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Konvergenz in Bibliothekssystemen: Zur Zukunft der Informationsinfrastruktur in NRW Manfred Thaller: Universität zu Köln Münster, 23.3.2011.

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Präsentation zum Thema: "Konvergenz in Bibliothekssystemen: Zur Zukunft der Informationsinfrastruktur in NRW Manfred Thaller: Universität zu Köln Münster, 23.3.2011."—  Präsentation transkript:

1 Konvergenz in Bibliothekssystemen: Zur Zukunft der Informationsinfrastruktur in NRW Manfred Thaller: Universität zu Köln Münster,

2 Hintergrund Studie ePlattform NRW finanziert durch MIWF. Wie sieht – unter Berücksichtigung der absehbaren technologischen Entwicklung – eine optimale Informationsinfrastruktur der Hochschulen in NRW im Jahre 2025 aus? Welche Schritte führen dorthin? dbv Sektion 4, Münster,

3 I. Abstrakter Kontext: Einige technologische Annahmen

4 Haupttrend I bis 2025: Konvergenz
Konvergenz zwischen Plattformen und / oder Konvergenz zwischen Inhalten. Aber: Iteration 3 der „ubiquitären Verfügbarkeit von Information(stechnologie)“ keine grundsätzliche Neuentwicklung. ( Iteration 1: „PC Revolution“, Iteration 2: WWW. ) dbv Sektion 4, Münster,

5 Haupttrend II bis 2025: Verfügbarkeit
„Rechenleistung“ wird zunehmend unabhängig von ihrer Verwendung bereitgestellt. Aber: Cloud Technology nicht „anonymous cloud“. Was nicht hochverfügbar ist, ist nicht verfügbar. dbv Sektion 4, Münster,

6 Haupttrend III bis 2025: Medium
Digitale Bereitstellung von Information wird Standard. De Gruyter macht mehr als hochwertige Titel aus über 260 Jahren Verlagsgeschichte verfügbar. Die Titel sind sowohl elektronisch (nur für Bibliotheken und Institutionen) als auch als Hardcover Reprint erhältlich. Falls eine Retrodigitalisierung notwendig ist, ist der gewünschte Titel in maximal 10 Wochen lieferbar. dbv Sektion 4, Münster,

7 Haupttrend IV bis 2025: Zugriff
Semantic Web ist wichtig … Aber: Nur wenn und soweit es gelingt semantische Kategorien vermehrt algorithmisch zu extrahieren und zu verarbeiten. dbv Sektion 4, Münster,

8 Haupttrend V bis 2025: Struktur
Stärkere Frontoffice / Backoffice Trennung Anders ausgedrückt: Allen Informationseinrichtungen ist gemeinsam, dass sie aus einer technischen Komponente bestehen, deren Verortung irrelevant ist und einer sozialen (den Benutzerkontakten) die an der jeweiligen Einrichtung angesiedelt werden muss. Zwischen den technischen Komponenten sind vielfältige Synergien möglich. dbv Sektion 4, Münster,

9 II. Integration der Informationseinrichtungen innerhalb der Hochschulen

10 Bibliothek Medien eLearning Verwaltung Rechen- zentrum

11 Bibliothek Medien eLearning Verwaltung Rechen- zentrum

12 Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Soc X Soc X Fach IT Fach IT Fach IT
Bibliothek Medien eLearning Verwaltung Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Soc X Soc X Fach IT Fach IT Fach IT Fach IT Fach IT

13 Basis IT: Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Soc X Soc X Fach IT
Bibliothek Medien eLearning Verwaltung Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Soc X Soc X Fach IT Fach IT Fach IT Fach IT Fach IT Basis IT:

14 Hochschulportal: Basis IT: Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Soc X
Bibliothek Medien eLearning Verwaltung Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Soc X Soc X Fach IT Fach IT Fach IT Fach IT Fach IT Basis IT:

15 Hochschulportal: Basis IT: Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Fach IT
Bibliothek / Medien Campus Management 2.0 Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Fach IT Fach IT Fach IT Basis IT:

16 Einheitlicher Informationszugang
Hochschulsicht Einheitlicher Informationszugang Informations- bereitstellung Medien- produktion Verwaltung Wissenschaft-liches Rechnen IT Infrastruktur dbv Sektion 4, Münster,

17 III. Voraussetzungen: Innerhalb der Hochschulen

18 Voraussetzungen für den Erfolg:
Es existiert direkt in der Hochschulleitung eine für die Informationstechnik an der Hochschule insgesamt verantwortliche Person / ein Gremium dieser Art. Diese Person / dieses Gremium hat Haushaltshoheit insofern, als zumindest Anschaffungen ab einer bestimmten Höhe nicht ohne zentralen Genehmigungsprozess ablaufen dürfen. Es herrscht Anzeigepflicht für alle einschlägigen Vorhaben. dbv Sektion 4, Münster,

19 Voraussetzungen für den Erfolg:
Person bzw. Gremium sind so ausgestattet, dass sie zu strategischer Planung zeitlich / kapazitativ in der Lage sind. dbv Sektion 4, Münster,

20 IV. Integration der Informationseinrichtungen zwischen den Hochschulen

21 Hochschulportal: Basis IT: Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Fach IT
Bibliothek / Medien Campus Management 2.0 Rechen-zentrum SocLib Soc X Soc X Fach IT Fach IT Fach IT Basis IT:

22 Regions-IT: S S S S S S S S S T T T T T T T T T Hochschulportal A:
Hochschulportal B: Hochschulportal C: B / M CM RZ B / M CM RZ B / M CM RZ S S S S S S S S S T T T T T T T T T Basis IT Basis IT Basis IT Regions-IT:

23 Regions-IT: NRW HS IT: S S S S S S S S S T T T T T T T T T
Hochschulportal A: Hochschulportal B: Hochschulportal C: B / M CM RZ B / M CM RZ B / M CM RZ S S S S S S S S S T T T T T T T T T Basis IT Basis IT Basis IT Regions-IT: NRW HS IT:

24 Regions-IT: Sektor-Bib: NRW HS IT: NRW HS Bib: Social Library
Hochschulportal A: Hochschulportal B: Hochschulportal C: Bibliothek / Medien Bibliothek / Medien Bibliothek / Medien Social Library Social Library Social Library Ca Co Add Ca Co Add Ca Co Add Basis IT Basis IT Basis IT Regions-IT: Sektor-Bib: NRW HS IT: NRW HS Bib:

25 Wissensportal NRW: Regions-IT: Sektor-Bib: NRW HS IT: NRW HS Bib:
Hochschulportal A: Hochschulportal B: Hochschulportal C: Bibliothek / Medien Bibliothek / Medien Bibliothek / Medien Social Library Social Library Social Library Add Co Add Add Basis IT Basis IT Basis IT Regions-IT: Sektor-Bib: Co NRW HS IT: NRW HS Bib: Ca

26 Landesweit einheitlicher Informationszugang
Landessicht Landesweit einheitlicher Informationszugang Hochschul- angebot I Hochschul- angebot II Hochschul- angebot III Infrastruktur- Verbund A Infrastruktur- Verbund B Infrastruktur- Verbund B Landesweite Informations Infrastruktur

27 V. Voraussetzungen: Außerhalb der Hochschulen

28 Hochschulen laut HFG § 2 Abs. 1: Die Hochschulen nach § 1 Abs. 2 sind vom Land getragene, rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. § 2 Abs. 2: Soweit dieses Gesetz nichts anderes zulässt, erledigen sie ihre Aufgaben in Forschung, Entwicklung und Kunst, Lehre und Studium in öffentlich-rechtlicher Weise. dbv Sektion 4, Münster,

29 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
KommGemG § 4 Abs 1: Gemeinden und Gemeindeverbände können sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, um Aufgaben, zu deren Wahrnehmung sie berechtigt oder verpflichtet sind, gemeinsam zu erfüllen … KommGemG § 4 Abs 2: Neben einer der in Absatz 1 genannten Körperschaften können auch der Bund, die Länder der Bundesrepublik und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Mitglieder eines Zweckverbandes sein,… dbv Sektion 4, Münster,

30 Kontext: SURF Beispiel eines „akademischen Zweckverbandes“: dbv Sektion 4, Münster,

31 VII. Anzustrebendes: Konkret / Empfehlungen

32 NRW Informationslandschaft
Integration aller Ebenen der Ausbildung in der Informationsversorgung. Pflichtschulen Weiterführende Schulen Hochschulen Lifelong Learning Landesweites Informationsangebot mit lebenszyklisch variierter Zugriffsberechtigung auf der Basis einer „NRW-Id“. dbv Sektion 4, Münster,

33 NRW Landesbibliotheksstruktur
Landeseinheitlicher hochverfügbarer Katalog. Lokalsysteme ersetzt durch Sichten auf zentrales System. Prinzip: Keine lokale Katalogisierung. dbv Sektion 4, Münster,

34 NRW in der Bibliothekstruktur der BRD
Reform der Metadatenhaltung dringend erforderlich. Umkehrung der Beweispflicht: Was brauchen wir wirklich. (RDA) Rascher Beginn eines Benutzungsmonitoring. NRW sollte initiativ sein.

35 NRW eLearning Bereitstellung von digitalen Ressourcen im Rahmen der Bereitstellung der „technischen Komponenten“ der Informationsversorgung. Keine speziellen eLearning Zentren … sondern Integration in die „sozialen Komponenten“ der Informationsversorgung. dbv Sektion 4, Münster,

36 NRW Open Access Bereitstellung von Infrastrukturen innerhalb des Schichtenmodells. Anreize für Open Access innerhalb der entstehenden Forschungsdatenbanken? Achtung! (Holtzbrinck) dbv Sektion 4, Münster,

37 NRW Drucke Langfristige Vorbereitung auf den „non Print ist Standard“ Zustand. Dublettenbereinigung des Verbundkataloges. „3 Exemplare landesweit zwischen 1815 und 20xx“? dbv Sektion 4, Münster,

38 VII. Drei Thesen und ein Corollar

39 These 1 Die Idee, dass jede Hochschule eine vollständige Ausstattung mit allen Arten von Informationseinrichtungen braucht, ist obsolet. Wir müssen zu einer geschichteten Informationslandschaft kommen, bei der Aufgaben zwischen der Infrastruktur der einzelnen Hochschule, Landesinfrastruktur, „Standort-“ (oder Fach-) infrastrukturen und einer landesweiten Infrastruktur verteilt werden. dbv Sektion 4, Münster,

40 These 2 Wettbewerb zwischen den Hochschulen findet auf der Basis einer politisch vorgegebenen Infrastruktur durch die Exzellenz bei deren Nutzung statt, nicht bei ihrer Einrichtung. dbv Sektion 4, Münster,

41 These 3 Um mit Google und Co. zu konkurrieren, muss man von einem einheitlichen Angebot ausgehen, hinter dessen „überwältigender Fülle“ die Unterschiede der einzelnen, kleinen, Einrichtungen zunächst zurücktreten. dbv Sektion 4, Münster,

42 Corollar Im Vordergrund steht das Gesamtangebot der Wissenslandschaft – instrumentalisiert durch die einzelnen Einrichtungen. Nicht die einzelnen Einrichtungen deren Angebot erst sekundär zu einem Portal zusammengeklebt wird. * dbv Sektion 4, Münster,

43 VIII. Antwort auf ihre erste Frage

44 Frage: Wieso reden Sie dauernd von NRW
Frage: Wieso reden Sie dauernd von NRW? Das würde über Bundesländergrenzen hinweg doch sehr viel mehr Sinn machen? Kurze Antwort: Ja. Längere Antwort: Ja, schon. Die Zeit drängt aber - und das alles ist viel zu wichtig um auf den deutschen Föderalismus zu warten. dbv Sektion 4, Münster,

45 Herzlichen Dank! manfred.thaller@uni-koeln.de


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