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„Herzlich Willkommen!“

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Präsentation zum Thema: "„Herzlich Willkommen!“"—  Präsentation transkript:

1 „Herzlich Willkommen!“
zum: Seite 1 von 32

2 Schloss Wilhelminenberg
INFOTALK Herbst 2004 11. November 2004 Schloss Wilhelminenberg Seite 2 von 32

3 Themenübersicht : Steuer-TIPPS zum Jahreswechsel
Steuerrecht: Aktuelles Steuerreformen 2004 und 2005 Rechtsformwahl und Bilanzpolitik Gastvortrag Hr. Zak: „Risk – Management“ Gastvortrag Hr. Waska: „Internet – Gefahren“ Seite 3 von 32

4 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel Seite 4 von 32

5 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
Investitionen: Halbjahresabschreibungen: Inbetriebnahme noch vor dem Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Bezahlen bzw. Kassieren von Rechnungen je nach Bedarf vor oder nach dem Jahres-wechsel Investitionszuwachsprämie Kauf von ungebrauchtem, körperlichem, abnutzbarem Anlagevermögen (AfA) noch vor dem , wenn die Investitionen 2004 höher sind als im Schnitt der letzten 3 Jahre (optimal: Neugründer) Seite 5 von 32

6 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
Spenden… …aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen ( Liste des BMF) sind steuerlich absetzbar (bis max. 10% des Gewinns im Jahr 2003) Lehrlingsprämie: Wer heuer noch Lehrlinge einstellt Anspruch auf steuerfreie EUR Lehrlingsausbildungsprämie vom Finanzamt Seite 6 von 32

7 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
Topf-Sonderausgaben: insb. Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen sowie Ausgaben zur Wohnraumschaffung und –sanierung können bis zu einem Betrag von EUR geltend gemacht werden (Alleinerzieher bzw. –verdiener: EUR 5.840, ab 3 Kindern: weitere Erhöhung um EUR 1.460) davon mindert ¼ die Einkommensteuer Ab einem Jahreseinkommen von EUR vermindert sich dieser absetzbare Betrag – ab EUR stehen überhaupt keine Topf-Sonderausgaben mehr zu Seite 7 von 32

8 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
Sonstige Sonderausgaben: Kosten für einen Internetzugang mittels Breitband (ADSL) können noch bis geltend gemacht werden (Anschlussgebühr: bis EUR 50, laufende Grundentgelte: bis EUR 40) Kirchenbeiträge: bis EUR 75 (ab 2005: bis EUR 100) Unbeschränkt absetzbar: Nachkäufe von Pensions-versicherungszeiten, freiwillige Weiterversicherung bestimmte Kaufpreisrenten und Steuerberatungskosten Seite 8 von 32

9 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
Spar-Prämien: Aktiv Erwerbstätige, die 2004 mindestens EUR in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge einzahlen, erhalten die 9%ige Prämie (höchstens EUR 171) Bausparen: für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag im Jahr 2004 von EUR gibt es die staatliche Prämie von EUR 35 Aufbewahrungspflicht… …endet für Bücher und Aufzeichnungen für 1997 Seite 9 von 32

10 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
Mitarbeiter-Motivation: Personalkosten sind für Unternehmer Betriebsausgaben - Durch eine optimale Gestaltung hat der Arbeitgeber zwar keine höheren Betriebsausgaben, beim Dienstnehmer kann aber eine günstigere Besteuerung erreicht werden: Ausnutzung des Jahressechstels mit 6% Lohnsteuer (Überstundenvergütungen, Zulagen, Diensterfindungen..) Prämien für Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung, die ein Arbeitgeber für alle Dienstnehmer(gruppen) leistet, sind bis EUR 300 pro Jahr und Arbeitnehmer lohnsteuerfrei Seite 10 von 32

11 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
Weihnachtsgeschenke: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind bis jährlich EUR 186 lohnsteuer- und sozialversiche-rungsfrei (Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig) Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gibt es pro Arbeitnehmer pro Jahr einen Steuerfreibetrag von EUR 365 (Weihnachtsfeiern etc..) Seite 11 von 32

12 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
TIPPS für Arbeitnehmer: Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage im Jahr 2001: Rückerstattung von Kranken- (4%) und Pensionsversicherungsbeiträgen (11,4%) bis Auch die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 1999 endet mit Werbungskosten: müssen noch heuer gezahlt werden, wenn sie 2004 genützt werden sollen: z.B. Fortbildungskosten (Seminare), Telefonspesen, Fachliteratur in Form von Vorauszahlungen besteht ein Gestaltungspotenzial! Seite 12 von 32

13 Steuer - TIPPS zum Jahreswechsel:
TIPPS für Arbeitnehmer: ab 2004 sind auch Studienbeiträge für ein ordentliches Universitätsstudium als Werbungskosten absetzbar (bisher nur FH-Studium)! TIPP: Interessant für „Sprösslinge“ von Familien- unternehmen.. Seite 13 von 32

14 Steuerrecht: Aktuelles Seite 14 von 32

15 Steuerrecht: Aktuelles
„Luxustangente“ für PKW: Für PKW hat die Finanzverwaltung „Luxusgrenzen“ fest-gelegt: 1991 bis 2001: ATS , ab 2002: EUR Der UFS Salzburg hat kürzlich entschieden, dass diese Grenzen gem. dem Verbraucherpreisindex anzupassen sind: 2000: EUR , 2001: EUR , 2002: EUR , 2003: Das Finanzministerium hat bereits angekündigt, die valorisierten Werte nicht anzuerkennen ein VwGH-Urteil ist zu erwarten.. Seite 15 von 32

16 Steuerrecht: Aktuelles
„Essensbons“ für Mitarbeiter: Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber zur Verköstigung seiner Dienstnehmer gewährt, sind von der Lohnsteuer befreit. Da eine Werkskantine oft nicht möglich ist Möglichkeit Essensgutscheine auszugeben: Beliebige Essensbons (Supermärkte, Fast-Food): bis tägl. EUR 1,10 (=EUR 24,20 im Monat) Wenn Gutscheine nur in einem Gasthaus unmittelbar in der Nähe eingelöst werden können bis tägl. EUR 4,49 (=EUR 96,80 im Monat) Seite 16 von 32

17 Steuerrecht: Aktuelles
Bewirtung von Geschäftsfreunden: Weist ein Unternehmer nach, dass die Bewirtung eines Geschäftsfreundes einen eindeutigen Werbezweck erfüllt („Produkt- oder Leistungsinformation“) und beruflich veranlasst ist: Vorsteuer zur Gänze abziehbar Nettobeträge können zu 50% als Betriebsausgabe geltend gemacht werden ACHTUNG: Dokumentation ist entscheidend (siehe Anlage) Seite 17 von 32

18 Steuerrecht: Aktuelles
Umsatzsteuerpflicht für Werbegeschenke: Entnimmt ein Unternehmer Gegenstände, die er mit Vor-steuerabzug erworben hat, aus seinem Unternehmen, um sie einem Dritten unentgeltlich zukommen zu lassen (Werbe-geschenke, Verkaufsförderungen, Imagepflege, Preisaus-schreiben): umsatzsteuerpflichtiger Tatbestand Ausnahme: Geschenke von geringem Wert (bis ca. netto EUR 40 pro Jahr), Warenmuster des Unternehmens bzw. wenn ein Zusammenhang mit der Leistung besteht Seite 18 von 32

19 Steuerrecht: Aktuelles
Umsatzsteuer und die neuen EU-Mitgliedstaaten: Die Regelungen über Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb des Binnenmarkts sind auf die mit 1. Mai 2004 der EU beigetretenen Staaten auszudehnen: Warenlieferungen in die neuen Mitgliedstaaten können als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden, wenn auf der Rechnung des liefernden Unter-nehmers die UID-Nummer des Kunden angeführt ist: UID-Nummern können im Internet überprüft werden – eine erste Prüfung kann anhand folgender Tabelle erfolgen: Seite 19 von 32

20 Steuerrecht: Aktuelles
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21 Steuerrecht: Aktuelles
“GmbH light“ auch bald in Österreich? Die Niederlassungsfreiheit in der EU führt zunehmend dazu, dass sich (EU)ausländische Kapitalgesellschaften in Öster-reich ansiedeln, die in ihrer Heimat kein verpflichtendes Mindest-Kapital aufweisen müssen Es gibt Tendenzen in anderen Staaten (Frankreich, Spanien, Niederlande), Kapitalgesellschaften praktisch ohne Kapital-erfordernissen zuzulassen Problem: Gläubigerschutz! Die Entwicklung in Österreich bleibt abzuwarten.. Seite 21 von 32

22 Steuerreformen 2004 und 2005 Seite 22 von 32

23 Steuerreformen 2004 und 2005: Elektronische Steuererklärungen:
Verpflichtende elektronische Einreichung: Umsatz in 2003 über EUR Internetanschluss bzw. bei Vertretung durch Steuerberater ACHTUNG - inhaltliche Neuerungen: Kennzahlen aus dem Rechnungswesen eines Unternehmers sind mit den Abgabenerklärungen mitzuschicken! Veranlagung 2004: keine Ausnahmen mehr! Seite 23 von 32

24 Steuerreformen 2004 und 2005: Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne: Anwendungsbereich: gewerbetreibende Bilanzierer (auch OHG, KG) nicht anwendbar: Kapitalgesellschaften (GmbH), Freiberuf-ler (Ärzte, Rechtsanwälte, Zivilingenieure), Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht entnommener Gewinn (Anstieg des Eigenkapitals) wird bis zu einer Höhe von EUR nur mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert! Seite 24 von 32

25 Steuerreformen 2004 und 2005: Einkommensteuer ab 2005 (Tarifvergleich): Seite 25 von 32

26 Steuerreformen 2004 und 2005: Körperschaftsteuer ab 2005: Senkung von 34% auf 25% ! Seite 26 von 32

27 Rechtsformwahl und Bilanzpolitik Seite 27 von 32

28 Rechtsformwahl und Bilanzpolitik:
Körperschaftsteuer ab 2005: Durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 34% auf 25% sollten bestehende GmbHs im Rahmen ihrer Bilanzpolitik Gewinne ins Jahr 2005 zu verlagern 9% Steuerersparnis: Vorziehen von Investitionen (Investitionszuwachsprämie!), Rückstellungen TIPP: Gewinnträchtige Einzelunternehmen und Personen-gesellschaften sollten bei konstanten zukünftigen Gewinnen eine Umgründung in eine Kapitalgesellschaft erwägen Rechtsform wird immer entscheidender! Seite 28 von 32

29 Rechtsformwahl und Bilanzpolitik:
Körperschaftsteuer ab 2005: Geschäftsführerbezüge / Gewinnausschüttungen: Durch die Senkung der Steuerbelastung bei der GmbH sind letztlich auch Gewinnausschüttungen geringer belastet Geschäftsführergehalt sollte in der Regel EUR im Jahr nicht überschreiten Seite 29 von 32

30 Rechtsformwahl und Bilanzpolitik:
Einkommensteuer ab 2005: „Splitting“ bei Familieneinkommen: 2004: Steuerpflicht für Selbständige beginnt ab ca. EUR 8.900; ab 2005: Steuerpflicht beginnt ab EUR Berücksichtigen bei Gesellschaftsverträgen (Voraus-gewinne) Berücksichtigen: Leistungsbeziehungen im Familienverband Seite 30 von 32

31 Danke für Ihre Beiträge!
Danke, dass Sie da sind! Danke für Ihre Beiträge! Seite 31 von 32

32 Es folgen interessante Beiträge:
Hr. Zak (ACI Unternehmensberatung GmbH): „Beitrag zur Unternehmensfitneß“ Hr. Waska (EDV Beratung): „Das Internet und die Gefahren für Ihr Unternehmen“ Seite 32 von 32

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34 unterm Strich Besser beraten


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