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Aktueller Sachstand Reform der Sachaufklärung April 2012

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Präsentation zum Thema: "Aktueller Sachstand Reform der Sachaufklärung April 2012"—  Präsentation transkript:

1 Aktueller Sachstand Reform der Sachaufklärung April 2012
LVV Saarbrücken AK Sachaufklärung DGVB Martin Graetz (Sprecher AK), Frank Neuhaus, Michael Stegmeier, Arnold Schwab und Daniela Merke Daniela Merke

2 Fortgeschrittene elektronische Signatur
Zentrales Vollstreckungsgericht zur Hinterlegung und Bundesportal GV liefert erstellte PDF des Vvz und evt. Anlagen als nur 1 Datei an... Gläubiger(vertreter) wenn Abschrift des Vvz als Datei beantragt; nur mit qualifizierte, elektronische Signatur über EGVP Einsicht über Funktionen des Portals Fortgeschrittene elektronische Signatur Quittung Zentrales Vollstreckungsgericht zur Hinterlegung -Länder- Dialog (ohne weitere Überprüfung Bundesportal Hagen oder Düsseldorf Daniela Merke

3 Informationsportal für Gerichtsvollzieher über das Bundesportal
seit Februar 2012 freigeschaltet auf Vollstreckungsportal dann Informationsportal Bereitstellung von aktuellen Informationen zur Reform der Sachaufklärung für Einlieferer (GVZ, Vollstreckungsbehörden) Verlinkung zu EGVP Empfehlung für die Hard-und Softwareausstattung für GVZ Daniela Merke

4 Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners § 755 ZPO
ZV-Auftrag des Gläubigers und konkreter Ermittlungs- Auftrag erforderlich Aufenthalt oder Wohnsitz des Schuldners ist unbekannt Übergabe vollstreckbare Ausfertigung des Schuldtitels Daniela Merke Daniela Merke

5 Anfrage beim örtlichen Melderegister § 755 I ZPO nach den aktuellen
Anschriften sowie Angaben zur Haupt-und Nebenwohnung des Schuldners Anschrift kann nicht ermittelt werden Anschrift kann ermittelt werden Abfrage beim Ausländerzentralregister Bearbeitung des Auftrages oder Abgabe von Amts wegen an den nunmehr zuständigen Gerichtsvollzieher 1. Anfrage bei dem Ausländerzentralregister (Bundesverwaltungsamt) zur aktenführenden Ausländerbehörde sowie zum Zuzug oder Fortzug des Schuldners 2. Anfrage bei der aktenführenden Ausländerbehörde zum Aufenthaltsort des Schuldners Daniela Merke

6 Anschrift kann nicht ermittelt werden Anschrift kann ermittelt werden
§ 755 II Nr.2 ZPO Forderung unter 500 EUR Forderung über 500 EUR Bearbeitung des Auftrages oder Abgabe von Amts wegen an den nunmehr zuständigen GV Mitteilung an Gläubiger unter Rückgabe der Vollstreckungs- unterlagen Anfrage bei den Trägern der gesetzl. Rentenversicherung Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt der Halterdaten Daniela Merke Daniela Merke

7 Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers gem. § 802 l ZPO
Antrag des Gläubigers gem. § 753 Abs.2 Satz 1 ZPO, § 802a Abs.2Nr.3 ZPO liegt vor. Die zu vollstreckenden Ansprüche müssen mindestens 500,00 EUR betragen. Kosten der ZwV und Nebenforderungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungs- auftrages sind. und und Der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist. Eine Vollstreckung in die in dem Vermögensverzeichnis aufgeführten Gegenstände voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung führt. oder Daniela Merke

8 nach derzeitigem Stand in elektronischer Form
Datenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern nach derzeitigem Stand in elektronischer Form nur über einen speziellen USB-Stick möglich Datenabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeug-und Halterdaten Anfragen nach Registrierung mittels Kennung und Passwort über ein Web-Portal. Datenabfrage bei Trägern der gesetzl. Rentenvers. Name o. Firma, sowie Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber (Rechtslage noch unklar) Daniela Merke

9 Abfragen bei den Meldebehörden
keine zentrale Beauskunftung aufgrund der Vielzahl der beteiligten Stellen und einiger nicht an das Zentrale Melderegister angeschlossener Kommunen. Einzellösung der GV mit den Meldebehörden-eventuell Dienstbehörde Große Anfrage für § 882 c ZPO Abfrage von Amts wegen bei Meldebehörde, Ausländer- zentralregister und Handelsregister für notwendige Daten Notwendige Daten = unter anderem Geburtsdatum und Geburtsort Daniela Merke

10 Aktueller Stand der Abfrage beim Ausländerzentralregister
gem. aktuellem Urteil des EuGH i.V.m. Urteil des OVG NRW ist eine Beauskunftung von Unionsbürgern für unsere Zwecke nicht mehr zulässig mit Einführung der standardisierten elektronischen Daten-übermittlung zwischen den Ausländerbehörden und den Meldebörden i.d.R. von beiden Behörden identische Auskünfte Vordruck, der von den GV Softwaresystemen automatisch mit notwendigen Daten befüllt und per Fax o. Brief übermittelt wird Papierrückmeldung erfolgt an GV-Verteilerstelle Daniela Merke

11 Daniela Merke

12 Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern
Wie erfolgt die Abfrage: über hauseigenes Onlineportal – BOP - Registrierung: zunächst beim Onlineportal anmelden Erhalt einer Registrierungsnummer Kauf des USB-Sticks im Elster-Onlineportal mit Stick und Registrierungsnummer Anmeldung beim Zivit für das BOP beim Zivit wird Zertifikat auf den Stick gespielt mit Stick und dazugehörigem Kennwort =Kontoabruf Daniela Merke Daniela Merke

13 Die Daten sind tagesaktuell.
Aktualität der Daten Die Daten sind tagesaktuell. In welcher Zeit erfolgt die Beantwortung im Idealfall nach einer halben Stunde im schlechtesten Fall nach 2-3 Tagen Auskunft wird als unveränderbare PDF im BOP-Postfach liegen Die Bearbeitungszeit hängt von der Schnelligkeit der Banken bei der Beantwortung und den Geschäftszeiten der beteiligten Stellen ab. Daniela Merke

14 Welche Daten müssen vom GV geliefert werden
bei natürlichen Personen zwingend Name, Vorname und Geburtsdatum bei juristischen Personen – so wie im Handelsregister eingetragen - ideal Welche Daten erhält der GV Mitteilung von Konten und Depots davon die Stammdaten Name der Bank, Kontonummer, Errichtung und Löschung des Kontos oder Depots Ergebnisse im BOP-Postfach werden nach 6 Monaten vom BZSt gelöscht Daniela Merke

15 Aktueller Stand bezüglich Abfrage bei den Trägern der
gesetzlichen Rentenversicherungen Abfrage gem. § 755 ZPO zunächst, aus rechtlichen Gründen, keine vollautomatisierte Auskunft elektronische Abfrage-über EGVP- mit manueller Zwischenbearbeitung Abfrage gem. § 802 l ZPO wäre technisch realisierbar, aber zunächst nicht möglich, da gesetzliche Grundlage fehlt gem. § 28p SGB IV ist eine automatisierte Abfrage durch die GV nicht zulässig, da im § 148 Abs. 3 SGB VI, wo alle berechtigten Stellen (z.B. Hauptzollämter) benannt sind, die GV´s im Zuge der Anpassung nicht aufgeführt sind. Daniela Merke

16 GV sendet eine elektronische Nachricht mit den erforderlichen Angaben
EGVP-Postfach DRV Mitarbeiter DRV-erteilt Freigabe z.B. 1h Suche durchführen Daniela Merke

17 Die durch den DRV-Mitarbeiter freigegebene Anfrage geht zur Suche...
Suchdurchlauf ergibt keinen oder mehrere Treffer Treffer Anfrage an Clearingstelle um einen Datensatz zu identifizieren Anfrage wird zum Prüffall Clearingstelle sendet den Prüffall zum zuständigen Träger Kein Treffer, oder zu viele Treffer erzielt  keine eindeutige Identifikation möglich  weitere Informationen erforderlich Treffer Daniela Merke

18 alle Anfragen werden protokolliert
Daten des anfragenden GV´s, DR II Nummer, Dienstbehörde Zeitpunkt der Anfrage, Inhalt der Anfrage, Ergebnis der Anfrage automatisierte Rückantwort/Quittierung der Anfrage mit Ticketnummer(Anfragenummer) an den GV Übermittlung der persönlichen GV-Daten auch für die Rechnungslegung erforderlich Mit Protokollierung der Anfrage wird ein Link an Gerichtsvollzieher versendet, der auf Webanwendung verweist, über die alle Bearbeitungsschritte nachvollziehbar sind (ähnlich Paketverfolgung DHL, Hermes....) Daniela Merke

19 Aktualisierung erfolgt mindestens einmal im Jahr
Aktualität der Daten Aktualisierung erfolgt mindestens einmal im Jahr weiterhin werden die Datenbestände durch regelmäßige Benachrichtigungen und Änderungen über das Melderegister aktualisiert einige Behörden und Arbeitgeber (z.B. Baubranche, Reinigungs- firmen, Schausteller und Gastronomie)sind aus Gründen der Bekämpfung von Schwarzarbeit zu Sofortmeldungen verpflichtet insgesamt ist der Bestand sehr aktuell Kostenerhebung bis Pilotierungsphase im Echtbetrieb während dieser Phase – keine Gebühren Papieranfragen lösen Gebühren in Höhe von 10,20 EUR je Anfrage aus Daniela Merke

20 Aktueller Stand bezüglich Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt
Abfrage gem. § 755 ZPO muss in schriftlicher Form erfolgen, da nur geringe Fallzahlen erwartet werden Kosten/Aufwand zu hoch Abfrage gem. § 802 l ZPO kann online erfolgen über Webservice Anbindung des KBA über zentrale Kopfstelle Anfrage über Web-Formular im Wege des KBA-Browserdialogs Daniela Merke

21 Kopfstelle IT.NRW,Eingangsschnittstelle,SAFE
Anfrage wird elektronisch gestellt GV GV GV Kopfstelle IT.NRW,Eingangsschnittstelle,SAFE Authentifizierung/Fehlermanagement Anfragedaten an das KBA senden Antwortdaten des KBA annehmen Authentifizierung/Fehlermanagement Kraftfahrzeug-Bundesamt Daniela Merke

22 GV liefert die erforderlichen Daten
anhand der Personendaten wird ein Halter gesucht Suche nicht eindeutig Suche eindeutig Liste der gefundenen Halter zur weiteren Eingrenzung an GV gesendet(Personenliste) Fahrzeugsuche (alle registrierten) Suche ergibt genau 1 Fahrzeug Auskunft aller Daten der Fahrzeugakte Suche ergibt mehrere Fahrzeuge Liste aller Fahrzeuge zur Eingrenzung (Fahrzeugliste) Daniela Merke

23 Registrierung § 802 l ZPO über Antragsformular „Antrag zur Teilnahme am Datenabrufverfahren für Gerichtsvollzieher“ Nach erfolgreicher Registrierung Zuteilung eines Passwortes und eigener Kennung (Änderung aller 42 Tage erforderlich) Mit Passwort und Kennung erfolgt Authentifizierung bei der anfragenden Stelle § 755 ZPO Bei schriftlicher Anfrage erfolgt die Authentifizierung über Überprüfung, ob der abfragende GV durch das für ihn zuständige OLG registriert wurde Daniela Merke

24 Daniela Merke

25 Dauer der Bearbeitung und Kosten
§755 ZPO Da manuelles Verfahren 1-3 Tage zzgl. Postweg Aktuell eine Gebühr in Höhe von 10,20 EUR (Halbierung auf 5,10 EUR geplant) GV erhält mit der Antwort einen Gebührenbescheid mit Überweisungsaufforderung Gebühr wird auch für Negativauskünfte erhoben § 802 l ZPO Nach wenigen Sekunden ist Rückmeldung generiert und Ergebnis für GV abrufbar Zunächst keine Gebühr, da Entwicklung ein extra dafür Kosteneinziehungsverfahren zu aufwendig sei Daniela Merke

26 Allgemeines Suchparameter
Nachname und Geburtsdatum zwingend erforderlich Schutzbedarf Daten zweckbestimmt Nutzung daher nur für dieses eine Verfahren Auskunftssperre z.B. bei Personen des öffentlichen Lebens – Daten dürfen nicht mitgeteilt werden Mitteilung an GV, welche Institution Sperrung der Daten angeordnet hat – GV muss sich an diese Stelle mit der Bitte um Auskunft wenden Protokollierung Anfragen werden protokolliert und 6 Monate aufbewahrt Betrifft auch die Antwort vom KBA an GV Grund: Datenschutz Nicht benötigte Daten müssen beim GV gelöscht werden Daniela Merke

27 Praktische Umsetzung Ergebnismitteilung an alle Länder
Umsetzung der technischen Arbeiten durch NRW mit Anbindung an das KBA Nach Anbindung der Softwareanbieter an die Zentrale Kopfstelle Beginn der Testphase Daniela Merke


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