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Allgemeine Sicherheitsunterweisung

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Präsentation zum Thema: "Allgemeine Sicherheitsunterweisung"—  Präsentation transkript:

1 Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Erstunterweisung

2 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Die Berufsgenossenschaft Unser Unternehmen gehört zur Berufsgenossenschaft: BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Sie sind während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. Heimweg bei der BG versichert. Erstunterweisung

3 Unterweisung der Mitarbeiter
Der Unternehmer unterweist die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung: vor Aufnahme der Beschäftigung dann mindestens einmal jährlich Unterweisung Hintergrundinformationen Grundlage für die Unterweisung: § 12 Arbeitsschutzgesetz § 4 BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ Erstunterweisung

4 Fachkraft für Arbeitssicherheit
Aufgaben unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit bei menschengerechter Gestaltung der Arbeit Hintergrundinformationen Der Unternehmer bestellt gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz schriftlich sog. Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Erstunterweisung

5 Unterstützung des Unternehmers
durch Mitarbeiter Direkter Vorgesetzter Mitarbeiter mit zusätzlichen Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter Mitarbeiter mit zusätzlichen Aufgaben als Ersthelfer Mitarbeiter mit zusätzlichen Aufgaben zur Brandbekämpfung Mitarbeiter Hintergrundinformationen Der Unternehmer wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben auch von Mitarbeitern unterstützt. Für diese Aufgaben sind die Mitarbeiter freigestellt. Didaktische Hinweise Fragen Sie nach den Mitarbeitern, die diese Aufgaben übernommen haben. Erstunterweisung

6 Pflichten des Arbeitgebers
Treffen erforderlicher Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Bereitstellen einer geeigneten Arbeitsorganisation sowie notwendiger Mittel. Erteilen und Überwachen notwendiger Anweisungen an die Beschäftigten. Stilllegen von Einrichtungen, wenn Personen gefährdet sind. Kosten für Schutzmaßnahmen (z. B. PSA) darf der Arbeitgeber nicht an den Beschäftigten weitergeben. Erstunterweisung

7 Pflichten des Arbeitgebers
Bereitstellen geeigneter Mittel, wie Maschinen, Geräte, PSA und schriftliche Anweisungen. Errichten, Betreiben und in Stand Halten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß den elektrotechnischen Regeln. Festgestellte Mängel unverzüglich durch eine Fachkraft beheben lassen. Beschädigte Anlagen oder Betriebsmittel stilllegen oder sperren. Erstunterweisung

8 Pflichten der Beschäftigten
Unterstützen aller Arbeitsschutzmaßnahmen Befolgen der Weisungen des Unternehmers zum Zweck der Unfallverhütung Bestimmungsgemäßes Verwenden von Maschinen, Geräten, Werkzeugen, Arbeitsstoffen, Transportmitteln, sonstigen Arbeitsmitteln und Schutzvorrichtungen Bestimmungsgemäßes Nutzen Persönlicher Schutzausrüstung Offensichtlich unbegründete Weisungen müssen nicht befolgt werden. Sicherheitswidrige Weisungen dürfen nicht befolgt werden. Hintergrundinformationen Nicht nur der Unternehmer hat Pflichten, sondern auch die Beschäftigten. Beispiel unbegründete Weisung: Tragen einer Schutzbrille bei Arbeiten am PC. Beispiel sicherheitswidrige Weisung: Arbeiten mit defekter Elektroleitung. Erstunterweisung

9 Pflichten der Beschäftigten
Was machen Sie, wenn Sie einen sicherheitstechnischen Mangel feststellen? Defekte Schleifscheibe Melden Sie den Mangel unverzüglich dem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Gleiches gilt für Unfälle, Beinaheunfälle, Schäden oder Gefahren. Sie haben die Pflicht, festgestellte Mängel zu beseitigen, soweit es zu Ihren Aufgaben gehört und Sie über die notwendige Befähigung verfügen. Erstunterweisung

10 Vermeiden von Gefährdungen
Vermeiden Sie jegliche Gefährdung für sich und andere Personen. Beachten Sie die Hinweisschilder und Anweisungen des Arbeitgebers. Erstunterweisung

11 Notfalleinrichtungen
Wo sind in Ihrem Arbeitsbereich die Fluchtwege Sammelstellen Erste Hilfe-Einrichtungen Feuerlöscher Notrufnummern Erstunterweisung

12 Flucht- und Rettungsplan
Flucht- und Rettungswegeplan Flucht- und Rettungsplan Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brandl melden 2. In Sicherheit bringen 3. Löschversuch unternehmen Verhalten bei Unfällen 1. Unfall melden 2. Erste Hilfe 3. Weitere Maßnahmen Lageplan Legende: Sammelpunkt Rettungsweg Erste Hilfe Löschdecke Brandmelder Feuerlösch- einrichtung Hydrant Standort Notausgang Hintergrundinformationen Die Pläne dienen als Information für Mitarbeiter und Besucher. Sie zeigen: Fluchtwege Notausgänge Löscheinrichtungen Brandmelder Erste-Hilfe-Einrichtungen Standort des Betrachters (schwarzer Punkt) Didaktische Hinweise Informieren Sie die Schulungsteilnehmer über die Standorte der Pläne in Ihrem Gebäude. Ersetzen Sie das Bild durch eines Ihrer Pläne. Bringen Sie einen aktuellen Plan mit. Hinweis an die Teilnehmer: Diese Pläne gibt es z. B. auch in Kaufhäusern und öffentlichen Gebäuden – werfen Sie einmal einen Blick darauf. Erstunterweisung

13 Sicherheitskennzeichen
Rettungszeichen Gebotszeichen Verbotszeichen Warnzeichen Brandschutzzeichen Erstunterweisung

14 Gefahrstoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole
sehr giftig (T+) Für alle gilt: Stoff kann bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. giftig (T) gesundheitsschädlich (Xn) Hintergrundinformationen Gesundheitsschädlich wurde vor einigen Jahren noch mindergiftig genannt. Daran ist ersichtlich, dass es sich nicht um eine harmlose Eigenschaft handelt. Erstunterweisung

15 Gefahrstoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole ätzend (C)
Stoff kann lebendes Gewebe bei Berührung zerstören. reizend (Xi) Stoff kann bei Kontakt mit Haut oder Schleimhaut eine Entzündung hervorrufen. Erstunterweisung

16 Gefahrstoffe Wozu Gefahrensymbole und Kennzeichnung?
Gefahrensymbole sind Kennzeichnungsbestandteile von Verpackungen, damit mögliche Gefährdungen schnell erkannt werden können. Stoffname Salzsäure 32 % Name, Anschrift, Tel.-Nr. des Inverkehrbringers Fa. XY, ABC-Straße 1, Musterdorf, Tel. 0001/123 Gefahrensymbole Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 – Verursacht Verätzungen R37 – Reizt die Atmungsorgane Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S26 – Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S36/37/39 – Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. S45 – Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Hintergrundinformationen Kennzeichnung nach 67/548/EWG. Größe abhängig von Verpackungsgröße Sofern keine weiteren Informationen über einen Stoff oder eine Zubereitung bekannt sind, ist die wichtigste Information für den sicheren Umgang die Kennzeichnung. Sofern Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge vorhanden sind, sind diese auch zu beachten. Beispiel: Der Sicherheitsratschlag „Dämpfe nicht einatmen“ ist somit strikt zu befolgen. Ein Stoff oder eine Zubereitung dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Hinweis: Für Rohrleitungen oder innerbetriebliche Ab- und Umfüllgebinde gelten vereinfachte Kennzeichnungsgrundsätze. Didaktische Hinweise Als Anschauungsobjekt ein Muster in Umlauf geben. Erstunterweisung

17 Gefahrstoffe Betriebsanweisung Inhalte
Geltungsbereich – Wo und wofür gilt die Betriebsanweisung? Gefahrstoffbezeichnung – Wie heißt der Stoff? Gefahren für Mensch und Umwelt – Welche Gefahren gehen davon aus? Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln – Wie schützt man sich im Normalfall? Verhalten im Gefahrfall – Welche Maßnahmen gelten hierbei? Erste Hilfe – Wie kann man sich oder anderen Menschen helfen? Sachgerechte Entsorgung – Wo kommt was hin? Didaktische Hinweise Bringen Sie ein Sicherheitsdatenblatt und eine Betriebsanweisung mit. Erläutern Sie, wo im Betrieb die Sicherheitsdatenblätter einzusehen sind. Beachten Sie stets die Betriebsanweisung. Erstunterweisung

18 Erste Hilfe Ersthelfer gibt es in jedem Betrieb
sind für die Erstversorgung ausgebildet betreuen Verletzte bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Namen und Telefon-Nr. der Ersthelfer entnehmen Sie der Liste an den Verbandskästen. Ersthelfer: Liste mit Rufnummern am Verbandskasten bzw. Sichttafeln Reanimations-team Standort 1 Tel.: 5555 oder 6666; Standort 2: 7777 Feuerwehr Tel Didaktische Hinweise Passen Sie die Rufnummern bei Bedarf an. Erstunterweisung

19 Erste Hilfe Sofortmaßnahmen bei Unfällen
Bringen Sie die Verletzten aus dem Gefahrenbereich. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Setzen Sie einen Notruf ab: Wo ist es passiert? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Welche Verletzungen liegen vor? Warten auf Rückfragen! Hintergrundinformationen: Beziehen Sie Kollegen mit ein - z. B. zum Absetzen eines Notrufes oder zum Einweisen des Rettungswagens. Setzen Sie den Notruf so schnell wie möglich ab. Weisen Sie neben den „5-W-Fragen“ unbedingt immer noch auf mögliche Besonderheiten (ausströmendes Gas, Tanklasterunglück usw.) hin. 1. Wo ist es passiert? Den Ort durch Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Zimmernummer, markante Lagemerkmale usw. so genau wie möglich beschreiben. 2. Was ist geschehen? Beschreiben Sie kurz die vorgefundene Situation! 3. Wie viele Betroffene? Die Angabe ist wichtig zur Planung von Fahrzeugen und Personal. 4. Welche Verletzungen liegen vor? Dient der Vorbereitung der Einsatzkräfte auf den Notfall. 5. Warten auf Rückfragen! Legen Sie nicht einfach auf, sondern warten Sie, bis die Leitstelle das Gespräch beendet, um sicher zu gehen, dass alle Informationen übermittelt wurden. Erstunterweisung

20 Erste Hilfe weitere Maßnahmen
Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten! Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein. Lassen Sie entnommenes Verbandmaterial aus dem Verbandskasten wieder auffüllen. Hintergrundinformationen Das Verbandbuch wird im Verbandskasten aufbewahrt. Das ist sehr wichtig als Nachweis, dass der Unfall während der Arbeit passiert ist – also in der Zeit, in der Sie bei der Berufsgenossenschaft versichert sind. Erstunterweisung

21 Vorsorgeuntersuchungen
Es gibt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die von dem Betriebsarzt Herrn Dr. med. Heinlein durchgeführt werden Didaktische Hinweise Tragen Sie hier die zutreffenden Daten für Ihren Betrieb ein. Erstunterweisung

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Wanzar, Sicherheitsfachkraft Telefon: 0365/ Erstunterweisung


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