunkt
Fälligkeit der Vergütung Beginn der Verjährungsfrist (2 Jahre) für Mängelansprüche Gefahrenübergang von Unternehmer auf Besteller Bei Abnahme Bei Annahmeverzug Bei Versendung

34 Quellen Bürgerliches Gesetzbuch, Dtv, 63. Auflage 2009
H. Brox / W. D. Walker, Besonderes Schuldrecht, C.H. Beck, 31. Auflage 2006 Dietmar.O.Reich, Einführung in das Bürgerliche Recht, Gabler, 4. Auflage 2007 Eugen Klunzinger, Einführung in das Bürgerliche Recht, Vahlen, 13.Auflage 2007


Herunterladen ppt "Seminar „Informatik und Recht“ Sebastian Saremba, Boris Zielinski"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen