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Klausurenkurs Verfassungsrecht

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Präsentation zum Thema: "Klausurenkurs Verfassungsrecht"—  Präsentation transkript:

1 Klausurenkurs Verfassungsrecht
SS 2009 Kurt Reindl Kurt Reindl, Klausurenkurs Verfassungsrecht , SS 2009, 1

2 Auszug aus Studienplan
Das Fach „Öffentliches Recht II“ ist im zweiten Studienabschnitt für alle Studienschwerpunkte verbindlich (§ 12). Es besteht aus folgenden Lehrveranstaltungen: VL Staats- und Verwaltungsorganisation VL Staats- und Verwaltungshandeln VL Grundrechte VL Allgemeines Verwaltungsverfahren, Verwaltungsstrafrecht und -verfahren (EGVG,AVG,VStG) VL Besonderes Verwaltungsrecht I (BauO, ROG, GewO) VL Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, Rechtsschutz (VwGH, VfGH, EGMR, EuGH) Klausurenkurs oder Übung aus Verfassungs- oder Verwaltungsrecht siehe

3 Auszug aus Studienplan
UE oder KK VfRe oder UE oder KK VwRe

4 Lehrziel Die Studierenden sollen imstande sein, Diplomprüfungsfälle zu bewältigen und ausreichend geübt sein, Schriftsätze erfolgreich zu erstellen. Schwerpunkte: Unmittelbare Bescheidbeschwerde (Art 144 Abs 1 erster Fall B-VG) Mittelbare Bescheidbeschwerde (Art 144 Abs 1 zweiter Fall B-VG) Gemischte Bescheidbeschwerde (Art 144 Abs 1 erster und zweiter Fall B-VG) Individualantrag auf Verordnungsprüfung (Art 139 Abs 1 B-VG) Individualantrag auf Gesetzesprüfung (Art 140 Abs 1 B-VG) EGMR-Beschwerde

5 Methode Drei 90-minütige Klausuren, die Grundlage für den Leistungsnachweis der Lehrveranstaltung sind. Erste Klausur am Zweite Klausur am Dritte Klausur am Vorher bzw dazwischen jeweils 90-minütige Übungsklausuren (idR ehemalige Diplomprüfungsfälle) zur Selbstkontrolle des Lernfortschritts der Studierenden unter Prüfungsbedingungen. Erste Übungsklausur am Erlaubte Unterlagen bei den Klausuren: sämtliche Lernunterlagen (Gesetzestexte, Lehrbücher, Skripten, Mitschriften usw)

6 Methode Auflösungen im Rahmen von Cyber-Lehrveranstaltungen (Cyber-LVA) Aufzeichnung samt Unterlagen im Internet unter Zur-Verfügung-Stellung als Webstream jeweils vierzehn Tage Gratisversion des Realplayer unter

7 Leistungsnachweis Je Klausurarbeit 50 erreichbare Punkte.
Die zwei besten der drei Klausurarbeiten vom , bzw werden für die Beurteilung herangezogen. Sonderregelung beginnend mit WS 08/09: Es können auch Klausurarbeiten aus anderen Semestern herangezogen werden, vorausgesetzt es handelt sich um für den Leistungsnachweis des Klausurenkurses aus Verfassungsrecht bestimmte Klausurarbeiten im Rahmen eines Klausurenkurses des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht und die Klausurarbeiten rühren aus maximal drei aufeinanderfolgenden Semestern her. Für einen Leistungsnachweis sind 51 Punkte erforderlich.

8 Literatur Binder/Trauner, Öffentliches Recht - Grundlagen (2008)
Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 10. Auflage (2007) oder Öhlinger, Verfassungsrecht, 7. Auflage (2007) Binder/Trauner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht (2008) Fischerlehner (Hrsg), Gesetzestexte Öffentliches Recht II (2008) Musterlösungen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Band XI (2008) Hauer, Schriftsatzmuster Verwaltungs- und Verfassungsrecht, 4. Auflage (2007)

9 Schriftsatzmuster Bescheidbeschwerde (Art 144 B-VG; §§ 82 ff VfGG)
Unmittelbare Bescheidbeschwerde (Art 144 Abs 1 erster Fall B-VG) Mittelbare Bescheidbeschwerde (Art 144 Abs 1 zweiter Fall B-VG) Gemischte Bescheidbeschwerde (Kombination) Individualantrag auf Verordnungsprüfung (Art 139 Abs 1 B-VG; §§ 57 ff VfGG) auf Gesetzesprüfung (Art 140 Abs 1 B-VG; §§ 62 ff VfGG) auf Verordnungs- und Gesetzesprüfung (Kombination) EGMR-Beschwerde Siehe dazu Hauer, Schriftsatzmuster Verwaltungs- und Verfassungsrecht, 4. Auflage (2007)

10 Danke für die Aufmerksamkeit!


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