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18 Wahlberechtigt sind: 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern wohnen bzw. ihren Hauptwohnsitz.

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Präsentation zum Thema: "18 Wahlberechtigt sind: 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern wohnen bzw. ihren Hauptwohnsitz."—  Präsentation transkript:

1 18 Wahlberechtigt sind: 1. das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern wohnen bzw. ihren Hauptwohnsitz hier haben alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

2 Ein Wahlberechtigter kann sein Wahlrecht nur dann ausüben,
wenn er in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Das dies der Fall ist, erkennt man am Erhalt einer Wahlbenachrichtigung. Diejenigen, die aufgrund von Abwesenheit am Wahltag selbst, per Briefwahl wählen wollen, können mit der Wahlbenachrichtigung die Wahlunterlagen anfordern.

3 Die Stimme wird in der Gemeinde abgeben, in der man wohnt
Die Stimme wird in der Gemeinde abgeben, in der man wohnt. Wer beispielsweise in Bergen auf Rügen wohnt, gibt seine Stimme in Bergen ab. Die Stimme zählt dann für den Wahlkreis 33. Insgesamt ist Mecklenburg-Vorpommern für die Landtagswahl in 36 solcher Wahlkreise aufgeteilt. Jeder Wahlkreis untergliedert sich dabei noch in Wahlbezirke. Wahlkreis 33

4 Für die Landtagswahlen 2006 waren einige Änderungen im Zuschnitt der Wahlkreise notwendig. Ohne diese Änderungen wäre es u.a. möglich gewesen, dass im Landkreis Bad Doberan die Wahl wegen verfassungswidriger Wahlkreiseinteilung angefochten worden wäre. Bisherige Einteilung der Wahlkreise Neueinteilung 2006

5 Landesliste der Parteien
Bei der Landtagswahl werden die 71 Abgeordneten des Landtags mit Sitz in Schwerin gewählt. Sie werden derzeit für die Dauer von vier Jahren gewählt. 36 Abgeordnete werden durch direkte Wahl in den Wahlkreisen, die übrigen durch Verhältniswahl aus den Landeslisten der politischen Parteien gewählt. Direkt gewählt Landesliste der Parteien Erststimme Zweitstimme

6 Daher hat jeder Wähler wie bei der Bundestagswahl auch zwei Stimmen
Daher hat jeder Wähler wie bei der Bundestagswahl auch zwei Stimmen. Mit seiner Erststimme wählt er seine(n) Direktkandidatin oder Direktkandidaten. Hier auf dem Stimmzettel links. (Hervorhebung nicht auf dem Original)

7 Mit der Zweitstimme auf dem Stimmzettel rechts wird die Landesliste einer Partei gewählt.
 Zweitstimmen von Wählern, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der als Einzelbewerber oder von einer Partei vorgeschlagen ist, für die keine Landesliste zugelassen ist, werden bei der Auszählung später nicht berücksichtigt.

8 Die Programme der Parteien zur Landtagswahl 2006
Arbeit Bildung Innere Sicherheit Kinder Jugend Familie Umwelt Wirtschaft Verwaltung Bündnis90/Die Grünen CDU FDP PDS SPD █ → Schwerpunktthema bzw. umfangreiche Ausarbeitungen zum Thema; █ → im Programm enthalten; █ → nur im geringen Umfang im Programm enthalten █ → nicht im Programm enthalten bzw. nur in anderen Zusammenhängen bearbeitet


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