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Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich

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Präsentation zum Thema: "Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich"—  Präsentation transkript:

1 Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008 Docteur Benoît LOTH Zahnarzt Vizepräsident des Conseil Départemental der Zahnärztekammer Bas-Rhin

2 Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
Die berufliche Weiterbildung ist bereits seit mehreren Jahren gesetzlich vorgeschrieben (Code de la santé publique (Gesetz über die öffentliche Gesundheit)). Diese Vorschrift ergibt sich aus unserer Pflicht zur Versorgung entsprechend dem Stand der Wissenschaft (Art. R ). und aus der Pflicht, unser Wissen zu pflegen und zu perfektionieren (Art. R ). Bis zum Jahr 2006 gab es dazu keine Kontrollen. IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008

3 Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
Seit dem Erlass vom 2. Juni 2006 zur öffentlichen Einführung des CNFCO (Nationalrats für die berufliche Weiterbildung in der Odontologie) wird diese Pflicht über ein Punktesystem wie auch in Deutschland kontrolliert. IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008

4 Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
Der CNFCO (Nationalrat zur beruflichen Weiterbildung in der Odontologie): akkreditiert Institutionen, die berufliche Weiterbildungen ausführen; definiert die Orientierung und wichtigsten Achsen der Weiterbildung unter Berücksichtigung der Zielsetzungen aus der Gesundheitspolitik. IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008

5 ZIELSETZUNGEN Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
In 5 Jahren muss man 800 Punkte und mindestens 150 Punkte pro Jahr erhalten. Ein deutscher Punkt entspricht etwa 10 französischen Punkten (für dieselbe Dauer der Weiterbildung). Artikel L Code de la santé publique, Absatz 1 : Jede Person hat unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustands und der Dringlichkeit eines entsprechend erforderlichen Eingriffs das Recht auf eine optimal abgestimmte Versorgung und Vergabe von anerkannt wirksamen Therapeutika, welche angesichts des medizinischen Wissensstandes die beste gesundheitliche Sicherheit bieten. Präventions-, Untersuchungs- und Pflegemaßnahmen dürfen gemäß dem Stand des medizinischen Fachwissens angesichts des zu erwartenden Nutzens nicht zu unangemessenen Risiken führen. Artikel R Code de la santé publique  Der Zahnchirurg, der sich mit der Behandlung eines Patienten einverstanden erklärt, verpflichtet sich: 1. Den Patienten aufzuklären und entsprechend dem Stand der Wissenschaft entweder selbst zu behandeln oder, sofern es ihm sein Gewissen befiehlt, durch einen anderen Zahnchirurgen oder Arzt behandeln zu lassen; (…) IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008

6 Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
Zum Weiterbildungsangebot gehören: Ganze Tage, halbe Tage, Abendveranstaltungen oder praktische Arbeiten. Einzelweiterbildungen (elektronische oder- Multimediaunterlagen, Fachzeitschriften). Weiterbildungen an den Universitäten. Lehrtätigkeiten. IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008

7 Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
- Kontrolle Jeder Arzt sammelt Punkte. In einem Internet-Portal kann der Arzt seine geleisteten Weiterbildungen eintragen. Der CIRFCO (Regionsübergreifende Rat für die berufliche Weiterbildung in der Odontologie) übernimmt die entsprechenden Kontrollen und fungiert als Ansprechpartner der Zahnärzte bei Schwierigkeiten oder wenn die Pflichten nicht eingehalten werden können. Diese CIRFCO sind noch nicht eingesetzt. IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008

8 Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
Diese Maßnahme trägt bereits Früchte. Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen hat stark zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr betrafen etwa 30 % der Teilnahmen im November 2007 die Konferenzen des ADF in Paris (Association dentaire française). IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008

9 Die Pflicht zur Fortbildung in Frankreich
Berufliche Weiterbildung im Ausland: Um sich die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme aus dem Ausland, und zwar auch aus dem europäischen Ausland, anrechnen zu lassen, muss die jeweilige Einrichtung durch den CNFCO akkreditiert sein. Im Rahmen der EU wäre es durchaus angemessen, wenn eine Institution, die in ihrem Heimatland anerkannt ist, auch französische Zahnärzte weiterbilden darf, ohne sich dazu an den CNFCO in Paris wenden zu müssen. IZZ STRASSBURG 4. JULI 2008


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